Familienrichter als Dompteure im Konflikt

Familienrichter als Dompteure im Konflikt

Im Zusammenwirken der verschiedenen Fachkräfte nehmen Familienrichter als Dompteure im Konflikt eine herausragende Position ein. Sie sind die einzigen, die tatsächlich Anordnungen treffen und Konsequenzen verhängen können.

Hinzu kommt, dass Richter aufgrund ihres Amtes in weiten Teilen der Bevölkerung eine hohe Autorität genießen, ihr Wort also ein gewisses Gewicht hat. Familienrichter sind damit in der Lage, aus ihrer Position heraus die Weichen für den weiteren Verlauf des Verfahrens zu stellen.

Gleichzeitig obliegt ihnen damit unter den Fachkräften auch die höchste Verantwortung. Wenn hochstrittige Verfahren immer weiter eskalieren, Kinder teils über Jahre massiv belastet werden und zu Schaden kommen, dann haben Familienrichter die falschen Entscheidungen getroffen, die falschen Weichen gestellt.

Familienrichter als Wegbereiter

Eine der wichtigsten Aufgaben von Familienrichtern ist es, in hochstrittigen Verfahren den Eltern den weiteren Verlauf aufzuzeigen. Hierzu gehört auch, die Eltern über mögliche Konsequenzen zu informieren.

Familienrichter als Dompteure im Konflikt können für ein Gleichgewicht zwischen den Elternteilen sorgen

Insbesondere in Fällen asymmetrischer Hochstrittigkeit sind es die Familienrichter, die für Augenhöhe zwischen den Eltern sorgen können, indem sie dem überlegenen Elternteil verdeutlichen, dass eine Eskalation des Streits für ihn / sie nachteilig wäre.

Sie können auch für die notwendige Transparenz in den Verfahren sorgen, indem vereinbart wird, welche Informationen zwischen den Beteiligten auf welchen Wegen ausgetauscht werden, notfalls durch die Übertragung sorgerechtlicher Teilbereiche auf einen Ergänzungspfleger.

Familienrichter als Problemlöser?
Familienrichter haben in der Regel keine Ausbildung in Psychologie, Mediation oder therapeutischen und systemischen Konfliktlösungsstrategien. Sie können daher den Konflikt zwischen den Eltern, der meist auf der Paarebene liegt, nicht lösen. Hierfür sind andere Fachkräfte besser geeignet. Familienrichter können aber einen rechtlichen Rahmen schaffen, der die Erfolgswahrscheinlichkeit von Beratung und Mediation erheblich erhöht.

Wenn die Eltern den Gerichtssaal wieder verlassen, dann sollten im besten Fall beide motiviert sein, in die Beratungs- und Unterstützungsangebote von Mediatoren, Beratungsstellen und Jugendämtern einzusteigen und dort lösungsorientiert und kindzentriert zu arbeiten, sofern sie hierzu in der Lage sind (nicht bei Pathologischer Hochstrittigkeit). Der Erfolg solcher Maßnahmen hängt damit wesentlich von der Vorarbeit der Familienrichter ab.

Ohne verantwortungsvolle und verantwortungsbewusste Familienrichter sind hochstrittige Fälle nicht lösbar.

Zur Verantwortung von Familienrichter gehört auch, Konsequenzen für kindesschädigendes Verhalten oder für den Verstoß gegen gerichtliche Beschlüsse und Anordnungen auch umzusetzen.

Wer nicht hören will, muss fühlen

Beispiel 1: der wertlose Gerichtsbeschluss

Ein des Öfteren erlebtes Beispiel: in einem Umgangsverfahren wird eine Umgangsregelung getroffen und per Beschluss festgehalten. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird auch die Belehrung nach §89 FamFG aufgenommen, dass bei Verstößen gegen die Umgangsregelung ein Ordnungsgeld von bis zu 25.000 EUR, ersatzweise bis zu 6 Monaten Ordnungshaft, verhängt werden kann.

Unmittelbar im Anschluss an diese Formulierung ergänzt der Familienrichter mündlich, dass er von Ordnungsgelder nichts halte und diese daher auch bei Verstößen nicht verhängen werde. Seinen Beschluss hat er damit wertlos gemacht und nebenbei noch gegen Grundrechte und die Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte verstoßen. In hochstrittigen Verfahren wird es bei einem solchen Vorgehen nicht lange dauern, bis die ersten Verstöße gegen die Umgangsregelung erfolgen, der Streit noch weiter eskaliert und oftmals der Kontakt zum anderen Elternteil abbricht (Eltern-Kind-Entfremdung).

Jeder gerichtliche Beschluss ist nur so viel wert wie der Richter, der ihn verteidigt.

Beispiel 2: der wertvolle Beschluss

Ein zweites Beispiel, selbe Ausgangslage: der Familienrichter stellt im Termin klar, dass er keine Verstöße gegen seinen Beschluss dulden werde. Sollte es doch zum Verstoß kommen, verhänge er ein in Anbetracht der wirtschaftlichen Verhältnisse deutliches Ordnungsgeld, welches im Wiederholungsfall noch einmal erheblich steigt. Sollten Ordnungsgelder keinen Erfolg zeigen, wird Ordnungshaft angeordnet und das Kind verbringt die Zeit beim anderen Elternteil. In letzter Konsequenz müsste ein Obhutswechsel zum anderen Elternteil eingeleitet werden, da dem umgangsverweigernden Elternteil die Fähigkeit und / oder Bereitschaft fehlt, Anordnungen zum Schutze der Kinder zu befolgen und sein Handeln auf die Bedürfnisse der Kinder auszurichten. Wird gegen den Beschluss verstoßen, setzt er nach Prüfung der Sachlage seine Ankündigung auch um und verteidigt damit die Bedeutung seines Beschlusses.

Beide Beispiele sind der Praxis entnommen. Es dürfte nicht schwer zu erraten sein, welche Vorgehensweise besser zur Deeskalation beigetragen hat. Selbst in hartnäckigen Fällen hat spätestens die Anordnung der Ordnungshaft fast immer für ein Umdenken gesorgt.

Strafen gegen den betreuenden Elternteil schaden dem Kind:
Mit dieser These sehen einige Richter von der Verhängung von Ordnungsmitteln gegen den betreuenden Elternteil ab. Was sie dabei aber übersehen: das Verhalten des betreuenden Elternteils richtet sich direkt gegen die Rechte des Kindes und fügt dem Kind Schaden zu. Wird dem nicht Einhalt geboten, wird damit der Missbrauch des Kindes unter Mitwirkung der Gerichte legitimiert. Außerdem widerspricht ein solches Vorgehen der Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (Fall Kuppinger ./. Deutschland, Individualbeschwerde 62198/11), an welche deutsche Gerichte gebunden sind.

Nirgends wird so viel gelogen wie im Familiengericht

Auch dieser traurige Umstand hat wesentlich mit dem Verhalten von Familienrichtern zu tun. Eigentlich gibt es vor Gericht eine Wahrheitspflicht. Aufgrund der häufig anzutreffenden Dynamik, dass von beiden Seiten scheinbar unendlich wirkende Schriftsätze verfasst werden, die auch schon mal 100 Seiten plus Anlagen haben können, wird den einzelnen Punkten nicht nachgegangen – „die Eltern“ sind halt hochstrittig.

Ob ein Elternteil bewusst lügt und eskaliert und der andere lediglich versucht, sich zu verteidigen, wird von Gerichten viel zu selten hinterfragt. Daher kann meist folgenlos gelogen und eskaliert werden, was auch einige Anwälte, die dies als Strategie nutzen, wissen. So kann man sich einfach das Label „hochstrittig“ erwerben und selbst Familienrichter zermürben.

Dabei wäre es ein leichtes, eine solche Vorgehensweise einzudämmen und – perspektivisch – zu unterbinden.

Sicherlich wird bei 100 Seiten nicht jeder Punkt aufgeklärt werden können. Wenn man sich beim Lesen der Schriftsätze (wozu Richter verpflichtet sind) aber einige Punkte heraus nimmt und die Eltern im Termin dazu befragt, wird sich fast immer ein Bild sowohl von der Konfliktdynamik als auch von der Nachhaltigkeit der erhobenen Vorwürfe ergeben.

Klare richterliche Ansagen vermeiden Lügen

Der Familienrichter sollte in dieser Situation klarstellen, dass von jedem Elternteil wahrheitsgemäße Aussagen erwartet werden. Lügen und Verleumdungen auch als ein Indiz für die Erziehungsfähigkeit des lügenden Elternteils werten wird, dürfte sich die Konfliktdynamik deutlich verändern.

Rechts-Tipp

Es steht dabei außer Frage, dass der unbegründete Vorwurf sexuellen
Missbrauchs, soweit dieser von einem Elternteil besonders leichtfertig oder gar
wider besseres Wissen erhoben worden ist, ein schwerwiegendes Indiz gegen
dessen Erziehungseignung darstellt und diesem Gesichtspunkt bei der Prüfung
der Frage, ob diesem Elternteil nach Auflösung der gemeinsamen elterlichen
Sorge die Alleinsorge übertragen werden kann, ein ganz erhebliches und in vie-
len Fällen entscheidendes Gewicht zukommt

Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 12.12.2007, XII ZB 158/05

In einigen Fällen (z.B. im Unterhaltsrecht) kann ein Prozessbetrug sogar strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen (§263 StGB). Bisher ist leider noch kein Fall bekannt, in dem das Gericht einen Verdachtsfall auch an die Staatsanwaltschaft gegeben und diese einen solchen Fall verfolgt hat.

Ähnlich sieht es auch mit in hochstrittigen Verfahren leider häufig vorsätzlich erhobenen Vorwürfen von Gewalt und Missbrauch aus, welche insbesondere für die vom Vorwurf betroffenen eine erhebliche Belastung darstellen.

„Mit dem ist nicht zu spaßen!“

Die Familienrichter haben es selbst in der Hand, wie ehrlich oder unehrlich Eltern und Anwälte im Familiengericht agieren. Erst, wenn sie der prozessualen Wahrheitspflicht, der Bedeutung ihrer Beschlüsse und deeskalierendem Verhalten den nötigen Stellenwert einräumen, wird sich etwas ändern. Dies wäre ein wichtiger Schritt hin zur Lösung hochstrittiger, vor allem verfahrenstaktischer, Verfahren.

Lesetipp:
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