Verhaltensregeln und Vorsichtsmaßnahmen

Verhaltensregeln und Vorsichtsmaßnahmen

Es gehört leider zu den Abläufen hochstrittiger Trennungen, dass diese immer wieder eskalieren. Um die Eskalation einzudämmen und sich auch selbst abzusichern, sollten einige Verhaltensregeln und Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden:

Eindeutig und konkret

„Ja aber Du sagtest doch …“ oder „ich dachte, dass …“ sind klassische Ansatzpunkte, an denen sich Streit entzünden und hochschaukeln kann. Missverständnisse, Raum für Interpretationen, bewusste Fehlinterpretationen lassen sich aber vermeiden, wenn es im Vorfeld klare und eindeutige Absprachen gibt.

Beispiel

Im Telefonat sagt der Vater zur Mutter: Ich hole Jonas nach der Schule zum Wochenende ab.

Aus diesem Satz kann man eine Menge fehldeuten. An welchem Tag wird der Sohn abgeholt und um welche Uhrzeit? Beginnt das Papa-Wochenende eigentlich schon am Donnerstag, könnte man die Aussage aber auch so interpretieren, das „zum Wochenende“ Freitag bedeutet. Und „nach der Schule“ heißt nicht, dass damit auch Jonas´ Musik-Stunde mitberücksichtigt wird, da dies ja freiwillig und kein Schulunterricht ist. Und überhaupt, eigentlich hat der Vater doch gesagt, dass er dieses Wochenende gar keine Zeit für seinen Sohn hat …

Wer jetzt meint, dieses Beispiel sei übertrieben: Nein, ist es nicht.

So und in zahlreichen weiteren Varianten können Diskussionen laufen, wenn Vereinbarungen nicht eindeutig und konkret gefasst werden und einer diese vielleicht auch bewusst falsch verstehen möchte.

Dabei gilt bei hochstrittigen Trennungen als erstes der Grundsatz: „wer schreibt, der bleibt“. Fixieren Sie Absprachen immer schriftlich. Selbst wenn Sie etwas persönlich oder telefonisch abstimmen, bestätigen Sie dies im Anschluss noch einmal per Email, SMS, whatsapp oder auf anderem, nachvollziehbarem Wege. Seien Sie dabei so konkret und eindeutig wie möglich. Nur, weil etwas für Sie eindeutig ist, muss dies für den anderen Elternteil noch lange nicht so sein.

Lösungs-Vorschlag:

Ich werde Jonas am Donnerstag, den 14.09.2020 um 15 Uhr nach seiner Musik-AG von der Schule abholen.

Als gute Übung bieten sich hier die Geschichten vom „Sams“ an. Dort lernt man, wie man sehr genau wünscht, damit es nicht zu Missverständnissen kommt. Und nebenbei kann es auch noch eine gute Unterhaltung sein, wenn man Kinder im passenden Alter hat und mit ihnen die Geschichten liest.

Verlässlichkeit

Wenn etwas konkret vereinbart wurde, dann muss es auch zuverlässig eingehalten werden. Termine kurzfristig absagen, immer mal wieder ein paar Stunden zu spät kommen (och, ich bin noch schnell mit meinen Kumpels unterwegs gewesen …) oder ohne Absprache Zeiten des anderen Elternteils verplanen (Jette ist jetzt bei ihren Großeltern, Du willst ihr doch jetzt nicht den Spaß verderben …) sind absoluten No-Go´s.

Dazu zählt auch der alte lateinische Grundsatz „Pacta sunt servanda“ – Verträge sind einzuhalten. Eine getroffene (eindeutig und konkrete) Vereinbarung ist einzuhalten und dies ist für beide Eltern bindend und keiner hat davon einseitig abzuweichen.

Sollte ein Elternteil eine abweichende Regelung wollen, dann muss dieser Wunsch an den anderen Elternteil (nicht an das Kind!) herangetragen werden. Dieser kann dann für sich entscheiden, ob er dem Wunsch nachkommt oder nicht. Im Zweifelsfall hat immer die gemeinsam getroffene Vereinbarung Vorrang.

Das enge Korsett der gerichtlichen Umgangsvereinbarung:
Eine gerichtliche Umgangsvereinbarung definiert sehr genau, welcher Elternteil, wann und wo Zeit mit dem Kind verbringt, wo und durch wen es abzuholen und wann und wohin es durch wen zurückzubringen ist. Ferien, Feiertage und weitere Dinge sind fest geregelt und (hoffentlich) so eindeutig, dass diese im Falle von Verstößen „vollstreckbar“ ist. Bis zu 25.000 EUR, ersatzweise bis zu 6 Monaten Ordnungshaft können gegen den Elternteil verhängt werden, der die Zuwiderhandlung zu vertreten hat (§89 FamFG).

Eine solche Umgangsregelung gilt im Zweifelsfall bis zum 18. Lebensjahr des Kindes und bietet keinerlei Flexibilität, somit aber auch keinen Spielraum für Streit oder Abstimmungsbedarf zwischen den Eltern.

Wollen die Eltern eine gerichtliche Umgangsvereinbarung ändern, müssen sie sich entweder einigen oder aber einen Abänderungsantrag bei Gericht stellen. Ansonsten droht das zuvor bereits beschriebene Ordnungsgeld oder Ordnungshaft.

Kleiner Tipp:

Wenn es mal einen Wunsch nach einer Abweichung gibt, sollte man diesen durchaus wohlwollend prüfen. Egal, wie das Verhältnis zwischen ihnen als Eltern ist, man sollte jede Chance zur Verbesserung der Situation nutzen, besonders dann, wenn es auch zum Vorteil des Kindes ist. Es sollte aber auch klar sein, dass ein Entgegenkommen nicht immer nur in eine Richtung funktionieren kann. Ist mir der andere Elternteil entgegengekommen, sollte ich dies in einem anderen Fall nach Möglichkeit auch tun. Von der so gewonnenen Flexibilität können beide profitieren.

Klare Grenzen setzen

„Und dann hat der andere Elternteil schon zum zehnten Mal …“ – zuvor wurde ja bereits beschrieben, dass man konkrete Rahmen definiert und verlässlich einzuhalten hat. Dies funktioniert aber nur, wenn sich alle Beteiligten an die Regeln halten.

Wird dagegen verstoßen, muss dies folglich auch Konsequenzen haben. Eine gerichtliche Umgangsregelung ist durch die Möglichkeiten von Ordnungsgeldern oder Ordnungshaft abgesichert – wenn denn Gerichte bereit sind, dieses Mittel auch einzusetzen. Dies kann darüber hinaus auch bis zum Entzug der elterlichen Sorge gehen und in extremen Fällen bis zum Entzug des Kindes, wenn dessen Wohl als gefährdet anzusehen ist. Hier kommt es darauf an, dass Familienrichter als Dompteure im Familiengericht für die Einhaltung der Regeln sorgen und den Wert ihres eigenen Beschlusses verteidigen. Sollten sie dies nicht tun, sind solche Beschlüsse quasi wertlos.

Zu den wichtigen Verhaltensregeln und Vorsichtsmaßnahmen gehört, rechtzeitig ein Stop-Zeichen zu setzen.

Nicht anders ist es auch mit Vereinbarungen zwischen den Eltern. Auch hier sollte klar sein was passiert, wenn gegen Absprachen verstoßen wird. Dies kann zum Beispiel im Rahmen von Mediation oder Gesprächen bei Jugendamt, Familienberatung o.ä. direkt mit geregelt werden. Oder aber, man kündigt dies in konkreten Fällen dem anderen Elternteil an.

Beispiel:

Solltest Du den Umgang noch einmal ungefragt verlängern, muss ich das Umgangsrecht gerichtlich regeln lassen.
Solltest Du noch einmal nachts vor meiner Tür randalieren, rufe ich die Polizei.

Eins muss hierbei aber klar sein: das Kind darf nicht als Druckmittel gegen den anderen Elternteil eingesetzt werden.

Wichtig bei klaren Grenzen ist, dass man diese wo nötig verteidigt und die angekündigten Konsequenzen dann auch durchsetzt. Ansonsten funktioniert das System nicht mehr. Wenn gute Worte nicht mehr helfen, hilft halt leider nur Strafe – wie bei kleinen Kindern.

Wer jetzt denkt, „das klingt ja wie im Kindergarten“, liegt damit gar nicht so falsch. Viele Verhaltensweisen in hochstrittigen Trennungen erinnern tatsächlich daran.

Vorsichtsmaßnahmen

Ein leider charakteristisches Merkmal hochstrittiger Trennungen sind Vorwürfe, Vorwürfe, Vorwürfe. Falsche Vorwürfe von Gewalt, Aggressivität, Missbrauch, Stalking oder andere Vergehen gehören leider zum schlechten Ton in solchen Fällen, teilweise zusätzlich streitverschärfend auch von Anwälten als taktisches Mittel eingesetzt.

Das Problem: vor einem Vorwurf kann ich mich nicht schützen – den kann jeder aussprechen, ob etwas dran ist oder nicht. Ich kann aber dafür Sorge tragen, dass ein solcher Vorwurf von einem Dritten leicht als haltlos erkannt werden kann.

Eine Vorsichtsmaßnahme ist, keine persönlichen Kontakte ohne einen Zeugen. Außerdem sollten persönliche Kontakte weitestgehend reduziert werden, je schwieriger das Verhältnis zwischen den Eltern ist – die Wechsel des Kindes von einem zum anderen Elternteil können meist auch über Kita oder Schule vorgenommen werden.

Auch sollte die Kommunikation auf ein notwendiges Mindestmaß beschränkt (nicht verweigert) und vor allem schriftlich geführt werden. Dabei sollte man sich auf Themen beschränken, die sich auf das Kind beziehen, unbedingt notwendig sind und sachlich bleiben. Vorwürfe von Aggressivität, Stalking etc. laufen so ins Leere, durch die schriftliche Kommunikation lässt sich im Zweifelsfall auch für Dritte nachvollziehen, wie der Austausch zwischen den Elternteilen tatsächlich vor sich ging.

Hilfreich und Sinnvoll kann auch ein Tagebuch sein. Wenn Wochen später in einem anwaltlichen Schreiben Vorwürfe zu finden sind, an dem Tag wurde angeblich dieses und jenes Fehlverhalten begangen, kann man sich häufig nicht mehr an die genauen Umstände erinnern. Ein Tagebuch hilft, die Umstände einzuordnen. Es kann auch sinnvoll sein, dass (elektronische) Tagebuch von Zeit zu Zeit bei seinem Anwalt zu hinterlegen oder als pdf an einen vertrauenswürdigen Verwandten oder seine eigene Email zu senden. Es ist zwar kein 100%iges Beweismittel, man hat aber zumindest einen Nachweis, dass man seine Aufzeichnungen nicht im Nachgang erst erstellt oder verändert hat.

Für die eigene Kommunikation mit Anwalt oder anderen Vertrauenspersonen sollte man auch sicherstellen, dass Passwörter nicht dem anderen Elternteil bekannt sind. Im Zweifelsfall sollten diese gewechselt oder neue Mailadressen eingerichtet werden, wenn man sich hier nicht sicher ist.

Eine gewisse Vorsicht kann in hochstrittigen Trennungen dem Selbstschutz dienen und außerdem dafür sorgen, dass man selbst nicht zur Zuspitzung der Konflikte beiträgt.

Sie können den anderen Elternteil nicht ändern

„Wenn der andere Elternteil sich ändert, dann würde es ja alles gehen“. Unter dem Motto ist oft zu beobachten, dass versucht wird, auf den anderen Elternteil einzuwirken und dessen Verhalten, dessen Einstellung und vielleicht sogar dessen Leben zu verändern. Dazu eine klare Empfehlung: lassen Sie es! Jeder hat selbst die Verantwortung für sein Leben und solche Eingriffe in die persönliche Lebensgestaltung sind häufig grenzverletzend und den Streit noch weiter anheizend. Oder wie würden Sie sich fühlen, wenn der andere Elternteil Ihnen auf einmal erzählt, wie es richtig zu laufen habe?

Daher die ganz klare Ansage: jeder ist für sich selbst verantwortlich und ob der andere Elternteil bei sich etwas verändern möchte oder nicht, liegt ganz allein dessen Verantwortung. Ihre Verantwortung ist es, dass Sie Ihren Part bestmöglich erfüllen.

Das gleiche gilt übrigens auch in Bezug auf die Kinder. Was jeder Elternteil in seiner Betreuungszeit macht, ist ganz allein dessen Entscheidung. Ob bei Ihnen biodynamische Vollwertkost oder Fastfood gegessen oder Fahrrad oder Longboard gefahren wird ist ganz allein ihre Entscheidung. Das heißt aber auch, dass auch Sie die Entscheidungen des anderen Elternteils in seiner Betreuungszeit zu respektieren haben.

Die Grenze der Eigenverantwortung ist erst erreicht, wenn durch Tun oder Unterlassen eines Elternteils das Wohlergehen der Kinder gefährdet wäre. Diese Hürde ist zum Glück aber sehr hoch. Bis dahin halten Sie die Verantwortungsbereiche bitte klar getrennt und mischen sich nicht in das Leben des anderen Elternteils ein, auch wenn es manchmal schwerfällt.

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