Von Aktivistinnengruppen wird seit vielen Monaten auch unter dem Aspekt des Gewaltschutzes und der Istanbul-Konvention exemplarisch der Fall Anette W. publiziert. Insbesondere des OLG Celle und dessen Richter werden massiv für angebliche Missstände angegriffen. Die feministische Autorin Christina Mundlos hat hierzu eine Petition ins Leben gerufen, die selbsternannte Kinderschutzexpertin Sonja Howard unterstützt auch diese Aktion. MDR, taz und der feministische Lila Podcast haben mehrfach über diesen Fall berichtet und waren teilweise bei den rechtswidrigen Aktionen in diesem Fall aktiv eingebunden. Wir unterziehen zehn Aussagen zu dem Fall einen Faktencheck, anhand dessen sich der Leser ein eigenes Bild von dem Fall machen kann und ziehen auch ein eigenes Fazit.
Update Juli 2023
Im Fall Anette W. hat die Mutter den auf Malta ansässigen Anwalt Kai Jochimsen ins Verfahren geholt. Jochimsen stand mehrfach in Verbindung mit der Entführung von Kindern durch Mütter ins Ausland.
- Im Fall Stefanie Böse, die seit 2015 mit ihrem Sohn Peter in Paraguay vermutet wird.
- Im Fall Schwäbisch Hall, über den „Die Zeit“ und „Der Spiegel“ berichtet haben.
- Im Fall von Claudia K., die ihren Sohn nach Thailand entführte und dafür letztlich zu 2 Jahren und 6 Monaten Haft verurteilt wurde (Der Spiegel berichtete)
Anette W. und ihre Unterstützerinnen greifen damit auf ein anscheinend kriminelles Netzwerk zurück, um ihre eigenen Interessen durchzusetzen. Gegen das Wohl und die Rechte der Tochter, die seit zwei Jahren gezwungen ist, mit ihrer Mutter in der Illegalität zu leben.
Der familiäre Rahmen
Mit ihrem Ex-Mann hat Anette W. zwei Töchter, Julia*, 11, und Charlotte*, 8. Die Eltern sind seit 2017 getrennt und seit 2021 geschieden. Seit Dezember 2020 hat der Vater das alleinige Sorgerecht für beide Töchter. Charlotte lebt beim Vater. Julia wird von der Mutter seit dem 18.06.2021 illegal versteckt. Das Amtsgericht hat Anette W. mit Beschluss aus dem Juli 2021 zur Herausgabe des Kindes aufgefordert und ihr mit Beschluss Dezember 2021 bei Zuwiderhandlung Ordnungsmittel angedroht. Mehrere Versuche, die Herausgabe des Kindes zu erreichen, schlugen fehl. Im Januar 2023 hat das OLG Celle Anette W. zu 30 Tagen Ordnungshaft verteilt. Die Haft hat sie nicht angetreten und ist weiterhin mit ihrer Tochter Julia untergetaucht.
Quellen: Bericht der MDR Umschau vom 29.09.2022 (Autorin Christiane Cichy), Beschlüsse des OLG Celle, AZs 10 WF 135/22, 10 UF 116/22 und 10 UF 245/20, Petition der feministischen Autorin Christina Mundlos auf change.org „Stoppen sie die Kindeswohlgefährdung durch das OLG Celle“, Der Lila Podcast – Feminismus für alle „Gewalt und Morddrohungen trotz fünf Jahre Istanbul-Konvention? – mit Sonja Howard“
Behauptung 1 von Christiane Cichy, MDR-Umschau:
„Die studierte Wirtschaftswissenschaftlerin ist eine normale Mutter, auch sie hat ihre Kinder nie vernachlässigt oder misshandelt. Doch laut Gerichtsbeschluss sollen sie beim Vater leben.“
Die Fakten
Nach der Trennung hat Anette W. alle Umgangsbeschlüsse ignoriert, die beiden Mädchen wiederholt nicht zum Vater gelassen, uferlose Gewaltvorwürfe erhoben, Beschlüsse zur Herausgabe ignoriert, mehrere Polizeieinsätze provoziert. Sie lebt mit ihrer Tochter in der Illegalität und verweigert ihrem Kind den Kontakt zur Schwester, zum Vater sowie den Schulbesuch.
Wahr oder unwahr?
Es ist vollkommen unverständlich, wie Christiane Cichy bei dieser Vorgeschichte Anette B. als „eine normale Mutter“ sehen kann. Die Zuschauer dürften durch diese Formulierung eher getäuscht und manipuliert werden.
Behauptung 2 von Christiane Cichy, MDR-Umschau
„Trotzdem lebt ihre älteste Tochter seit einem Jahr bei ihr. Das Mädchen war immer wieder zu ihrer Mutter gelaufen, weil sie es beim Vater nicht aushielt.“
Die Fakten
Beide Töchter haben seit Dezember 2020 beim Vater gelebt. Am 18. Juni 2021 ist Julia nach der Schule statt in den Hort zu ihrer Mutter gegangen. Seitdem behält Anette W. das Mädchen widerrechtlich bei sich, obwohl der Vater das alleinige Sorgerecht hat und ein richterlicher Beschluss auf Herausgabe vorliegt.
Zur Behauptung der Mutter, Julia sei zu ihr geflohen, befindet das OLG: „Ein solcher authentischer und erheblicher Kindeswillen (…) ist gar nicht positiv feststellbar.“ Seit sie bei ihrer Mutter ist, habe niemand mehr mit Julia sprechen können, der nicht zum Unterstützerkreis von Anette W. gehört. Etwaige Angaben Julias seien unter massivem Druck ihrer Mutter zustande gekommen. Sie werde wie in einem sektenartigen Umfeld von sämtlichen nicht durch ihre Mutter und deren Unterstützerumfeld kontrollierten Außenkontakten abgeschnitten, wie das OLG Celle darlegt.
Wahr oder unwahr?
Durch die Formulierung „lebt… bei ihr“ wird der Eindruck erweckt, Julia befände sich legal bei Anette W. Das ist unwahr. Anette W. missachtet einen richterlichen Herausgabebeschluss, die Mutter lebt mit Julia in der Illegalität. Das verschweigt Christiane Cichy. Sie verschweigt auch, dass Julia, als der Beitrag ausgestrahlt wurde, seit 15 Monaten keine Schule mehr besucht hat.
Für ihre Behauptung, Julia sei zu ihrer Mutter „gelaufen“, weil sie es beim Vater nicht mehr ausgehalten habe, bleibt Christiane Cichy den Beweis schuldig. Julia wird im Beitrag zwar von einer Sprecherin zitiert, erwähnt die angebliche Flucht aber mit keinem Wort.
Behauptung 3 von Christiane Cichy, MDR-Umschau
„Um beiden Eltern dieselben Rechte einzuräumen, sollen die Mädchen wöchentlich zwischen Vater und Mutter wechseln. Nachdem sie das nicht mehr wollen, werden sie zum Vater unplatziert. Der Grund: Die Mutter würde sie gegen den Vater beeinflussen. Gewaltsam wurden sie von der Mutter getrennt.“
Grundsätzlich haben Mutter und Vater dieselben Rechte. Auf den wöchentlichen Wechsel der Kinder haben sich die Eltern in einer Anhörung am 6. Dezember 2018 freiwillig geeinigt. Mit Schriftsatz vom 5. Juli 2019 verlangte Anette B, zum Residenzmodell zurückzukehren, dass die Kinder also wieder überwiegend bei ihr leben sollten. Begründung: Das Wechselmodell könne nicht gegen den Willen eines Elternteiles angeordnet werden und sie sehe es „in dieser bisher praktizierten Weise kritisch und bedenkenswert“.
In der Folge hat sie die Kinder eigenmächtig kaum noch zum Vater gelassen. Ab Dezember 2019 verweigerte sie den Umgang der Kinder mit dem Vater. Daraufhin hat das Amtsgericht ihr am 14. Januar 2020 das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen, es auf den Vater übertragen und einen Herausgabebeschluss erlassen. Weil Anette W. sich dem Vollzug des Beschlusses am 18.Januar 2020 „tätlich widersetzte“, wurde er von der Polizei durchgesetzt. Laut Akten habe der Vater die Mädchen beruhigen und problemlos mitnehmen können.
Anette W. hat sechs Tage später, am 24. Januar 2020, selbst die Rückkehr zum Wechselmodell beantragt.
Wahr oder unwahr?
Unwahr. Aufs Wechselmodell haben sich die Eltern geeinigt, es wurden ihnen, anders als Christiane Cichy durchscheinen lässt, nicht aufgezwungen. Die Mutter wollte es später sogar selbst.
Es waren auch nicht die Kinder, die das Wechselmodell nicht mehr wollten, sondern Anette W., die gegen selbst getroffene Vereinbarungen und gerichtliche Beschlüsse verstieß. Eine von ihr beantragte Abänderung des Wechselmodells ließ sie erst gar nicht das Gericht entscheiden, sondern schaffte selbst rechtswidrige Fakten unter Inkaufnahme der Belastungen für die Kinder. „Umplatziert“ wurden diese nur, weil Anette W. sie nicht mehr zum Vater gelassen hatte. Die Herausgabe an die Polizei wurde erforderlich, weil Anette W. sich erneut weigerte, einem Gerichtsbeschluss Folge zu leisten.
Behauptung 4 von Christiane Cichy, MDR-Umschau
„Ostern 2021 fliehen sie dann zum ersten Mal aus der Wohnung des Vaters und laufen zur Mutter.“
Das sind die Fakten
Ostersamstag, den 3. April 2021 verschwinden die Kinder aus dem Innenhof des Hauses ihres Vaters. Anette W. sagt, sie seien eigenständig mit der Straßenbahn zu ihrer Wohnung gefahren und verweigert die Herausgabe an den Vater. Das Jugendamt wird hinzugezogen.
Wahr oder unwahr?
Weder das eine noch das andere kann belegt werden. Christiane Cichy stellt die Darstellung der Mutter als Tatsache dar und verschärft sie durch das Verb „fliehen“. Das ist unseriös. Sie unterschlägt zudem, dass sich die Töchter die beiden Tage zuvor bereits bei der Mutter aufhielten – der Vater hatte diesem Aufenthalt, über die bestehende Umgangsregelung hinaus, zugestimmt, um der Mutter ihren Geburtstag gemeinsam mit den Töchtern zu ermöglichen.
Detail am Rande: Während der Gespräche zwischen Anette W. und dem Vater hat laut Akten eine Reporterin des MDR angerufen und verlangt, einen Mitarbeitenden des Jugendamtes zu sprechen. Der MDR war also bereits zu dieser Zeit involviert und offensichtlich in die beabsichtigten rechtswidrigen Handlungen der Mutter unmittelbar eingebunden.
Behauptung 5, Originalton Anette W., MDR-Umschau
„Und dann kamen die mit sechs Polizisten, zwei Leuten vom Jugendamt und einem Gerichtsvollzieher in die Wohnung (…). Beide Kinder haben sich bei mir ins Bett verkrochen, haben sich gewehrt, haben gesagt, sie wollen nicht zurück, sie wollen bei mir bleiben, haben geweint.
Die Fakten
Laut Protokoll der Polizei haben nicht die Kinder, sondern Anette W. wiederholt gesagt, dass sie nicht zum Vater wollten. Dabei habe Anette W. Blickkontakt zu Julia gesucht. Der Polizist hatte den Eindruck, dass Anette W. Julia damit unter Druck setzen und „möglicherweise vorher mit der Tochter abgesprochene Abläufe in ihr Gedächtnis zurückrufen“ wollte. Julia habe ihrerseits Blickkontakt zu ihrer Mutter gesucht, wann immer sie angesprochen wurde. Der Polizist hat den Eindruck, „dass es sich um abgesprochene Angaben der Tochter handelt, die dabei auch immer die Bestätigung der Mutter über ihr richtiges Verhalten / ihre richtige Antwort sucht.“
Gerichtsvollzieher und Jugendamt schildern die Situation ähnlich. Das Jugendamt schreibt in seinem Bericht, dass Julia um ein Gespräch mit Herrn M. vom Jugendamt gebeten habe. Dies sei von Anette W. abgelehnt worden. Nachdem eine räumliche Trennung von Mutter und Töchtern herbeigeführt worden sei, seien die Mädchen freiwillig mitgekommen.
Wahr oder unwahr?
Unwahr. Anette W. stellt das Geschehen anders dar als die anderen neun anwesenden Personen. Die unter Einfluss der Mutter gegebenen Äußerungen der Töchter bestätigten sich nach deren Abwesenheit nicht mehr.
Behauptung 6 durch Sonja Howard im Beitrag der MDR Umschau
„Das Kind hat Angst zur Schule zu gehen, solange es keine Garantie bekommt, nicht wieder mit Polizeigewalt aus der Schule herausgerissen zu werden. Und das ist eine völlig legitime Furcht und dass sowohl der Vater als auch der Staat nicht hingehen und dem Kind diese Angst nehmen und ihr versichern, Du bist sicher, wenn Du in die Schule gehst, dann ist es also der Staat und der Vater, die hier dem Kind eine normale und gesunde Entwicklung verwehren und eben nicht die Mutter“.
Die Fakten:
Zum Zeitpunkt des Beitrages konnte das Kind seit über einem Jahr von niemandem mehr neutral befragt werden.
Die vorherigen Polizeieinsätze in der Schule der Kinder und in der Reha-Einrichtung waren nicht aufgrund einer Weigerung der Kinder, sondern aufgrund des rechtswidrigen Verhaltens der Mutter erforderlich geworden.
Wahr oder unwahr?
Da niemand neutral mit dem Kind sprechen kann, ist unklar, wie dieses sich äußert. Unklar wäre angesichts des dokumentierten Vorgehens der Mutter auch der Ursprung einer möglicherweise geäußerten Willensbildung.
Dokumentiert ist, dass die Kinder bis zur Entziehung durch die Mutter problemlos die Schule besuchten. Das Kind könnte sicher zur Schule gehen, wenn seine Mutter nicht immer wieder rechtswidrig dies infrage stellen und verhindern würde.
Eigene Anteile der Mutter, die mehrfach ausführlich dokumentiert sind, zieht Howard nicht in Betracht. Schuld kann für sie nur Vater und Staat sein. Angesichts der dokumentierten Umstände eine unverständliche Sichtweise, diese nicht die Kinder, sondern ausschließlich die Verteidigung der Mutter in den Blick nimmt.
Behauptung 7 durch Christina Mundlos in ihrer Petition:
Die Töchter wollen nach häuslicher Gewalt durch den Vater (inklusive Polizeieinsatz und Platzverweis) den Vater nicht mehr sehen.
Die Fakten:
Die Mutter erhebt immer wieder Gewaltvorwürfe gegen den Vater und legte dazu auch eine Bescheinigung einer „Beratung für Frauen bei häuslicher Gewalt“ im Hinblick auf die erhobenen Gewaltvorwürfe vor. Dazu stellte das OLG Celle (10 UF 245/20) fest:
„Dem liegt allerdings durchgängig ein völlig kontur- wie uferloser „Gewalt“- Begriff zugrunde; so soll etwa nach einem Anwaltsschriftsatz vom 19. November 2019 (Bl. II 220, 223 d.A.) eine solche „Gewaltanwendung“ u.a. etwa darin bestanden haben, daß der Kindesvater „zu geringe Zahlung von Trennungsunterhalt“ leistete oder ein in seinem Alleineigentum stehendes und von ihm selbst genutztes Kfz veräußerte und nicht ihr überließ.“
Zum Kindeswillen wurde ausgeführt:
„Die Kinder haben im Rahmen der gerichtlichen Anhörung und der Gespräche in Anwesenheit der bestellten Sachverständigen zu keinem Zeitpunkt einen Wunsch zum Leben bei der Kindesmutter geäußert; sie haben vielmehr – soweit bzw. solange sie denn überhaupt zu inhaltlichen Äußerungen bereit waren – eine beiden Elternteilen gleichermaßen zugeneigte Positionierung erkennen lassen, wie es insbesondere auch die Sachverständige G. noch im Mai 2020 festgestellt hat; soweit sie im Rahmen dieser Anhörung im Mai 2020, in der zum letzten Mal ein inhaltliches Gespräch mit ihnen möglich war, den Wunsch nach mehr Zeit mit der Kindesmutter geäußert haben, bezog sich dies auf die damalige Ausgangslage, in der seit Februar 2020 lediglich wöchentlich ein begleiteter zweistündiger Umgangskontakt stattfand [Tz. 45] – damit ist jedoch nicht etwa ein Wechselwunsch in den Haushalt der Kindesmutter zum Ausdruck gekommen.“
Wahr oder unwahr?
Unklar. Von einem Polizeieinsatz mit Platzverweis gegen den Vater ist nichts bekannt. Das Gericht hat sich mit den Gewaltvorwürfen der Mutter auseinandergesetzt, jedoch keinerlei Hinweise auf Gewaltanwendung durch den Vater feststellen können.
Unwahr sind die Ausführungen zur angeblichen Verweigerung der Kinder gegenüber dem Vater. Im Gegenteil vermieden die Töchter es, sich für ihre Mutter zu positionieren und taten dies, wenn nur zögernd unter deren erheblichen Druck.
Behauptung 8 durch Christina Mundlos in ihrer Petition:
Der Verbleib bei der Mutter wird seit 1,5 Jahren geduldet – jedoch ohne jede Rechtssicherheit, ohne Sorgerecht für die Mutter und ohne dem Kind zustehende finanzielle staatliche Zuwendungen.
Die Fakten:
Das Sorgerecht wurde per einstweiliger Anordnung am 16.12.2020 auf den Vater übertragen. Diese Entscheidung wurde in der Hauptsache vom Amtsgericht am 14.07.2021 (AG Hannover 10 UF 245/20) und am 14.07.2021 durch das OLG Celle (10 UF 245/20) bestätigt. Damit besteht betreffend der beiden Kinder Rechtssicherheit.
Seit dem 18.06.2021 hält die Mutter die ältere Tochter widerrechtlich in ihrer Obhut, hat diese entführt. Am 26.07.2021 wurde ein Herausgabebeschluss des Kindes an den Vater erlassen (618 F 3230/21). Am 30.07.2021 wurde der Durchsuchungsbefehl auf zwei weitere Wohnungen erweitert. Mit Datum vom 02.09.2021 verweigerte die Mutter gegenüber dem Gerichtsvollzieher ausdrücklich die Herausgabe der Tochter. Am 21.08.2022 wurde ein weiterer Vollstreckungsversuch – erfolglos – unternommen. Am 20.09.2022 wurde gegen die Mutter ein Ordnungshaftbeschluss erlassen wegen Nichterfüllung der Herausgabeverpflichtung. Dieser wurde durch das OLG Celle am 31.01.2023 bestätigt (10 WF 135/22).
Wahr oder unwahr?
Unwahr. Rechtssicherheit besteht durch die Beschlüsse – die Mutter ignoriert diese nur durchgängig. Der Verbleib bei der Mutter wurde und wird auch nicht geduldet, im Gegenteil. Die Mutter widersetzt sich dem rechtskräftigen Gerichtsbeschluss und entzieht sich widerrechtlich mehrfach den Vollstreckungsmaßnahmen. Das Kind muss aufgrund ihres Verhaltens in der Illegalität leben.
Dann auch noch auf die dem Kind zustehenden staatlichen Zuwendungen zu verweisen, ist mehr als dreist. Es kann nicht erwartet werden, dass der Staat rechtswidriges Handeln zu Lasten von Kindern auch noch finanziell unterstützt. Von den staatlichen Zuwendungen kann das Kind profitieren – im Haushalt des Vaters, der hierzu rechtlich legitimiert ist und der sich kindeswohl- und rechtskonform verhält.
Behauptung 8 von Christina Mundlos in ihrer Petition:
Mutter soll in Haft, weil Tochter nicht zum Vater will.
Die Fakten:
Das OLG Celle ordnete mit Beschluss vom 31.01.2023 10 WF 135/22 30 Tage Ordnungshaft an. Begründet wurde dies mit den bereits mehrfachen Verstößen gegen gerichtliche Umgangs- und Sorgerechtsentscheidungen sowie Herausgabebeschlüsse (siehe auch Behauptung 7)
Wahr oder unwahr?
Unwahr. Zum einen wurde zu keinem Zeitpunkt neutral festgestellt, dass die Tochter nicht zum Vater will (siehe Behauptung 7), sondern dies ist die unbelegte bzw. widerlegte Behauptung der Mutter. Die Haftanordnung erfolgte aufgrund des Verstoßes der Mutter gegen gerichtliche Beschlüsse, nicht wegen eines entgegenstehenden Willens des Kindes.
Behauptung 9 von Christina Mundlos
Die älteste Tochter kann seither nicht in die Schule gehen, weil der Vater die Zustimmung verweigert.
Die Fakten:
Der Vater ist Inhaber des alleinigen Sorgerechts, damit auch des Rechts zur Bestimmung der Schule. Die Mutter hindert den Vater an der Ausübung des Sorgerechts (siehe auch Fakten zu Behauptung 8).
Bis zur rechtswidrigen Entziehung des Kindes durch die Mutter konnte die Tochter ganz normal die Schule besuchen.
Wahr oder unwahr?
Unwahr. Der Schulbesuch ist nicht möglich, da die Mutter die Tochter widerrechtlich entführt hat und ihr den Schulbesuch verweigert. Hier findet eine klassische „Täter-Opfer-Umkehr“ statt.
Behauptung 10 im Lila Podcast – Feminismus für alle
„Dass sie in Haft soll, und zwar aus dem einfachen Grund, dass ihre Tochter bei ihr lebt und sie ihrer Tochter die Tür geöffnet hat und sie nicht rausschmeißt“ und „Die Töchter möchten gar nicht beim Vater leben, die Töchter möchten bei der Mutter leben und weil die Mutter ihr Kind nicht vor die Tür setzt oder nicht gegen dessen Willen zum Vater verfrachtet muss sie jetzt ins Gefängnis.“
Die Fakten
Siehe Fakten zu Behauptung 9 und zum Kindeswillen die Fakten zu Behauptung 7
Wahr oder unwahr?
Unwahr. Die Mutter entzieht das Kind widerrechtlich jeglichen Zugriff und es gab auch keine belegbaren Aussagen, dass die Tochter nicht beim Vater leben wollen. Es zeigt sich aber, dass unwahre Behauptungen immer wieder wiederholt und von Mal zu Mal weiter ausgeschmückt werden.
Fazit:
Sowohl durch den MDR als auch durch Christina Mundlos, Sonja Howard und den Lila Podcast wird die Mutter durchgehend als Opfer dargestellt. In Wahrheit ist sie aber rücksichtslose und uneinsichtige Täterin, dokumentiert anhand von Protokollen und Gerichtsbeschlüssen. Die Mutter ignoriert jeden Hinweis auf ihre rechtlichen Verpflichtungen und ist bereit, vorhersehbare Belastungen für die Kinder sogar zu provozieren. In Ihrer Sichtweise vom angeblich gewalttätigen Vater bedient sie sich eines völlig entrückten Gewaltbegriffes, der sich erstaunlich mit den Ausführungen einiger Aktivistinnen-Gruppen deckt, welche sie in ihren Bestrebungen unterstützen. Es ist ein Musterbeispiel hochstrittiger Verfahrensführung auf dem Rücken der Kinder.
Man muss sich auch die Frage stellen, ob die Berichterstattungen über den Fall dem Anspruch, den man z.B. an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk wie die MDR stellt, hier erfüllt wurden. Wie wurde recherchiert? Wie wurde sichergestellt, dass journalistische Standards eingehalten wurden? Angesichts der eklatanten Widersprüche ergeben sich hier zahlreiche Fragen.
Die durch das OLG Celle veröffentlichten Beschlüsse verdeutlichen über die hier dargestellten Fakten hinaus, wie häufig versucht wurde, Annette W. den Kontakt mit ihren Kindern immer wieder zu ermöglichen. Auch, dass der Vater, trotz mehrfacher negativer Erfahrungen, der Mutter immer wieder versuchte, entgegenzukommen. Letztlich blieb nur die Möglichkeit, die Kinder vor dem Verhalten der Mutter zu schützen, was zumindest bei der jüngeren Tochter gelang.
Es muss angesichts der langen Zeit, in der die Mutter jegliche gerichtliche Mahnung und Entscheidung ignorierte, auch die kritische Frage gestellt werden, ob die Gerichte nicht zu lange haben Milde walten lassen. Ein früheres, konsequenteres Einschreiten hätte den Töchtern viel Leid und der älteren Tochter unter Umständen die mehrjährige Entziehung in die Illegalität ersparen können. Wenn in diesem Verfahren Gewaltschutz vernachlässigt wurde, dann der Schutz der Kinder vor der Gewaltanwendung durch die Mutter.