Hochstrittigkeit ist KEIN unlösbares Schicksal!
Wenn man im Kontext von strittigen Trennungen und Scheidungen, bei denen Kinder involviert sind, das Label "hochstrittig" erhält, dann hat es häufig den Anschein, als ob der Fall damit erledigt ist.
Unlösbar, zu schwierig, da kann man nichts machen. Letztendlich glauben die meissten: das wird nichts. Es werden noch ein Paar Beratungs- und Unterstützungsangebote unterbreitet. Eltern und Kinder werden ihrem Schicksal überlassen. Die Professionen sehen, oftmals von jahrelangen Streitigkeiten selbst zermürbt, resigniert und hilflos zu, wie die Kinder nach und nach aufgerieben und so häufig selbst zu Problemfällen werden.
"Hochstrittig" ist nicht das Ende, sondern der Anfang der Beratungs- und Unterstützungsarbeit.
Und vor allem: Hochstrittigkeit ist lösbar!
Hochstrittigkeit und Kinderschutz
Hochstrittige Trennungsfälle binden häufig enorme Kapazitäten bei Beratungsstellen, Ämtern und Gerichten. Irgendwie wird versucht, bei den Eltern eine Änderung zu erreichen - häufig über Jahre.
Das es den Kindern dabei meist zunehmend schlechter geht, wird zwar zur Kenntnis genommen. Gehandelt wird aber selten. Vielleicht werden die Kinder therapiert oder ihre Symptome behandelt - an der Ursache, nämlich dem Fehlverhalten eines oder beider Elternteile ändert sich aber nichts.
Frühes handeln ist notwendig, um die Kinder zu entlasten. Wie in Fällen von Gewalt oder Vernachlässigung ist abwarten und hoffen die falsche Option. Die Kinder müssen zeitnah durch Interventionen der Fachkräfte geschützt werden, wenn ihre Eltern nicht zu einer Verhaltensänderung in der Lage sind. Die Interventionen haben sich am Maßstab der Kindeswohlgefährdung (§1666 BGB) zu orientieren, um einen vorhersehbaren Schaden von den Kindern abzuwenden. Mehr dazu unter Folgen hochstrittiger Trennungen.
Das es den Kindern dabei meist zunehmend schlechter geht, wird zwar zur Kenntnis genommen. Gehandelt wird aber selten. Vielleicht werden die Kinder therapiert oder ihre Symptome behandelt - an der Ursache, nämlich dem Fehlverhalten eines oder beider Elternteile ändert sich aber nichts.
Frühes handeln ist notwendig, um die Kinder zu entlasten. Wie in Fällen von Gewalt oder Vernachlässigung ist abwarten und hoffen die falsche Option. Die Kinder müssen zeitnah durch Interventionen der Fachkräfte geschützt werden, wenn ihre Eltern nicht zu einer Verhaltensänderung in der Lage sind. Die Interventionen haben sich am Maßstab der Kindeswohlgefährdung (§1666 BGB) zu orientieren, um einen vorhersehbaren Schaden von den Kindern abzuwenden. Mehr dazu unter Folgen hochstrittiger Trennungen.
10 Webinare Januar – März 2024
Wenn der Staat sein Gewaltmonopol aufgibt und der Verfügungsgewalt freien Lauf lässt – der Fall Block
Der Streit um Umgang und Sorgerecht von Christina Block und ihrem Ex-Mann Stephan Hensel ist nur eines von vielen Beispielen, dass der Rechtsstaat sein Gewaltmonopol im Familienrecht schon lange aufgegeben hat. Er setzt Kinder damit der Verfügungsgewalt von rücksichtslosen Eltern aus. Was kann, was muss anders gemacht werden? Wir zeigen es in unserer Analyse.
Der Richter, der nie das Wechselmodell verhindern konnte
Ein Familienrichter hatte es sich zum Grundsatz gemacht, nie ein Wechselmodell gegen den Willen eines Elternteils anzuordnen. Trotzdem endete jedes Verfahren, in dem ein Elternteil das Wechselmodell beantragte, mit einem Vergleich, in dem sich die Eltern auf das Wechselmodell einigten. Wie konnte es dazu nur kommen?
Warum wir den Kindesunterhalt abschaffen sollten
Wer etwas will, findet Wege. Wer etwas nicht will, findet Gründe
Es ist schon erstaunlich, wie in hochstrittigen Fällen meist ein Elternteil selbst die abstrusesten Gründe (er)findet, um eine Lösung zu verhindern. Noch verwunderlicher aber ist es, wenn dies von Fachkräften häufig unkritisch hingenommen wird.
Einfaches hinterfragen der Motivation ist unerlässlich, ebenso wie ein eigener Realitäts-Check. Zu einer Einigung müssen immer beide Eltern beitragen und genau diese Einigungs- und Kompromissbereitschaft sollte auch von beiden Elternteilen eingefordert werden.