Zum Streiten reicht einer
„Zum Streiten gehören immer zwei“. Auch dies ist einer der Sprüche, die man immer wieder zu hören bekommt. Richtig aber ist: „Zum Streiten reicht einer, zum Vertragen braucht es zwei“. Ich kann hier und jetzt mit jedem einen Streit anfangen und der andere könnte es nicht verhindern. Er könnte sich dem Streit nur entziehen. Um aber einen Streit zu beenden, braucht es immer beide Seiten, die den Willen haben, den Streit zu beenden.
So einfach diese Erklärung auch ist, so selten ist diese Erkenntnis selbst bei Fachprofessionen vorhanden. Sollte Ihnen daher dieses Argument in Gesprächen vorgehalten werden, stellen Sie dar, welche Schritte sie bereit sind, zur Beilegung des Streits zu gehen. Und weisen Sie auch darauf hin, dass der Streit tatsächlich nur beigelegt werden kann, wenn auch der andere Elternteil bereit ist, seinen Teil dazu beizutragen.