Hochstrittige Weihnachten

Alle Jahre wieder gibt es pünktlich zur Weihnachtszeit häufig Streit darum, wie die Kinder mit wem die Weihnachtsfeiertage verbringen. Hochstrittige Weihnachten stehen dann vor der Tür. Nicht selten sind dabei knallharte Erpressungen zu beobachten. Unterschreibst Du dies nicht, machst Du das nicht – dann siehst Du die Kinder zu Weihnachten nicht. Der betreuende Elternteil spielt quasi Knecht Ruprecht nach eigenem Gutdünken. Was man damit dem eigenen Kind antut, erkennen die meisten nicht. Von der Belastung der Elternebene mal ganz abgesehen. Gesprächsversuche enden in solch verfahrenen Situationen überwiegend im Nichts. Denn allein durch Zeitablauf kann der betreuende Elternteil Fakten schaffen – das Weihnachtsfest wartet nicht.

Hochstrittige Weihnachten sollten mit Blick auf die Kinder verhindert werden.
Hochstrittige Weihnachten sollten mit Blick auf die Kinder verhindert werden.

Um solchem Treiben noch rechtzeitig, notfalls rechtlich, etwas entgegenzusetzen, fehlt oftmals die Zeit. Oder aber, der verhinderte Elternteil möchte, auch mit Rücksicht auf die Kinder, zu den Feiertagen die Situation nicht eskalieren. Er steckt also seinen eigenen Frust und Trauer zurück, um die Kinder zu schützen. Gut so.

Was macht man mit dem Elternteil, der eigenmächtig und rücksichtslos über die Weihnachtszeit verfügt hat?

Gibt es eine gerichtliche Umgangsregelung und wurde dagegen verstoßen, sollte im Nachgang auf jeden Fall ein Ordnungsgeld beantragt und verhängt werden. Die Familiengerichte wären gut beraten, in solchen Fällen die Höhe so zu wählen, dass eine Wiederholung unwahrscheinlich ist. Dazu sollte auch gehören, dass die nächsten zwei bis drei Weihnachtsfeste dem Elternteil zugesprochen werden sollten, dem Weihnachten mit seinen Kindern verwehrt wurde. So kann der Elternteil, der das Weihnachtsfest verhinderte, im nächsten Jahr allein unter dem Weihnachtsbaum darüber nachdenken, ob das der richtige Weg war.

Das klingt zu hart? Fragen Sie mal den Elternteil, der das ohne Grund und ohne Rechtsgrundlage erdulden musste. Sollte dieser Umgangselternteil nach einem Jahr aber feststellen, dass beim anderen Elternteil doch die Einsicht gekommen ist, dann hat er natürlich die Möglichkeit, von seinem Recht auf alleinige Weihnachten abzurücken. Er kann dann die Feiertage mit dem anderen Elternteil fair zu teilen.

Dies wäre nicht nur eine Geste der Größe und Gütige, es wäre auch ein positives Signal zur Versöhnung. Vielleicht wäre dies dann ein Weg für in Zukunft nicht nur in friedliche Weihnachten, sondern auch in eine kindesorientierte Elternschaft. Das wäre mein Wunsch zur Weihnacht.

Frohe Weihnachten für alle Kinder und Eltern

Tipps für Eltern, wie sie in hochstrittigen Fällen ihren Anteil zur Entlastung beitragen? Die findest Du im Bereich Unterstützung für Betroffene.

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2 Kommentare

  1. Zu hart fände ich eine solche Maßnahme nicht. Im Gegenteil, ich habe mittlerweile sogar den Eindruck, dass viele Entfremder*innen nur auf diese Art eine Spur von Empathie entwickeln können.
    Hier meine Gedanken dazu:

    https://pas-coaching.blogspot.com/2020/12/umgangsboykott-weihnachten-parental-alienation-eke-pas-kindesentfremdung.html?m=1

  2. Die Kinder als Waffe, wenn die Kinder das begreifen möchte ich nicht in der Haut des Verursachers stecken
    BGB 1682 abs2

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