Warum nur erhebt eine Mutter falsche Gewalt- und Missbrauchsvorwürfe? Wieso vermittelt sie dem Kind einen falschen Eindruck vom Vater? Weshalb zerrt sie es zu Therapeuten und reißt das Kind unter Missachtung des gemeinsamen Sorgerechts aus seinem gewohnten Umfeld und zieht weit weg? Diese und noch weitere Fragen werden in einem eindrucksvollen WDR-Hörspiel nach einer wahren Geschichte gestellt. Eine Geschichte, die sich in zahllosen, hochstrittigen Verfahren mit nur leichten Varianzen, immer wiederholt. Die Antwort auf diese Frage ist ganz einfach.
„Weil es funktioniert“.
Und man muss ergänzen, solche falschen Vorwürfe in der Regel keine negativen Konsequenzen für denjenigen, der falsche Gewalt- und Missbrauchsvorwürfe erhebt, hat. Es sind klassische Verhaltensweisen hochstrittiger Verfahrensführung, mit dem Ziel, dem anderen Elternteil zu schaden und ihm das Kind zu entfremden.
Wie es einem so zu Unrecht beschuldigten Elternteil geht, was er dabei empfindet, die Hilflosigkeit, die Ungerechtigtkeit, die Existenzängste, die Sorge um sein Kind. All dies wird in dem Beitrag sehr eingängig, ja fühlbar, wiedergegeben. Er ist insofern auch als Lehrstück für Jugendämter, Familiengerichte, Erziehungsberatungsstellen, Verfahrensbeistände und alle weiteren Fachkräfte geeignet, um nachzuvollziehen, wie sich Menschen in solchen Fällen fühlen. Menschen, denen Unrecht, denen Missbrauch angetan wurde durch falsche Missbrauchsvorwürfe.
Indirekte Mitwirkung von Jugendämtern und Familiengerichten
Fataler Weise wirken Jugendamt und Familiengericht oftmals aktiv an diesem Missbrauch mit. Sei es, weil sie den unberechtigten Vorwürfen unhinterfragt glauben und Widersprüche nicht aufdecken, wie auch im Beitrag.
Oder aber, weil durch lange Verfahrensdauer Fakten zu Lasten des Kindes und des zu Unrecht beschuldigten Elternteils geschaffen werden.
Von falsche Gewalt- und Missbrauchsvorwürfen bleibt immer was hängen
Ich habe schon viele solcher Fälle erlebt und teilweise auch begleitet. Nahezu immer haben die Fachkräfte nichts unternommen. Wurden die falschen Vorwürfe dann später erkannt (und sei es durch die Staatsanwaltschaft), hieß es meist, jetzt müsse man “ nach vorne schauen“. Oder „aber was, wenn doch etwas dran ist an den Vorwürfen?“. Selbst nach einen eindeutigen, strafrechtlichen, Freispruch blieb bei den familialen Professionen von den unberechtigten Gewalt- und Missbrauchsvorwürfen noch etwas hängen. Man kann den Eindruck gewinnen, dass es bei Jugendamt und Familiengericht keinen Freispruch gibt. Gleichzeitig gibt es aber auch nahezu nie Konsequenzen für falsche Gewalt- und Missbrauchsvorwürfe.

Erlerntes Verhalten
In keinem einzigen Fall hatten solch existenzvernichtenden Vorwürfe und die Schädigung oder Vernichtung der Eltern-Kind-Beziehung für die Person, die die falschen Vorwürfe erhob, negative Konsequenzen. So verwundert es auch nicht, dass in Internetforen Tipps gegeben werden, falsche Vorwürfe zu erheben, von Personen, da damit erfolgreich waren. Jeder erfolgreiche, falsche Gewalt- und Missbrauchsvorwurf weckt die Motivation für mindestens zehn weitere. Filme wie „Weil Du mir gehörst“ zeigen die „Erfolgsstory“, gleichzeitig aber auch das Leiden der beteiligten Kinder. Und solange solche falschen Gewalt- und Missbrauchsvorwürfe Erfolg haben, werden sie weiter zunehmen. Jugendämter, Familiengerichte und Strafverfolgungsbehörden würden gut daran tun, dem Einhalt zu gebieten. Denn dann wären die Ratschläge andere. Gesetzestreuere und kindeswohlorientierte, wovon alle Beteiligten profitieren würden.
Wer zu Unrecht beschuldigt wird, muss es halt hinnehmen
Der zu Unrecht beschuldigte musste meist damit leben, dass sein Kind entfremdet wurde. Es gehe ja ums „Kindeswohl“, und nicht um die Bestrafung des Elternteils. Dass aber durch genau diesen Elternteil psychischer Missbrauch des Kindes betrieben wurde und strafbare Falschbeschuldigungen erhoben hat, interessierte meist niemanden.
Kein Betreuungsmodell hilft gegen defizitäres Elternverhalten
Im besten Fall wurde noch die Doppelresidenz / ein Wechselmodell empfohlen. Nur auch diese ist kein Allheilmittel gegen eine auf das Kind wirkende Beeinflussung und negative Sichtweise gegen den zu Unrecht beschuldigten Elternteil. Meist scheitern vereinbarte Betreuungsmodelle dann innerhalb überschaubarer Zeit.
Dies liegt dann allerdings nicht am Betreuungsmodell, sondern an der negativen Einstellung des Elternteils und deren Einfluss auf das Kind
Wie Kinder in Fällen von Gewalt- und Missbrauchsvorwürfen geschützt werden können
Wenn ein Kind gegen den anderen Elternteil, auch durch falsche Gewalt- und Missbrauchsvorwürfe, beeinflusst wird, gibt es für das Kind nur eine Schutzoption. Das Kind muss diesem Einfluss entzogen werden, selbst, wenn dadurch die „Betreuungskontinuität“ durchbrochen wird
Ein kontinuierlicher, psychischer Missbrauch von Kindern kann keine Option sein. Man würde auch kein Kind aus Kontinuitätsgründen bei einem Elternteil lassen, bei dem es immer wieder geschlagen oder sexuell missbraucht werden würde.
Der im WDR-Beitrag geschilderte Fall ist kein Einzelfall. Aber er ist eine dringende Mahnung, genau hinzuschauen, wenn Vorwürfe von Gewalt und Missbrauch im Zuge von Elterntrennungen erhoben werden. In jedem Fall besteht hier eine Gefährdung des Kindeswohls. Die entscheidende Frage ist, durch welchen Elternteil.
Die echte, tiefe Liebe zum gemeinsamen Kind ist mit dem destruktiven Kampf gegen den anderen Elternteil nicht vereinbar!
Ich bin Mutter und mir ist genau das passiert – falsche Vorwürfe anhand einer falschen Diagnose, die ein Gutachter erstellt hat.
Ich konnte mich rehabilitieren anhand vieler Stellungnahmen, weiterer Gutachten. Aber es war zu spät – der Vater konnte die Kinder entfremden und alle schauten dabei zu.
Weil ein Gutachter nicht in Frage gestellt werden darf vom System, hatte ich es vermutlich noch schwerer. So hörte ich auch den Satz: schauen Sie nach vorne.
Das Verhalten des Gutachters wurde von allen Beteiligten unter den Teppich gekehrt.
Gespräche und die Bitte um Aufarbeitung des Falls durch das Jugendamt wurden abgeschmettert. Man ist sich keiner Mitschuld bewusst.
Das System will nicht verstehen, dass falsche Vorwürfe Teil der Entfremdung sein können. Gutachter, Psychologen, Verfahrensbeistände und Anwälte machen sich bei diesen Verleumdungen zum Mittäter.
Würde es mit rechten Dingen zugehen, müsste ich den einen oder anderen auf einer Anklagebank wegen Beihilfe zu Kindesentzug sehen. Aber auch hier werden sie sich in einem Strafprozess eher gegenseitig decken als dass sie um Aufklärung bemüht wären.
Das System ist sehr anfällig für Machtmissbrauch.
Es ist kein Wunder, dass wie in meinem Fall Machtmissbrauch vorlag – es gibt niemand, der Interesse hatte, es zu verhindern.
Leider auch nicht das Jugendamt, die die wirklichen Interessen der Kinder im Auge haben sollten.
Hier geht man den bequemen Weg, indem man mir sagt, ich könne ja wieder einen Antrag auf Umgang stellen.
Dass die Kinder dank Gutachter und Nichtstun hochgradig entfremdet sind und ich so vor Gericht keine Chance hätte, zeigt nur den Zynismus der Situation.