Hochstrittigkeit ist KEIN unlösbares Schicksal!

Wenn man im Kontext von strittigen Trennungen und Scheidungen, bei denen Kinder involviert sind, das Label "hochstrittig" erhält, dann hat es häufig den Anschein, als ob der Fall damit erledigt ist.
Unlösbar, zu schwierig, da kann man nichts machen. Letztendlich glauben die meissten: das wird nichts. Es werden noch ein Paar Beratungs- und Unterstützungsangebote unterbreitet. Eltern und Kinder werden ihrem Schicksal überlassen. Die Professionen sehen, oftmals von jahrelangen Streitigkeiten selbst zermürbt, resigniert und hilflos zu, wie die Kinder nach und nach aufgerieben und so häufig selbst zu Problemfällen werden.
"Hochstrittig" ist nicht das Ende, sondern der Anfang der Beratungs- und Unterstützungsarbeit.
Und vor allem: Hochstrittigkeit ist lösbar!
Hochstrittigkeit und Kinderschutz

Das es den Kindern dabei meist zunehmend schlechter geht, wird zwar zur Kenntnis genommen. Gehandelt wird aber selten. Vielleicht werden die Kinder therapiert oder ihre Symptome behandelt - an der Ursache, nämlich dem Fehlverhalten eines oder beider Elternteile ändert sich aber nichts.
Frühes handeln ist notwendig, um die Kinder zu entlasten. Wie in Fällen von Gewalt oder Vernachlässigung ist abwarten und hoffen die falsche Option. Die Kinder müssen zeitnah durch Interventionen der Fachkräfte geschützt werden, wenn ihre Eltern nicht zu einer Verhaltensänderung in der Lage sind. Die Interventionen haben sich am Maßstab der Kindeswohlgefährdung (§1666 BGB) zu orientieren, um einen vorhersehbaren Schaden von den Kindern abzuwenden. Mehr dazu unter Folgen hochstrittiger Trennungen.
Was braucht es an fachlichen Rahmenbedingungen bei hochstrittigen Fällen?
Auf der heute freigeschalteten Seite interdisziplinäre Zusammenarbeit wird ausführlich darauf eingegangen, wie innerhalb des bisherigen familienrechtlichen und jugendhilferechtlichen Systems besser zwischen den verschiedenen Fachkräften zusammengearbeitet werden könnte. Dies darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass der momentane rechtliche Rahmen eine erfolgversprechende Lösung hochstrittiger Konflikte eher behindert als fördert. Familiengericht und Jugendamt…
Das hochstrittige Hammer-Werk
Ukraine vom EGMR wegen Eltern-Kind-Entfremdung verurteilt
Nach Moldawien und Italien hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) innerhalb kurzer Zeit bereits die dritte Entscheidung zur elterlichen Entfremdung erlassen. Nun wurde die Ukraine vom EGMR wegen Eltern-Kind-Entfremdung verurteilt (VYKHOVANOK / UKRAINE (Beschwerde Nr. 12962/19)). Der Entscheidung lag ein Fall zugrunde, bei dem sich die Eltern der gemeinsamen,…
Wiedervereinigung in Fällen elterlicher Entfremdung
Vorwort Zahlreiche Fälle hochstrittiger Elterntrennungen münden darin, dass ein Kind / die Kinder den Kontakt zu einem Elternteil verlieren, da sie vom hauptbetreuenden Elternteil beeinflusst werden (induzierte Eltern-Kind-Entfremdung). Maßnahmen zur Wiedervereinigung in Fällen elterlicher Entfremdung werden kaum ergriffen. Diese Eltern-Kind-Entfremdung wird von Fachkräften häufig hingenommen oder sogar aktiv gefördert, teilweise…
Wer etwas will, findet Wege. Wer etwas nicht will, findet Gründe

Es ist schon erstaunlich, wie in hochstrittigen Fällen meist ein Elternteil selbst die abstrusesten Gründe (er)findet, um eine Lösung zu verhindern. Noch verwunderlicher aber ist es, wenn dies von Fachkräften häufig unkritisch hingenommen wird.
Einfaches hinterfragen der Motivation ist unerlässlich, ebenso wie ein eigener Realitäts-Check. Zu einer Einigung müssen immer beide Eltern beitragen und genau diese Einigungs- und Kompromissbereitschaft sollte auch von beiden Elternteilen eingefordert werden.