Wie das Bundesverfassungsgericht Eltern-Kind-Entfremdung ohne Grundlage (ver)-urteilt

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Nichtanwendbarkeit des Parental Alienation Syndroms (PAS) hat hohe Wellen geschlagen. Betrachtet man die Fakten, stellt man fest, dass das OLG davon auch kein Wort erwähnte. Wie konnte dann das BVerfG sich darauf beziehen?

Die Fachgerichte sind weiterhin nicht daran gehindert, sich auf Eltern-Kind-Entfremdung oder Parental Alienation zu beziehen. Aufgrund der Rechtsprechung des EGMR sind sie sogar dazu verpflichtet. Die wissenschaftliche Basis dafür, die dem BVerfG völlig fremd zu sein scheint, ist zudem umfangreich und belastbar.

Die große Frage, die bleibt: wie weit wird die Desinformationskampagne in Deutschland zum Thema Eltern-Kind-Entfremdung noch gehen?

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Stellungnahmen zum Versuch, auf Ebene der Vereinten Nationen Eltern-Kind-Entfremdung unsichtbar zu machen

Ein manipulativer Bericht einer UN-Sonderberichterstatterin soll Eltern-Kind-Entfremdung unsichtbar gemacht werden. Es regt sich internationaler Widerstand aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft, wie auch unsere gemeinsame Stellungnahme aus Deutschland zeigt.

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Was geschah, als wir versuchten, ein Buch mit Fehlinformationen über unser Fachgebiet zurückziehen zu lassen

Wie schwierig es ist, Falschinformationen zu Eltern-Kind-Entfremdung aus Publikationen auszuschließen und richtigzustellen. Ähnliche Erfahrungen machen wir auch in Deutschland, wo von Interessensgruppen mit massivem Aufwand versucht wird, Eltern-Kind-Entfremdung unsichtbar zu machen (siehe u.a. „Das hochstrittige Hammer-Werk“) und als geschlechtsspezifische Gewalt gegen Mütter zu framen.

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Die Legal abuse scale (LAS) – Ein mahnendes Beispiel für Rechts- und Wissenschaftsmissbrauch

Eine US-Veröffentlichung von Gutowski und Goodman[1] erregte Aufmerksamkeit, nahm diese doch für sich in Anspruch, solchen Rechtsmissbrauch nach der Selbstauskunft von 222 Müttern zu qualifizieren. Bei genauer Betrachtung stellt sich leider schnell heraus, dass diese Untersuchung selbst ein „Legal abuse“ ist und das Rechtssystem einseitig unterwandern sollte. Praktisch jedes Rechtsmittel von Vätern wäre nach der LAS Rechtsmissbrauch und Gewalt und Zwangskontrolle gegen Mütter. Mütterlicher Rechtsmissbrauch hingegen würde unsichtbar gemacht und allein deren Behauptungen zum Beweis erhoben werden. Die Veröffentlichung von Gutowski und Goodman reiht sich ein in eine Vielzahl von fachlich nicht haltbaren Veröffentlichungen und scheint Teil einer Kampagne zu sein. Wissenschaft und Rechtsprechung sollen zu Gunsten von Müttern und zum Nachteil von Vätern und Kindern manipuliert werden.

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