Wie kann ich als Elternteil meine Entfremdung vom Kind verhindern
Induzierte Eltern-Kind-Entfremdung kommt leider viel zu häufig vor. Oftmals ist schon früh erkennbar, dass die Kinder gegen einen Elternteil beeinflusst werden und eine Entfremdung drohen kann. Viele Eltern stellen sich dann die Frage: Wie kann ich als Elternteil meine Entfremdung vom Kind verhindern?
Eine Trennung ist immer ein komplexer Prozess und so müssen wir auch zu dieser Frage erst einmal die Rahmenbedingungen betrachten. Da ist die Frage, was kann ich selbst an meinem Verhalten verändern? Wie kann ich auf mein Kind eingehen, dessen Bedürfnisse erkennen und die gemeinsame Zeit sinnvoll nutzen. Gegenüber dem anderen Elternteil kann ich meinen Teil dazu beitragen, die Elternebene nicht unnötig zu belasten und, soweit es mir möglich ist, zu deeskalieren. Diesen eigenen Anteil zu erkennen ist eine wichtige Voraussetzung, um von eigener Seite alles Mögliche zur Entlastung der Elternbeziehung beizutragen. Dies gilt in jedem Fall für beide Elternteile. Wichtig ist, dass das Fehlverhalten des anderen keine Rechtfertigung für eigenes Fehlverhalten ist.
Nur ist dies ausreichend, um als Elternteil meine Entfremdung vom Kind zu verhindern? Immer wieder ist in Gutachten, Berichten oder Gerichtsbeschlüssen zu lesen, dass der entfremdete Elternteil ja auch eine Mitschuld oder Mitverantwortung an seiner Entfremdung tragen würde, da er beispielsweise dem anderen Elternteil nicht genügend Wertschätzung entgegenbringen würde oder aber diesem die Entfremdung des Kindes vorwerfen würde, was sich ja auch belastend auf das Kind auswirken würde.
Ursache und Wirkung differenzieren
Bei solchen Argumentationen wird leider ausgeblendet, welches Verhalten tatsächlich zur induzierten Eltern-Kind-Entfremdung führt. Es ist nicht der (offensichtlich berechtigte) Vorwurf, dass der andere Elternteil entfremden würde, sondern das entfremdende Verhalten des bevorzugten Elternteils, welches sich anhand der 17 primären Entfremdungsstrategien erkennen lässt. Solche Verhaltensweisen stellen einen emotionalen Missbrauch des Kindes dar und müssen beendet werden.
Kinder können induzierte Entfremdung nicht verhindern
Teilweise wird auch angeführt, dass das Kind ja selbst äußert, keinen Kontakt zu wünschen und dies auch, meist mit dem eigenen Willen, begründet. Mit einer solchen Sicht wird den Kindern die Mit-Verantwortung für die Entfremdung von einem ehemals geliebten Elternteil aufgebürdet. Eine solche Sicht berücksichtigt aber nicht, dass diese im Loyalitätskonflikt steckenden Kindern, unabhängig vom Alter, nicht in der Lage sind, sich dauerhaft den Wirkungen entfremdenden Verhaltens zu entziehen. Abhängig von Alter, Reife und vor allem Resilienz können sie sich entfremdendem Verhalten kürzer oder länger entgegenstellen. Besonders resiliente Kinder können einer Entfremdung meist länger widerstehen. Die Entfremdung wird dadurch aber nur verzögert, nicht verhindert.

Wie kann ich als Elternteil meine Entfremdung vom Kind verhindern
Wenn wir nun auf die Eingangsfrage zurückkommen, dann muss man leider feststellen, dass ich als Elternteil alleine keine Möglichkeit habe, meine Entfremdung vom Kind zu verhindern. Durch mein Verhalten kann ich lediglich die Geschwindigkeit der Entfremdung beeinflussen. Oder um es anders zu sagen:
Feinfühlige und umsichtige Elternteile, die emotional responsiv auf ihre Kinder eingehen können, müssen einen längeren Entfremdungsprozess von ihren Kindern ertragen, als weniger feinfühlige Eltern. Wenn dann in einem Gutachten oder Gerichtsbeschluss steht, der Elternteil hätte ja soundso viele Jahre gehabt, um seine Beziehung zum Kind zu festigen und dies sei ihm offensichtlich nicht gelungen (da das Kind mittlerweile den Kontakt ablehnt), dann sprechen solche Äußerungen leider nur von der Unkenntnis dieser Personen zum Thema Eltern-Kind-Entfremdung oder aber von der Bequemlichkeit, sich des eigentlichen Problems nicht stellen zu wollen. Wie auch immer die Hintergründe sind, ein solches Verhalten produziert immer zwei Opfer: als erstes das Kind und dann noch den entfremdeten Elternteil.
Wie induzierte Eltern-Kind-Entfremdung entsteht
Um die vorstehenden Aussagen besser einordnen zu können, müssen wir die Frage beantworten, was zu induzierter Eltern-Kind-Entfremdung führt. Es ist weder Fehlverhalten des abgelehnten Elternteils noch der Wille des Kindes – es ist das Verhalten des entfremdenden, bevorzugten Elternteils. Dieses Verhalten treibt das Kind in den Loyalitätskonflikt und verzerrt dessen Wahrnehmung auf den abgelehnten Elternteil.
Das Problem dabei: weder der abgelehnte Elternteil noch das Kind können dieses Verhalten ändern. Das kann nur der manipulierende, entfremdende Elternteil selbst. Der abgelehnte Elternteil kann dem letztendlich selbst mit absolut perfektem Verhalten nichts entgegensetzen, sondern den Prozess nur verzögern. Er muss hilflos mit ansehen, wie ihm sein Kind entgleitet, nur weil der andere Elternteil dies so möchte.
Wie induzierte Eltern-Kind-Entfremdung verhindert werden kann
Es gibt aber einen ganz einfachen Weg, wie induzierte Eltern-Kind-Entfremdung verhindert werden kann:
Induzierte Eltern-Kind-Entfremdung kann nur verhindert werden, wenn das Kind keinem entfremdenden Verhalten ausgesetzt ist.

Um dies zu erreichen gibt es letztlich nur zwei Wege.
- Der entfremdende Elternteil erlangt Einsicht und ändert sein Verhalten hin zu bindungstolerantem oder bindungsfürsorglichen Verhalten.
- Das Kind wird vor dem entfremdenden Verhalten geschützt, in der Regel durch Obhutswechsel oder (zeitweilige) Inobhutnahme.
Unstrittig wäre der erste Punkt zu wünschen. Er tritt, gerade in hochstrittigen Fällen, aber nur sehr selten ein. Oftmals wird von beteiligten Fachkräften gehofft, dass mit der Zeit, Beratung und Unterstützung diese Einsicht ja doch noch kommen könnte. Das Problem dabei: Zeit schafft Fakten. Jedes abwarten ist eine Belastung für das Kind, mit zunehmendem Zeitablauf wird es schwerer und für das Kind belastender, die Wirkungen entfremdenden Verhaltens zu kompensieren.
Es darf auch nicht vergessen werden, dass induzierte Eltern-Kind-Entfremdung eine schwere Form psychischen Missbrauchs an Kindern ist. Es wäre verantwortungslos, Kinder diesem länger als nötig auszusetzen, denn Kinder haben ein gesetzlich verbrieftes Recht auf gewaltfreie Erziehung (§1631 (2) BGB). Frühzeitiges Handeln ist daher aktiver Kinderschutz.
Häufig bleibt daher zum Schutz der Kinder nur der zweite Weg, der Obhutswechsel. Dabei wechselt das Kind möglichst frühzeitig in den Haushalt des anderen, bindungstoleranten, Elternteils.

Problemfall: zwei entfremdende Elternteile
Was ist, wenn beide Elternteile Einschränkungen ihrer Bindungstoleranz aufweisen? In solchen Fällen sollte die Betreuungszeit möglichst gleich verteilt sein (Doppelresidenz / Wechselmodell), um keine Entscheidung zugunsten eines Elternteils zu provozieren. In solchen Konstellationen muss sehr intensiv und zeitnah mit beiden Elternteilen gearbeitet werden, damit einer oder beide ihr Verhalten ändern. Dabei sollte sehr klar kommuniziert werden, dass der Schutz des Kindes oberste Priorität hat und das Kind notfalls dort seinen Lebensmittelpunkt hat, wo es entwicklungsfördernde und bindungstolerante Lebensumstände vorfindet – im Haushalt des einen Elternteils, im Haushalt des anderen Elternteils oder, falls keiner von Beiden sein Verhalten ändert, notfalls auch eine Fremdunterbringung als absolut letzte Option. Mit dieser klaren Kommunikation hätten beide Eltern die notwendige Motivation, ihr Verhalten zu verändern und ernsthaft und engagiert Hilfe zu suchen und anzunehmen, wenn sie dazu in der Lage sind.
Sind Umgangsreduzierung, begleiteter Umgang und Umgangsausschluss sinnvolle Möglichkeiten?
Umgangsreduzierung, begleiteter Umgang oder auch Umgangsausschluss können sinnvolle Interventionen sein und werden in Fällen von induzierter Eltern-Kind-Entfremdung. Sie werden auch sehr häufig angewandt. Dummerweise aber fast immer gegenüber dem falschen Elternteil. Dies führt dann dazu, dass die induzierte Eltern-Kind-Entfremdung begünstigt und beschleunigt wird.
Solche Maßnahmen sind nur dann sinnvoll, wenn sie gegenüber dem Elternteil angewandt werden, der entfremdendes Verhalten an den Tag legt. Dabei geht es nicht darum, diesen Elternteil zu bestrafen, sondern das Kind zu schützen.
Häufig wird der Kontakt mit dem abgelehnten Elternteil reduziert, damit „das Kind zur Ruhe kommen kann“. Nur ist dies leider ein fataler Fehlschluss. Das Kind kommt erst zur Ruhe, wenn es sich in einem bindungstoleranten oder bindungsfördernden Umfeld befindet. Wird der Kontakt zum abgelehnten Elternteil reduziert, dann gibt es nahezu nie eine Perspektive auf eine eigenständige Wiederanbahnung des Kontaktes. Im Gegenteil wird sich die ablehnende Haltung des Kindes zunehmend vergrößern, je länger der Kontaktabbruch andauert.
Wird hingegen der Kontakt des Kindes zum entfremdenden Elternteil nach einem Obhutswechsel reduziert und unter Umständen nur begleitet durchgeführt, eröffnet das dem Kind die Möglichkeit, seine Beziehung zum anderen Elternteil wieder zu stabilisieren. Ein Umgangsausschluss kann in der Regel verhindert werden, wenn rechtzeitig gehandelt wird.
Nur in sehr schweren Fällen ist eine zeitlich begrenzte Kontaktpause mit Umgangsausschluss gegenüber dem entfremdenden Elternteil erforderlich. Dann können das Kind und der abgelehnte Elternteil sich ohne die Beeinflussung des entfremdenden Elternteils, meist unter therapeutischer Begleitung und Unterstützung, wieder annähern. Wenn es dazu kommen muss, dann ist in der Regel im Vorfeld bereits nicht richtig und / oder nicht rechtzeitig interveniert worden.
Appell an die beteiligten Fachkräfte
In der Praxis ist leider in viel zu vielen Fällen zu beobachten, dass der Fokus auf dem abgelehnten Elternteil liegt. Was kann dieser tun, was hat er oder sie vielleicht falsch gemacht, dass es zu diesem Verhalten des Kindes oder zur Haltung des anderen Elternteils geführt hat. Aktivitäten und Maßnahmen richten sich dann zwangsläufig meist nur gegen den abgelehnten Elternteil. Es scheint häufig die Ansicht zu bestehen, „wäre er / sie ein guter Elternteil gewesen, dann würde sein / ihr Kind ihn / sie ja nicht ablehnen oder der andere Elternteil nicht so gegen ihn / sie vorgehen“. Dies ist ein fataler Fehlschluss, der dringend aufgelöst werden muss.
Kinder können in einer solchen Situation nur geschützt werden, wenn das entfremdende Verhalten reduziert oder, besser, eingestellt wird und die Kinder dem entfremdenden Verhalten zumindest nicht mehr ausgesetzt sind. Dabei ist Zeit ein entscheidender Faktor, denn Zeit schafft Fakten. Daher ist die frühe Intervention ein entscheidender Schlüssel, um die Belastung der beteiligten Kinder möglichst gering zu halten.

Kinder sollten nicht dem für die Fachkräfte „einfachen“ oder dem „bequemen“ Weg geopfert werden. Hinter vielen geschlossenen Akten verstecken sich Kinderschicksale, die Jahre später wie ein Bumerang wieder zum Vorschein kommen. Letztendlich ist frühzeitiges Handeln nicht nur eine sinnvolle Investition in ein besseres Aufwachsen für Kinder, sondern dämmt oftmals auch Streit zwischen den Eltern ein. In der Folge haben auch die Fachkräfte mittel- bis langfristig weniger Aufwand.
Und auch, wenn sie heute auf einen Fall stoßen, bei dem es schon viele Jahre schief gelaufen ist und der total verfahren erscheint: es ist nie zu spät zu handeln. Auch für eine Wiederanbahnung ist es nie zu spät. Je länger man aber damit wartet, desto größer werden die Schäden sein, die das Kind für sein weiteres Leben davon trägt.
Widmung
Dieser Artikel sollte schon lange geschrieben werden. Den letzten Auslöser gab ein aktueller Fall aus Berlin, in dem durch vorhersehbar falsche Interventionen über Jahre hinweg die Entfremdung immer weiter vorangetrieben wurde, unterstützt von mehreren Professionen, die sich in letzter Konsequenz endlich des leidigen Problems entledigen wollten und dies letztendlich auch taten. Klare Aussagen, was hätte geändert werden müssen, gab es schon vor Jahren im Rahmen gerichtlicher Gutachten – nur wollte dies niemand sehen, da es Veränderungen beim betreuenden Elternteil bedurft hätte. So wurde dem Kind der bindungstolerante, kommunikationsbereite und –fähige Elternteil, der auch die Bereitschaft zu Kompromissen und zum Zurückstellen eigener Befindlichkeiten mehrfach unter Beweis gestellt hat, genommen.
Viele, die dies lesen werden jetzt vielleicht denken, „das ist doch mein Fall“, da sich die Fälle immer wieder auffällig ähneln. Ich selbst könnte diese Beschreibungen vermutlich auch auf über 100 Fälle anwenden. Der Elternteil, dem ich diesen Artikel gewidmet habe, weiß, dass er hier angesprochen ist.
Dieser Fall steht aber stellvertretend für viele tausend andere Fälle, die immer wieder nach demselben Muster falsch laufen. Wir sollten alle gemeinsam dafür sorgen, dass Kindern ein solches Schicksal erspart bleibt. Induzierte Eltern-Kind-Entfremdung kann durch richtige Intervention verhindert werden. Lasst es und anpacken, lasst uns Kinder schützen.
Der Artikel hat bewusst durchgängig auf die Bezeichnung Mutter und Vater verzichtet. Es kommt nicht auf das Geschlecht, sondern auf das Verhalten an. Nur, wenn wir dieses Bewusstsein haben, können wir Kinder wirklich schützen.
Endlich hat es mal jemand ausgesprochen, so wie es ist. Ich bin eine entfremdete Mutter. Zum Glück habe ich jetzt regelmäßigen Kontakt zu meinem Sohn. Das habe ich über das Gericht erkämpfen müssen und funktioniert mittlerweile ganz gut. Trotzdem ist das Verhältnis zu meinem Ex und seiner neuen Partnerin eine Katastrophe. Ich werde komplett ignoriert und merke an meinem Sohn, wie er immer wieder verunsichert ist. Wir haben schon eine Familienberatung hinter uns, die von Seiten des Beraters abgebrochen wurde. Das Gericht legte fest, dass wir unbedingt noch einmal eine andere Beratung probieren sollen. Mein Ex ist nur widerwillig dazu bereit und sagte mir gleich, dass unser 15-jähriger Sohn keinen Bock darauf hat. Ich werde versuchen, es ihm zu erklären. Befürchte aber, das er wie immer, die Meinung seines Vaters vertritt. LG Christine Justus
Ich bin ebenfalls eine entfremdete Mutter von meinem Sohn. Dieser wurde von seinem Vater sogar so aus der Familie herausgerissen, dass mein Sohn von seiner älteren und jüngeren Schwester ebenfalls entfremdet wurde. Mein Ex-Mann hat gewollt keinen Kontakt zu seinen beiden Töchtern, denn er hat alles was er will – seinen Sohn.
Abartig, oder? Dies alles trotz zahlreicher Termine bei Jugendamt und Gericht. Seit vier Jahren versuche ich bei Ämtern nichts mehr zu erwirken, da es leider nichts bringt. Sohn/Bruder braucht uns in sehr großen zeitlichen Abständen. In dieser kostbaren Zeit bekommt er unzählige WhatsApp meines Ex-Mannes.
Hallo, ich bin ein entsorgter und entfremdeter Vater von 3 wundervollen Kinder alle unter 8jahren 1mädchen und 2jungs. Ich hab sie fast über 1 1/2jahren keinen Kontakt zu meiner Kinder. Leider. Es geht noch weiter mein ex km, sie schleppt die 2 älteren Kinder mit zur Polizei, zum Gericht damit die Kinder gegen mich Anzeige erstatten und als zeugen gegen mich Vater Aussagen. Ich habe keine Chance irgendetwas dagegen zu unternehmen auch wenn ich versucht habe mit anrufen an Jugendamt oder familienhilfe. Sie haben sich nie zurückgemeldet. Leider. Und die Anzeigen was mir vorgeworfen wird ist alles Unterstellungen oder was alles mein ex km getan hat, hat sie mir unterstellt. Natürlich geht alles durch was mein ex km erzählt. Sie geben mir nicht einmal die Möglichkeit mich zu äußern bzw. Mich zu verteidigen. Es geht alles durch zum Gericht. Daher hab ich die Erfahrung gemacht die Kinder und der Vater fast keine Rechte haben. Die Kinder tun mir sehr leid. Sie wollte ex km noch mit mir 4. 5. Kind haben. Wenn ich so ein schlechter Mann oder Vater wäre würde doch keine Frau mit mir Kinder haben wollen . Keiner sagt stop wegen die Kinder in was sie ausgesetzt sind. Leider.
Ja, die Zeit schafft Fakten, auch in meinem Fall. Jugendamt und Gerichte schauen weg, bis die Kinder den Vater nicht mehr kennen oder kennen wollen. Bindungsintoleranz eines Elternteils und psychischer Missbrauch der Kinder scheinen Fremdwörter zu sein, die in der Theorie existieren, aber in der Praxis keine Anwendung finden. Traurige und beschämende Wahrheit in diesem Land.
Ich habe als Kind Elternentfremdung erfahren, konnte das damals nicht in Worte fassen. Heute wo ich weiß, was ich damals durchlebte und darüber reden kann, werde ich nicht verstanden.
Mit Einsicht meiner Kindheits-Jugendakte damals geführt von Jugendamt und Amts-Familiengericht wurde mir zudem bewusst, wie sehr mir die diversen Modelle geschadet haben.
Ich versuche seit zwei Jahren in Bezug auf die eigenen beiden Kinder in beiden Institutionen dort zu erklären, was diese meinen beiden bis zur Entfremdung geliebten Kindern für seelische Narben zufügen. Doch werde einfach nicht verstanden und angehört. Stattdessen wird dann auf der eingesehenen Akte herumgeritten und gemeint „na mit der Kindheit und Jugend“
Ich denke, man hat als entfremdet Person keine Chance sein Kind in ein “ normales Eltern-Kind- Verhältnis “ zu befördern. Man leidet und das Kind auch. An die Behörden wie Sozialamt und was es da nicht alles gibt ist verlorene Zeit. Das Kind reift mit diesen Problemen und wird später seine eigenen Wege einschlagen, weil es Erfahrungen gesammelt hat, die weh getan haben. Es ist total traurig, aber das Kind wird ein starkes Kind werden! Als Elternteil muss man geduldig sein und stark damit umzugehen, aber anders kann ich meine eigene Verletzlichkeit nicht ertragen.
JA und Erziehungsberatungs-Institutionen scheinen mit der Thematik überfordert. Frauenverbände fühlen sich durchweg Stigmatisiert. (Der Großteil sind „Entfremderinnen“ da der Großteil der „Alleinerziehenden“, Frauen sind von daher ergibt sich rein rechnerisch dieser hohe Anteil, prozentual. Männer können ebenso entfremden wenn die Gelegenheit existent ist.
Mich betrifft es seit 2018, kann meinen Sohn seitdem sehr gut davor schützen, dachte ich bis jetzt. Mir wird bewusst das es lediglich ein „Hinauszögern“ sein wird. JA und andere „Beratungsstellen“ befassten sich überwiegen mit den „Bedürfnissen“ der KM, die Bedürfnissen des Kindes selbst sind gerade in meinem Fall zweitrangig. Angehört wurde das Kind selbst noch niemals.
Vielleicht ist es gerade bei Hochstrittigkeit der Eltern seitens des JA und oder der „Beratenden“ wichtig nicht über das Kind, sonder mit dem Kind selbst zu kommunizieren. Seit nunmehr 5Jahren schlug ich selbiges vor, und wie sollte es sein: Erfolglos, stattdessen wird mir angeraten doch das Gespräch mit der Km zu suchen. Genauso könnte man Putin anraten mit dem Krieg gegen die Ukraine auf zu hören.
Ich mache momentan auch die Erfahrung. Selbst ein Kind mit 16 Jahren kann noch entfremdet werden. Meine Tochter ist bei der Trennung beim Vater geblieben, in unserem Haus.
Und nun tut er alles sich als Opfer darzustellen und das Verhältnis zwischen uns zu torpedieren.
Ich weiß nicht mehr, was ich tun soll. Ich habe keine Kraft mehr, mich ständig dahinter zu hängen 🙁
Hallo Jule, von mir kommt das Kommentar ganz oben. Ich weiß, wie kraftlos du dich fühlst. Mein Sohn war 12 als der Alptraum los ging. Heute ist er 17.
Wir machen weiterhin Urlaub zusammen. Er, seine beiden Schwestern und ich. In dem Alter sind auch Konzerte ein Highlight.
Versuche quality time mit ihr zu bekommen. Dafür reicht auch mal ein Nachmittag oder Abend. Mag sie Harry Styles, der ist gerade auf Tour. Oder geht Nagellack kaufen und probiert ihn danach gleich aus. Bei uns gibt es ein mexikanisches Restaurant, das zur Happy Hour ab 17.00 Uhr (antialkoholische) Cocktails zum halben Preis anbietet, danach fühlt sich meine 15-Jährige ganz erwachsen.
Dein Vorteil ist, dass ihr Mädelssachen machen könnt.
In dem Alter ist es sicher besser, sich kurz zu treffen und da was schönes zusammen zu machen. Denn alles, was zu lange dauert, stresst einen Teenie.
Am besten machst du die Vorschläge und kündigst gleich an, wann du sie wieder zurück bringst. So weiß sie, es ist nur kurz. Aber genau diese kurzen Treffen, behält sie in Erinnerung.
Dreh den Spieß einfach herum. Mach auf coole Mama. Habt kurze schöne Zeiten. Und sag von dir aus, dass du sie jetzt wieder zurück bringst. Nicht, dass sie jedes Mal denkt, dass sie sich wieder losreißen muss. Nimm jeden Zwang raus. Sag ihr wie sehr du sie liebst, stolz auf sie bist und du immer für sie da bist. Aber das nur gaaaanz kurz, die restliche Zeit genießt ihr eure kostbare Zeit.
Dir wünsche ich ganz arg viel Kraft. Das ist das dunkelste Tal im Leben durch das du gerade gehst.
Ich fand die Scheidung schon schlimm, aber als es Jahre später um meinen Sohn ging, hat mir das das Herz herausgerissen.
So schwer es auch ist, versuche bei euren Treffen eine heitere Stimmung auszustrahlen – auch wenn dir zum Heulen ist.