Was braucht es für ein gelingendes Residenzmodell?

Wenn über Betreuungsmodelle gesprochen wird, dann eigentlich immer nur über die Doppelresidenz (Wechselmodell). Es gibt verschiedene Ansichten, was es für eine gelingende Doppelresidenz braucht. Bisher wird bemerkenswerterweise nie darüber geredet, was es für ein gelingendes Residenzmodell braucht.

Die Annahme, dass bei Belastungen der Kinder in der Doppelresidenz das Residenzmodell automatisch die bessere Alternative wäre, ist ebenso falsch wie die Vermutung, dass sich mit der Doppelresidenz alle Probleme in Luft auflösen würden.

Werfen wir daher einen objektiven Blick auf die für ein gelingendes Residenzmodell notwendigen Rahmenbedingungen.

Was braucht es für ein gelingendes Residenzmodell?

Praktische Rahmenbedingungen

  • Wohnortnähe:
    Die Kinder sollen nicht zu weite Entfernungen zwischen Mama und Papa haben und von beiden Haushalten gut Kita, Schule und ihr weiteres, soziales Umfeld erreichen können.
  • Ausreichend Wohnraum und Ausstattung in beiden Haushalten:
    Kinder sollten in beiden Haushalten einen eigenen Raum und Ausstattung haben. Sie sollten sich bei beiden Eltern wohl und geborgen fühlen können.
  • Betreuungskompatible Arbeitszeiten
    Die Betreuung und Versorgung der Kinder sollte auch in Einklang mit der eigenen Erwerbstätigkeit des hauptbetreuenden Elternteils stehen
  • Stabiles Lebensumfeld:
    Die Trennung der Eltern bringt schon genügend Veränderungen für Kinder mit sich. Schule, Freunde, Familie, Großeltern sollten dabei eine stabile Basis bilden. Bisher gelebte Routinen im sozialen Leben sollten erhalten bleiben. Ein Umzug in ein anderes, soziales Umfeld würde Kinder zusätzlich belasten und ihnen stabilisierende Faktoren nehmen. Gleiches gilt, wenn ihr Kontakt zum zweiten Elternteil, der ihnen bisher täglich zur Verfügung stand, erheblich eingeschränkt wird.

Persönliche Voraussetzungen

Beider Eltern

  • Ein geringes Konfliktniveau:
    Streiten sich die Eltern, belastet dies die Kinder – in jedem Betreuungsmodell. Wenn Sie dann noch mehr Zeit bei einem Elternteil verbringen, laufen Kinder Gefahr, verstärkt für die Position des hauptbetreuenden Elternteils Partei ergreifen zu müssen, um dem Konflikt mit diesem aus dem Weg zu gehen.
  • Kommunikationsbereitschaft und -fähigkeit der Eltern:
    Die Eltern müssen sich darüber austauschen, was bei den Wechseln zu beachten ist. Gibt es medizinische Fragen zu beachten? Muss für Schule oder Hobby gelernt und geübt werden? Je weniger ein Elternteil in den Alltag des Kindes eingebunden ist, desto mehr Informationen (und damit Kommunikation) benötigt dieser, um das Kind in seiner Betreuungszeit angemessen versorgen und fördern zu können.
  • Kooperationsbereitschaft und -fähigkeit der Eltern:
    Es gibt immer wieder Situationen, in denen von getroffenen Absprachen abgewichen werden sollte. Sei es, dass ein wichtiges Familienfest ansteht, welches in die Betreuungszeit des anderen Elternteils fällt oder aber Aktivitäten des Kindes eine Änderung sinnvoll erscheinen lassen. Können Eltern beiderseits gut kooperieren, entlastet dies die Kinder. Eltern können ihren Kindern so auch Vorbild sein, wie man auftretende Probleme löst.
  • Abgestimmtes Erziehungskonzept
    Eltern sollten sich auf gemeinsame, grundlegende Erziehungsprinzipien einigen und diese zuverlässig anwenden. Innerhalb dieser Grundprinzipien besteht genügend Raum für individuelles Erziehungsverhalten jedes Elternteils.
  • Positive Repräsentanz des jeweils anderen Elternteils:
    Kinder sind darauf angewiesen, dass der Elternteil, bei dem sie sich gerade aufhalten, auch ein positives Bild des jeweils anderen Elternteils zulassen und unterstützen kann.
  • Anpassung der Betreuungszeiten an die Entwicklungs- und Bindungsbedürfnisse der Kinder:
    Bindungspräferenzen von Kindern können sich mit zunehmendem Alter ändern. Eltern sollten hier zur angemessenen Anpassung des Betreuungsmodells bereit sein
  • Gewaltfreiheit:
    Gewalt in der Familie steht einem gelingenden Residenzmodell entgegen.
Voraussetzungen für ein gelingendes Residenzmodell

Des hauptbetreuenden Elternteils

  • Ausgeprägte Bindungstoleranz / Bindungsförderung:
    Durch das mehr an Betreuungszeit hat der hauptbetreuende Elternteil auch eine größere Verantwortung, die positive Repräsentanz des anderen Elternteils zu gewährleisten, die Bindungen des Kindes aufrecht zu erhalten und zu fördern. Einschränkungen in diesem Bereich disqualifizieren einen Elternteil, die Hauptbetreuung zu übernehmen.
  • Hohe Förderkompetenz
    In der Doppelresidenz kann das Kind vom Wissen und den Fähigkeiten beider Eltern gleichermaßen profitieren. Defizite können so besser ausgeglichen und das Kind besser gefördert werden. Im Residenzmodell reduziert sich diese Möglichkeit, so dass der hauptbetreuende Elternteil die Fähigkeit und Bereitschaft haben muss, dies zur Förderung des Kindes zu kompensieren
  • Hohe Belastbarkeit:
    Das mehr an Betreuung muss durch den Elternteil auch geleistet werden können, ohne, dass diese Mehrbelastung sich negativ auf das Kind auswirkt (Stichwort Alleinerziehenden-Burnout)
  • Bereitschaft, den überwiegenden Teil der Betreuungszeit zu übernehmen:
    Wird einem unfreiwillig alleinerziehenden Elternteil ein mehr an Betreuungszeit zugemutet, kann dies zu Unmut führen („Warum muss ich die Aufgabe des anderen mit übernehmen?“), was sich negativ auf das Kind auswirken kann.

Des weniger betreuenden Elternteils

  • Bereitschaft, weniger Zeit mit dem gemeinsamen Kind zu verbringen als der andere Elternteil:
    Eine Unzufriedenheit mit dem Betreuungsmodell, Trauer und Enttäuschung würde sich auch negativ auf das Kind auswirken.

Des Kindes

  • Bereitschaft, auf den einen Elternteil länger als auf den anderen zu verzichten:
    Im „klassischen“ Residenzmodell verzichtet das Kind 12 Tage auf einen Elternteil. Damit dies ohne Belastungen, Trauer und Sehnsucht für das Kind funktioniert, muss das Kind ein solches Betreuungsmodell auch mittragen. Ist dies nicht der Fall, kann dies auch zu Belastungen des Verhältnisses zum hauptbetreuenden Elternteil führen.

Strohmann-Argumente

Mit großem Beharrungsvermögen werden immer wieder Argumente gegen die Doppelresidenz ins Feld geführt. Wie würde das Residenzmodell abschneiden, wenn man es an diesen Maßstäben misst?

Wissenschaft

Als Argument gegen die Doppelresidenz wird vorgebracht, es gäbe nicht genügend wissenschaftliche Belege zu deren Kindeswohldienlichkeit. Man könnte also vermuten, dass es mehr wissenschaftliche Belege geben müsste, die dem Residenzmodell den Vorzug geben.

Aus über vier Jahrzehnten liegen unzählige, teils mit großen Stichproben und unter hohen wissenschaftlichen Standards erstellte Studien zu Betreuungsmodellen vor.

In keiner Studie zeigen sich positive Effekte des Residenzmodells für das Wohl der Kinder (und auch der Eltern). Es handelt sich hier um ein Strohmann-Argument, welches von den Fakten ablenken soll.

Gewalt

In der Diskussion um Änderungen im Kindschaftsrecht und die gesetzliche Regelung der Doppelresidenz wird von einigen Interessenverbänden intensiv betont, dass die Doppelresidenz bei innerfamiliärer Gewalt keine Alternative sei.

Im Gegenzug könnte man vermuten, dass diese Gruppen es befürworten, wenn ein Kind statt an 7 Tagen (Doppelresidenz) nur an 3 Tagen (Residenzmodell) geschlagen wird. Denn mit dem Residenzmodell haben diese Gruppen in der Regel kein Problem.

Gewalt ist keine Frage des Betreuungsmodells, sondern eine Frage des Kinderschutzes. Es stellt sich die grundlegende Frage, inwiefern unter den gegebenen Umständen unbegleiteter Umgang möglich ist. Kommt man unter Einbeziehung aller Fakten zu der Einschätzung, dass unbegleiteter Umgang möglich ist, sind alle Betreuungsmodelle in den Blick zu nehmen.

Auch der Hinweis auf Gewalt ist daher ein Strohmann-Argument, welches vom eigentlichen Problem ablenken soll.

Entgegenstehender Wille

Ein gelingendes Residenzmodell sollte es von beiden Eltern getragen und dem Kind positiv vermittelt werden. Viele Residenzmodelle entsprechen nicht dem Wunsch eines oder beider Elternteile. In vielen Fällen wird es sogar gegen den expliziten Willen eines Elternteils gerichtlich angeordnet.

Dieselben Interessenverbände, welche sich auf mangelnde wissenschaftliche Basis und das Gewalt-Argument berufen, führen fortwährend an, dass die Doppelresidenz nur gelingen könne, wenn beide Eltern damit einverstanden sind.

Sie bleiben aber die Antwort schuldig, warum das Residenzmodell besser funktionieren soll, wenn es von einem (oder beiden) Elternteilen abgelehnt wird.

Wann passt welches Betreuungsmodell?

EIn gelingendes Residenzmodell setzt hohe Anforderungen, insbesondere an den hauptbetreuenden Elternteil, voraus, damit es für Kinder positiv gelebt werden kann. In der öffentlichen und politischen Diskussion wird dies bisher allerdings noch nicht berücksichtigt. Es werden ausschließlich, teils deutlich überzogene, Anforderungen für eine gelingende Doppelresidenz formuliert.

Nicht beantwortet wird dabei die Frage, was die bessere Alternative wäre, wenn diese Optimalbedingungen für eine Doppelresidenz nicht vorhanden sind. Die bessere Alternative ist nicht automatisch das Residenzmodell. Dies unterliegt bei genauer Betrachtung teils deutlich höheren Anforderungen. Hier gilt es, diesen Fehlschluss endlich aufzulösen.

Probleme der Eltern wirken sich in allen Betreuungsmodellen auf die Kinder aus. Die zu beantwortende Frage ist, ob sich durch die Regelung eines Betreuungsmodells etwas an den Auswirkungen der elterlichen Defizite auf die Kinder ändert.

Bindungstoleranz

Dies kann der Fall sein, wenn z.B. ein Elternteil deutliche Einschränkungen der Bindungstoleranz aufweist und das Kind beim bindungstoleranten und bindungsfördernden Elternteil im Residenzmodell aufwächst. Das Kind wird so besser vor Eltern-Kind-Entfremdung geschützt. Es wird verlässlicher der Kontakt zu beiden Elternteilen erhalten. Das Kind hat bessere Möglichkeiten, eigene, gesunde Bindungsmuster zu entwickeln.

Weisen aber beide Eltern Einschränkungen der Bindungstoleranz auf, würde ein Residenzmodell die Situation noch weiter eskalieren. Kinder würde noch stärker Gefahr laufen, zwischen ihren Eltern zerrissen zu werden. Ein Bindungsabbruch zum Umgangs-Elternteil würde wahrscheinlicher. In einer solchen Situation wäre die Doppelresidenz keine gute Alternative – aber die am wenigsten schädliche.

Streit, Kommunikation, Kooperation

Auch an Streit, Kommunikations- und Kooperationsproblemen ändert ein Betreuungsmodell nichts, wenn beide Eltern gleichermaßen am Streit beteiligt sind. In Fällen symmetrischer Hochstrittigkeit kann ein Residenzmodell streitverschärfend wirken, wenn einem Elternteil mehr „Macht“ über das Kind gegeben wird. Augenhöhe und „Waffengleichheit“ durch die Doppelresidenz können zu einer gewissen Beruhigung beitragen. Auch wissenschaftlich wurde belegt, dass es Kindern streitender Eltern in der Doppelresidenz weniger schlecht geht als im Residenzmodell (Nielsen, Linda (2018) Joint versus sole physical custody: Outcomes for children independent of family income or parental conflict, Journal of Child Custody www.tandfonline.com/doi/abs/10.1080/15379418.2017.1422414).

Wirkt hingegen ein Elternteil nachweislich auf Deeskalation, Kooperation und Kommunikation hin (asymmetrische Hochstrittigkeit), kann es für das Kind förderlich sein, bei diesem Elternteil im Residenzmodell aufzuwachsen. Das Kind kann die Fähigkeiten zu erlernen, Konflikte durch Kommunikation und Kooperation konstruktiv, statt destruktiv zu lösen.

Rechtliches

Beide Eltern haben dieselben, grundgesetzlich geschützten, Rechte und Pflichten (Art. 6. GG). Ein Eingriff in die Rechte eines Elternteils, zu denen auch der Umfang der Betreuung des Kindes gehört, ist gerechtfertigt, wenn es aus Gründen des Kindeswohls erforderlich ist.

Ergeben sich aus Sicht des Kindeswohls keine erheblichen Unterschiede zwischen den Betreuungsmodellen, gilt: Im Zweifel für die Doppelresidenz. Dies ist auch die Linie, die der Bundesgerichtshof 2017 in seiner wegweisenden Entscheidung vorgegeben hat.

Fazit

Die pauschale Schlussfolgerung, dass bei Problemen in der Elternbeziehung im Zweifel das Residenzmodell die bessere Alternative wäre, trifft nicht zu. Hier gilt es, alte Gewohnheiten über Bord zu werfen und sich an objektivierbaren Fakten zu orientieren. Gute Betreuungsmodelle für Kinder gibt es nur, wenn beide Eltern die Fähigkeit und Bereitschaft haben, diese gemeinsam zu tragen und auch umzusetzen.

Ist das nicht der Fall, dann besteht die Herausforderung darin, die für die Kinder am wenigsten schädliche Betreuungskonstellation zu ermitteln, die den Kindern noch ein hohes Maß an Bindungs- und Entwicklungsförderung ermöglicht.

Ob im Streitfall ein Residenz- oder Doppelresidenzmodell angeordnet wird, muss maßgeblich vom Verhalten jedes einzelnen Elternteils abhängig gemacht werden. Dazu ist deren Verhalten differenziert nach Mutter und Vater zu betrachten und nicht unter „die Eltern“ zu subsummieren. Wenn durch das Betreuungsmodell keine relevante Verbesserung erreicht werden kann, ist im Zweifel unter Berücksichtigung der Grundrechte von Eltern und Kindern der Doppelresidenz der Vorzug zu geben.

Was Kindern wirklich helfen würde

Viel wichtiger als die Diskussion über Betreuungsmodelle ist es, an Emotionen, Verhalten und Einstellungen von Eltern zu arbeiten. Dies wird fast immer vernachlässigt.

Und so wundert man sich, dass man doch ein großartiges Betreuungsmodell gefunden hat, es den Kindern aber trotzdem zunehmend schlechter geht. Besser geht es Kindern erst, wenn auf Elternebene eine Verhaltensänderung eintritt. Und wenn jeder Elternteil sein Verhalten auf die Bedürfnisse des Kindes ausrichtet.

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2 Kommentare

  1. Leider wird oft vertreten, dass lange angewendete Konzepte automatisch gut sind. Hier dürfen die Interessenverbände gern auf Kinderschlagen als Erziehungsmethode verweisen: Nur weil es lange als gut galt, konnte es dank mutiger Eltern geändert werden.

    Wer jetzt meint, sowas darf man nicht vergleich, sollte auf den Kinderschutz schauen. Kinder müssen nicht nur vor körperlicher, sondern auch vor psychischer Gewalt geschützt werden. Nur weil die eine Gewaltart endete, darf die andere nicht übersehen werden.

  2. Sehr zutreffender Beitrag.

    Dass das Residenzmodell ausschliesslich verschärfend wirkt, merken wir als Nachtrennungsfamile jeden verflossenen Tag etwas mehr.

    Es wird gerne mal mit sehr scharfen Blick auf die Defizite der Doppelresidenz, der Eindruck erweckt, das bisherige 2-wöchentliche System wäre bekannt und damit automatisch besser als ein neues vermeintlich Unerprobtes.

    Dabei hat das Residenzmodell bereits seit Bestehen des deutschen Familenrechts eine sehr schlechte Bilanz. Zumeist Konfliktverschärfend wirkte es schon immer. Und wirklich unerprobt ist die Doppelresidenz auch schon lange nicht mehr, wenn sie es denn jemals war.

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