4 Typen hochstrittiger Trennungen

4 Typen hochstrittiger Trennungen

Hochstrittigkeit ist ein enorm komplexes Geflecht von Zusammenhängen. Trotzdem lassen sich 4 Typen hochstrittiger Trennungen definieren, anhand derer eine Einordnung möglich ist.

Grafik 4 Typen hochstrittiger Trennungen

Die Herausforderung liegt darin zu erkennen, welche Formen zu welchem Zeitpunkt des Verfahrens vorliegen. Aufgrund der Dynamik hochstrittiger Verfahren können sich die Einordnungen verschieben. Außerdem gibt es immer wieder auch Mischformen, welche eher die Regel als die Ausnahme darstellen.

Nachfolgend wird dargestellt, wie Fachkräfte den verschiedenen Typen hochstrittiger Verfahren begegnen können. Dabei ist es wichtig, in regelmäßigen Abständen zu prüfen, in welcher Situation man sich aktuell befindet, um jederzeit die richtigen Maßnahmen abzuleiten.

Symmetrische Hochstrittigkeit

Der Streit geht von beiden Seiten gleichermaßen aus. Sofern keine pathologische Hochstrittigkeit vorliegt, kann den Eltern Beratung und Unterstützung angeboten werden. Wichtig ist, einen klaren Rahmen zu definieren, in dem die Eltern sich bewegen können, ohne den Streit weiter zu eskalieren.

Regelungsoptionen in hochstrittigen Fällen

  • Klare Regeln zur Kommunikation
    • weniger persönlich, mehr schriftlich
    • nur soweit notwendig
    • Umgangsbuch
    • Aussparen kritischer Themen, welche in der Beratung geklärt werden sollen
  • Klare Regeln bezüglich der Kinderbetreuung
    • Unpersönliche Übergaben über Kita oder Schule
    • Klar definierte und schriftlich für beide Seiten verbindliche Umgangszeiten
    • Aufteilung von Verantwortungsbereichen (Schule, Gesundheit, wer ist wofür in seiner Betreuungszeit zuständig)
    • Keine Einbeziehung der Kinder in den Streit der Eltern (Loyalitätspflicht)
  • Definition von Prozessen bei Änderungswünschen
    • Wer wird wie angesprochen
    • Vermittlung durch neutrale Dritte
    • Keine eigenmächtigen Handlungen
  • Vereinbarung eines Beratungs- und Unterstützungsplanes mit definierten Zielen und zeitlichen Vorgaben z.B.
    • Beratungsstelle
    • Mediation
    • Elternkurs „Kind im Blick“
    • Elternkurs „Kinder aus der Klemme“
    • Therapeutische Unterstützung
    • Fest vereinbarte Termine zur Überprüfung und ggf. Anpassung des Beratungs- und Unterstützungsplanes
  • Vereinbarung von Konsequenzen bei Verstoß gegen die vereinbarten Regeln, z.B.
    • Ordnungsgelder
    • Familienhilfe
    • Ergänzungspflegschaft
    • Herausnahme des Kindes aus einem / beiden Haushalten bei Einschätzung als Kindeswohlgefährdung
    • Sorgerechtliche Maßnahmen durch das Familiengericht.

Wenn es den Eltern möglich ist, sich an die vereinbarten Regeln zu halten, gibt es gute Chancen, den Streit zu lösen. Häufig kann dies im Sinne einer parallelen Elternschaft erfolgen.

Es kann sinnvoll sein, die Eltern in dem definierten Rahmen eine Zeit lang „laufen“ zu lassen, damit sie selbst zur Ruhe zu kommen und mit etwas zeitlichem Abstand auch wieder die Kapazitäten zu haben, sich auf Beratungs- und Unterstützungsangebote einzulassen.

Eine Chance zur Emotionsregulation
Streit entwickelt sich gerade nach einer Trennung häufig aufgrund nicht verarbeiteter Emotionen gegenüber dem anderen Elternteil. Verletzungen, Wut, Angst, Hass, Existenzsorgen, Enttäuschungen sind nur einige Beispiele. Grundsätzlich ist dies nichts Negatives, wir sind Menschen und keine Maschinen.

Während sich Paare ohne Kinder trennen und ihre Emotionen losgelöst vom Ex-Partner oder Ex-Partnerinnen verarbeiten können, kommen die Emotionen bei Eltern mit jedem Kontakt oder aber über die Verbindung zum Kind wieder auf. Der „Heilungsprozess“ zieht sich deutlich länger hin, die Emotionen gegen den anderen Elternteil verstellen häufig den Blick auf die Bedürfnisse der Kinder.

Erst wenn beide Eltern ihre Emotionen einigermaßen im Griff haben, kann gemeinsam zielorientiert an Lösungen auf Elternebene gearbeitet werden. Bis dahin ist ein verlässlich fixierter Rahmen für die Eltern häufig die beste Möglichkeit, ihre Emotionen verarbeiten zu können.

Seitens der Fachkräfte sollten die Eltern in dieser Phase weiterhin begleitet werden, damit der Blick auf das Kind nicht verloren geht. Sollte sich die Belastung der Kinder erhöhen oder die Beziehung zu einem Elternteil auffällig verschlechtern (siehe Eltern-Kind-Entfremdung), muss der Rahmen für die Eltern zum Schutz der Kinder angepasst werden.

Asymmetrische Hochstrittigkeit

Der Streit wird überwiegend von einer Seite angeheizt oder aber es besteht ein Macht-Ungleichgewicht zwischen den Eltern. Dieses Ungleichgewicht sorgt dafür, dass es einen „Überlegenen“ und einen „Unterlegenen“ Elternteil gibt. Die häufigsten „Macht-Instrumente“ sind finanziell oder aber der Einfluss auf die Kinder.

Für gemeinsame Lösungen zwischen den Eltern ist dies eine denkbar ungünstige Ausgangslage. Warum sollte sich ein überlegener Elternteil auf die Anliegen und Bedürfnisse des anderen einstellen?  Was hätte er oder sie für einen Vorteil dadurch (wir erinnern uns, das Wohl der Kinder steht in solchen Konflikten nicht im Mittelpunkt)?

Habe ich keine Motivation zur Einigung, werde ich keine Einigung erzielen

In der Praxis ist leider häufig so, dass der Umgang mit dem intensiver streitenden Elternteil „unangenehm“ ist. Lange Schriftsätze, häufige Beschwerden und Vorwürfe, teils persönliche Angriffe nicht nur gegen den anderen Elternteil, sondern auch gegen Fachkräfte. Menschlich ist es durchaus nachvollziehbar, dass man sich mit solchen Menschen lieber nicht auseinandersetzen möchte. Man lässt sie also gewähren, um sich dem Ärger nicht länger auszusetzen.

Kinder nicht schutzlos dem Streit überlassen

Was hierbei aber meist übersehen wird: dieser streitende Elternteil schadet mit seinem Verhalten den Kindern. Wenn Fachkräfte hier nicht intervenieren, sondern sich zurückziehen, setzen sie die Kinder schutzlos den Belastungen aus. Der streitende Elternteil erhält zudem das Signal, dass seinem eskalativen Verhalten keine Grenzen gesetzt werden.

Stop-Zeichen
Streitenden Eltern muss ein Stop-Zeichen gesetzt werden

Hier sind die Fachkräfte gefordert. Das Problem: viele sind der Meinung, dass eine Beratung strikt neutral erfolgen müsse und ein Berater keine Position ergreifen solle. In Fällen asymmetrischer Hochstrittigkeit ist aber die Abkehr von der Neutralität von entscheidender Bedeutung, um überhaupt erst die Voraussetzungen für die Beratung zu schaffen.

Ist erkennbar, dass ein Elternteil in einer Machtposition gegenüber dem anderen Elternteil ist, dann sollten die Berater den unterlegenen Elternteil stärken, um ihn auf Augenhöhe zu bringen. Nur so entsteht beim überlegenen Elternteil überhaupt eine Motivation, sich auf Beratungen einzulassen und an Lösungen mitzuarbeiten.

Gemeinsame Lösungen, Beratung und Mediation funktionieren nur, wenn zwischen den Eltern Augenhöhe besteht.

BATNA ist die Lösung:
BATNA (best alternative to negotiated aggrement) ist eines der Grundprinzipien der Mediation und meint die beste Alternative zur ausgehandelten Vereinbarung. Beide Eltern müssen erkennen, dass jeder für sich ich in Beratung und Mediation ein besseres Ergebnis erzielen kann, als ohne.

Hier kann das Zusammenwirken der Fachkräfte einen wichtigen Beitrag leisten. Insbesondere Familienrichter können hier die Voraussetzungen schaffen, dass sich beide Eltern auf einen solchen Beratungsprozess einlassen, indem aus asymmetrischen Machtverhältnissen symmetrische gemacht werden. Insbesondere in Fällen von verfahrenstaktischer Hochstrittigkeit lassen sich so sehr gute Ergebnisse erreichen und der Konflikt gelöst werden.

Verfahrenstaktische Hochstrittigkeit

Als verfahrenstaktisch bezeichnet man ein Vorgehen, bei dem man sich durch bestimmtes Verhalten einen Vorteil im Verfahren erhofft, man aber auch in der Lage wäre, sich anders zu verhalten. Auch hier ist wieder die Frage der Motivation entscheidend.

Beispiel:
In hochstrittigen Verfahren kommt es immer wieder zu der Auffassung, die Eltern könnten nicht miteinander kommunizieren. Häufig verweigert jedoch der Elternteil, der die Verfügungsgewalt über das Kind hat, die Kommunikation, obwohl er / sie hierzu sehr wohl in der Lage wäre. Die Kommunikationsverweigerung beruht jedoch auf der Annahme, dass Gerichte in solchen Fällen das Kind in dem Haushalt belassen, in dem es sich bisher (überwiegend) aufhält.

Es gibt daher aufgrund der weit verbreiteten Fehleinschätzung von Familiengerichten und weiteren Fachkräften zahlreiche Motivatoren zum Streit:

  • Macht über den anderen Elternteil
  • Einfluss auf das Kind
  • Reduzierung des Umgangs mit dem anderen Elternteil
  • Alleiniges Sorgerecht
  • Voller Unterhaltsanspruch

Dies sind Punkte, die häufig auch Anwälte zum „Streit als Strategie“ im Interesse ihrer Mandanten verleitet und damit dem Missbrauch des Kindes und der elterlichen Sorgeverpflichtung Tür und Tor öffnet.

Die Lösung solcher verfahrenstaktischer Hochstrittigkeit ist allerdings ganz einfach: man nimmt die oben genannten Punkte und macht dem streitenden Elternteil unmissverständlich klar, dass seine Streiteskalation dazu führen wird, dass das Kind zum anderen Elternteil wechseln wird und er damit seine Macht und seinen Einfluss, unter Umständen auch das Sorgerecht, verlieren wird.

Stop-Zeichen
Streitenden Eltern muss ein Stop-Zeichen gesetzt werden

Es gäbe somit keine Motivation mehr zum Streit für den Elternteil. Anwälte würden zum Konsens streben und eskalierende Maßnahmen unterlassen, um Schaden von ihren Mandanten abzuwenden.

Die Lösung von verfahrenstaktischer Hochstrittigkeit liegt weniger bei den Eltern, als beim Perspektivwechsel der Fachkräfte.

Oder um es noch deutlicher zu sagen: verfahrenstaktische Hochstrittigkeit ist nur durch das Fehlverhalten von Fachkräften und Familiengerichten überhaupt möglich und bis heute leider noch immer weit verbreitet.

Das heißt aber auch: verfahrenstaktische Hochstrittigkeit ist sehr einfach zu lösen. Rund die Hälfte hochstrittiger Verfahren ließe sich von vorn herein verhindern. Dazu müsste von jedem einzelnen Elternteil lediglich ein Handeln eingefordert werden, welches sich am Wohlergehen der Kinder ausrichtet. Und es muss deutlich werden, dass kindeswohlschädliches Verhalten nicht akzeptiert wird.

Pathologische Hochstrittigkeit

Wenn von pathologischer Hochstrittigkeit gesprochen wird, dann liegen bei mindestens einem Elternteil psychische Störungen vor. Häufig sind dies Borderline, Narzissmus, Angststörungen oder Belastungsstörungen. Man kann davon ausgehen, dass in mehr als der Hälfte aller hochstrittigen Fälle mindestens ein Elternteil eine psychische Störung aufweist.

Sind psychische Störungen heilbar?
Krankheiten sind heilbar, Störungen nicht. Im Rahmen von Therapien können Elternteile mit psychischen Störungen aber lernen, besser mit ihren Störungen umzugehen.

Während man nach einer Krankheit geheilt ist, wird man bei einer Störung sein eigenes Verhalten aber in der Regel ein Leben lang kontrollieren und therapeutisch Nachsteuern müssen.

Solche Therapien laufen häufig über viele Jahre, ein Therapieerfolg ist in vielen Fällen nicht oder nur eingeschränkt erzielbar und kann sich zudem im Laufe der Zeit auch wieder zurück entwickeln. Insofern sind Verhaltensbeurteilungen in solchen Fällen meist nur Momentaufnahmen mit eingeschränkter Aussagekraft für die Zukunft.

Pathologische Hochstrittigkeit braucht besondere Unterstützungsangebote

Wenn versucht wird, Elternteile mit pathologischen Störungen mit „normalen“ Beratungsangeboten zum Einlenken zu bewegen, werden diese Versuche scheitern. Anhaltende Beratungen können die Situation sogar erheblich verschlimmern, wenn dadurch Entscheidungen zur Verbesserung der Situation für die beteiligten Kinder verzögert werden.

Pathologische Hochstrittigkeit lässt sich nicht durch Beratung oder Mediation lösen!

Diese Elternteile sind oftmals logischen Ansätzen nicht oder nur sehr eingeschränkt zugänglich. Sie sind häufig auf ihre eigene Wahrnehmung und Weltsicht beschränkt. Die Bedürfnisse der Kinder (und auch des anderen Elternteils) können entweder nicht wahrgenommen werden oder werden als unbedeutend und nachrangig angesehen. Häufig ist die Wahrnehmung geprägt von fehlender Empathie.

Gerade in Fällen pathologischer Hochstrittigkeit ist der interdisziplinäre Austausch von besonderer Bedeutung, um eine realistische Situationseinschätzung zu bekommen. So können Verdachtsmomente untereinander diskutiert und überprüft werden.

Gibt es pathologische Lügner?
Häufig stellt sich mit der Zeit heraus, dass Elternteile äußert überzeugende Lügner sind, die ihre Geschichten bis ins kleinste Detail glaubwürdig darstellen. Ihre Schilderungen lassen, für sich betrachtet, nicht den geringsten Zweifel zu. Diese kommen erst auf, wenn Fakten des anderen Elternteils, von Schulen, Therapeuten oder anderen Fachkräften die Schilderungen als objektive Lügen enttarnen.

Das Problem daran ist, dass es sich für diese Elternteile in ihrer Wahrnehmung um „ihre“ Wahrheit handelt, sie also auch beim Beweis des Gegenteils nicht erkennen können, dass sie lügen. Woher dieses Verhalten kommt und wie es behandelt werden kann bedarf psychotherapeutischer oder psychiatrischer Einschätzung. Das pathologische Lügen wird auch unter dem Fachbegriff „Pseudologia Phantastica“ geführt.

Therapie und Kinderschutz vs. Beratung

Psychische Störungen sind therapeutisch zu behandeln. Im Rahmen von hochstrittigen Verfahren ist für den Fall, dass der Verdacht oder aber die Gewissheit besteht, dass ein Elternteil Anzeichen psychischer Störungen Züge aufweist, zu klären, inwiefern sich das Verhalten auf die Kinder auswirkt. Häufig wird man sich im Bereich des Kinderschutzes bewegen.

Es muss auch geprüft werden, in welchem Rahmen mit den Eltern überhaupt gearbeitet werden kann und inwiefern unter Umständen vorhandene, psychiatrische und psychotherapeutische Therapien einen Beratungsprozess unterstützen können. Charakteristisch ist in solchen Fällen, dass sich auch nach langer Zeit kaum Verbesserungen erzielen lassen und Fortschritte, wenn überhaupt, nur minimal sind und deren Nachhaltigkeit begrenzt ist.

Aus diesem Grund ist es von elementarer Wichtigkeit, bereits zu Beginn die richtigen Weichenstellungen zu treffen und zu verstehen, dass ein „normaler“ Beratungsprozess nicht zum Erfolg führen wird. Vorrangigstes Ziel muss es sein, die Situation für die Kinder zu verbessern.

Zu langes warten verlängert die Belastung der Kinder
Zu langes warten verlängert die Belastung der Kinder.

In allen Fällen pathologischer Hochstrittigkeit ist es wichtig, frühzeitig einen verbindlichen Rahmen in Bezug auf die Betreuung der Kinder zu vereinbaren und klare Konsequenzen beim Verstoß gegen die getroffenen Vereinbarungen zu fixieren. Charakteristisch ist leider, dass sich pathologisch streitende Eltern nicht an getroffene Vereinbarungen halten können oder wollen und so zu einem Klima der permanenten Instabilität beitragen. Diesem Streben sollte entschieden begegnet werden, um den Kindern einen möglichst zuverlässigen Rahmen zu bieten.

Sind psychisch kranke oder gestörte Eltern erziehungsunfähig?
Die Frage kommt häufig in Fällen pathologischer Hochstrittigkeit auf und wird teilweise auch prozess-taktisch als Vorwurf eingebracht. Viele Professionen versuchen auch, selbst bei einer bestehenden Diagnose, diese möglichst auszublenden, um den Elternteil nicht zu stigmatisieren und im (dann meist erfolglosen) Beratungsprozess zu halten.

Auch psychisch kranke oder gestörte Eltern können Erziehungsfähig sein, vor allem, wenn es eine Krankheits- und Therapieeinsicht gibt und entsprechende Therapien erfolgreich durchgeführt und weiter begleitet werden.

Letztendlich kommt es weniger auf die Diagnose als auf das Verhalten der Eltern an. Fachkräfte sollten aber nicht den Fehler machen, mit Rücksicht auf psychische Störungen elterliches Fehlverhalten, welches Kinder belastet oder schädigt, zu tolerieren oder milder zu behandeln, was leider häufig zu beobachten ist. Im Mittelpunkt muss immer das Wohlergehen der Kinder stehen.

Sollten beide Elternteile pathologische Züge aufweisen, wird häufig eine kontinuierliche Unterstützung bei der Betreuung der Kinder und im Austausch der Eltern untereinander notwendig sein. Wichtig ist, dass die Belastung und Entwicklung der Kinder regelmäßig überprüft wird und eventuell vorhandene Defizite der Eltern bei den Kindern ausgeglichen werden können. Dies kann entweder durch Unterstützung der Kinder innerhalb der Familie, z.B. durch Verwandte, Paten oder Therapeuten und Ansprechpartner für die Kinder gelöst werden. In schweren Fällen kann auch die Herausnahme der Kinder aus der Familie notwendig werden.

Weist nur ein Elternteil pathologische Züge auf, sollte frühzeitig geprüft werden, ob die Haupt-Betreuung beim gesunden Elternteil liegen sollte. So würden die Kinder möglichst wenig Schaden nehmen, gerade auch für ihre eigene Persönlichkeitsentwicklung. Nur durch eine frühzeitige Intervention kann verhindert werden, dass Kinder übermäßig belastet werden. Auch einem in solchen Fällen leider häufig anzutreffenden Prozess einer Eltern-Kind-Entfremdung kann so rechtzeitig entgegengewirkt werden. Auch hier sollte die Entwicklung der Kinder, der Eltern-Kind-Beziehung und der Beziehung der Eltern untereinander sowie deren Streitdynamik fortlaufend beobachtet und ggf. weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Streits ergriffen werden.

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