Das hochstrittige Hammer-Werk

Das hochstrittige Hammer-Werk

Wer verstehen will, wie hochstrittige Verfahren funktionieren, der muss hinter die Kulissen schauen. Hat man einen ersten Eindruck, bleibt man häufig dabei. Warum sollte man das auch ändern, wenn man die „Wahrheit“ doch schon kennt. Erst beim Blick hinter die Kulissen, wenn man anfängt, Dinge auf Logik und Schlüssigkeit zu prüfen und zu hinterfragen, merkt man, dass der erste Eindruck vielleicht doch getäuscht hat.

Anfang April 2022 erschien, begleitet durch umfangreiche Medienberichterstattung, eine „Studie“ unter dem Titel „Familienrecht in Deutschland“. Das Ergebnis kurz zusammengefasst, so, wie es auch in den Medien wiedergegeben wurde: Mütter werden im Familienrecht massiv diskriminiert. Ihnen werden grundlos die Kinder weggenommen und Vätern und ihren haltlosen Vorwürfen wird ohne jede Prüfung geglaubt. Niemand schützt diese Mütter, es muss dringend etwas geschehen.

Nun, wenn das so umfassend publiziert wird und sogar auf einer Studie basiert, dann muss es wohl stimmen. Oder? Und sind es nicht eigentlich die Väter, welche regelmäßig aus dem Leben der Kinder „entsorgt“ werden und welche vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte immer wieder Verfahren gegen Deutschland aufgrund menschenrechtswidriger Umstände zu Lasten von Vätern gewinnen? Das ist der Moment, wo publizierte „Wahrheit“ und Wahrnehmung beginnen, nicht zueinander zu passen. Der Moment, wo man sich in die Tiefen von Hammers 98 Seiten begeben sollte.

Das hochstrittige Hammerwerk zum Familienrecht
So schräg wie diese Nägel sind auch Hammers Ausführungen

Das hochstrittige Hammer-Werk

Was als Erstes auffällt: Hammer nutzt nur das, was ihm angetragen wird, ausschließlich von betroffenen Müttern. Einen Vergleich, wie es bei den Vätern aussieht, gibt es nicht. Es gibt somit auch keine Möglichkeit zur verhältnismäßigen Einordnung. Durch dieses Vorgehen ist das Ergebnis quasi bereits vorgegeben, da es keine Möglichkeit zur Objektivierung gibt.

Was würden Sie von dieser Aussage halten: „Im Krankenhaus sterben die Menschen nach meiner Studie innerhalb von ein bis zwei, spätestens aber nach sechs Wochen“. Würde so niemand glauben, trotzdem ist die Aussage korrekt, wenn man bedenkt, dass diese von einem Arzt stammt, der auf einer Palliativ-Station arbeitet. Er hat halt nur den eingeschränkten Blick, ohne die Gesamtsituation zu überblicken. Willkommen in der Welt von Hammer.

Selektive Datenbasis

Wie man es aus hochstrittigen Verfahren kennt, werden dann bewusst Informationen ausgeblendet. Hammer stützt sich umfangreich auf 90 Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und 2 Entscheidungen des Bundesgerichtshofes aus 24 Jahren, um seine Thesen zu belegen. Was auf den ersten Blick beeindruckend erscheint (was für eine Arbeit!), entpuppt sich auch wieder nur als eine bewusste Vorselektion, um das von ihm bereits vorgegebene Ergebnis zu bestätigen. Suchen Sie bei Hammer gerne mal die Entscheidung 1 BvR 2318/19 vom 24.11.2020oder 1 BvR 1202/17 vom 13.07.2017. Es handelt sich um Entscheidungen, welche die Verletzung der Grundrechte von Vätern betreffen. Mit nur 5 Minuten Prüfung lässt sich diese selektive Vorgehensweise, welche zuvor wie eine vollständige Bestandsaufnahme darstellt, erkennen. Mit etwas mehr Zeit lassen sich sicherlich auch noch weitere Entscheidungen finden.

Und selbst bei den von Hammer betrachteten Fällen handelt es sich nicht immer um Diskriminierung von Müttern. Die Entscheidung 1 BvL 20/99 vom 19.11.2002 ist eines der Musterbeispiele, wie Väter in Deutschland diskriminiert wurden, weil die Regelungen menschenrechtswidrig waren. Der EGMR rügte dies und das BVerfG musste mit Entscheidung 1 BvR 420/09 vom 21.07.2010 eine Regelung erlassen, welchen nichtehelichen Vätern eine Möglichkeit zum Zugang der gemeinsamen Sorge ermöglichte. Übrigens eine Regelung, welche Hammer und die ihn unterstützenden Verbände natürlich ablehnen – wen interessieren schon Menschenrechte, wenn man selbst eine andere Meinung hat. Erinnert dies irgendjemanden an völlig uneinsichtige Eltern im Gerichtssaal?

So fleißig Hammer mit der Auflistung der Beispiele auch war: Gelesen hat er sie vermutlich nicht alle oder aber nicht verstanden, denn zahlreiche Darstellungen passen nicht zu seinen Schlussfolgerungen. Masse steht halt nicht immer für Qualität. Wie in hochstrittigen Gerichtsverfahren ist nicht immer der Schriftsatz mit 80 Seiten der aussagefähige, sondern manchmal durchaus der mit nur 5 Seiten, die dann aber zutreffend.

Und kennen Sie das auch, wenn mit ganz vielen „Beweisen“ argumentiert wird? Wenn ein Elternteil seine subjektiven Beobachtungen in seinem Haushalt als Beweis für das schändliche Vorgehen des anderen Elternteils heranzieht? Dass das Kind schlecht schlafe, dort immer falsch ernährt werde, einnässe und Angst habe? Dinge, die sich ausschließlich beim die Vorwürfe erhebenden Elternteil ereignen sollen, sonst aber von niemandem beobachtet werden können?

Hammers „Beweisführung“

Also braucht es Objektivierung. In Studien sind Fußnoten stets eine gute Basis. Allein dreizehnmal wird als „Nachweis“ auf Gespräche mit den Betroffenen verwiesen. Kurz: Wenn die Mutter das sagt, ist das für Hammer ein Beweis, auch wenn Gerichte nach ausführlicher Prüfung aller Umstände etwas ganz anderes feststellen.

Dazu gehört auch, dass Hammer mehrfach betont, die Gerichte würden den völlig unbegründeten und falsche Vorwürfen der Väter ungeprüft folgen. Den „Beweisen“ der Mütter würde nicht geglaubt werden. Schaut man sich einige der zitierten Entscheidungen an, stellt man fest, dass die Gerichte sehr genau geprüft haben, ob für die Vorwürfe der Väter objektivierbare Anknüpfungspunkte bestanden und die Behauptungen der Mütter zum Teil als aus der Luft gegriffen oder Lügen erkannt wurden. Hammers gesamtes Werk funktioniert aber nach dem Schema „arme Mutter, böser Vater“. Mütter als Täterinnen kommen in diesem Weltbild nicht vor, wohl aber in der Realität.

Hammer hat hierfür auch einen dramatischen Begriff, der wunderbar auch in hochstrittige Verfahren passt:

Täter-Opfer-Umkehr

Auch in den Hammers Studie begleitenden Berichterstattungen werden mehrfach Mütter dargestellt, bei welchen psychische Auffälligkeiten und ein nicht kindorientiertes Verhalten nachgewiesen wurde. Aufgrund solcher Umstände sollten die Kinder dann zu den Vätern. Immer wieder war die Reaktion der Mütter, mit den Kindern unterzutauchen – sprich sie zu entführen und gegen gerichtliche Beschlüsse zu verstoßen, weil in ihrer Welt „sie alles richtig gemacht haben“. Sie präsentierten sich folglich als zu Unrecht behandelte Opfer. Dass sie gegen Gesetze und die Interessen ihrer Kinder verstoßen haben? Das passte nicht in die Opferdarstellung. Jeder kann sich also selbst beantworten: Wer ist hier Täter und wer Opfer?

Dies macht sich weniger an der Lautstärke des Vortrages, sondern vielmehr am konkreten Handeln fest. Gleiches gilt auch für hochstrittige Verfahren. Manchmal sollte man auch dorthin schauen, wo der Vorwurf herkommt und die Motivation dessen hinterfragen.

Objektivierungen?

Zahlen lügen bekanntlich nicht, man kann sie aber durchaus interpretieren oder falsch herleiten. Wollen wir Benachteiligungen von Müttern im Familienrecht feststellen, dann kann ein Blick in die Rechtspflegestatistik helfen. Dort stellt man allerdings fest, dass in Sorgerechtsverfahren in rund 70% der Fälle das Sorgerecht auf die Mutter übertragen wird (Rechtspflegestatistik, Verhältnis nur auf Übertragung auf Vater oder Mutter bezogen, 73,5% in isolierten Familiensachen, 68,7% in Fällen, in denen die Eltern nicht verheiratet waren). Passt also nicht zu Hammers Darstellung.

Hammer kommt auch auf eine Zahl von Trennung und Scheidung betroffener Kinder pro Jahr von 450.000. Er hat hier nur einen kleinen Rechenfehler, da er alle „hochgerechneten“ Trennungen nicht ehelicher Paare berücksichtigt und diesen statistisch minderjährige Kinder zurechnet, auch wenn diese gar keine Kinder haben. Tatsächlich liegt man bei rund 190.000 Kindern pro Jahr, die sich aus der Anzahl der bekannten von Scheidung betroffenen minderjährigen Kinder ermittelt (gut 120.000 pro Jahr) und dazu der Anteil der Kinder unverheirateter Paare mit minderjährigen Kindern ermittelt, welches sich aus den Verhältnissen der Geburtszahlen verheiratet / unverheiratet herleitet (rund 2/3 zu 1/3). Es scheitert also schon an Kleinigkeiten bei Hammer.

Gleiches gilt, wenn er aus den von ihm ausgewerteten Entscheidungen des BVerfG Schlussfolgerungen auf den sozialen Status der Eltern in hochstrittigen Verfahren ableitet. Zum einen schaut er nur auf wenige von ihm selektierte Entscheidungen, zum anderen lässt er unberücksichtigt, dass viele Eltern gerade aus sozial schwachen Schichten gar nicht bis zum BVerfG kommen. Hochstrittig können Eltern auch ohne BVerfG sein, lieber Herr Hammer. Bis hierher sind es aber noch „Kleinigkeiten“.

Hammers Familienrecht

Es geht ja ums Familienrecht. Da kann man also davon ausgehen, dass Hammer dann zumindest dort sattelfest ist. Bei den Verfahrensbeiständen meint er zu wissen, dass dessen „vorrangige Aufgabe ist es, den Kindeswillen“ zu ermitteln und diesem damit einen höheren Stellenwert einzuräumen. Ein Blick in §158b FamFG hätte Hammer die Aufgaben des Verfahrensbeistandes aufgezeigt und die Ermittlung des Kindeswillens ist dort nicht aufgeführt, auch nichts von der Einräumung eines höheren Stellenwertes. Ja, es sind störende Fakten, aber nun einmal Gesetzeslage – für jeden.

Hammer kritisiert auch, dass es für Verfahrensbeistände keine Kontrollinstanz gäbe – auch hier hätte ein Blick ins Gesetz geholfen, denn diese Kontrollinstanz ist der Familienrichter (§158 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2).

Auch zu Sachverständigen hat Hammer was zu sagen: „Nach wie vor fehlen gesetzlich verpflichtende Mindestanforderungen und zwar sowohl für Sachverständige als auch für die Gutachten“. Er garniert seine Ausführungen wieder einmal mit Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, die alle vor 2016 gefällt wurden.

Warum das relevant ist? Weil der Gesetzgeber 2016 im §163 FamFG sowohl Mindestqualifikationen für Sachverständige als auch für Gutachten erlassen hat. Hammer kommt also mit seiner Forderung sechs Jahre zu spät oder weiß einfach nicht, was im Familienrecht geregelt ist. Das zeigt er auch in seiner Fußnote 136: „Bei Familiensachen sind die Gerichtskosten hälftig zu teilen“. Auch hier hätte ihm ein Blick in §81 FamFG diesen Fehler erspart.

Machen wir es also kurz: Hammer fehlen selbst grundlegende Kenntnisse des Familienrechts. Dann darüber urteilen zu wollen, kann nur daneben gehen.

Was der UN-Hochkommissar für Menschenrechte NICHT zum Thema Eltern-Kind-Entfremdung gesagt hat

Aber Hammer verfügt ja angeblich über umfangreiche weitere Quellen, unter anderem den UN-Hochkommissar für Menschenrechte, der Eltern-Kind-Entfremdung nach Hammers Darstellung als pseudowissenschaftlich erkannt haben soll. Hammer selbst ist ja schon seit Monaten in den Medien unterwegs, um klarzustellen, dass Eltern-Kind-Entfremdung keinerlei wissenschaftlich und rechtsstaatliche Grundlage hätte. Er bezieht sich ausschließlich auf Gardner (wie alle Leugner von Eltern-Kind-Entfremdung) und blendet die weiteren 40 Jahre Forschung und rund 1.300 Studien und Veröffentlichungen zu dem Thema aus. Diese passen ihm nicht ins Konzept. In sein Konzept passt aber der UN-Hochkommissar für Menschenrechte. Klingt bombastisch und als absolut vertrauenserweckende Quelle. Schaut man allerdings genau hin, dann erkennt man, dass der UN Hochkommissar für Menschenrechte nur nie etwas zu dem Thema gesagt hat.

Hammer führt folgende Aussage an: „Geleitet von pseudowissenschaftlichen und regressiven Theorien wie der elterlichen Entfremdung, versagen die Gerichte in Spanien und anderen Ländern das Recht der Kinder auf Freiheit von Gewalt und das Recht der Frauen auf Nichtdiskriminierung zu gewährleisten.“

Diese Aussage stammt allerdings nicht vom UN-Hochkommissar für Menschenrechte. Sie stammt von einer freiberuflichen UN-Sonderberichterstatterin für Gewalt gegen Frauen. Sie bildete sich ihre Meinung nach eigener Aussage durch eine „große Zahl von Fällen“, die ihr aus Spanien berichtet wurden. Diese „große Zahl“ waren rund 10 von 160.000 Fällen jährlich in den letzten drei Jahren. Dabei handelt es sich also um „mehr als 30“ gemeldete, aber nicht bestätigte Fälle.

Von diesen rund 10 gemeldeten Fällen pro Jahr leitete die Sonderberichterstatterin folgende, pauschalierende Aussage ab[1]:

„Die untersuchten Fälle scheinen allgemeinere Tendenzen im spanischen Justizsystem widerzuspiegeln, die auf eine diskriminierende Auslegung der nationalen Gesetzgebung seitens der Justizakteure hindeuten, die auf geschlechtsspezifischen Vorurteilen und Stereotypen beruht…, was sich darin äußert, dass den Aussagen oder Argumenten von Frauen als Parteien oder Zeugen ein geringerer Wert beigemessen wird; in der mangelnden Glaubwürdigkeit von Müttern, wenn sie den Missbrauch ihrer Kinder anzeigen; und in der Bezugnahme auf oder der Etablierung von geschlechtsspezifischen Stereotypen, die zu einer Fehlinterpretation oder mangelhaften Umsetzung des Gesetzes führen.“

Diese „Beweisführung“ entspricht damit exakt dem Muster, mit dem auch Hammer vorgeht. Die Aussage einer Frau ist Beweis, die Aussage eines Mannes ist unberechtigter Vorwurf. Es ist erschreckend, wie versucht wird, hier eine Benachteiligung von Frauen darzustellen, ohne dass dies Substanz hat. Damit schadet man der Glaubwürdigkeit, wenn an anderer Stelle völlig zu Recht auf tatsächlich bestehende Benachteiligungen von Frauen hingewiesen werden soll.

Festzuhalten bleibt: Der UN-Hochkommissar für Menschenrechte hat nichts zum Thema Eltern-Kind-Entfremdung gesagt. Die Sonderberichterstatterin stützt sich nur auf die Meldungen, ohne diese tatsächlich auf ihre Stichhaltigkeit zu verifizieren. Hammers Quelle – wieder einmal wertlos.

Wenn Mama nicht will, dann hat Papa halt Pech gehabt

Hammer bringt zu vielen Punkten auch Empfehlungen ein, die vernünftig klingen und es auch sind, beispielsweise die Forderung nach Qualitätsverbesserungen der am familiengerichtlichen Verfahren beteiligten Fachkräfte. An anderen Stellen wird es dann aber schwieriger und liest sich wie aus den Forderungspapieren der ihn unterstützenden Alleinerziehenden-Verbände.

Die Forderung „Keine Androhung oder Umsetzung sorge- oder umgangsrechtlicher Konsequenzen bei Ablehnung einer gemeinsamen Elternberatung“ wäre ein Blankoscheck zu jeglicher Blockade, selbst wenn dadurch das Kind gefährdet wäre. Dass diese Forderung schon lange als verfassungswidriges Veto-Recht kassiert wurde, interessiert Hammer nicht.

Gleiches gilt auch für Hammers Forderung, dass bei der Prüfung des Kindeswillens dieser die Prüfung der Kontinuität zum Ziel haben müsse. Damit soll eine Kindeswohlprüfung scheinbar vorweggenommen und das Ergebnis festgeschrieben werden. Warum? Das bleibt offen, zumal zur Kontinuität des Kindes auch beide Eltern gehören würden, mit denen es bis zur Trennung der Eltern zumeist zusammen gelebt hat.

Es lohnt sich also, Hammers Forderungen genauer unter die Lupe zu nehmen, um zu erkennen, wohin die Reise gehen soll.

Hassbild Wechselmodell

Hammer hat erwartbar auch umfangreiche Vorbehalte gegen das Wechselmodell. Die Anpassungsleistungen, die Kinder durch „gerichtlich angeordnetes Pendeln“ zu bewältigen haben setzt er problemlos mit den Anpassungen an Kinder an sexuellem Missbrauch gleich (s.39). Geschmack- und substanzloser geht es kaum?

Auf Seite 41 meint Hammer dann, dass man bei Vätern, die ein Wechselmodell beantragen, vielleicht mal nach psychischen Störungen schauen müsste und nach dem Anteil derjenigen, die psychische und physische Gewalt ausüben. Dieses Wechselmodell, dass Hammer hier als Beispiel anführte, wurde von Gerichten im Übrigen angeordnet – sollte man jetzt auch nach psychischen Störungen von Familienrichtern fragen, Herr Hammer?

Wer keine Argumente hat, muss offenbar mit solchen Mitteln agieren. Auch dies ist aus hochstrittigen Verfahren bekannt. Lenkt sich der Blick auf einen eskalierenden Elternteil, dann werden die Vorwürfe in die andere Richtung dermaßen vorangetrieben, dass alle Beteiligten (hoffentlich) nur noch auf den beschuldigten Elternteil schauen, selbst wenn die Vorwürfe unhaltbar sind.

Auch sonst sind Hammers Aussagen wenig belastbar:

  • „Auch in diesem Idealfall der Rahmenbedingungen kann das Wechselmodell unter Umständen den individuellen Bedürfnissen von Kindern nach einem Lebensmittelpunkt entgegenstehen“.
    -> eine Allgemeinfeststellung „unter Umständen“, gleiches gilt ebenso für das Residenzmodell. Nur gibt es keine Studien, welche Vorteile für das Residenzmodell im Vergleich zum Wechselmodell aufzeigen.
  • „Müttern wird beispielsweise mit der Umplatzierung der Kinder (Verlust des sogenannten ‚Aufenthaltsbestimmungsrechts‘ und damit Änderung des Lebensmittelpunktes der Kinder), Inobhutnahmen oder einstweiligen Anordnungen gedroht, sollten sie einer ‚Vereinbarung‘ zu einem Wechselmodell nicht zustimmen.
    -> weshalb dies, als zutreffend angenommen, nur für Mütter gelten soll, wird nicht dargelegt. Für einen Obhutswechsel müssen Gerichte zudem tragfähige, im Kindeswohl liegende Gründe darlegen.
  • „Wie auch immer das zeitliche Modell für die Betreuung des Kindes genannt wird – in konflikthaften Elternbeziehungen kommen die Kinder durch den wesentlich höheren Abstimmungsbedarf der Eltern nicht mehr zur Ruhe. Vielmehr öffnet sich dadurch allein schon in den nun notwendigen alltäglichen Abstimmungsprozessen ein Weg für Macht und Kontrolle über die ehemalige Partnerin – die Kinder sind dafür die „Instrumente.“
    -> Kinder kommen nicht durch den höheren Abstimmungsbedarf der Eltern nicht zur Ruhe, sondern durch belastendes Verhalten von Elternteilen gegenüber den Kindern. Weshalb Macht und Kontrolle durch das Kind nur gegenüber der ehemaligen Partnerin, nicht aber auch gegenüber dem ehemaligen Partner möglich sein soll, erschließt sich nicht und spiegelt leider erneut die lediglich einseitige Sichtweise Hammers wider.
  • „Persönlichkeitsstrukturen ändern sich nicht mit Erreichen des Wechselmodells. Konflikte potenzieren sich und das nächste Gerichtsverfahren beginnt. Eine weitestgehend gesunde und selbstbestimmte Entwicklung des Kindes wird beeinträchtigt, wenn nicht sogar verhindert. Auch davon zeugen regelmäßig Beschlüsse des BVerfG und der OLG, in den Fällen, in denen ein Wechselmodell bereits in konflikthaften Elternbeziehungen gelebt wird, bspw.:(Auflistung von Verfahren)“
    ->Persönlichkeitsstrukturen ändern sich auch nicht mit dem Residenzmodell. Das Wechselmodell kann aber in Abwägung der zur Verfügung stehenden Betreuungsalternativen diejenige mit dem geringsten Schadenspotential für das Kind sein, welches nicht unter dem Betreuungsmodell, sondern unter dem Verhalten eines oder beider Elternteile leidet.

Die vorstehenden Ausführungen zeigen, dass für die Behauptungen Hammers jegliche Grundlage fehlt. An anderer Stelle werden die Ausführungen, auch mit Blick auf die wissenschaftliche Basis, noch vertieft werden, denn auch weitere Mutmaßungen und Schlussfolgerungen Hammers sind nicht tragfähiger. Es würde hier nur den Rahmen sprengen.

Wie auch in hochstrittigen Verfahren sollte man sich aber immer die Frage nach der Motivation für ein bestimmtes Verhalten stellen. Warum schreibt Hammer also Dinge, die selbst bei einfachster, objektiver Betrachtung völlig haltlos sind?

Die Frage der Motivation

Eine Erklärungsoption ist auf Seite 83 / 84 bei Hammer zu erkennen: Die Medienresonanz, die ihm im Ruhestand zuteilwird. Auch seinen eigenen Anteil zur Meinungsbildung stellt er heraus: „Dadurch verstärkte sich durchgängig die Einschätzung, dass es in Deutschland erhebliche Probleme mit ungerechtfertigten Inobhutnahmen gibt und, dass fast ausschließlich alleinerziehende Mütter davon betroffen sind“.

Greift er zuvor noch die von ihm behauptete massive Einflussnahme der „Väterrechtlerorganisationen“ auf die Meinungsbildung an, liefert er selbst den Beweis, dass er solchen Einfluss nimmt, um ein Bild zu prägen. Nur ist er dabei nicht alleine, sondern wird von drei Alleinerziehenden-Organisationen unterstützt.

Und hier wird die Motivation bereits aus dem Namen ersichtlich: „allein erziehen“. In diesem Umfeld wird auch der Begriff der „Ein-Eltern-Familie“ immer wieder hochgehalten, den man als Inbegriff er Ausgrenzung des zweiten Elternteils und Missachtung der Identität der Herkunft des Kindes bezeichnen muss.

Das Vorgehen dieser Alleinerziehenden-Organisationen ist häufig widersprüchlich. Zum einen wird beklagt, wie schwer es ist, sich allein um ein Kind kümmern zu müssen (zutreffend), zum anderen wird aber jegliche Möglichkeit, zu gemeinsamer Elternschaft zu kommen, torpediert.

  • Gemeinsames Sorgerecht für nichteheliche Väter – abgelehnt.
  • Verpflichtende Beratung, bei der auch Väter in die Pflicht genommen werden oder Lösungen erarbeitet werden könnten? Abgelehnt.
  • Wechselmodell / Doppelresidenz als idealform elterlicher Lastenverteilung? Abgelehnt.

Forderungen an Väter kommen dort vor allen in finanzieller Hinsicht. Das auch politisch auf breiter Basis unterstützte Opferbild „Alleinerziehend“ wird gepflegt und dabei ignoriert, dass bereits heute in Deutschland die meisten Eltern nach einer Trennung gemeinsam, wenn auch mit unterschiedlichen Betreuungsanteilen, erziehen. Einen Status „Getrennt erziehend“ gibt es aber nicht.

Dass es bei diesen Alleinerziehenden-Organisationen nicht nur um das Wohl der Kinder, sondern leider zu oft um eigene Egoismen geht, zeigt sich häufig in den geführten Argumentationen.

Der VAMV und seine Ausrichtung

Fee Linke ist für die Öffentlichkeitsarbeit des VAMV verantwortliches Vorstandsmitglied, MIA steht für sich selbst. In jeder Beratungssituation würde man bei solchen Aussagen zu dem Schluss kommen, dass die Betreffenden es nicht schaffen, die Paar- von der Elternebene zu trennen. Ihre Person ist für sie untrennbar und alleinig mit dem Kind verbunden. Trennen sie sich, nehmen sie „ihr“ Kind mit. Die Individualität des Kindes als eigenständiger Mensch wird hier ignoriert.

Der VAMV ist in der Vergangenheit auch damit aufgefallen, dass eine für den Verein langjährig tätige Anwältin auf Beratungsabenden Anleitungen gegeben hat, wie Väter „entsorgt“ werden können. Der VAMV distanziert sich bis heute nicht von diesen Aussagen, sondern verweist nur auf geführte Gerichtsverfahren, da die Aufzeichnung wohl illegal erfolgt sein soll. Mit der Anwältin wird wohl immer noch zusammen gearbeitet.

Die langjährige Vorsitzende des VAMV, Edith Schwab, gab in einem Interview unverhohlen den Ratschlag, dass eine Mutter, wenn die Sehnsucht des Kindes nach dem Vater zu groß werden sollte, sie den Vater für das Kind „einfach sterben“ zu lassen, denn „Kinder entwickeln eine unheimliche Sehnsucht nach dem abwesenden Elternteil.“ (Brigitte Dossier 19/2012). Das Selbstverständnis des VAMV reichte so weit, dass dies nicht mitgeschnitten werden musste, sondern ganz offiziell in einer Frauenzeitschrift abgedruckt werden konnte.

An der Ablehnung der gemeinsamen Sorge für nichteheliche Väter wird weiterhin festgehalten, denn Väter könnten auch Gewalttäter sein (Mütter auch, wird dort nur nie erwähnt), ungeachtet der Tatsache, dass diese Forderung menschenrechtswidrig ist, wie der EGMR bereits feststellte.

Wer ist eigentlich MIA?

Wer oder was MIA e.V. i.G. ist, ist bis heute noch ziemlich unklar, da der Verein sich seit 2018 „in Gründung“ befindet. Ein praktisches Konstrukt muss man sich doch so nicht einer demokratischen Mitgliedschaft unterwerfen und ist auch nicht für Dinge haftbar. Der Verein hat sich in den letzten Jahren vor allem durch Väter-Bashing und eine Instrumentalisierung des grundsätzlich wichtigen Gewaltschutzes für seine Zwecke ausgezeichnet. Dazu gehörten auch wilde Verschwörungstheorien.

Hammer bedient mit seinen Ausführungen genau die Stereotype, die diese Vereine entgegen jeglicher Fakten seit Jahren versuchen, zu streuen. Es wird ein Geschlechterkampf angeheizt, wie es am Familiengericht nicht schlimmer sein könnte. Die Argumentationen entziehen sich teils logischen Denkansätzen, was nachvollziehbar ist, wenn die tatsächlichen Argumente fehlen. Insbesondere MIA fällt damit auf, gegenteilige Meinungen mit abwertenden Zuschreibungen (Väterrechtler, rechts, misogyn, frauenfeindlich, antifeministisch …) zu parieren. Erkenntnisse, die nicht in ihr Weltbild passen, stammen von Pädophilen oder sind Junk-Science.

Wege zu Lösungen? Fehlanzeige. Einzige Lösungsoption scheint zu sein: Alles muss so passieren, wie die Mutter es will. Nur, was ist mit dem Kind? Und haben Väter in diesem Weltbild Grundrechte? Dies darf bezweifelt werden.

Fortschritt für Kinder verhindern, Status für Mütter sichern

In diesem Umfeld wird versucht, auf die öffentliche Meinungsbildung Einfluss zu nehmen, im Falle des VAMV umfangreich gefördert mit Steuergeldern für Vorhaben, welche vor allem eines bewirken: Dass Deutschland in Sachen Gender-Gaps weiterhin weit hinter den Ländern liegt, welche tatsächlich eine partnerschaftliche Elternschaft leben. In Deutschland wird alleinerziehend quasi per Gesetz produziert. Bedauerlich ist, dass dies auch politisch weiterhin massiv unterstützt wird. Unsere neue Familienministerin, Lisa Paus, die sich öffentlich damit rühmt, Anträge gegen das Wechselmodell auf den Weg gebracht zu haben und VAMV-Mitglied ist, wird es schwer haben, zwischen dem politischen Auftrag und der eigenen Ausrichtung zu unterscheiden.

Wofür Alleinerziehendenverbände (auch) stehen

Zusammenfassen lässt sich die Ausrichtung der Alleinerziehendenverbände am besten mit einer Aussage von Manuela Schwesig, welche 2015 / 2016 zum internationalen Frauentag erklärte, dass man Geld, Macht und Einfluss nur ungerne abgibt. Sie bezog es auf die Wirtschaft. Die Zuschreibung passt aber auch auf das Thema Kinder nach einer Trennung. Dort sichern Kinder den Unterhaltsanspruch, Macht und Einfluss über das Kind und damit auf den anderen Elternteil. Also genau das, was diese Verbände immer den Vätern vorwerfen. Dies wird auch als Verfügungsgewalt über das Kind bezeichnet und von Hammer massiv bestritten wird.

Dass diese Vorwürfe gegen Väter keine Grundlage haben und wir in Deutschland vor allem unter einem stark überhöhten Mutterbild leiden, kann man auch einer aktuellen Studie der ehs Dresden entnehmen (Perspektiven von Familienmitgliedern auf das Wechselmodell. Ergebnisse einer explorativen Untersuchung. Schriftenreihe ehs-Forschung, Heft 2 (2021). https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:bsz:14-qucosa2-764971. Das Kind dient häufig als Instrument zur Selbstdarstellung und nicht als Verantwortung, die man als Eltern übernimmt. Denn zu dieser Verantwortung gehört auch, einem Kind beide Elternteile zu erhalten. Von Alleinerziehenden-Organisationen hört man viel zu oft, warum gemeinsame Elternschaft nicht möglich ist, obwohl sie es sein sollten, die das größte Interesse daran haben, das von ihnen immer wieder betonte „Leid der Alleinerziehenden“ zu beenden. Hammer sollte nur den „wissenschaftlichen Hintergrund“ liefern, um jeden zarten Versuch der positiven Entwicklung im Keim zu ersticken. Angesichts der dilettantischen Umsetzung muss dieser Versuch jedoch als gnadenlos gescheitert gelten. Letztlich haben sich diese Organisationen damit vor allem eines: Sich selbst demaskiert.

Ein persönlicher Rückblick

Seit 2013 setze ich mich auch öffentlich im Rahmen meiner verschiedenen, ehrenamtlichen Aktivitäten für gemeinsame Elternschaft und deeskalierende Lösungen ein. Ziel sind gute Lösungen zwischen Eltern, ein sachorientierter, fachlicher Austausch und die Berücksichtigung der Bedürfnisse aller Beteiligten, auch in schwierigen Situationen, welche nicht immer eine „Optimallösung“ zulassen.

Solchen aus meiner Sicht positiven Ansätze stehen jedoch immer wieder massive Anfeindungen von Mütterorganisationen gegenüber. Auf Veranstaltungen gibt es regelmäßig Grüppchen von Müttern, die mit gezielten Fragen versuchen, irgendeine verfängliche Äußerung aufzuschnappen. Die Handys liegen auffällig an der Tischkante, kann man ja mitschneiden (auch wenn es illegal ist). Jegliches Ergebnis wird vorweggenommen.

Bei der Veranstaltung, ausgerichtet vom VAfK Berlin-Brandenburg und dem Väterzentrum Berlin, waren ein Mitarbeiter des Jugendamtes, ein Anwalt, ein Richter und eine Vertreterin des VAMV Berlin auf dem Podium. Jeder konnte (wie bei allen Veranstaltungen) Fragen stellen und diese wurden beantwortet.

Nach einer Veranstaltung 2017 wurde ich dann von einigen der Damen bedrängt: Nur ihre Wahrheit würde gelten. Allein die Annahme, dass die meisten Eltern ja zusammengelebt hätten, viele Väter sich auch kümmern wollen und es keinen Gewalthintergrund gab, parierten die Damen mit der Aussage, das sei Blödsinn. In ihrem Umfeld gebe es so etwas überhaupt nicht. Dies lässt durchaus Fragen zum Umfeld der Damen zu. Zugleich lässt es aber, ähnlich wie bei Hammer, keinen Rückschluss auf die tatsächliche Situation in Deutschland zu. Aus der vorgenannten Situation wurde ich schließlich vom Richter und dem Anwalt „befreit“. Leider laufen die Diskussionen häufig auf diesem Niveau.

Verwundert war ich, dass in Deutschland „Vorsitzender der SPD“ bereits eine so schlimme Beleidigung ist, dass man damit jemanden verunglimpfen kann.

Auch zu anderen Themen ist das Ergebnis klar, bevor überhaupt bekannt ist, worum es geht. So wenige Tage vor dem Start der Kampagne „Genug Tränen!

MIA hetzt gegen Kampagne "Genug Tränen!", noch bevor diese veröffentlicht ist.
Tweet von MIA am 17.11.2021, einen Tag vor dem Start der Kampagne „Genug Tränen!“

Auch hier stand die „Wahrheit“ schon fest, bevor Informationen verfügbar waren. Die Kampagne „Genug Tränen!“ beleuchtet problematisches, entfremdendes Verhalten gegenüber Kindern. Ein Verhalten, welches psychischen Missbrauch darstellt, völlig unabhängig vom Geschlecht.

MIA & Co. lehnen Entfremdung als Möglichkeit grundsätzlich ab, auch wenn sie in ihren Äußerungen oftmals entfremdendes Verhalten von Vätern beschreiben (was es auch geben kann, Verhalten ist nicht geschlechtsspezifisch). Der Widerspruch in den Argumentationen ist augenscheinlich und für jede entfremdete Mutter ist die Ablehnung der Existenz von Eltern-Kind-Entfremdung ein Schlag ins Gesicht.

Wer ein solches Verhalten abseits jeglichen Wissens derart massiv leugnet, wird dafür seine guten Gründe haben. Gründe, die vermutlich darin liegen, dass es in den Reihen dieser Bündnisse viele MitgliederInnen gibt, die selbst Kinder entfremden – ihre Kinder, ihr Eigentum, welches sie bei einer Trennung mitnehmen – siehe oben, denn Zwangsehen und Zwangsverbund durch Elternschaft gibt es ja nicht. Man will also vermutlich vor allem eigenes Fehlverhalten gegenüber Kindern unsichtbar machen. Sollte das unterstützt werden?

Wohl kaum und es wird massiv versucht, irgendwelche „Beweise“ gegen die „Väterlobby“ zu konstruieren. So habe auch ich es in Hammers Werk geschafft, mit einem Radiobeitrag, in dem es um die Cochemer Praxis gehen sollte und der dann ein Framing zum Thema Gewalt wurde (siehe hierzu die offizielle Stellungnahme des VAfK). Auch auf Webinare, die ich gehalten habe, wird eingegangen (Seite 66). Hammer schreibt:

„Beteiligte an familienrechtlichen Verfahren sowie Elternberatungseinrichtungen werden demnach fortgebildet, Mütter von vornherein als – zu maßregelnde – „Kinderbesitzerinnen mit Verfügungsgewalt“ zu sehen. Nach dieser Logik kann dem durch „Zwangsberatung“, einer „zeitlich gerechten Aufteilung“ des Kindes oder der Umplatzierung zum Vater entgegengewirkt werden“.

Alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen der Webinare haben die Materialien im Nachgang per E-Mail zur Verfügung gestellt bekommen (und es waren einige „bekannte Namen“ aus der Alleinerziehenden-Szene dabei). Solche behaupteten Aussagen finden sich dort nirgends, sind auch nicht mein Stil, aber so steht es zumindest bei Hammer geschrieben. Verunglimpfend für die Nachwelt festgehalten und VAMV, MIA und Co. werden bemüht sein, diese „Quelle“ immer wieder zu zitieren, hat das doch „ein renommierter Wissenschaftler“ mit Doktor-Titel geschrieben. Wenn man aber mal genau hinschaut, würde es nicht wundern, wenn der erste Teil von Hammers Werk von VAMV und MIA geschrieben wurde und Hammer lediglich das Vorwort und den zweiten Teil beigesteuert hat – die geneigte Leserschaft braucht dazu nur einfach mal auf Sprache und Perspektive achten.

Trotz allem gehe auch ich immer wieder Wege, um zu versuchen, doch noch Brücken zu schlagen oder einen zumindest kleinen, gemeinsamen Nenner zu finden.

Am 26.06.2020 gab es im Bundesfamilienministerium, seinerzeit noch unter Leitung von Franziska Giffey, ein Verbände-Gespräch um Meinungen zu angedachten Familienrechtsreformen einzuholen. (Reformen, die zwar groß angekündigt, aber nicht umgesetzt wurden. Auch die aktuelle Regierung schweigt sich zu Vorhaben für Trennungsfamilien bemerkenswert aus).

Teilnehmer waren:

  • Franziska Giffey, Bundesfamilienministerin
  • Juliane Seifert, Staatsekretärin
  • Petra Mackroth, Leiterin der Abteilung Familie
  • Daniela Jaspers, VAMV
  • Birgit Uhlworm, SHIA
  • Sibylle Möller, MIA
  • Christine Finke, Bloggerin mamaarbeitet
  • Josef Linsler, ISUV
  • Andre Roßnagel, Väternetzwerk
  • Gerd Riedmeier, Forum Soziale Inklusion
  • Dr. Charlotte Michel-Biegel, Mama Papa Auch – Verband für Getrennterziehen
  • Cornelia Spachtholz, Doppelresidenz.org
  • Markus Witt, Väteraufbruch für Kinder e.V.
  • Annette Habert, Flechtwerk 2 + 1 (Mein Papa kommt)
  • Moderation: Prof. Sabine Walper, DJI

Christine Finke war sich nicht zu schade, denjenigen Frauen, die nicht ihre Meinung waren, als „Patriarchale Frauen“ abzuwerten. Von den Alleinerziehenden-Vertreterinnen wurde umfangreich beklagt, dass Frauen die Last tragen müssten (nicht genderneutral, ausdrücklich zu betonen).

Betont wurde, z.B. in Bezug auf die Möglichkeit von Umzügen, dass es Frauen ermöglicht werden müsste, ein eigenbestimmtes Leben zu führen und auch mit ihrem Kind wegziehen zu können, ohne dabei den Vater fragen zu müssen. Ich brachte hier das Gegenbeispiel, dass, diese Logik fortgesetzt, es auch Vätern ermöglicht werden müsste, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Dies würde auch die Eigenbestimmung über ihre Finanzen einschließen. Stichwort Unterhalt, was die Damen als solche Selbstbestimmung sicher nicht befürworten würden. Es wurde von mir klargestellt, dass nicht die Selbstbestimmung, sondern die Verantwortung für das Wohlergehen der gemeinsamen Kinder ausschlaggebend sind. Dass sich diese Erkenntnis auch heute nicht durchgesetzt hat, zeigen die vorstehenden Ausführungen.

Aus der Veranstaltung war trotz allem ein gemeinsamer Konsens erkennbar: die Alleinerziehendenverbände beklagten das mangelnde Engagement von Vätern, die anderen Verbände wollten genau dieses fördern oder forderten es aktiv ein. Ich schlug daher vor, dass wir alle gemeinsam uns in einem Aktionsbündnis wiederfinden könnten, welches ein stärkeres väterliches Engagement in der Familie, auch nach Trennung zum Ziel hat. Ich bat die Ministerin, hierfür unter Umständen die Schirmherrschaft zu übernehmen oder zumindest einen entsprechenden Dialogprozess zu begleiten. Das Entsetzen der Alleinerziehenden-Lobby über diesen Vorschlag war deutlich zu erkennen.

Der Vorschlag wurde im Nachgang zur Veranstaltung auch schriftlich noch einmal unterbreitet. Weder das Ministerium noch eine der Alleinerziehenden-Organisationen sind je darauf eingegangen. Warum nur?

Wer tatsächlich ungewollt alleinerziehend ist, hat sicherlich einen harten Job und eine hohe Belastung, verdient auch gesellschaftliche Unterstützung. Ich kann mich des Eindrucks jedoch nicht erwehren, dass die Alleinerziehenden-Organisationen ihr Handeln häufig jedoch an denen ausrichten, die mutwillig alleinerziehend sind. Denjenigen, denen die eigenen Interessen wichtiger sind als die der Kinder. Denjenigen, die sich nur allzu gerne mit dem Label „alleinerziehend“ und dem damit kultivierten Opferstatus schmücken, obwohl ein zweiter erziehungsfähiger und williger Elternteil – Vater – zur Verfügung gestanden hätte. Diese mutwillig Alleinerziehenden schaden damit denjenigen, die unverschuldet in diese Situation gekommen sind.

Solche gewollt Alleinerziehenden sind es dann auch, welche vor Gericht in hochstrittigen Verfahren verbissen darum kämpfen, „ihr Eigentum“ zu verteidigen, die sich auch von Verfahrensbeiständen, Gutachtern und Richtern nichts sagen lassen, da sie sich im Recht sehen.

Wir sollten endlich anfangen, offen und ehrlich über Bedürfnisse, Motivationen und auch Missbrauch von Kindern im Rahmen von Trennung und Scheidung zu reden, egal durch welches Geschlecht. Alle reden vom „Kindeswohl“ und in vielen Fällen meint das nur „ich will“ oder „ich brauche“.

Wer Lösungsmöglichkeiten ausschlägt, sich verweigert und blockiert, der tut seinen Kindern damit keinen Gefallen, denn diese werden dadurch belastet. Wenn ein Missstand beklagt wird, sollte die erste Frage lauten: Was unternehmen Sie selbst, um etwas daran zu verändern?

Hammer hat insofern der Diskussion einen großen Dienst erwiesen. Er hat schonungslos aufgezeigt, mit welcher Motivation und Manipulation von Alleinerziehenden-Verbänden versucht wird, Entwicklungen zugunsten von Kindern und gemeinsamer Elternschaft, welches in anderen Ländern zu positiven Entwicklungen, Rückgang von Streit und weniger Gerichtsverfahren geführt hat, zu verhindern. Dass ein solches Verhalten auch politisch und von anderen Verbänden toleriert und unterstützt wird, sollte uns allen zu denken geben.

P.S.: Dies ist nur ein erster Fingerzeig zur Arbeit von Hammer. Ausführlicher folgt dieser noch an anderer Stelle.

Weitere Auseinandersetzungen mit dem hochstrittigen Hammer-Werk:


[1] https://www.elsaltodiario.com/violencia-machista/espana-testimonios-padres-presuntos-abusadores-tienen-mas-credibilidad-madres-denuncian-abusos

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6 Kommentare

  1. Danke für die sehr umfangreiche Auseinandersetzung. Ich stimme nicht in allen Punkten zu (zB was Gutachter angeht, ich denke auch dass die gesetzliche Regelung nicht ausreicht), aber grundsätzlich gehe ich d’accord. Das Problem mit all diesen Pseudostudien ist dass man die eigene Meinungen untermauert statt sich einen neutralen Überblick zu verschaffen. Insoweit Danke für diesen Artikel. Den aber nur verstehen wird wer will…

    • Auch die gesetzliche Regelung zu Gutachtern ist sicher noch lange nicht perfekt und vor allem eine neutrale Bestellung des Gutachters, um dessen Unabhängigkeit zu sichern, wäre dringend vonnöten. Dies wäre eine wichtige, anknüpfende Diskussion, die zu führen wäre. Bei Hammer fehlt allerdings bereits der Ausgangspunkt für eine solche Diskussion, da er nicht einmal weiß, wo das Familienrecht heute bereits steht.

  2. Das Narrativ von Hammer ist ein weltweites Phänomen.
    Ich bin selbst Betroffene von EKE und habe sehr viel darüber recherchiert.
    Mir wurde mehrmals herangetragen, ich solle das Wort Eltern-Kind-Entfremdung nicht benutzen, da ich damit gewalttätigen und pädophilen Männern helfen würde, die das PAS Syndrom gegen die Mutter verwenden.
    Gardner wäre selbst pädophil gewesen und hätte nicht wissenschaftlich gearbeitet.
    Es wird völlig ausgeblendet, dass es EKE schon immer in der Menschheitsgeschichte gab und leider auch immer wieder Frauen davon betroffen sind.
    Eine einflussreiche Influencerin in diesem Bereich in den USA hat mich auf Instagram nach einem leicht kritischen Kommentar postwendend geblockt.
    Ich bin enttäuscht, da sich selbst sehr gute und kritische Journalisten von dieser Geschichte einwickeln lassen.
    Karen Woodall erklärt es treffend: es sind die Ängste der Mütter, die projiziert werden und dieses falsche Narrativ entstehen lassen.
    Möglicherweise steigt weltweit die Angst, dass induzierte EKE zukünftig rechtlich anders bewertet wird als dies momentan der Fall ist.
    Und das ist ein gutes Zeichen – denn dann dauert es nicht mehr allzu lange, dass es diese Gesetze wirklich gibt.
    Wie man so schön sagt: getroffene Hunde bellen.

  3. Ich bin entsetzt, dass sich die Admins dieser Seite nicht freuen, dass da mal jemand die hochstrittigen Fälle untersucht hat. Das bedeutet, er hat die Fälle genommen, die bis zum EUGH oder BGH oder BVerfG gegangen sind wegen der rechtlich unhaltbaren Zustände.
    Es ist sooo viel unrecht auf allen Ebenen, die auch Ihren Empfehlungen zur Hochstrittigkeit widersprechen bei den Gerichten, nur weil Anschuldigungen geglaubt wird-ohne Beweise- werden die Kinder von dort weggenommen, wo sie gut aufgehoben waren und wo es ihnen gutging.
    Auch Sie haben die Hochstrittigkeit systematisch aufgearbeitet und aufgeführt, dass es u.a. unsymmetrische Konfliktlagen gibt und oftmals ein Elternteil psychisch krank oder mit psychiatrischer Diagnose den Konflikt immer weiter am Laufen hält- und im schlimmsten Fall leben die Kinder dann gegen ihren Willen und ihre Bindung beim psychisch kranken Elternteil. – und als nicht betreuender Elternteil hat man keine Chance auf einen Umgang oder anderen Kontakt mit den Kindern.
    Dr Hammer nennt wie Sie die Missstände- wenn Sie – aus eigener investigativer Studie oder aus der Studie des Bundesfamiliengerichfs(2015), die mir leider nicht zugänglich ist oder anderen seriösen Quellen, neuere Erkenntnisse haben, stellen Sie dies doch auf Ihrer Seite vor.
    Ich bin eine betroffene Mutter, man hat die Kinder gegen ihren Willen und ihre Bindung und Kontinuität ohne Kindeswohlgefährdung bei mir wegen Hochstrittigkeit 2020 zum Vater umplatziert. Ich habe erst begleitete Umgänge bekommen und nun verweigert der Vater alle Kontakte-auch per Telefon oder Handy . Die Kinder sind XX, fast XX
    Gerichtlich bestellte psychiatrische Gutachten hatten ergeben, dass ich als Mutter völlig gesund bin und der Vater eine Persönlichkeitsstörung mit massivem Selbstwertkonflikt, zudem Angeststörung und Depression und Empathielosgkeit hat. Zudem gibt er seit Jahren selbst an, seit 2015 in der Borderlinegruppe zu sein-zusammen mit seiner neuen Freundin zu sein.
    Bei Borderlinern und Narzissten (m/w/d) ist halt immer das Problem, dass man gegen eine „Hydra“ aus Lügen, Anschuldigungen und falschen Verdächtigungen kämpfen muss. Die Gerichte dagegen kennen sich mit den Fällen der psychischen Probleme gar nicht aus ….
    Bei mir war es auch wie bei den von Dr. Hammer untersuchten Fällen, dass wir seit 5 Jahren multiple Gerichrsverfahren, fast alle vom Ex initiiert wurden.
    Allgemein ergibt sich für mich das Bild, dass bei Hochstrittigkeit genauer hingesehen werden sollte, insbesondere auf psychische Belastungen der beiden Elternteile sehen und auch der Grund für die Hochstrittigkeit als Machtmissbrauch und Rachefeldzug gegen den Expartner zu sehen ist, es ist oft so-bei mir auch- dass es auch psychische und finanzielle Gewalt gegen den Expartner ist.
    Ich jedenfalls erhoffe mir von einer Seite wie der Ihrigen, dass konstruktive Lösungsansätze weiterhin angestrebt werden. Für mich ergibt sich aus der Synopse beider Erkenntnisse von Dr. Hammer und Ihnen, dass da dringend eine Familienrechtsreform zur Hochstrittigkeit fällig ist- und zwar zu Gunsten der kooperativeren und psychisch gesunden Elternteile!

    • Über Hinweise auf hochstrittige Fälle freuen wir uns durchaus, auch wenn auf die bestehenden Problemlagen hingewiesen wird. Das Problem an dem unter Hammers Namen veröffentlichten Ausarbeitung ist, dass diese in ihren Herleitungen nicht haltbar, vielfach sogar nachweisbar falsch ist. Mit der Veröffentlichung unter Hammers Namen wollten einige Trittbrett-Fahrerinnen scheinbar versuchen, unbestreitbar bestehende Probleme für sich zu instrumentalisieren. Dies ist die Kritik, die wir auch in unserem Blogbeitrag üben und belegen. Noch deutlich umfangreicher und detaillierter ist dies hier nachzulesen: https://vaeteraufbruch.de/fileadmin/user_upload/VAfK-StellungnahmeHammer__web_.pdf

      Dass Borderline und Narzissmus sowohl für Partner als auch damit befasste Fachkräfte sind, auch da stimmen wir gerne zu. Es sind Herausforderungen, denen leider noch zu viele Fachkräfte nicht gewachsen sind. Wir wollen mit unserer Seite zumindest einen kleinen Beitrag leisten, über solche Verhaltensweisen zu informieren, die zu häufig pauschal unter dem Begriff „hochstrittig“ subsumiert werden. Und vor allem wollen wir Optionen aufzeigen, wie man besser mit solchen Situationen umgehen kann. Es mag anfangs schwieriger sein, langfristig wird aber viel Leid und auch Arbeit erspart. Und vor allem werden Kinder geschützt, welche in solchen Kämpfen viel zu häufig geschädigt werden.

  4. Hallo Markus Witt, hier meldet sich Wolfgang Scholz aus Bayern.
    Sehr großer Dank für Deine/eure ruhige und seriöse Arbeit.
    Kurz und knackig: Zieht die NRV-Stellungnahme vor,ganz vorne placieren!
    Mir erscheint es sehr bedeutsam, auf die Stellungnahme der NRV mit Pressemitteilung v. 13.04.2022 hinzuweisen, die die Studie des Dr. Hammer unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten einer Bewertung unterzogen hat:
    https://www.neuerichter.de/details/artikel/article/die-bestandsaufnahme-von-dr-hammer-stimmt-nicht-new6256b5583355f026239869
    Das Ergebnis war beschämend für die Autorenschaft, so sich hinter dem Autorennamen eine Mehrzahl verbergen sollte:
    „Leider ist die Ausarbeitung kein seriöser Beitrag zur Diskussion um die Weiterentwicklung des Familienrechts und der familiengerichtlichen Verfahren in Deutschland.“ (ibid. S.1, 2.Abs).
    Allein diese überzeugende und stringente Stellungnahme der NRV indiziert bereits, daß Dein langer Beitrag sehr genaue Beachtung wert ist.
    Mir erscheint es sinnvoll, ja sogar schon fast zwingend notwendig, diese Stellungnahme der NRV möglichst ganz vorne placiert wird:
    Sie bringt die fundamentalen Kritikpunkte in bündiger Form auf den Punkt und ordnet die Studie in den Gesamtzusammenhang ein- genau die Infos, die mit Derartigen befaßte Professionelle dringend benötigen. Auch und gerade diese haben Zeitdruck und sind für ein „abstract“ extrem dankbar.
    Ich danke euch für Eure Arbeit für unsere Kinder sehr herzlich und wünsche viel Kraft und Ruhe!
    N.B. Wir hatten vor zwei Jahren Kontakt wegen eines gemeinsamen Bekannten; „üblicher Sachverhalt“.

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