Der Zusammenhang zwischen Gewaltvorwürfen und Eltern-Kind-Entfremdung

Seit ca. zwei Jahren gibt es in Deutschland massive Versuche von Mütter-Lobby-Gruppen, den Gewaltbegriff im Zusammenhang mit familiengerichtlichen Verfahren unter Missbrauch der wichtigen Istanbul-Konvention einseitig geschlechtsbezogen auszulegen. Von den gleichen Aktivistinnen-Gruppen wird versucht, Eltern-Kind-Entfremdung als unwissenschaftlich und Werkzeug angeblich gewalttätiger und / oder pädophiler Väter zu framen. Es wird die Behauptung erhoben, dass Müttern am Familiengericht nicht geglaubt werden würde, wenn sie von Gewalt der Väter berichteten. Sie wären damit fortwährend Gewalt schutzlos ausgeliefert wären. Es wird ein Zusammenhang zwischen Gewaltvorwürfen und Eltern-Kind-Entfremdung hergestellt. Ziel dieser Aktivistinnen ist es, Einfluss auf die Gesetzgebung und Rechtsprechung zu nehmen.

Die Argumentation wird nicht nur in Deutschland, sondern zeitgleich in mehreren Ländern von Aktivistinnen-Gruppen vorangetrieben. Eine weitere aktuelle Studie aus den USA prüft erneut die Behauptungen und Narrative. Diese lassen sich unter Zugrundelegung wissenschaftlicher Methodik nicht replizieren. Es wird eindringlich gefordert, dass Gesetzgeber ihre Entscheidungen auf faktenbasiertes, wissenschaftlich validiertes und replizierbares Wissen und nicht auf substanzlose Behauptungen von Aktivisten-Gruppen stützen sollen.


Hochstrittig.org hat den Artikel (Gender and Child Custody Outcomes Across 16 Years of Judicial Decisions Regarding Abuse and Parental Alienation, Autoren: Jennifer Harman, Christine Giancarlo, Demosthenes Lorandos, Brian Ludmer) ins Deutsche übersetzt. Dieser steht wie auch das Original kostenfrei zum Download zur Verfügung.


Der Zusammenhang zwischen Gewaltvorwürfen und Eltern-Kind-Entfremdung

Der Zusammenhang zwischen Gewaltvorwürfen und Eltern-Kind-Entfremdung

Die Studie liefert belastbare Erkenntnisse zur Frage der Validität von Gewaltvorwürfen in Fällen, in denen Eltern-Kind-Entfremdung festgestellt wurde. In 90% dieser Fälle erwiesen sich diese als unwahr oder unbegründet. Die Studie von Meier et al (2019), auf welche sich vor allem die Mütter-Lobbygruppen stützen, wies massive wissenschaftliche Fehler auf. Die Ergebnisse ließen sich nicht replizieren. Meier et al (2019) verweigerten wohl aus gutem Grund weiterhin die vollständigen Informationen darüber, auf welcher Basis sie ihre angeblichen Erkenntnisse gewonnen hätten. Trotzdem gab es erste gesetzgeberische Initiativen, die auf dieser nachweisbar falschen Argumentation aufbauten (sog. Kaydens Law). Die Hintergründe hierzu sind auf der englischsprachigen Seite Victim to Hero veröffentlicht

Die aktuelle Studie

Ausgehend von den Behauptungen der Lobbygruppen überprüften Harman et al (2023) deren auch bei Meier (2019) postulierten Thesen. Aus 4.889 kanadischen Gerichtsentscheidungen wurde anhand von 500 Fälle der Zusammenhang zwischen Gewaltvorwürfen und Eltern-Kind-Entfremdung auf Basis vorher definierte Hypothesen untersucht. Dabei nutzten sie ein Höchstmaß an wissenschaftlicher Transparenz. Sämtliche Informationen und Unterlagen sind veröffentlicht und so auch für Dritte replizierbar. Veröffentlicht wird der Artikel nach einem Peer-Review-Prozess in einem Fachjournal.

Die Studien-Ergebnisse

Es gab keine relevanten Unterschiede in Bezug auf das Geschlecht, ob ein entfremdeter Elternteil eine Reduzierung seiner Betreuungszeit erfährt oder den Verlust des Sorgerechts erleidet. Andere Aspekte waren hier relevanter.

Bei den missbräuchlich entfremdenden Elternteilen waren es 71,4 % Mütter. Die von den Lobby-Gruppen verbreitete These, dass dies überwiegend Väter wären, wurde nicht bestätigt.

Die Hypothese, dass Missbrauchsvorwürfe eines entfremdenden Elternteils eher als unbegründet eingestuft wurden, wenn es sich um eine Mutter handelte bzw. diese vom entfremdenden Elternteil erhoben wurde, fand keine Bestätigung. Die Vorwürfe wurden unabhängig davon aufgeklärt, von wem oder gegen wen diese erhoben wurden.

Eine weitere, zu prüfende Hypothese war, dass je mehr unbegründete Vorwürfe eine entfremdende Mutter erhebt, desto wahrscheinlicher sei es, dass der entfremdete Vater eine Reduzierung seiner Betreuungszeit oder den Verlust des Sorgerechts erleidet. Von 459 durch Mütter erhobenen Missbrauchsvorwürfen erwiesen sich nur 6,8% als begründet. 80% der durch Mütter erhobenen Missbrauchsvorwürfe waren unbegründet (13,3% unbekannt). Durch entfremdende Väter wurden weniger Missbrauchsvorwürfe erhoben (n = 112). Auch bei diesen waren 72,3% der Vorwürfe unbegründet, 20,1% unbekannt und lediglich 7,1% begründet. In der Auswertung der Daten gab es keine Hinweise darauf, dass es Unterschiede in der Bewertung von Missbrauchsvorwürfen bei gerichtlichen Entscheidungen zum Sorge- oder Umgangsrecht aufgrund des Geschlechts gab. Die Qualifizierung, ob die Vorwürfe begründet oder unbegründet waren, mussten dabei durch Gerichte oder andere Fachkräfte erfolgt sein. Lediglich Behauptungen und Gegenbehauptungen von Eltern waren nicht ausreichend. Hier zeigte sich ein überaus deutlicher Zusammenhang zwischen  Gewaltvorwürfen und Eltern-Kind-Entfremdung.

In der letzten Hypothese wurde dann geprüft, ob es Unterschiede nach Geschlecht gibt, wer entfremdet. In 65,3% waren Mütter der entfremdende Elternteil, in 34,7% Väter

Die Ergebnisse standen weitgehend im Einklang mit früheren Forschungsarbeiten. Die von Meier et al (2019) behaupteten Thesen konnten erneut nicht bestätigt werden. Deren Weigerung, über ihre Forschungsdaten Transparenz herzustellen, verstärkt den Eindruck, dass dies auch nicht möglich ist.

Falsches Narrativ der „beschützenden Mütter“

Die Forscher konnten so feststellen, dass es für die öffentlichkeitswirksamen Unterstellungen, dass „beschützenden Müttern“ am Familiengericht bei berechtigten Missbrauchsvorwürfen nicht geglaubt werde, unzutreffend sind. Vielmehr zeigte sich, dass es nicht ums „Beschützen“, sondern ums Entfremden der Kinder und Falschbeschuldigen des Ex-Partners / der Expartnerin ging. Es wurde dringend davor gewarnt, auf einer solch falschen Informationslage gesetzgeberische Entscheidungen zu treffen. Dies war bereits mit „Kaydens Law“ im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren wegen Gewalt gegen Frauen geschehen ist.

Auch für Bestrebungen, die Unschuldsvermutung ins Gegenteil zu verkehren und einen Grundsatz zu etablieren, dass der Beschuldigte seine Unschuld zu beweisen habe, gab es keine Grundlage.

Zur Situation in Deutschland

In Deutschland werden dieselben, nachweisbar falschen, Narrative wie in den USA und zahlreichen weiteren Ländern von Frauen- und Mütterorganisationen verbreitet. In Deutschland wird mit Hilfe der sog. Hammer-Studie (zur Einordnung: Das hochstrittige Hammer-Werk) versucht, das Bild der beim Jugendamt und Familiengericht benachteiligten Mutter zu zeichnen.

Die medial als Beleg für diese Behauptungen herausgehobenen Fälle erweisen sich als falsch (siehe Faktencheck Anna Korn, Anette W., Maria B., weitere in Vorbereitung). Vielmehr entsteht der Eindruck, dass diese Fälle bewusst konstruiert wurden, um die gewünschten Narrative zu untermauern. So wurden beispielsweise Polizisten bewusst in Situationen gelockt, um dort Bildmaterial zu generieren, welches angeblich gewaltvolle Inobhutnahmen zeigen sollte. Unterstützt wird dies durch eine breite Medienpräsenz. Gerichte wurden umfangreich kritisiert, bis hin zu Nazi-Vergleichen. In allen diesen Fällen wurde versucht, den Kontakt der Kinder zu ihren Vätern zu verhindern bzw. diese zu entfremden. Ihnen wird ein negatives Bild der Väter vermittelt.

In vielen der Fälle laufen mittlerweile Strafverfahren gegen die Mütter, ihre Unterstützerinnen oder auch gegen Ärzte und Therapeuten, welche im Verdacht stehen, falsche Bescheinigungen ausgestellt oder gegen berufsethische Grundsätze verstoßen zu haben.

Einseitige Täter-Opfer-Darstellung

Durch diese Aktivistinnen-Gruppen wird ein einseitiges, geschlechtsbezogenes Täter-Opfer-Schema bedient. Behauptet wird physische, sexualisierte und psychische Gewalt durch den Vater (Coercive Control) und der Mutter ausschließlich als Opfer. Gleiches Verhalten durch Mütter, welches unter Eltern-Kind-Entfremdung subsummiert wird, soll es aus der Sicht dieser Gruppen nicht geben.

Ausgeblendet wird dabei, dass Verhaltensweisen nicht geschlechts-exklusiv sind. Es besteht der begründete Verdacht, dass durch bewusstes Geschlechter-Framing eigene Taten der Mitglieder und Sympathisanten dieser Lobby-Organisationen unsichtbar gemacht und so rechtsfreie Räume für Kindesmissbrauch geschaffen werden sollen.

Ein Beispiel aus der ZKJ 9/10 2022. Kerner, Becker und der Aktivistin Sonja Howard äußerten sich zum Thema „Mütter als Anzeigenerstatterinnen bei Verdacht auf Kindesmissbrauch“. Dort wurde in Übereinstimmung mit den amerikanischen Aktivistinnen gefordert, den durch Mütter erhobenen Vorwürfen grundsätzlich zu glauben. Die Unschuldsvermutung soll bei durch Mütter erhobenen Gewalt- und Missbrauchsvorwürfe umgekehrt werden. Offe & Offe erwiderten in zkj 6/2023 (Sexuellen Missbrauch anzeigende Mütter als Opfer?):

„Ein grundlegender Mangel des Beitrags besteht darin, dass Autorin und Autoren davon ausgehen, dass eine Anzeige durch die Mütter wegen sexuellen Missbrauchs eine erwiesene Tatsache beinhaltet. Die gedankliche Offenheit, dass sich ein entsprechender Verdacht im Verlauf eines Verfahrens als zutreffend, aber auch als unzutreffend herausstellen könnte, fehlt durchgehend.“

ZKJ Kindschaftsrecht und Jugendhilfe 6/2023; „Sexuellen Missbrauch anzeigende Mütter als Opfer?“, Prof. Heinz Offe, Dr. Susanne Offe

Weiter heißt es:

„Die Erwartung allerdings, dass man einer Anzeige der Mütter wegen sexuellen Missbrauchs ihrer Kinder zum Schutz der Mütter ohne Überprüfung einfach glauben und daraus entsprechende sorge- und umgangsrechtliche Konsequenzen ziehen müsse, erscheint mit unserer Rechtsordnung unvereinbar.“

ZKJ Kindschaftsrecht und Jugendhilfe 6/2023; „Sexuellen Missbrauch anzeigende Mütter als Opfer?“, Prof. Heinz Offe, Dr. Susanne Offe

Es scheint nicht nur mit unserer Rechtsordnung, sondern auch mit den Fakten aus der aktuellen Studie von Harman et al unvereinbar. Diese zeigt in aller Deutlichkeit, dass insbesondere falsche Gewalt- und Missbrauchsvorwürfe zum Standard-Repertoire entfremdender Elternteile in Kanada, den USA, in Deutschland und weltweit gehören.

Sowohl der Gesetzgeber als auch Fachkräfte und Institutionen sollten daher erhöhte Wachsamkeit an den Tag legen, wenn Verhaltensweisen durch Aktivistinnen und Aktivisten geschlechts-exklusiv dargestellt werden.

Selektive Informationsbetrachtung und Diffamierung

Beim Thema Eltern-Kind-Entfremdung beziehen sie sich ausschließlich auf den bereits verstorbenen Gardner. Dieser kann sich gegen die Verunglimpfung seiner Person nicht zur Wehr setzen. 40 Jahre weiterer Forschung auf dem Gebiet werden von diesen Gruppen konsequent ignoriert.

Zudem wird versucht, andere Sichtweisen als diejenigen dieser Aktivistinnen-Gruppen zu diskreditieren. In Deutschland erleben wir dies beispielsweise gegenüber Meinungen, Vereinigungen und Verbänden, welche sich für gemeinsame Elternschaft, konsensuale Konfliktlösungen von Trennungseltern, die Doppelresidenz und gegen Eltern-Kind-Entfremdung einsetzen. All jene werden unter Labeln wie rechts, msyogyn, antifeministisch, gewalttätig oder Gewalt negierend, frauenfeindlich, Väterrechtler und vielen weiteren subsummiert. Eine thematische oder argumentative Auseinandersetzung findet nicht statt, sondern die Abwertung der Gegenseite steht im Vordergrund.

Projektion eigenen Verhaltens

Auffallend dabei ist, dass diese Gruppen eigenes Verhalten auf „den Gegner“ projizieren. Gewalttätiges Verhalten gegenüber den Kindern und den Ex-Partnern zählt ebenso dazu wie die Unterwanderung und Desinformation von Medien und Institutionen. Erkennbar ist auch eine massive Einflussnahme auf Rechtsprechung und den Gesetzgeber. Missbraucht wird hierbei das Bild des Gewaltschutzes von Frauen und Müttern, insbesondere in Zusammenhang mit der Istanbul-Konvention. Diese war jedoch nie dazu gedacht, Täterinnen zu schützen und ihnen rechtsfreie Räume für Missbrauch zu schaffen. Die Istanbul-Konvention soll tatsächliche Opfer jeden Geschlechts schützen.

Fazit

Die Studie von Harman et al (2023) liefert erneut belastbare Fakten, dass Gewalt- und Missbrauchsvorwürfe gewissenhaft aufgeklärt werden müssen. Gerichte haben nicht aufgrund des Geschlechts, sondern aufgrund des Verhaltens zu entscheiden. Es gibt einen klar erkennbaren Zusammenhang zwischen Gewaltvorwürfen und Eltern-Kind-Entfremdung. In Fällen von Eltern-Kind-Entfremdung sind mindestens 90 % dieser Vorwürfe falsch. Sie gehören somit zum Standard-Repertoire entfremdender Eltern. Der Missbrauch wird in diesen Fällen gegen das Kind und den entfremdeten Elternteil ausgeübt wird. Die erhobenen Gewalt- und Missbrauchsvorwürfe sind in 90 % der vor Gericht verhandelten Fälle falsch. Die Ergebnisse sind dabei nicht auf alle Verfahren mit Gewalt- und Missbrauchsvorwürfen übertragbar. Sie gelten für Fälle sich trennender oder getrennter Eltern, bei denen ein oder mehrere Kinder entfremdet werden oder drohen, entfremdet zu werden.

Diese Ergebnisse wurden in Kanada (Harman et al 2023) und den USA (Harman & Lorandos 2021) erhoben. Sie dürften aber ebenso auf Deutschland und andere europäische Staaten übertragbar sein (vergl. Busse, Detlef; Steller, Max; Volbert, Renate (2000) Sexueller Missbrauchsverdacht in familiengerichtlichen Verfahren, Praxis der Rechtspsychologie 10; sowie Faktenchecks auf hochstritig.org).

Falsche Narrative dürfen nicht zur Grundlage von Rechtsprechung und Gesetzgebung werden

Es wird daher auch in Deutschland besonderer Aufmerksamkeit des Gesetzgebers bedürfen. Notwendige Verbesserungen beim Gewaltschutz dürfen nicht vom Geschlecht, sondern vom Verhalten abhängen. Kaydens Law ist ein mahnendes Beispiel, wie durch massive Lobbyarbeit der Schutz von Kindern vor Gewalt unterwandert und ausgehebelt wurde. Dieser dient Lobbygruppen auch in Deutschland als Blaupause für ihre Bestrebungen, welche den Gewaltschutz von Kindern unterwandern würden.

Die Rechtsprechung sollte falsche Gewalt- und Missbrauchsvorwürfe konsequent auch strafrechtlich verfolgen. Jeder aufgedeckte und verurteilte Fall entfaltet Präventionswirkung gegenüber anderen Eltern, die beabsichtigen, solche verfahrenstaktischen, hochstrittigen Vorgehensweisen anwenden zu wollen. Durch eine konsequente Ahndung solchen Missbrauchs wird mittel- bis langfristig nicht nur das Familienrechts- und Jugendhilfesystem, sondern vor allem auch Kinder entlastet.


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Ein Kommentar

  1. Hallo Herr Witt,

    vielen Dank für Ihren interessanten Artikel „Zusammenhang zwischen Gewaltvorwürfen und Eltern-Kind-Entfremdung“. Hier weisen Sie auch auf geschlechts-exklusives Framing hin, das in der öffentlichen Diskussion immer wieder betrieben wird. Das kann ich aus eigener Beobachtung bestätigen.

    Sie weisen hier auch auf die Istanbul-Konvention hin und schreiben, diese soll „tatsächliche Opfer jeden Geschlechts schützen“, wie Sie schreiben. Ich habe daraufhin nach dem Begriff der Istanbul-Konvention bei Wikipedia gesucht. Dort findet man die Überschrift „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“. Ich muss zugeben, dass ich hier inhaltich nicht tiefer eingestiegen bin, habe aber den Verdacht, dass auch bereits in Wikipedia dies nicht objektiv dargesteltl wird, sondern einseitig zugunsten von Frauen. Ich wollte Sie hierauf aufmerksam machen, denn Sie gehen ja dankswerterweise auch an anderer Stelle gegen falsche Darstellungen vor. Ggfs. ist dies auch bei Wikipedia angezeigt.

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