Stellungnahmen zum Versuch, auf Ebene der Vereinten Nationen Eltern-Kind-Entfremdung unsichtbar zu machen

Seit rund zwei Jahren mehren sich international die Versuche einiger Lobby-Organisationen, Eltern-Kind-Entfremdung unsichtbar zu machen. Dabei wird der Vorwurf von Eltern-Kind-Entfremdung häufig in unzulässiger Weise mit häuslicher Gewalt (angeblich ausschließlich gegen Frauen) vermischt. Es werden einseitige Bilder Mann = Täter, Frau = Opfer bedient.

Aktuelles Beispiel ist der Bericht einer UN-Sonderberichterstatterin für Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Bereits der Aufruf zur Einreichung von Stellungnahmen war von Vorurteilen und falschen Vorannahmen geprägt (siehe „Die perfekte Waffe“). Der nun veröffentlichte Bericht zeigte die manipulative Vorgehensweise, Wissenschaftsleugnung und Falschdarstellung auf. Der Bericht der UN-Sonderberichterstatterin Reem Alsalem beruht weitgehend auf ungeprüften, anekdotischen Berichten zu Einzelfällen (solche wurden in Deutschland in Faktenchecks bereits als falsch erkannt). Von den über 1.000 Eingaben, die sie zu ihrem Aufruf erhalten hatte, bezog sie sich ausschließlich auf diejenigen, die scheinbar ihrer eigenen Meinung entsprachen. Kritische Stellungnahmen oder solche, welche sich auf die wissenschaftliche Fundierung zum Thema Eltern-Kind-Entfremdung bezogen, ignorierte sie.

Internationaler Widerstand gegen Falschdarstellungen

International regt sich mittlerweile breiter Widerstand aus Wissenschaft, Fachprofessionen und Zivilgesellschaft. Die Organisationen Parental Alienation Study Group (PASG) und Global Action for Research Integrity in Parental Alienation (GARI-PA) haben den Bericht der UN-Sonderberichterstatterin Reem Alsalem geprüft und eine umfangreiche Analyse veröffentlicht. Sie zeigen auf, dass die Sonderberichterstatterin in eklatanter Weise gegen den Verhaltenskodex der Vereinten Nationen verstößt und z.B. auch den Schutz von weiblichen Opfern von Eltern-Kind-Entfremdung negiert. Mit ihrem Vorgehen missbrauche sie ihr Amt, um ihren voreingenommenen Feldzug gegen Eltern-Kind-Entfremdung zu vollziehen.

Im Ergebnis kamen sie zu folgendem Schluss:

„Die Autoren dieses Dokuments (die „Analyse“) haben den Bericht sorgfältig geprüft und viele irreführende Aussagen, umfangreiche Fehlinformationen, eklatante Fehler, die Verwendung von Wissenschaftsleugnungstechniken und absichtliche Falschdarstellungen des aktuellen Stands der von Fachleuten geprüften veröffentlichten Forschung, der wissenschaftlichen Untersuchung und der Rechtsprechung zur Unterstützung der Familiendynamik der elterlichen Entfremdung gefunden.

Diese Fehler sind so ungeheuerlich, dass wir glauben, dass sie einen vorsätzlichen Versuch darstellen, Fachleute aus dem Bereich der psychischen Gesundheit, Juristen und politische Entscheidungsträger, wie den Menschenrechtsrat und andere Komponenten der Vereinten Nationen, in die Irre zu führen.

Der Bericht des Sonderberichterstatters ist unzuverlässig und gefährlich; die in diesem Bericht enthaltene Fehlinformation ist geeignet, Kindern und Familien irreparablen Schaden zuzufügen. Daher empfehlen wir nach unserer Analyse, dass der Menschenrechtsrat den Bericht sofort von der Veröffentlichung zurückzieht und allen Bestandteilen der Vereinten Nationen untersagt, sich auf ihn zu stützen.“

Die deutsche Stellungnahme – gemeinsam gegen den Versuch, Eltern-Kind-Entfremdung unsichtbar zu machen

Darauf aufbauend haben insgesamt zehn Organisationen und Fachkräfte eine ergänzende Stellungnahme an die Vereinten Nationen gesandt. Wir fordern, dass das Vorgehen der Sonderberichterstatterin einer eingehenden Prüfung unterzogen wird, bevor deren Bericht offiziell behandelt wird. Die für den 22.06.2023 geplante Diskussion des Berichtes soll vorläufig bis zur Klärung ausgesetzt werden.

Wir weisen auf die Falschdarstellungen von Alleinerziehendenverbänden und Aktivistinnen im Zusammenhang mit Eltern-Kind-Entfremdung und häuslicher Gewalt in Deutschland hin. Exemplarisch verweisen wir z.B. auf die sogenannte „Hammer-Studie“ oder den Faktencheck im Fall Maria B., in dem die Aktivistin Sonja Howard zahlreiche Falschdarstellungen traf, um ein falsches Täter-Opfer-Bild zu zeichnen.

Fakten und Transparenz gegen Falschdarstellungen

Unsere Ausführungen haben wir durch objektiv nachvollziehbare Fakten und Verweise belegt. Kinderschutz muss ebenso wie Gewaltschutz oder die Identifizierung von Eltern-Kind-Entfremdung auf Basis von Fakten erfolgen. Nur so können Opfer geschützt und Täter und Täterinnen, auch solche von Falschbehauptungen, identifiziert und Kinder vor deren Verhalten geschützt werden. Ein Umstand, auf den wir über hochstrittig.org seit jeher hinweisen und dies immer wieder auch von Verfahrensbeteiligten einfordern. Wer versucht, Eltern-Kind-Entfremdung unsichtbar zu machen, schützt vor allem Täterinnen und Täter.

Wir wollen ein höchstmögliches Maß an Transparenz wahren. Wir stellen die betreffenden Dokumente sowohl in deutscher Übersetzung als auch englischer Originalfassung zur Verfügung.






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