Ukraine vom EGMR wegen Eltern-Kind-Entfremdung verurteilt

Nach Moldawien und Italien hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) innerhalb kurzer Zeit bereits die dritte Entscheidung zur elterlichen Entfremdung erlassen. Nun wurde die Ukraine vom EGMR wegen Eltern-Kind-Entfremdung verurteilt (VYKHOVANOK / UKRAINE (Beschwerde Nr. 12962/19)).

Der Entscheidung lag ein Fall zugrunde, bei dem sich die Eltern der gemeinsamen, 2008 geborenen Tochter 2011 trennten. 2013 musste eine Umgangsregelung getroffen werden, da die Mutter den Umgang verhinderte. Nachdem der Vater dem Kind 2014 seine neue Freundin vorstellte, brach der Kontakt ab. In den folgenden 7 Jahren wurde immer wieder versucht, die Umgangsregelung zu vollstrecken, letztlich erfolglos.

Der EGMR stellte fest, dass die Behörden keine ausreichenden Schritte unternommen haben, um der Entfremdung zu begegnen. Die sogenannten „Vollstreckungsmaßnahmen“ bezogen sich vorwiegend auf eine Dokumentation der Vorgänge. Dazu führte der Gerichtshof insbesondere unter RZ 32 aus:

„Das Gericht ist der Auffassung, dass ein derart begrenztes Vorgehen der Gerichtsvollzieher nicht
ausreichend war. Es hat nicht den Anschein, dass die Behörden während des
Vollstreckungsverfahrens jemals Vorkehrungen für die freiwillige Befolgung des Urteils in Erwägung
gezogen haben, z. B. durch die Entwicklung einer umfassenden Vollstreckungsstrategie, einschließlich
einer gezielten Unterstützung des Kindes, das offensichtlich Anzeichen einer elterlichen Entfremdung
zeigte.“

Es wurde auch darauf hingewiesen, dass zur Sicherung des Kontaktes auch verhältnismäßige Zwangsmaßnahmen eingesetzt werden dürfen, dies aber nicht ersichtlich war. Letztlich wurde (erneut) festgehalten, dass der Ukraine ein entwickelter Rechts- und Verwaltungsrahmen fehle und ungeeignete Mittel zur Umsetzung von Gerichtsurteilen in Bezug auf Kinder immer wieder zu solchen Fällen führten. Deswegen wurde die Ukraine vom EGMR wegen Eltern-Kind-Entfremdung verurteilt.

Ukraine wegen Eltern-Kind-Entfremdung verurteilt

Mit seiner Entscheidung hat der Gerichtshof unter Anführung vieler weiterer bisher entschiedener Fälle sehr deutlich hervorgehoben, dass er sehr hohe Anforderungen an Staaten stellt, Eltern-Kind-Entfremdung zu verhindern und dieser zügig und mit allen zumutbaren Mitteln zu begegnen.

Entscheidung auch gegen Deutschland möglich

Es dürfte nur eine Frage der Zeit bleiben, bis eine solche Entscheidung auch zu Deutschen Fällen folgt. Auch hier wird Eltern-Kind-Entfremdung in schwierigen Fällen nicht entgegengetreten, sondern diese häufig eher aktiv gefördert wird. Deutschland wurde in diesem Zusammenhang bereits mehrfach verurteilt (Kuppinger vs. Deutschland 62198/11; Moog vs. Deutschland 23280/08).

So sehr solche Verurteilungen zu begrüßen sind, so hinterlassen diese doch einen faden Beigeschmack. Jeder dieser Fällen hinterlässt einen entfremdeten Elternteil und ein entfremdetes Kind. Die paar Euros an Entschädigung können den für das Leben entstandenen Schaden nicht ansatzweise aufwiegen. Sie sind sicherlich auch nicht geeignet, die verurteilten Staaten nachdrücklich zur Änderung ihrer Gesetzgebung oder Ausübung der Gesetze zu bewegen.

Ein weiterer Punkt in diesem Fall sollte hervorgehoben werden. Der Kontakt brach ab, als der Vater dem Kind 3 Jahre nach der Trennung seine neue Partnerin vorstellte. Es ist häufig zu beobachten, dass mit dem auftreten neuer Partner sich die Dynamik in solch schwierigen Fällen verändert. Es zeigt aber auch, dass es hier vor allem die Befindlichkeiten eines Elternteils sind, die über das Kind ausgelebt werden. So einfach, wie dies zu erkennen ist, so effizient und zügig sollte gegen diesen emotionalen Missbrauch von Kindern durch Eltern vorgegangen werden.

Denn wie im vorliegenden Fall kann nach 7 Jahren nur noch das Versagen staatlicher Organe festgestellt werden. Der Schaden beim Kind wird nicht verhindert. Alle Staaten, welche die UN-Kinderrechtskonvention unterzeichnet haben, sind daher eigentlich verpflichtet, Kinder vor genau solchen Auswirkungen zu schützen. Nicht nur Italien, Moldawien und die Ukranie beweisen in Europa, dass dies nur ein frommer Wunsch, fern der Wirklichkeit ist. Auch Deutschland verletzt die Kinderrechte fortwährend, indem keine wirksamen Maßnahmen gegen Eltern-Kind-Entfremdung ergriffen werden.

Die Entscheidung wird nachfolgend als deutsche Übersetzung (Autor: Markus Witt) im Volltext zur Verfügung gestellt:

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Ein Kommentar

  1. Bei mir wird die Mütter Kind Entfremdung vom Jugendamt Vater und heimeineichtung
    So wie vom Familien gericht herbei geführt die Kinder werden bestraft bedroht erniedrigt und gehirnwäsche gemacht ich habe Umgang alle 14 Tage mit Heim Betreuung.
    2 Std. In dieser Zeit werde ich beleidigt erniedrigt erpresst vor den Augen meiner Kinder. Da das Jugendamt sich lustig über das Gericht pirmasens macht und sie genau wissen das sie dort Märchen erzählen können und geklaut bekommen hat man als Mutter keine Chance ich gebe trotzdem nicht auf.
    Die Kinder sind 12 und 14 Jahre alt werden zum Schutz vor strafen in der Einrichtung nicht mehr angehört!! Vor wem werden nun die Kinder geschützt?? Sie werden vom Gericht vor denen beschützt die eigentlich die Kinder schützen sollen!!!
    Ich habe jedemenge Unterlagen so wie bandaufnahmen die Beweise der Willkür und Kindesmisshandlung durch Behörden und Gericht beweisen

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