Wiedervereinigung in Fällen elterlicher Entfremdung

Vorwort

Zahlreiche Fälle hochstrittiger Elterntrennungen münden darin, dass ein Kind / die Kinder den Kontakt zu einem Elternteil verlieren, da sie vom hauptbetreuenden Elternteil beeinflusst werden (induzierte Eltern-Kind-Entfremdung). Maßnahmen zur Wiedervereinigung in Fällen elterlicher Entfremdung werden kaum ergriffen.

Diese Eltern-Kind-Entfremdung wird von Fachkräften häufig hingenommen oder sogar aktiv gefördert, teilweise in der Annahme, dass „Ruhe“ für das Kind einkehre oder aber man sich des belastenden Verfahrens auf diesem Wege entledigen kann. Beide Annahmen treten in der Regel aber nicht ein.

Das Kind ist psychisch meist weiterhin stark belastet, da es erst zur Ruhe kommen kann, wenn es sich in einem bindungsfördernden oder mindestens bindungstoleranten Umfeld befindet und dem entfremdenden Verhalten nicht mehr ausgesetzt ist. Hierzu wären wirksame Maßnahmen zur Wiedervereinigung in Fällen elterlicher Entfremdung erforderlich.

Werden keine Maßnahmen zur Wiedervereinigung in Fällen elterlicher Entfremdung ergriffen, sind Kinder meist weiterhin hoch belastet.
Werden keine Maßnahmen zur Wiedervereinigung in Fällen elterlicher Entfremdung ergriffen, sind Kinder meist weiterhin hoch belastet.

Fachkräfte werden zudem häufig auch nach Kontaktabbruch mit dem entfremdeten Kind und dessen Familie beschäftigt sein. Die Kinder zeigen häufig Verhaltensauffälligkeiten bis hin zu schweren psychischen Störungen oder Anzeichen von Suizidalität. In der Familie werden Hilfen zur Erziehung notwendig, weitere Gerichtsverfahren werden angestrengt. Oder aber, auch dies kommt in solchen Fällen häufiger vor, im Laufe der Zeit müssen Kinder sogar in Obhut genommen werden, da das Kind beim Verbleib beim entfremdenden Elternteil zu sehr belastet ist.

Einen für das Kind positiven Ausgang hat eine induzierte Eltern-Kind-Entfremdung nicht. Warum aber werden immer wieder dieselben Fehler gemacht? Warum wird immer wieder nur auf Beratung und auf Einsicht des entfremdenden Elternteils gesetzt, anstatt Maßnahmen zum Schutz der Kinder zu ergreifen? Wie es anders gehen kann, zeigt der nachfolgende Artikel aus dem Michigan Family Law Journal. Er beschreibt, wie Gerichte und Wissenschaft schon seit Jahrzehnten häufig einen anderen, einen erfolgreicheren Weg gehen, der Kinder vor psychischem Missbrauch durch entfremdendes Verhalten schützt und Maßnahmen zur Wiedervereinigung in Fällen elterlicher Entfremdung ergriffen werden können. Dabei geht der Autor auch auf häufig vorgebrachte Einwände ein und betrachtet diese auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse.

Der im Artikel aufgezeigte Weg, die Kinder auf dem entfremdenden Umfeld herauszunehmen, ein zeitweiliges Kontaktverbot zum entfremdenden Elternteil auszusprechen und unter therapeutischer Unterstützung den Kontakt zum entfremdeten Elternteil wiederherzustellen, sollte auch in Deutschland stärker in die Abwägung von Entscheidungen einbezogen werden.

Bisher mutet der Umgang mit Entfremdungsfällen aber eher wie eine Anekdote vom gegen die Windmühlen kämpfenden Don Quijote an – man geht immer wieder den erfolglosen Weg (Entfremdung hinnehmen und dem entfremdenden Elternteil gewähren lassen) und hofft, dass es vielleicht beim nächsten Mal besser funktioniert. Nur machen Fachkräfte auf diese Art und Weise die immer wieder dieselbe, frustrierende Erfahrung, dass es eben nicht funktioniert. Wäre es in einer solchen Situation nicht besser, neue Wege zu gehen?

Diese „neuen Wege“ sind allerdings nur für deutsche Verhältnisse neu. In anderen Ländern werden sie seit Jahrzehnten praktiziert und sind wissenschaftlich sehr gut evaluiert. Es handelt sich daher auch nicht um ein Experiment, sondern um einen fast immer erfolgreichen Weg, um Kinder vor fortgesetzten psychischen Missbrauch zu schützen und zu entlasten. Es ist an der Zeit, dass auch in Deutschland Fachkräfte nicht mehr erfolglos die Windmühlen attackieren, sondern um diese herum gehen. Dies würde neue, erfolgreichere, Perspektiven eröffnen. Der nachfolgende Artikel legt dar, wie es gehen kann und warum man es tun sollte.

Übersetzung von Markus Witt.

Vorläufige Umgangsverbote: Der notwendige Bestandteil für eine wirksame Wiedervereinigung in Fällen elterlicher Entfremdung

Von Ashish Joshi

Am 28. Januar 2020 veröffentlichte das Berufungsgericht von Michigan eine Stellungnahme in einem Fall elterlicher Entfremdung, in dem es die Zuerkennung des alleinigen physischen und rechtlichen Sorgerechts an den entfremdeten Elternteil zusammen mit einem vorübergehenden Umgangsverbot bestätigte, das dem entfremdenden Elternteil jeglichen unbeaufsichtigten Kontakt mit dem Kind untersagte. In der Rechtssache Martin gegen Martin weigerte sich das Gericht, ähnlich wie mehrere andere Gerichte im ganzen Land, sich in die bedeutungslose Kontroverse um das „Syndrom der elterlichen Entfremdung“ hineinziehen zu lassen, und konzentrierte sich stattdessen auf das Verhalten des entfremdenden Elternteils:

[Die Mutter] … behauptet im Wesentlichen, dass die „elterliche Entfremdung“ ein wissenschaftlicher Schrott ist. Auch wenn es in der wissenschaftlichen Gemeinschaft umstritten sein mag, ob es einen diagnostizierbaren, pathologischen Zustand gibt, der als elterliches Entfremdungssyndrom bezeichnet wird … gibt es keinen vernünftigen Streit darüber, dass bei konfliktreichen Sorgerechtsstreitigkeiten häufig Handlungen eines Elternteils vorliegen, die darauf abzielen, die Beziehung des anderen Elternteils zum Kind zu behindern oder zu sabotieren.1

Parental Alienation: Eine Form des emotionalen Missbrauchs, die nicht toleriert werden sollte

Elterliche Entfremdung ist kein neues Phänomen; der psychische Zustand wird in der Rechtsprechung seit dem frühen 19. Jahrhundert und in der wissenschaftlichen Literatur seit den 1940er Jahren beschrieben.2 Das Konzept der elterlichen Entfremdung wird von englischsprachigen Gerichten seit den letzten 200 Jahren anerkannt und behandelt. Eine der am weitesten verbreiteten Definitionen lautet: „Ein psychischer Zustand, bei dem sich ein Kind – in der Regel eines, dessen Eltern sich in einer konfliktträchtigen Trennung oder Scheidung befinden – stark mit dem entfremdenden Elternteil verbündet und eine Beziehung zu dem ‚Ziel‘-Elternteil ohne legitime Rechtfertigung ablehnt“.3

Wenn wir diese Definition entschlüsseln, kommen drei hervorstechende Merkmale des Phänomens zum Vorschein. Erstens kann die elterliche Entfremdung als ein mentaler Zustand des Kindes betrachtet werden, d. h. das Kind hat eine verzerrte oder falsche Vorstellung davon, dass der abgelehnte oder missbilligte Elternteil „böse“, „gefährlich“ oder in irgendeiner Weise der Liebe oder Zuneigung unwürdig ist. Zweitens: Die Ablehnung des entfremdeten Elternteils durch das Kind ist nicht gerechtfertigt. Und das ist der entscheidende Unterschied: Wenn der abgelehnte Elternteil in der Vergangenheit nachweislich missbraucht oder schwer vernachlässigt hat, könnte die Ablehnung dieses Elternteils durch das Kind legitim sein, und in diesem Fall würde es sich nicht um einen Fall elterlicher Entfremdung handeln. Drittens ist es wichtig zu wissen, dass von dem abgelehnten Elternteil nicht erwartet wird, dass er ein „perfekter“ Elternteil ist, und dass er vielleicht sogar dazu beigetragen hat, dass das Kind ihn nicht mag oder hasst. In den meisten Fällen reagiert der zurückgewiesene Elternteil auf die Entfremdungsdynamik mit Frustration oder sogar Wut. Eine solche Reaktion auf die Sabotage und den Abbruch der Eltern-Kind-Beziehung sollte jedoch nicht mit deren Ursache verwechselt werden, und das wesentliche Merkmal der elterlichen Entfremdung besteht darin, dass die Ablehnung des entfremdeten Elternteils durch das Kind in keinem Verhältnis zu dem steht, was dieser Elternteil getan hat.4

Bei der Definition der elterlichen Entfremdung haben sich die Familiengerichte auf die Verhaltensweisen des entfremdenden Elternteils und die Anzeichen der Entfremdung beim betroffenen Kind konzentriert. In der Rechtssache Meadows gegen Meadows definierte das Berufungsgericht Michigan die elterliche Entfremdung, indem es sich auf die Verhaltensweisen des entfremdenden Elternteils konzentrierte: „[d]er Prozess, bei dem ein Elternteil versucht, die Beziehung des Kindes zum anderen Elternteil in unterschiedlichem Maße zu untergraben und zu zerstören“.5 In der Rechtssache McClain gegen McClain definierte das Berufungsgericht Tennessee den Zustand hingegen, indem es sich auf den geistigen Zustand des Kindes konzentrierte: „Das wesentliche Merkmal der elterlichen Entfremdung besteht darin, dass sich ein Kind … stark mit einem Elternteil (dem bevorzugten Elternteil) verbündet und eine Beziehung zum anderen Elternteil (dem entfremdeten Elternteil) ohne legitime Rechtfertigung ablehnt“.6

In einem anderen Fall, in J.F. v. D.F., versuchte der Oberste Gerichtshof von New York, die elterliche Entfremdung zu definieren, indem er ein Kapitel aus den Elementen des Delikts der vorsätzlichen Zufügung von seelischem Leid entlehnte und die Bedingung so definierte, dass „(1) das mutmaßlich entfremdende Verhalten ohne jede andere legitime Rechtfertigung von dem begünstigten Elternteil gesteuert wird, (2) mit der Absicht, den Ruf des anderen Elternteils in den Augen der Kinder zu schädigen, oder unter Außerachtlassung einer erheblichen Möglichkeit, dies zu bewirken, (3) was unmittelbar zu einem verminderten Interesse der Kinder führt, Zeit mit dem nicht begünstigten Elternteil zu verbringen, und (4) tatsächlich dazu führt, dass die Kinder sich weigern, Zeit mit dem begünstigten Elternteil zu verbringen, sei es persönlich oder durch andere Formen der Kommunikation. „7

Zur Wiedervereinigung in Fällen elterlicher Entfremdung können Gerichte verschiedene Ansätze wählen
Gerichte können einer Eltern-Kind-Entfremdung mit unterschiedlichen Sichtweisen begegnen. Wegschauen ist allerdings keine Lösung

Auch Fachleute haben unterschiedliche Begriffe verwendet, um dieses Verhalten zu beschreiben.8 Dr. Stanley Clawar, ein Soziologe, und Brynne Rivlin, eine Sozialarbeiterin, verwendeten beispielsweise die Begriffe „Programmierung“, „Gehirnwäsche“ und „Indoktrination“, um die Verhaltensweisen zu beschreiben, die zu elterlicher Entfremdung führen.9 Die Autoren erklärten, dass diese Verhaltensweisen

die Beziehung des Kindes zum anderen Elternteil aufgrund von Eifersucht beeinträchtigen oder das Kind aufgrund von Einsamkeit oder dem Wunsch, einen Verbündeten zu finden, näher an den kommunizierenden Elternteil heranführen. Diese Techniken können auch eingesetzt werden, um Informationen zu kontrollieren oder zu verzerren, die das Kind einem Anwalt, Richter, Schlichter, Verwandten, Freunden oder anderen zur Verfügung stellt, wie in Missbrauchsfällen.10

Dr. Richard Warshak, ein klinischer Professor für Psychiatrie, hat den Begriff „pathologische Entfremdung“ verwendet, der aus solchen entfremdenden Verhaltensweisen resultiert:

[eine] Störung, bei der Kinder, in der Regel im Zusammenhang mit den negativen Einstellungen eines Elternteils, eine unvernünftige Abneigung gegen eine Person oder Personen entwickeln, zu denen sie früher normale Beziehungen unterhielten oder zu denen sie normalerweise liebevolle Beziehungen entwickeln würden.11

Zuweilen haben Gerichte andere Begriffe als elterliche Entfremdung verwendet, um genau die Verhaltensweisen zu kritisieren, die diesem Zustand zugrunde liegen, haben sich aber dafür entschieden, ihn mit einem anderen Namen zu bezeichnen. In der Rechtssache Martin gegen Martin stellte der Oberste Gerichtshof von Nebraska beispielsweise fest, dass ein sorgeberechtigter Elternteil „passiv-aggressive Techniken“ anwandte, um die Beziehung des nicht sorgeberechtigten Elternteils zu den Kindern zu untergraben.12 Obwohl das Gericht von Nebraska den Begriff „elterliche Entfremdung“ nicht verwendete, lässt seine ausführliche Erörterung der entfremdenden Verhaltensweisen und Strategien des sorgeberechtigten Elternteils kaum Zweifel daran, dass sich das Gericht mit dem Phänomen der elterlichen Entfremdung befasste. Letztendlich scheinen sich Gerichte, Sachverständige und Fachleute für psychische Gesundheit darin einig zu sein, dass sich elterliche Entfremdung „auf die Abneigung oder Weigerung eines Kindes bezieht, ohne triftigen Grund eine Beziehung zu einem Elternteil zu haben“.13 Und unabhängig von den unterschiedlichen Definitionen der elterlichen Entfremdung oder sogar der Nomenklatur besteht unter den Gerichten Einigkeit darüber, dass „es keinen Zweifel daran gibt, dass elterliche Entfremdung existiert. „14 Noch wichtiger ist, dass die Gerichte sich einig sind, dass es sich um eine Form des emotionalen Missbrauchs handelt, die nicht toleriert werden sollte.15

Wiederherstellung der geschädigten Beziehung zwischen dem entfremdeten Kind und dem Zielelternteil: Das starke Dilemma

Wenn ein Gericht eine elterliche Entfremdung feststellt, muss es anschließend entscheiden, welche rechtlichen und psychosozialen Maßnahmen zum Wohl des Kindes erforderlich sind. Bei dieser Entscheidung stehen die Gerichte oft vor einem Dilemma, das der Richter Bruce Preston aus British Columbia als „krasses Dilemma“ bezeichnete.16 Das Gericht muss die langfristigen Vorteile einer Wiederherstellung der Eltern-Kind-Beziehung gegen die vorübergehenden „emotionalen Kosten, wie z. B. die Verursachung eines psychologischen Traumas oder die Provokation eines destruktiven Verhaltens des Kindes“ abwägen, indem es dem entfremdenden Elternteil das Sorgerecht für das Kind entzieht und/oder ein vorübergehendes Kontaktverbot zwischen den beiden durchsetzt.17 Vor mehr als zehn Jahren rang Richter Preston mit diesem Dilemma:

Der wahrscheinliche zukünftige Schaden für M., wenn sie in der Obhut ihrer Mutter bleibt, muss gegen die Gefahr abgewogen werden, die für sie besteht, wenn sie gewaltsam aus den stärksten elterlichen Bindungen, die sie hat, entfernt wird … Ich komme zu dem Schluss, dass die gewaltsame Entfernung von M. aus der Obhut ihrer Mutter und ihrer Großmutter mit hoher Wahrscheinlichkeit scheitern wird, entweder weil M. unter der enormen Belastung psychisch zusammenbrechen wird oder weil sie sich erfolgreich gegen die Wiedereingliederung bei ihrem Vater wehren wird.18

Das Berufungsgericht wog die andere Seite dieses „krassen Dilemmas“ ab, war anderer Meinung und befand, dass die Verpflichtung des Gerichts, die Anordnung zu treffen, die es für das beste Interesse des Kindes hält, „nicht durch das Beharren eines unnachgiebigen Elternteils verdrängt werden kann, der ‚blind‘ für die Interessen seines Kindes ist… Der Status quo ist so schädlich für M. Der Status quo ist so schädlich für M., dass in diesem Fall eine Änderung vorgenommen werden muss „19 Familiengerichte im ganzen Land erkennen den schweren psychologischen Tribut, den die elterliche Entfremdung bei den Kindern anrichtet, und sind zunehmend offen für ein aggressives, aber notwendiges Eingreifen. Im Februar 2020 gab ein Familiengericht in Indiana eine Stellungnahme ab, in der es feststellte, dass der Vater eine schwere elterliche Entfremdung sowie häuslichen und familiären Missbrauch begangen hatte. Da das Kind über 16 Jahre alt war, erkannte das Gericht an, dass die Zeit für die Wiedervereinigung des Kindes mit der Mutter, dem entfremdeten Elternteil, von entscheidender Bedeutung war. Das Gericht sorgte für ein sofortiges und wirksames Eingreifen: Es übertrug der Mutter das alleinige rechtliche und primäre Sorgerecht, ordnete die Teilnahme der Mutter und des Kindes an einem speziellen Wiedervereinigungsprogramm an, das auf die Entfremdungsdynamik ausgerichtet ist, ordnete eine 90-tägige Kontaktsperre zwischen dem Vater und dem Kind an und wies den Vater an, zu kooperieren und die Empfehlungen der Wiedervereinigungsberater zu befolgen.20

Diese Entscheidungen sind keine Ausreißer; sie sind Beispiele für Familienrichter, die endlich erkennen, dass der „konservative“ Ansatz, immer wieder das Gleiche zu tun, aber ein anderes Ergebnis zu erwarten, nicht nur schwere Frustration garantiert, sondern auch Entfremdung ermöglicht. So bestätigte das Berufungsgericht von Tennessee im Jahr 2017 ein Urteil des Bezirksgerichts, in dem das Gericht nach der Feststellung einer schweren elterlichen Entfremdung anordnete, dass zwischen dem minderjährigen Kind und dem entfremdenden Elternteil (dem Vater) „für mindestens 90 Tage“ kein Kontakt stattfinden darf, beginnend mit einem Wiedervereinigungsprogramm.21 Darüber hinaus wurde der künftige Umgang des entfremdenden Elternteils mit dem Kind davon abhängig gemacht, dass er sich an die Regeln und Empfehlungen des Beraters des Wiedervereinigungsprogramms und des Nachbetreuers hält.22 Wie das Gericht feststellte, war das scheinbar harte, aber zeitlich begrenzte Kontaktverbot ein notwendiger Schritt, um den Kindern nicht nur eine realistische Hoffnung auf eine Wiedervereinigung zu geben, sondern sie auch vor weiterem entfremdendem Verhalten zu schützen. Das Gericht begründete dies damit, dass die traditionelle Therapie, Beratung, Erziehung, Elternkoordination…. die gleichen alten Methoden, um der Entfremdung entgegenzuwirken, zu keinerlei Ergebnissen geführt und einen schlechten Fall über einen längeren Zeitraum verschlimmert hatten:

Das ist es, was wir seit fast 16 Jahren tun. Wir haben immer wieder daran gearbeitet und waren bei Beratern und Therapeuten, Ärzten und Gerichten und bei weiteren Beratern und anderen Therapeuten und Ärzten und Gerichten. Es ist ein Karussell, auf dem wir alle viele, viele Jahre lang gefahren sind, und es hat nicht funktioniert. Ich habe keinen Grund zu der Annahme, dass es in Zukunft jemals funktionieren wird.23

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass ein vorübergehendes 90-tägiges Kontaktverbot in Verbindung mit einem speziellen Wiedervereinigungsprogramm „am ehesten zu einer Änderung des Musters der elterlichen Entfremdung führen und somit dem Wohl der Kinder dienen würde „24 und dass eine solche Maßnahme notwendig sei, um die Wiedervereinigung entfremdeter Eltern mit entfremdeten Kindern zu erleichtern und „das Sabotagepotenzial zu verringern. 25

In Martin stellte das Berufungsgericht von Michigan fest, dass die Entfremdung der Eltern „psychologisch sehr gefährlich“ für die Kinder ist und „langfristige Auswirkungen“ auf ihre künftigen Beziehungen hat26:

 Erstens, und das ist die wichtigste, das Kind vor weiterem psychologischen Missbrauch durch das fortgesetzte entfremdende Verhalten zu schützen, und zweitens, die beschädigte Beziehung zwischen dem Kind und dem abgelehnten Elternteil zu reparieren. Bevor sich das Gericht mit den Möglichkeiten zur Wiederherstellung einer geschädigten Beziehung befasst, muss es umgehend sicherstellen, dass das Kind geschützt und aus der Umgebung entfernt wird, in der es entfremdenden Verhaltensweisen ausgesetzt war. Denn „die Fortsetzung des gegenwärtigen Weges wird [das] Kind nur mit einer verzerrten und ungesunden Beziehung zu [dem entfremdenden Elternteil] zurücklassen, die auf einer gemeinsamen Basis von Furcht, Abscheu und Angst und keiner Beziehung zu [dem Zielelternteil] beruht. „27

Vorübergehende Kontaktverbote sind in Entfremdungsfällen notwendig und gerechtfertigt

Entfremdete Kinder leiden unter schweren verhaltensmäßigen, emotionalen und kognitiven Beeinträchtigungen.28 Spezialisierte Wiedervereinigungsprogramme (die sich grundlegend von einer „Therapie“ unterscheiden) sollen die beschädigte Beziehung zwischen entfremdeten Eltern und Kindern wiederherstellen. Sie erfordern häufig ein vorübergehendes Kontaktverbot zwischen dem begünstigten Elternteil und den Kindern sowie die Einhaltung bestimmter Bedingungen durch den Elternteil, bevor der regelmäßige Kontakt wieder aufgenommen werden kann. Die Wiederaufnahme des Umgangs hängt von der Bereitschaft und der nachgewiesenen Fähigkeit des begünstigten Elternteils ab, sein entfremdendes Verhalten zu ändern – ein Verhalten, das zweifellos die während des Wiedervereinigungsprogramms erzielten Erfolge sabotieren würde, wenn kein Umgangsverbot angeordnet würde. Auch der „optimale Zeitpunkt“ für die Wiederaufnahme des regelmäßigen Umgangs hängt von einer Reihe von Faktoren ab, „wie z. B. der Fähigkeit des begünstigten Elternteils, Verhaltensweisen zu ändern, die den Kindern Schwierigkeiten bereiten, der Anfälligkeit der Kinder, sich unter Druck gesetzt zu fühlen, sich wieder einem Elternteil zuzuwenden, der Dauer der Entfremdung oder Entfremdung vor dem Workshop und dem bisherigen Verhalten des begünstigten Elternteils und der Befolgung von Gerichtsanordnungen. „29

In Fällen schwerer elterlicher Entfremdung empfehlen erfahrene und sachkundige Kliniker „einen Zeitraum von drei bis sechs Monaten vor der Wiederaufnahme regelmäßiger Kontakte“ zwischen dem ehemals begünstigten Elternteil und dem Kind, „um dem Kind die Möglichkeit zu geben, seine Fortschritte zu konsolidieren und die zahlreichen Probleme zu bewältigen, die sich aus dem Zusammenleben mit dem abgelehnten Elternteil ohne den Einfluss des begünstigten Elternteils ergeben“.30 Während der regelmäßige (unbeaufsichtigte) Kontakt für einen begrenzten Zeitraum ausgesetzt wird, können therapeutisch überwachte Kontakte zwischen dem ehemals begünstigten Elternteil und dem Kind schon früher stattfinden.31 Es ist wichtig zu verstehen, warum Familiengerichte ein vorübergehendes Kontaktverbot zwischen dem bevorzugten Elternteil, der sich entfremdend verhalten hat, und dem Kind anordnen. Wenn der Kontakt wieder aufgenommen wird, geschieht dies in der Regel zunächst während Sitzungen mit einer Fachkraft, die die Auswirkungen auf das Kind, das ein Wiedervereinigungsprogramm durchläuft (oder gerade durchlaufen hat), überwachen kann. Solche Vorsichtsmaßnahmen sind notwendig, weil Untersuchungen zeigen, dass es für entfremdende Eltern sehr schwer ist, ihr Verhalten zu ändern. Wird der Kontakt vorzeitig oder ohne angemessene Sicherheitsvorkehrungen wiederhergestellt, werden die Kinder „wieder entfremdet“, kehren zu ihren alten Verhaltensweisen zurück und lehnen den Zielelternteil wieder ab.32 Die Pathologie der elterlichen Entfremdung ist so schwerwiegend, dass einige Entfremder „sich dafür entschieden haben, monatelang [ihre] Kinder nicht zu sehen oder auf die Erfüllung der Bedingungen für die Wiederaufnahme des Umgangs hinzuarbeiten“.33 Einige weigern sich, mit gerichtlichen Anordnungen zu kooperieren und wollen „keinen Kontakt zu [den] Kindern, weil [sie] ihre [der Kinder] Versöhnung mit [dem Zielelternteil] als persönliche Ablehnung auffassen. „34 Einige „haben sich dafür entschieden, jeglichen Kontakt mit [dem Kind] abzubrechen und sagten, dass der Junge, wenn er 18 wird, sich dafür entscheiden könne, den Kontakt wieder aufzunehmen. „35

Kinder von einem entfremdenden Elternteil zu trennen ist nicht traumatisch

Forschungsergebnisse zeigen, dass die Entfremdung nachlässt, wenn Kinder Zeit mit dem Elternteil verbringen müssen, den sie angeblich hassen oder fürchten.36 Trotzdem sagen Anwälte, GALs, LGALs, Kinderberater und andere Fachleute den Kindern schlimme Folgen voraus, wenn das Gericht ihre starken und auffälligen Präferenzen, einen Elternteil zu meiden, nicht unterstützt. In der Regel sind solche Vorhersagen „anfällig für Zweifel an der Zuverlässigkeit, weil die Experten nicht dokumentierte Anekdoten, irrelevante Forschungsergebnisse und diskreditierte Interpretationen der Bindungstheorie anführen“.37 Ein Gericht, das mit solchen „Himmel fällt“-Vorhersagen konfrontiert wird, sollte sich an die folgenden drei Fakten erinnern: (1) keine von Fachleuten begutachtete Studie hat belegt, dass die Umkehrung des Sorgerechts schwer entfremdeten Kindern schadet, (2) keine Studie hat berichtet, dass Erwachsene, die als Kinder die Erwartungen erfüllten, eine beschädigte Beziehung zu einem Elternteil zu reparieren, später bedauerten, dazu gezwungen worden zu sein, und (3) Studien über Erwachsene, die einen Elternteil verleugnen mussten, haben ergeben, dass sie diese Entscheidung bedauerten und über langfristige Probleme mit Schuldgefühlen und Depressionen berichteten, die sie darauf zurückführten, dass sie einen ihrer Elternteile ablehnen mussten.38

Fachleute, die versuchen, die Gerichte davon zu überzeugen, die Kinder nicht von einem entfremdenden Elternteil zu trennen (oder sich gegen ein vorübergehendes Kontaktverbot zwischen dem entfremdenden Elternteil und den Kindern auszusprechen), berufen sich in der Regel auf die Bindungstheorie, um ihre Vorhersagen über „Traumata“ oder psychologische Schäden bei Kindern zu untermauern. Solche Argumente sind fehlerhaft, irreführend und „wurzeln in der Forschung mit Kindern, die längere Zeit in Heimen untergebracht waren, weil sie verwaist waren oder aus anderen – oft schwer traumatischen – Gründen von ihren Familien getrennt wurden“.39 Ein Konsens führender Autoritäten auf dem Gebiet der Bindung und Scheidung zeigt, dass diese Theorie die Verallgemeinerung der negativen Ergebnisse traumatisierter Kinder, die beide Elternteile verlieren, auf einen Fall elterlicher Entfremdung, bei dem Kinder das Haus eines Elternteils verlassen, um auf richterliche Anordnung Zeit mit dem anderen Elternteil zu verbringen, nicht unterstützt.40

Darüber hinaus sollten die Anwälte der betroffenen Eltern diese Experten auffordern, ihren beschwörenden Fachjargon zu erklären, wenn sie versuchen, ein Gericht davon abzubringen, in einen Entfremdungsfall einzugreifen, indem sie Begriffe wie „Trauma“ und „Bindung“ verwenden. „41 Wenn diese Experten vorhersagen, dass das Kind „traumatisiert“ sein wird, meinen sie in der Regel, dass das Kind „verunsichert“ sein wird.42 Solchen pessimistischen Vorhersagen fehlt nicht nur die empirische Unterstützung, sondern sie sind auch vorsätzlich blind gegenüber den gut dokumentierten Vorteilen, die es mit sich bringt, ein Kind von einem entfremdenden Elternteil zu trennen, dessen Verhalten als psychisch missbräuchlich angesehen wird.43 Sicherlich würde der Entzug eines Kindes aus einem drogenverseuchten Haushalt zweifellos Ängste bei dem Kind auslösen und die ganze Erfahrung könnte es verunsichern. Aber würden ein Gericht oder die Mitarbeiter des Jugendamtes zögern, ein Kind aus einem Haushalt zu entfernen, wenn sie mit eindeutigen Beweisen für Drogenmissbrauch oder andere gefährliche Verhaltensweisen eines Elternteils konfrontiert werden? Die Wissenschaft sagt uns – und die Gerichte haben dem zugestimmt – dass elterliche Entfremdung psychischer Missbrauch ist. Die Forschung hat gezeigt, dass die Schäden, die mit psychologischem Missbrauch oder Misshandlung einhergehen, gleich groß und manchmal sogar größer sind als bei anderen Formen des Missbrauchs, einschließlich körperlichem und sexuellem Missbrauch.44

Wirksame Interventionen – einschließlich der Trennung des Kindes von einem entfremdenden Elternteil und der vorübergehenden Aussetzung des Kontakts zwischen den beiden – ermöglichen Erfahrungen, die dazu beitragen, die positive Bindung zwischen dem Kind und dem entfremdeten Elternteil aufzudecken. „Diese Erfahrungen können [den Kindern] helfen, eine neue Erzählung über ihr Leben zu entwickeln, eine, die kohärenter und hoffnungsvoller ist und es ihnen ermöglicht, sich selbst an einem neuen Ort zu sehen.45

In Martin erkannte das Berufungsgericht von Michigan an, wie alarmierend und psychologisch missbräuchlich Entfremdungsverhalten ist:

[D]ies sind keine geringfügigen Streitigkeiten über Missachtung und Umgangszeiten. Es handelt sich um Angelegenheiten, die erhebliche Auswirkungen auf das Leben des Kindes haben könnten, auch auf seine langfristige geistige und emotionale Gesundheit: die Wahrnehmung von Hass und Verachtung gegenüber dem Vater aufrechtzuerhalten – die es mit seiner Mutter teilen kann oder auch nicht – wird zweifellos seine geistige und emotionale Gesundheit sowie seine langfristige Beziehung zu seinem Vater beeinträchtigen.46

In Anbetracht des erheblichen Schadens, den Kinder erleiden, die von einem Elternteil entfremdet werden, ist die Entziehung des Sorgerechts des entfremdenden Elternteils und die Anordnung eines vorübergehenden Umgangsverbots zwischen den beiden letztlich „weit weniger hart oder extrem als eine Entscheidung, die das Kind dazu verurteilt, einen Elternteil und die Großfamilie unter dem toxischen Einfluss des anderen Elternteils zu verlieren, der das Bedürfnis des Kindes nach zwei Elternteilen nicht erkannt und unterstützt hat“.47

Über den Autor

Ashish Joshi ist Inhaber und geschäftsführender Gesellschafter von Joshi: Attorneys + Counselors. Er ist der führende Anwalt in komplexen Familienrechts- und Scheidungsfällen mit hohem Risiko. Er berät und/oder vertritt Klienten vor einzelstaatlichen und bundesstaatlichen Gerichten in den Vereinigten Staaten und international. Herr Joshi ist als Rechtsanwalt beim Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten sowie bei den Rechtsanwaltskammern der Bundesstaaten New York, Michigan, dem District of Columbia und Gujarat, Indien, zugelassen. Herr Joshi ist leitender Redakteur von Litigation, dem Flaggschiff der ABA’s Section of Litigation.

Endnoten

1 Martin v. Martin, Michigan Court of Appeals No. 349261 (28. Januar 2020), FN 2.

2 Siehe z. B., Westmeath v. Westmeath: The Wars Between the Westmeaths, 1812-1857, in Lawrence Stone, Broken Lives: Separation and Divorce in England, 1660-1857, 284 (1993); David M. Levy, Maternal Overprotection 153 (1943).

3 Lorandos D., Bernet W., Sauber R., Overview of Parental Alienation in Lorandos D., Bernet W., Sauber R., eds. Elterliche Entfremdung: The Handbook for Mental Health and Legal Professionals, Charles C. Thomas; 2013, S. 5.

4 Bernet, W., Introduction to Parental Alienation in Lorandos D. & Bernet, W., eds. Parental Alienation: Wissenschaft und Recht, Charles C. Thomas; 2020, S. 1-2 (Veröffentlichung in Kürze).

5 Meadows v. Meadows/Henderson, 2010 WL 3814352 (Mich. App.) (unveröffentlicht).

6 McClain v. McClain, 539 S.W.3d 170, 182 (2017).

7 J.F. v. D.F., 61 Misc.3 d 1226(A), 2018 N.Y. Slip Op. 51829(U).

8 Lorandos D., Bernet W., Sauber R., supra., S. 8.

9 Clawar, S. & Rivlin, B., (2013), Children Held Hostage: Dealing with Programmed and Brainwashed Children, Washington, DC: American Bar Association Section of Family Law.

10 Id. at 15.

11 Warshak, R. (2006), Social science and parental alienation: Untersuchung der Streitigkeiten und der Beweise. In R.A. Gardner, S.R. Sauber & D. Lorandos (Eds.), The International Handbook of Parental Alienation Syndrome: Conceptual, Clinical and Legal Considerations, S. 361.

12 Martin v. Martin, 294 Neb. 106 (2016).

13 Bernet W., Wamboldt M., Narrow W., Child Affected by Parental Relationship Distress, Journal of the American Academy of Child & Adolescent Psychiatry, S. 575

14 J.F. v. D.F., supra.

15 McClain v. McClain, supra, at 200.

16 A.A. v. S.N.A., [2007] BCSC 594 (Can.).

17 Warshak, R. (2010), Family Bridges: Using Insights From Social Science to Reconnect Parents and Alienated Children, Family Court Review, Vol. 48 No. 1, 48-80, 49.

18 A.A. v. S.N.A., supra, at 84-87.

19 A.A. v. S.N.A., [2007] B.C.J. No. 1475; 2007 B.C.C.A. 364; 160 A.C.W.S. (3d) 500, at 8.

20 In Re the Marriage of Wright and Wright, Monroe County Circuit Court VIII (State of Indiana), Cause No: 53C08-1804-DC-000203 (February 6, 2020).

21 McClain v. McClain, supra, at 183.

22 Id.

23 Id. bei 210.

24 Id. bei 211.

25 Id. bei 213.

26 Martin v. Martin (Michigan), supra, bei 3.

27 Id. bei 5.

28 Warshak, R., Severe Cases of Parental Alienation in Lorandos D., Bernet W., Sauber R., eds. Parental Alienation: The Handbook for Mental Health and Legal Professionals, Charles C. Thomas; 2013, S. 5.

29 Warshak, R. (2010), supra, bei FN 95.

30 Ebenda.

31 Id.

32 Id., at 69.

33 Id.

34 Id.

35 Id.

36 Warshak, R. (2015), Ten Parental Alienation Fallacies That Compromise Decisions in Court and in Therapy, Professional Psychology: Research and Practice, 46(4), 235-249.

37 Id.

38 Id., zitiert nach Baker, A.L.J. (2005) The long-term effects of parental alienation on adult children: Eine qualitative Forschungsstudie. American Journal of Family Therapy, 33, 289-302.

39 Ebenda, unter Berufung auf Ludolph, P.S. & Dale, M.D. (2012). Attachment in Child Custody: An Additive Factor, Not a Determinative One. Family Law Quarterly, 46, 1-40.

40 Id.

41 Id.

42 Id., citing Zervopoulos, J.A. (2013). How to Examine Mental Health Experts. Chicago, IL. American Bar Association.

43 Clawar S. & Rivlin, B., supra.

44 Spinazzola, J., et. al., Unseen Wounds: The Contribution of Psychological Maltreatment to Child and Adolescent Mental Health and Risk Outcomes. 6 Psychol. Trauma: Theory Res. Prac. & Pol’y, no. S1, 2014, at S18.

45 Ebenda, zitiert nach Norton, C.L. (2011). Reinventing the Wheel: From Talk Therapy to Innovative Interventions. In C.L. Norton (Ed.), Innovative Interventions in Child and Adolescent Mental Health. New York, NY: Routledge, S. 2.

46 Martin v. Martin (Michigan), supra, auf S. 9.

47 Warshak, R. (2015), supra, auf S. 244.

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