Die Legal abuse scale (LAS) – Ein mahnendes Beispiel für Rechts- und Wissenschaftsmissbrauch

Ein Missbrauch des Rechtssystems ist in hochstrittigen Fällen häufig zu beobachten. Eine US-Veröffentlichung von Gutowski und Goodman[1] erregte Aufmerksamkeit, nahm diese doch für sich in Anspruch, solchen Rechtsmissbrauch nach der Selbstauskunft von 222 Müttern zu qualifizieren. Bei genauer Betrachtung stellt sich leider schnell heraus, dass diese Untersuchung selbst ein „Legal abuse“ ist und das Rechtssystem einseitig unterwandern sollte. Praktisch jedes Rechtsmittel von Vätern wäre nach der LAS Rechtsmissbrauch und Gewalt und Zwangskontrolle gegen Mütter. Mütterlicher Rechtsmissbrauch hingegen würde unsichtbar gemacht und allein deren Behauptungen zum Beweis erhoben werden. Die Veröffentlichung von Gutowski und Goodman reiht sich ein in eine Vielzahl von fachlich nicht haltbaren Veröffentlichungen und scheint Teil einer Kampagne zu sein. Wissenschaft und Rechtsprechung sollen zu Gunsten von Müttern und zum Nachteil von Vätern und Kindern manipuliert werden.

Rechtsmissbrauch (Legal abuse) sollte entschieden entgegengetreten werden.

Der Kontext

Die Untersuchung wird in den Kontext von häuslicher Gewalt gesetzt. Teilnehmende Mütter werden durchgehend als „Überlebenden häuslicher Gewalt“ betitelt. Die dramatische Formulierung „überlebende“ wird hierbei auch für Fälle angewandt, in denen Mütter lediglich angaben, Angst vor dem Ex-Partner gehabt zu haben. Das Bild im Kopf des Lesers wird mit dieser dramatischen Formulierung aber frühzeitig und nachhaltig geprägt.

Von den eigentlich 450 Teilnehmerinnen wurden lediglich 222 Mütter unter unklaren Kriterien zur Auswertung herangezogen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Autorinnen hier vor allem Fälle einbezogen, welche „gewünschte“ Ergebnisse lieferten.

Da ausschließlich Mütter befragt wurden, kann die Untersuchung auch nur Aussagen über die Sichtweise von Müttern liefern. Dies passt nicht zum selbst behaupteten Anspruch der Autorinnen:

„Die Legal abuse scale ist ein Instrument, das eine systematische Bewertung des Rechtsmissbrauchs in Familiengerichten und anderen Gerichtsverfahren, eine Ausweitung der Forschung zu dieser Form der Zwangskontrolle und die Weiterentwicklung von Politik und Praxis, die diesen erkennen und darauf reagieren, ermöglichen wird.“

Männliche Perspektiven bleiben hierbei jedoch ebenso unberücksichtigt wie die Perspektiven der Rechtsanwender und Fachkräfte. Begründet wird dies wie folgt:

„Diese Studie konzentriert sich auf weibliche Überlebende von Gewalt gegen Frauen, da die Forschung darauf hinweist, dass schützende Mütter schlechte Erfahrungen mit Gerichtsverfahren nach einer Trennung machen“.

Es dürfte unstrittig sein, dass Väter ebensolche „schlechten Erfahrungen“ machen und auch Fachkräfte eine Einschätzung zum „Legal abuse“ abgeben könnten. Unbelegt ist, trotz sonst umfangreicher Quellenangaben, die Behauptung der Autorinnen, dass es einen Zusammenhang zwischen häuslicher Gewalt und rechtlichem Missbrauch gäbe. Der Fokus des einseitigen Täter-Opfer-Bildes aber ist gesetzt – oder besser gesagt, die Scheuklappe dem Leser angelegt.

Zwangskontrolle – Coercive Control

Seit vielen Jahren ist zu beobachten, dass Frauen- und Mütterorganisationen verstärkt den Begriff „Coercive Control“ nutzen. Dabei versuchen sie, Coercive Control als ausschließlich weibliches Leid von Männern ausgeübt darzustellen. Es werden Verhaltensweisen beschrieben, die kontrollieren, erpressen, erniedrigen und Schaden zufügen. Coercive Control ist unbestritten ein ernsthaftes Problem und eine Form von Partnerschaftsgewalt, welche auch gegenüber Kindern ausgeübt werden kann. Allerdings eine, die von jedem Geschlecht ausgeübt werden kann. Die Autorinnen stellen im Einklang mit Mütter- und Frauenaktivistinnen Coercive Control unzutreffend ausschließlich als Gewaltform gegen Frauen dar.

Die Darstellung des „wissenschaftlichen Standes“ wird in weiten Teilen lediglich auf Erhebungen von anekdotischen Erzählungen Müttern abgestellt, ohne, dass diese qualifiziert, verifiziert und objektiviert wurden. Als qualifizierte Basis wissenschaftlichen Arbeitens zu tatsächlichen Umständen im Familienrecht sind solche Erhebungen denkbar ungeeignet. Es ist auffällig, dass sich gewisse Forschergruppen unter Ausblendung des weiteren Forschungsstandes immer wieder gegenseitig zitieren. So wird das Bild einer breiten wissenschaftlichen Basis generieren, welche anhand überprüfbarer, wissenschaftlicher Kriterien tatsächlich aber gar nicht vorhanden ist.[2]

Methodenkritik

Als Zugangsvoraussetzung zur Studie reichte die Angabe der Mutter aus, dass der Vater „missbräuchlich“ gewesen wäre. Missbräuchlich definierte sich dabei bereits dadurch, dass die Teilnehmerinnen angaben, Angst vor dem Vater gehabt zu haben. So kann ein Gefühl der Angst eine Mutter innerhalb der Studie zu einem Opfer und – dramatisch – zur Überlebenden von häuslicher Gewalt machen.

Für die Behauptungen jeglicher Gewaltformen reichten Selbstauskünfte aus. Zwar weisen die Autorinnen in den Einschränkungen zur Studie auf die bekannten Nachteile von Selbtauskunftsmethoden hin, da die Daten nicht objektiv sind und daher in der Fachliteratur Validitätsbedenken bestehen. Für ihre eigene Erhebung schließen sie dies jedoch im nachfolgenden Absatz direkt wieder aus:

„Diese Art von Subjektivität ist jedoch in dieser Studie ebenso wenig vorhanden wie in allen anderen Untersuchungen, die Selbstauskünfte zur Identifizierung von Missbrauch in einer Beziehung verwenden.“

Woher die Autorinnen diese Sicht nehmen, wird nicht dargelegt. Es gibt keinen plausiblen Grund, weshalb gerade Selbstauskünfte zum Missbrauch nicht den Einschränkungen unterliegen sollten. In Gegenteil weisen Untersuchungen immer wieder nach, dass eine erhebliche Anzahl von Missbrauchsanschuldigungen unzutreffend sind.[3] [4] [5]

Die erhobenen Faktoren

Letztlich wurden zwei Faktoren mit jeweils mehreren Items erhoben, „Schädigung der Überlebenden als Mutter“ und „Schädigung der Finanzen“. Die stärksten Ergebnisse ergaben sich zu dem Punkt, dass die Ex-Partner unehrlich über den Charakter oder die psychische Gesundheit der Mutter gewesen wären. Übersetzt bedeutet das, wenn der Vater eine andere Sichtweise auf die Mutter hatte als sie selbst, dann sollte dies bereits einen Beleg für „Legal abuse“ sein, selbst, wenn es für die Ansicht des Vaters valide Beweise geben sollte. Die Aussagen und Ansichten der Mütter wurden damit als absolute Wahrheit bewertet.

Die Daten werden anschließend sehr umfangreichen Analyseverfahren unterzogen, um den Anschein von Wissenschaftlichkeit zu erzeugen. Jede Analyse kann nur so gut sein wie die ihr zugrunde gelegte Qualität der Daten. Und diese ist hier nachweislich mangelhaft, um nicht den Begriff „manipulativ“ zu verwenden.

Die Diskussion der Autorinnen

Die Autorinnen nehmen für sich in Anspruch, „ein psychometrisch solides Maß für Rechtsmissbrauch“ entwickelt zu haben, „um die Wahrnehmungen von Überlebenden-Müttern, die in familienrechtliche Prozesse involviert sind, zu bewerten“.

Während es in diesem ersten Schritt also nur um die Wahrnehmungen geht, sollen im nächsten Abschnitt aber bereits Tatsachen festgestellt worden sein:

„Das 14 Items umfassende LAS konzeptualisiert rechtlichen Missbrauch als eine Form der Zwangskontrolle und spiegelt die spezifischen Mechanismen wider, durch die Ex-Partner rechtliche Verfahren nach der Trennung nutzen, um Kontrolle über überlebende Mütter auszuüben.“

Trotz aller Einschränkungen und methodischen Fehler, formulieren die Autorinnen Empfehlungen für Wissenschaft und Praxis. Anwälte, Richter und Gutachter sollen die LAS nutzen, um Rechtsmissbrauch gemäß der LAS zu erkennen und diesem ein Ende zu setzen. Kurz, die Wahrnehmungen und Äußerungen von Müttern sollen zum familienrechtlichen Maßstab werden, was missbräuchlich ist und was nicht. Der Richter soll quasi durch die Mutter ersetzt werden – ein Konzept, welches in keinem Rechtssystem mehrheitsfähig sein dürfte.

Eine Gefahr sahen die Autorinnen bei ihrer legal-abuse-scale dann aber doch. Was, wenn eine Mutter Dinge anwendet, die in der LAS konstituiert sind? Aber auch dafür haben sie eine Lösung:

„Es besteht die Gefahr, dass das LAS selbst als Instrument des juristischen Missbrauchs eingesetzt wird, wenn beispielsweise der missbrauchende Partner die Items so bestätigt, dass er und nicht die Überlebende im Gerichtssaal als das wahre Opfer der Zwangskontrolle erscheint.“

Wieder übersetzt, verhält sich der Vater angemessen und die Mutter nicht, dann gilt dieser Maßstab für Mütter natürlich nicht. Wenn der Vater keinen Legal abuse begeht, dann nach Ansicht der Autorinnen nur, um seine Zwangskontrolle auszuüben. Bei einem Vater soll demnach das Nichtvorhandensein von Merkmalen eines Legal abuse ein Indikator für Legal abuse sein. Es muss immer der Vater sein, der sich manipulativ und bösartig so verhält. Eine andere Option lassen die Autorinnen in ihrer gesamten Veröffentlichung nicht zu.

Aber damit noch nicht genug, ihre parteiische und unwissenschaftliche Haltung verdeutlichen die Autorinnen noch weiter:

„In heterosexuellen Beziehungen beispielsweise machen es patriarchalische soziale Strukturen, geschlechtsspezifische Rollenerwartungen und Stereotype über Frauen den Männern leichter, ein Kontrollregime zu etablieren als umgekehrt. Wenn in einer solchen Beziehung beide Partner auf der LAS das Item „war unehrlich in Bezug auf Ihren Charakter oder Ihre psychische Gesundheit“ bejahen, müsste man diesen Bericht im Lichte einer langjährigen Geschichte der Abwertung von Weiblichkeit auf der Grundlage ihrer Assoziation mit Emotionalität und Irrationalität im breiteren sozialen Kontext betrachten.“

Im Klartext soll Frauen eher geglaubt werden als Männern. Frauen als angebliche Opfer des Patriarchats und aufgrund ihres Geschlechts müssten per Definition glaubwürdiger sein. Um die Glaubwürdigkeit von Müttern und die Falschdarstellungen von Vätern zu untermauern, beziehen sich die Autorinnen auf eine aktuelle Studie von Joan Meier. Eben diese Studie wurden von Harman und Lorandos[6] unter die Lupe genommen und sie konnten feststellen:

„Nach sorgfältiger Prüfung der Forschungsarbeit von Meier et al. (2019) haben wir mindestens 30 konzeptionelle und methodische Probleme mit dem Design und den Analysen der Studie festgestellt, die die Ergebnisse und die gezogenen Schlussfolgerungen bestenfalls zweifelhaft erscheinen lassen. Die Schwere dieser methodischen und analytischen Probleme gibt Anlass zu der Sorge, dass die Forschungsarbeit von Meier et al. als „Woozle“ verwendet wird, d. h. als eine Überzeugung oder Behauptung, die wiederholt zitiert und auf irreführende Weise dargestellt wurde (Nielsen, 2014, S. 164).“

Harman, J. J., & Lorandos, D. (2020, December 14). Allegations of Family Violence in Court: How Parental Alienation Affects Judicial Outcomes. Psychology, Public Policy, and Law. Advance online publication. http://dx.doi.org/10.1037/law0000301

Der Ergebnisse der Studie von Meier ließen sich nicht belegen. Ihre Behauptungen lösten sich bei Rekonstruktion der Daten in Luft auf oder verkehrten sich ins Gegenteil. Meiers Studie ist damit ein Musterbeispiel ideologiegeleiteter Wissenschaftstäuschung. Es ist daher wenig verwunderlich, dass sie im Werk von Gutowski und Goodman herangezogen wird. Sie scheinen nach derselben ideologischen und nicht wissenschaftlichen Überzeugung zu arbeiten.

Welche Faktoren wurden als Rechtsmissbrauch (Legal abuse) gewertet?

Nachdem bisher die manipulative Herleitung der LAS dargelegt wurde, lohnt es sich, die von Gutowski und Goodman definierten Merkmale von Rechtsmissbrauch zu betrachten:

  1. Er hat damit gedroht, das Gericht anzurufen, um Ihnen das Sorgerecht für Ihre Kinder zu entziehen.
  2. Er hat Sie tatsächlich vor Gericht gebracht, um Ihnen das Sorgerecht für Ihre Kinder zu entziehen.
  3. Er hat damit gedroht, das Gericht anzurufen, um den Zugang zu Ihren Kindern zu erschweren.
  4. Er hat Sie vor Gericht gebracht, um den Umgang mit Ihren Kindern zu erzwingen.
  5. Er hat damit gedroht, Sie vor Gericht zu bestrafen.
  6. Er hat dich wiederholt vor Gericht gebracht.
  7. Er hat dich vor Gericht gebracht, wenn der einzige Grund eindeutig darin bestand, dir Kummer zu bereiten.
  8. War unehrlich in Bezug auf Ihren Charakter oder Ihre psychische Gesundheit gegenüber Fachleuten, die mit Ihrem Fall zu tun haben (z. B. Richter, Medien (z. B. Richter, Medien, Gutachter, psychosoziale Fachkräfte usw.)
  9. War unehrlich über Ihre Fähigkeiten als Mutter gegenüber Fachleuten, die mit Ihrem Fall befasst waren (z. B. Richter, Mediatoren, Gutachter, Fachleute für psychische Gesundheit usw.).
  10. Erzählten Fachleuten, die mit Ihrem Fall befasst sind (z. B. Richtern, Mediatoren, Gutachtern, psychiatrischen Fachleuten usw.), dass Sie versuchen, ihre Beziehung zu den Kindern zu schädigen.
  11. Er hat gedroht, finanzielle Unterstützung zu verweigern.
  12. Hat tatsächlich finanzielle Unterstützung vorenthalten.
  13. Er hat gedroht, die Kontrolle über das gesamte Vermögen zu übernehmen.
  14. Der andere Elternteil hat Sie vor Gericht gebracht, um die Kontrolle über das gesamte Vermögen zu erlangen.

Nicht in die Bewertung einbezogen wurden objektivierbare Fragen wie „Hat eine oder mehrere gerichtliche Anordnungen nicht befolgt“ oder „Versucht hat, das Gerichtsverfahren zu verlängern“. Items, welche Rechtsanwender sicherlich häufiger beobachten, insbesondere bei Elternteilen, welch die Verfügungsgewalt über Kinder haben.

Die 14 zur Auswertung herangezogenen Items geben vor allem eine subjektive Bewertung von Rechtsmitteln durch die befragten Mütter wieder. Praktisch jedes, auch berechtigte, rechtliche Mittel von Vätern oder auch zum Schutz von Kindern soll gemäß der LAS als Rechtsmissbrauch und Gewalt gegenüber Müttern skandalisiert werden. Und genau dies scheint auch Motivation der Autorinnen gewesen zu sein.

Fazit

Die Veröffentlichung von Gutowski und Goodman liefert in erster Linie den Beweis, mit welcher Macht auch durch manipulative Darstellung wissenschaftlicher Arbeiten mittlerweile in vielen Ländern rund um den Globus versucht wird, ein Missbrauch des Rechtssystems und der öffentlichen Wahrnehmung durch eine manipulative und eindimensionale Verwendung des Gewaltbegriffes mit geschlechtsspezifischer Täter-Opfer-Zuschreibung zu betreiben. Gewalt durch Mütter gegen Kinder wird dabei ebenso ausgeblendet, wie Gewalt von Frauen gegen Männer.

Während der Versuch in Deutschland mit dem hochstrittigen Hammer-Werk[7] recht stümperhaft erfolgte, wird in anderen Ländern professioneller, wenn auch nicht weniger manipulativ vorgegangen. Mittlerweile wird sogar auf Ebene der Vereinten Nationen versucht, Müttern einen rechtsfreien Raum für eigenes Fehlverhalten zu verschaffen und ihnen die perfekte Waffe im Kampf gegen den Ex-Partner an die Hand zu geben.[8] Hier liegt aufgrund der sich immer wiederholenden, nachweisbar falschen Argumentationsmuster der Verdacht nahe, dass es sich um eine international abgestimmte Kampagne handelt.

Bezeichnend ist, dass dieselben Akteurinnen, die sich vehement auf Coercive Control und häusliche Gewalt als geschlechtsspezifisches Problem berufen, Eltern-Kind-Entfremdung vehement ablehnen und bekämpfen. Alles sind Verhaltensweisen, welche von beiden Elternteilen ausgeübt werden können und die nicht Geschlechts-Spezifisch sind. Mögliches Fehlverhalten, Partnerschaftsgewalt, Gewalt gegen Kinder durch Mütter als Täterinnen soll aber ganz offensichtlich unsichtbar gemacht und so ein rechtsfreier Raum für Missbrauch geschaffen werden. Solchen Bestrebungen muss entschieden entgegengetreten werden.

Legal abuse einfach erkennen

Für Rechtsanwender gibt es in Fällen von „Legal abuse“ eine ganz einfache Lösung:

Sie brauchen sich nur am Verhalten eines Elternteils zu orientieren und sollten ihr Möglichstes tun, Sachverhalte aufzuklären und Manipulationen aufzudecken. Sie dürfen sich nicht vom Geschlecht des Elternteils beeinflussen lassen, sondern nur von den Handlungen. Wenn ein Elternteil in seiner Argumentation darzustellen versucht, dass Verhaltensweisen ausschließlich geschlechtsspezifisch wären, dann sollten Fachkräfte eine erhöhte Aufmerksamkeit an den Tag legen und genauer hinschauen, um nicht Teil des Rechtsmissbrauchs (legal abuse) zu werden.

Dieser Grundsatz sollte in allen familienrechtlichen Verfahren gelten, wird aber in der Praxis durch gesellschaftliche Rollenbilder und (konstruierte) Klischees beeinflusst. Objektivierung abseits des eigenen Geschlechts, persönlicher Prägungen und Neigungen gewährleistet vor allem eines: den Schutz von Kindern vor elterlichem Missbrauch. Egal, welches Geschlecht dieser Elternteil hat.

Um tatsächlich zu einer Legal Abuse-Skala zu kommen, sollten vor allem auch die Legal Workers, also Anwälte und Richter, sowie weitere Fachkräfte in eine entsprechende Erhebung einbezogen werden. Sie arbeiten im Rechtssystem und sind tagtäglich damit konfrontiert, wo das Rechtssystem missbraucht wird. Zudem bieten sie eine höhere Objektivität, als dies Elternteile gewährleisten könnten. So kann man dem Beitrag von Gutowski und Goodman zumindest einen positiven Aspekt abgewinnen. Sie haben verdeutlicht, dass es einen breiten Fokus ohne blinde Flecken braucht, um Rechtsmissbrauch zu konzeptuieren.

Abschlussbemerkung

Häusliche Gewalt, Partnerschaftsgewalt und Gewalt gegen Kinder ist ein schwerwiegendes Problem und eine Herausforderung nicht nur für das Rechtssystem, sondern vor allem für die Opfer von Gewalt. Dieser Artikel stellt keine Aufforderung dar, Gewalt- und Missbrauchsvorwürfen weniger Beachtung zu schenken – im Gegenteil.

Es muss aber auch in Erwägung gezogen werden, dass es sich in familiengerichtlichen Verfahren auch um falsche Vorwürfe handeln könnte. Daher ist eine besondere Sorgfalt bei der Aufklärung solcher Vorwürfe vonnöten. Dies gilt umso mehr, da auch das Wohl und der Schutz von Kindern mit zu berücksichtigen ist. Der Schutz von Kindern vor physischer, sexualisierter und psychischer Gewalt. Dazu gehört auch der Schutz vor Entfremdung von einem Elternteil, welche ebenfalls eine schwerwiegende Form psychischer Gewalt darstellt.[9]

Es ist daher mit großer Sorge zu betrachten, dass zunehmend insbesondere mit der Aufmerksamkeit für das Leid tatsächlicher weiblicher Gewaltopfer versucht wird, Gewalt und Missbrauch durch Frauen und Mütter als Täterinnen zu vertuschen und unsichtbar zu machen. Die Glaubwürdigkeit tatsächlicher Opfer wird dadurch gefährdet und der dringend notwendige Gewaltschutz unterwandert und ausgehöhlt.

Gewaltschutz muss für alle Menschen gelten, egal welches Geschlechts. Gleiches gilt für den Schutz vor falschen Missbrauchsvorwürfen, denn auch diese stellen eine Gewaltform dar. Hier darf es keine rechtsfreien Räume geben.


[1] Gutowski, E.R., Goodman, L.A. Coercive Control in the Courtroom: the Legal Abuse Scale (LAS). J Fam Viol 38, 527–542 (2023). https://doi.org/10.1007/s10896-022-00408-3

[2] Bernet, William; Xu, Shenmeng (2022), Scholary rumors: Citation analysis of vast misinformation regarding parental alienation, DOI: 10.1002/bsl.2605

[3] MacKay, Tommy (2014) False allegations of child abuse in contested family law cases: The implications for psychological practice, DOI: 10.53841/bpsecp.2014.31.3.85

[4] Busse, Detlef; Steller, Max; Volbert, Renate (2000) Sexueller Missbrauchsverdacht in familiengerichtlichen Verfahren, Praxis der Rechtspsychologie 10

[5] Blockty, Alan (2022) The Weaponization of False Allegations of Abuse, Psychiatric Times, https://www.psychiatrictimes.com/view/the-weaponization-of-false-allegations-of-abuse

[6] Harman, J. J., & Lorandos, D. (2020, December 14). Allegations of Family Violence in Court: How Parental Alienation Affects Judicial Outcomes. Psychology, Public Policy, and Law. Advance online publication. http://dx.doi.org/10.1037/law0000301

[7] https://hochstrittig.org/das-hochstrittige-hammer-werk/

[8] https://hochstrittig.org/die-perfekte-waffe/

[9] Von Boch Galhau, Wilfrid (2018): Parental Alienation (Syndrom) – eine ernst zu nehmende Form von psychischer Kindesmisshandlung, Springer Neuropsychiatrie, http://dx.doi.org/10.1007/s40211-018-0267-0

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Ein Kommentar

  1. Hallo, vielen Dank für Mühe, Info schön, dass Sie gibt. Zu mir ich bin ein entsorgter Vater von 3 wundervollen Kinder. Fast alle Themen was sie veröffentlicht haben, habe ich selber erlebt und genau das haben sie angewendet. Ich darf meine Kinder nicht sehen seid 18.12.2019. Wegen Geschlecht spezifischen haben sie verdreht, dass ich als Mann häuslichen Gewalt ertragen musste und meine Kinder genauso. Obwohl ich etliche Beweise, Fotos, sprachmemo von meine Verletzungen von mein Ex Fotos usw. Ich Kämpfe immer noch mit meiner forderzähne oberkiefer mit Verletzungen was sie mir zugefügt hat INTERESSE wahren schuldigen auszumachen die Fotos anzugucken die Beweise angucken hat niemanden interessiert Jugendamt, Amtsgericht, Richterin, familienhilfe sogar meine Anwältin hat mit ihnen zusammen gearbeitet zu Lasten Kinder und mir. Die Berichte hat sie mir erst nach 3 mon. Habe ich die Bericht bekommen von meine Anwältin. Natürlich waren auch die fristen vorbei wo man keine Beschwerde einreichen konnte meine Anwältin. Ich hat 8 Anzeigen beim Gericht. Schöne Grüße und bleibt gesund und machen sie weiter. Vielen Dank ihre Mühe. Ömer Koçer

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