Schlagwort: Umgangsrecht
Was braucht es für ein gelingendes Residenzmodell?
Die Wochenbettmutter
Wie können Fachkräfte in hochstrittigen Fällen zum Teil der Lösung und nicht des Problems werden?
10 Webinare Januar – März 2024
Wenn der Staat sein Gewaltmonopol aufgibt und der Verfügungsgewalt freien Lauf lässt – der Fall Block
Der Streit um Umgang und Sorgerecht von Christina Block und ihrem Ex-Mann Stephan Hensel ist nur eines von vielen Beispielen, dass der Rechtsstaat sein Gewaltmonopol im Familienrecht schon lange aufgegeben hat. Er setzt Kinder damit der Verfügungsgewalt von rücksichtslosen Eltern aus. Was kann, was muss anders gemacht werden? Wir zeigen es in unserer Analyse.
Der Richter, der nie das Wechselmodell verhindern konnte
Ein Familienrichter hatte es sich zum Grundsatz gemacht, nie ein Wechselmodell gegen den Willen eines Elternteils anzuordnen. Trotzdem endete jedes Verfahren, in dem ein Elternteil das Wechselmodell beantragte, mit einem Vergleich, in dem sich die Eltern auf das Wechselmodell einigten. Wie konnte es dazu nur kommen?
Wer betreut das kranke Kind?
Der Zusammenhang zwischen Gewaltvorwürfen und Eltern-Kind-Entfremdung
Wechselfrequenz: 40 Wechsel im Monat sind normal
Bei getrennten Eltern stellt sich die Frage der Wechselfrequenz. Wie häufig sollen die Kleinen zwischen Mama und Papa wechseln. Beratungsstellen, Jugendämter und Familiengerichte sehen dies nicht nur im Zusammenhang mit dem Wechselmodell (Doppelresidenz) kritisch. Dabei ist es eigentlich ganz einfach. Mindestens 40 Wechsel im Monat sollten es schon sein.
Was braucht es für ein gelingendes Residenzmodell?
Die Wochenbettmutter
Wie können Fachkräfte in hochstrittigen Fällen zum Teil der Lösung und nicht des Problems werden?
10 Webinare Januar – März 2024
Wenn der Staat sein Gewaltmonopol aufgibt und der Verfügungsgewalt freien Lauf lässt – der Fall Block
Der Streit um Umgang und Sorgerecht von Christina Block und ihrem Ex-Mann Stephan Hensel ist nur eines von vielen Beispielen, dass der Rechtsstaat sein Gewaltmonopol im Familienrecht schon lange aufgegeben hat. Er setzt Kinder damit der Verfügungsgewalt von rücksichtslosen Eltern aus. Was kann, was muss anders gemacht werden? Wir zeigen es in unserer Analyse.
Der Richter, der nie das Wechselmodell verhindern konnte
Ein Familienrichter hatte es sich zum Grundsatz gemacht, nie ein Wechselmodell gegen den Willen eines Elternteils anzuordnen. Trotzdem endete jedes Verfahren, in dem ein Elternteil das Wechselmodell beantragte, mit einem Vergleich, in dem sich die Eltern auf das Wechselmodell einigten. Wie konnte es dazu nur kommen?
Wer betreut das kranke Kind?
Der Zusammenhang zwischen Gewaltvorwürfen und Eltern-Kind-Entfremdung
Wechselfrequenz: 40 Wechsel im Monat sind normal
Bei getrennten Eltern stellt sich die Frage der Wechselfrequenz. Wie häufig sollen die Kleinen zwischen Mama und Papa wechseln. Beratungsstellen, Jugendämter und Familiengerichte sehen dies nicht nur im Zusammenhang mit dem Wechselmodell (Doppelresidenz) kritisch. Dabei ist es eigentlich ganz einfach. Mindestens 40 Wechsel im Monat sollten es schon sein.