Mein Wort ist Gesetz

In hochstrittigen Fällen gibt es immer wieder Diskussionen darüber, welcher Elternteil Recht hat. Für mindestens einen Elternteil ist dies aber manchmal gar keine Frage. „Mein Wort ist Gesetz!“ gilt als unangreifbares Dogma. Sofern der andere Elternteil eine andere Sicht, gar eine andere Meinung, hat und nicht ausschließlich devot agiert, ist der Streit zwischen den Eltern vorprogrammiert. Und auch auf Kinder hat ein solches Verhalten Auswirkungen.

Mein Wort ist Gesetz - oder i am your boss

Allwissenheit

Wir erleben in hochstrittigen Fällen Elternteile, die genau wissen, was gut für das Kind ist, wie sich der andere Elternteil „richtig“ zu verhalten hat. Sie sind auch zweifelsfrei im Bilde, wie sich der andere Elternteil in seinem Haushalt und auch in Bezug auf das Kind verhält, selbst wenn sie gar nicht dabei sind.

Auffällig ist, dass diese Elternteile meist keine Fragen stellen, keine Unsicherheiten in ihren Sichten haben und auch wenig bis gar keine Notwendigkeit eines Dialoges sehen. Weshalb auch? Sie kennen den anderen Elternteil, wissen, wie dieser ist und haben daher ein klares Muster, in das dieser Elternteil hineinzupassen hat.

Zu jeder Frage gibt es eine abschließende und absolute Antwort. Die eigene Sicht der Dinge, denn „Mein Wort ist Gesetz“. Zweifel daran kann es nicht geben und diese werden auch nicht zugelassen. Dies gilt dann gegenüber dem anderen Elternteil, häufig aber auch gegenüber Fachkräften wie Jugendamt, Schule, Erziehungsberatung oder Familiengericht.

Solche Elternteile gibt es sowohl bei hauptbetreuenden als auch bei nur zeitweise betreuenden (Umgangs-)Elternteilen.

Überlegenheit

Diese für sich in Anspruch genommene Überlegenheit bedingt zwangsläufig, dass der andere Elternteil unterlegen ist.

Selbst wenn es in gewissen Bereichen (finanziell, intellektuell, physisch, Kenntnisse in bestimmten Bereichen etc.) eine objektiv feststellbare Überlegenheit zwischen Eltern gibt, ist es unangebracht, dies gegenüber dem anderen Elternteil als Mittel der Dominanz auszuspielen. Dessen Sicht und Standpunkte können ebenfalls wertvoll und beachtenswert sein und sind auf Elternebene angemessen zu berücksichtigen.

Verlust der Augenhöhe zwischen den Eltern

Eltern haben dieselben Rechte und Pflichten. Vor dem Gesetz stehen beide Eltern auf Augenhöhe. Diese Augenhöhe und Gleichberechtigung kann sich positiv auf Konsensfindung und Kooperation von Eltern auswirken. Genau das Gegenteil bewirkt jedoch der Verlust der Augenhöhe. Streit und Eskalation sind häufig die Folge. Solche Eltern dann als „hochstrittig“ zu bezeichnen ist jedoch unangebracht.

Ein Elternteil stellt seine Bedürfnisse, seine Sicht und auch sein Handeln über die des anderen Elternteils. Er fühlt sich ungerecht behandelt und wird es objektiv betrachtet auch. Er setzt sich gegen dieses Verhalten zur Wehr. In dem Moment agieren zwar beide Eltern. Der Auslöser hierfür liegt jedoch im Verhalten eines Elternteils. Dies ist wichtig zu erkennen, um die richtigen Maßnahmen zu ergreifen.

Mein Wort ist Gesetz - auch eine Form der Unterdrückung.

Außenwirkung

Elternteile, welcher der Meinung sind, „Mein Wort ist Gesetz“, wirken im ersten Moment häufig souverän. Sie scheinen jede Situation im Griff zu haben, überzeugen in ihrem Auftreten, haben klare Vorstellungen auch davon, was richtig in Bezug auf das Kind ist und wie Erziehung zu funktionieren hat.

Der andere Elternteil? Ist häufig in einer Rechtfertigungsspirale gegenüber den gegen ihn erhobenen Vorwürfen gefangen. Er wehrt sich gegen Unterstellungen des anderen Elternteils. Er versucht, sich irgendwie Gehör zu verschaffen. Dabei ist er häufig ob der Dominanz des anderen Elternteils verunsichert und wenig überzeugend. Dieser Elternteil erweckt häufig den Eindruck, im Elternstreit festzuhängen, während der „Mein Wort ist Gesetz“-Elternteil sich mehr auf das Kind zu konzentrieren scheint. Dies ist in solchen Konstellationen allerdings eine Fehlannahme.

Entfremdende Elternteile werden in ihrem Verhalten häufig mit den 3 Cs wahrgenommen: cooperativ, charming, calm (kooperativ, charmant, ruhig). Entfremdete Elternteile werden dagegen häufig mit den 3 As wahrgenommen: anxious, angry, aggressive (ängstlich, wütend, aggressiv).

Ähnlich gilt dies anfangs häufig auch für Elternteile mit der Einstellung „Mein Wort ist Gesetz“. Ergänzt werden kann dies um eine wahrgenommene Souveränität und Dominanz. Dies kann sich jedoch schnell ändern, wenn man deren Überlegenheit und Sichtweise eine andere Meinung entgegensetzt oder ihre Überlegenheit infrage stellt.

Abblocken, abwerten und aggressives Vorgehen sind dann häufig die Reaktion. Die 3 As vorgeblich überlegener Elternteile, wenn deren Überlegenheit nicht anerkannt wird.

Für Fachkräfte ist es wichtig, solche Verhaltensweisen auch selbst zu erleben. Sie können dann selbst erleben, wie sich der andere Elternteil fühlt, wie dieser behandelt wird. Nur, dass bei diesem die unauflösbare Verbindung und Abhängigkeit über das Kind besteht und er mit dem dominanten „Mein Wort ist Gesetz“-Elternteil dauerhaft auskommen muss. Fachkräfte müssen dies nur über einen überschaubaren Zeitraum ertragen und sind selbst nicht emotional involviert.

Auswirkung auf Kinder

Ein Elternteil, der seine Sicht über den anderen Elternteil stellt, unkooperativ ist und Macht und Druck auf den anderen Elternteil ausübt, zeigt dieses Verhalten in der Regel auch gegenüber anderen Menschen. Auch die eigenen Kinder sind davon meist betroffen.

Dies führt bei den Kindern zu mangelndem Selbstvertrauen, Unsicherheit in der Selbstwahrnehmung und Defiziten in der Persönlichkeits- und Autonomieentwicklung. All dies würde zum Konflikt mit dem Elternteil führen. Einem Konflikt, dem die Kinder nicht gewachsen wären. Sie weichen aus, passen sich an, unterdrücken ihre eigenen Gefühle und Bedürfnisse. Für den „Mein Wort ist Gesetz“-Elternteil zeigt sich ein perfektes Kind, welches nach außen häufig sehr „angepasst“ wirkt.

Das die psychische Entwicklung dieser Kinder durch solche ungesunden Anpassungsreaktionen und häufig auch Überidentifikationen schweren und langfristigen Schaden nimmt, wird viel zu oft nicht erkannt.

Ein gutes Beispiel, wie sich solche Verhaltensweisen bei Kindern auswirken, zeigt die 37°-Doku „Too toxic to handle: Family-Desater“. Dort wird der Leidensweg von zwei mittlerweile Erwachsenen beschrieben, die ihre eigenen Gefühle und Bedürfnisse in ihrer Kindheit aufgrund des Verhaltens eines Elternteils unterdrücken mussten. Kontaktabbrüche und schwere psychische Schäden und notwendige therapeutische Interventionen waren die Folge.

Anforderungen an Eltern

Bevor wir zum Umgang mit solchen Elternpaaren kommen, bei dem mindestens einer meint, „Mein Wort ist Gesetz“, sollten wir uns noch einmal vor Augen halten, welche Erwartungen durch den Gesetzgeber an Eltern gestellt werden (Hervorhebungen durch hochstrittig.org).

§1626 (2) BGB: Bei der Pflege und Erziehung berücksichtigen die Eltern die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbständigem verantwortungsbewusstem Handeln. Sie besprechen mit dem Kind, soweit es nach dessen Entwicklungsstand angezeigt ist, Fragen der elterlichen Sorge und streben Einvernehmen an.


§1627 BGB: Die Eltern haben die elterliche Sorge in eigener Verantwortung und in gegenseitigem Einvernehmen zum Wohl des Kindes auszuüben. Bei Meinungsverschiedenheiten müssen sie versuchen, sich zu einigen.


2013neu formuliertes familienrechtliches Leitbild anlässlich der Neuregelung der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern §1626a BGB, BT Drucks 17/11048 S. 17

„Dies gilt umso mehr, als beide Elternteile aufgerufen sind zu lernen, ihre persönlichen Konflikte, die auf der Paarebene zwischen ihnen bestehen mögen, beiseite zu lassen und um des Wohls ihres Kindes willen sachlich und, soweit das Kind betroffen ist, konstruktiv miteinander umzugehen. Sie sind mithin gehalten, sich um des Kindes willen, notfalls unter Inanspruchnahme fachkundiger Hilfe von außen, um eine angemessene Kommunikation zu bemühen. … Auch schon manifest gewordene Kommunikationsschwierigkeiten rechtfertigen für sich genommen nicht per se eine Ablehnung der gemeinsamen Sorge, da von den Eltern zu erwarten ist, dass sie Mühen und Anstrengungen auf sich nehmen, um im Bereich der elterlichen Sorge zu gemeinsamen Lösungen im Interesse des Kindes zu gelangen.


§1631 (2) BGB: Das Kind hat ein Recht auf Pflege und Erziehung unter Ausschluss von Gewalt, körperlichen Bestrafungen, seelischen Verletzungen und anderen entwürdigenden Maßnahmen.

Umgang mit Elternteilen, die der Meinung sind „Mein Wort ist Gesetz“

Schon ein konsequentes Einfordern der vorstehenden Anforderungen könnte in vielen Fällen zu einer Befriedung der Elternebene beitragen. Oder aufzeigen, welcher Elternteil nicht bereit und in der Lage ist, die an ihn gestellten gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Mindestanforderungen, die zum Wohle des Kindes formuliert wurden.

Erfüllt ein Elternteil diese Mindestanforderungen nicht, dann müssen Maßnahmen zum Schutz des Kindes geprüft werden. Dazu könnte auch ein Wechsel in den Haushalt des anderen Elternteils gehören, wenn dieser die Mindestanforderungen erfüllt. Auch Erziehungsberatung und andere Hilfen zur Erziehung können in Betracht kommen.

Nicht aus dem Blick geraten darf aber, dass das Kind aktuell den defizitären Verhaltensweisen ausgesetzt ist. Ein möglichweise langwieriger Hilfs- oder Theraphieprozess eines Elternteils mit ungewissem Ausgang kann keine Rechtfertigung dafür sein, dass das Kind weiterhin unverändert den Belastungen ausgesetzt wird.

Welche Maßnahmen zum Schutz und zur Entlastung von Kindern in solchen Situationen erforderlich sind, muss anhand der konkreten Umstände im Einzelfall geprüft werden.

Ausstieg aus der Dominanz- / Unterdrückungsspirale

Für die Eltern ist es wichtig, aus der Spirale von Überlegenheit und Unterdrückung auszusteigen. Bisher erlernte Verhaltensmuster sind zu ändern. Dies gilt häufig beidseitig.

Der sich bisher überlegen glaubende Elternteil lernen muss, dem anderen mit Respekt und auf Augenhöhe zu begegnen. Provokationen und Triggern des anderen Elternteils sind in solchen Situationen kontraproduktiv und tabu. Sollte dies aufgrund der langen Zeit praktizierten Verhaltensweisen doch noch einmal durchbrechen, ist dies offen und transparent anzusprechen. Dem Elternteil ist die Möglichkeit zu geben, sein unangemessenes Verhalten zu erkennen. Eine Entschuldigung wäre in solchen Situationen angebracht.

Der sich bisher als unterlegen wahrgenommene Elternteil muss Selbstvertrauen in seine Fähigkeiten entwickeln oder wiederfinden und diese angemessen auf der Elternebene einbringen. Dabei ist es wichtig, nicht zu „übersteuern“, und quasi als Wiedergutmachung für empfundenes Unrecht und die nun erfahrene Anerkennung dessen nun den andern Elternteil unterdrücken und abwerten zu wollen. Häufig können auch gewisse Trigger dafür sorgen, dass diese Eltern wieder zurück in alte Verhaltensweisen rutschen.

Hier braucht es Zeit, um gegenseitiges Vertrauen aufzubauen und die Verletzungen und Muster der Vergangenheit zu überwinden. Hierbei kann eine Mediation, welche einen Austausch über die Wahrnehmungen und Empfindungen ermöglicht, wertvolle Unterstützung bieten. In einer Erziehungsberatung kann es sinnvoll sein, wenn die Berater ihre neutrale Position zeitweise verlassen und den „unterlegenen“ Elternteil stützen, damit dieser wieder auf Augenhöhe kommt. Von dieser Position aus kann dann wieder neutral mit beiden Eltern gearbeitet werden.

All dies setzt aber eine Einsichtsfähigkeit und -bereitschaft voraus. Eine Bereitschaft besteht häufig erst, wenn eine Notwendigkeit besteht. Solange der sich überlegen fühlende „Mein Wort ist Gesetz“-Elternteil in seinem Handeln unterstützt wird, alles bekommt, was er sich wünscht und ihm keine Grenzen gesetzt werden, wird er keine Notwendigkeit erkennen, sein Verhalten zu ändern.

Psychische Störungen

Zur Wahrheit gehört leider auch, dass psychische Störungen wie Borderline oder Narzissmus zu einer Einstellung „Mein Wort ist Gesetz“ führen können. Diese stellen einen wichtigen Teil des Selbstbildes dieser Personen dar.

Bei Borderlinern besteht oft ein von diesen selbst wahrgenommenes, vermindertes Selbstwertgefühl. Dies wird nach außen durch Verhaltensweisen a la „Mein Wort ist Gesetz“ und entsprechende Souveränität und Dominanz kaschiert. Die eigenen Selbstzweifel sollen so nicht erkannt werden. Oftmals ist es Teil einer aus frühen Kindheitstagen erlernten Überlebensstrategie.

Bei Narzissten hingegen besteht ein überhöhtes Selbstwertgefühl, welches sie zum Erhalt ihrer Selbstwahrnehmung aufrechterhalten müssen.

In beiden Fällen werden sich diese Störungsbilder und die damit einhergehenden Verhaltensweisen nicht im Rahmen normaler Beratungsansätze lösen lassen. Hier sind meist Maßnahmen des Kinderschutzes erforderlich, um die Kinder vor den negativen Auswirkungen dieses Verhaltens zu schützen.

Häufig ist danach auch zu beobachten, dass das Verhältnis des Kindes zum bisher abgewerteten Elternteil sich deutlich positiv verändert. Sowohl Kind als auch dieser Elternteil erleben eine gewissen „Befreiung“ vom Einfluss des „Mein Wort ist Gesetz“-Elternteils. Beide können häufig seit langem wieder Erfahrungen machen, die sie mit ihrer eigenen Sicht, ihrer eigenen Wahrnehmung und ihren eigenen Bedürfnissen einordnen.

Kapitulation ist keine Form von Kinderschutz

Leider werden solche Maßnahmen zum Schutz des Kindes zu selten ergriffen. Noch viel zu häufig wird dem Druck eines dominanten, aggressiven Elternteils nachgegeben und diesem das Kind überlassen. Der unterdrückte Elternteil wird meist aus der Elternverantwortung herausgedrängt. Dies ist eine Umkehrung von dem, was Kinderschutz bedeutet. Hier muss ein dringender Appell an die mit solchen Fällen beteiligten Fachkräfte gerichtet werden:

Kapitulation ist keine Form des Kinderschutzes!

Mütter sind …, Väter sind …

Bei den vorstehenden Ausführungen wurde bewusst auf die Zuschreibung „Mutter“ und „Vater“ verzichtet. Verhaltensweisen sind geschlechtsunabhängig.

Dies gilt auch für Zuschreibungen wie Borderline, Narzissmus oder Coercive Control. Sie sind geschlechtsunabhängig und werden in hochstrittigen Verfahren immer wieder angeführt. Sie finden sich in hochstrittigen Verfahren in einem weit über dem Bevölkerungsschnitt liegenden Anteil wieder. Sie sollten daher weder pauschal angezweifelt noch pauschal übernommen werden. Relevant sind nicht Bezeichnungen, sondern Verhalten, welches Eltern an den Tag legen.

Verhalten, welches abwertet, dominiert, kontrolliert, denunziert, verleumdet und die Persönlichkeit eines anderen Menschen angreift und missachtet, führt zu Spannungen zwischen Eltern und Kindern. Ein das Kind überwiegend betreuender Elternteil, der solchen Verhaltensweisen ausgesetzt ist, wird häufig versuchen, sich abzugrenzen und zurückzuziehen. Er will sich und auch das Kind zu schützen. Hier ist es wichtig zu erkennen, ob es sich um berechtigte Abgrenzungs- und Schutzversuche handelt. Oder eher um Versuche, das Kind zu entfremden.

Ein nicht überwiegend betreuender (Umgangs-)Elternteil wird ebenfalls versuchen, sich abzugrenzen. Er will sich und sein Kind vor den negativen Auswirkungen zu schützen. Er ist in dieser Konstellation nur in der schlechteren Ausgangsposition, da das Kind gegen ihn als Waffe eingesetzt werden kann. Wer in einer solchen Situation nur auf „Elternstreit“ und „Kontinuität“ als Entscheidungsgrundlage setzt, wird der Instrumentalisierung von Kindern als Waffe zur Unterdrückung des anderen Elternteils Tür und Tor öffnen.

Nicht selten betreiben Elternteile in solchen Situationen auch Täter-Opfer-Umkehr. Für Fachkräfte ist genaues hinschauen wichtig, zu ermitteln, wer Täter und wer Opfer ist, auch wenn diese Kategorien in der Jugendhilfe und Erziehungsberatung meist unbeliebt sind. Sie sind aber erforderlich, um verlässlich beurteilen zu können, wo ein Kind entwicklungs- und bindungsfördernde Erziehungsbedingungen vorfindet.

Entscheidungsmaßstab

Nicht Geschlecht, Diagnosen oder Zuschreibungen, schon gar nicht die reinen Aussagen von Eltern, sind Entscheidungserheblich. Dies gilt insbesondere, wenn die Worte von Eltern nicht mit ihren Taten in Einklang zu bringen sind.

Entscheidungserheblich ist einzig das objektivierbar zu beobachtende Verhalten jedes Elternteils und dessen Auswirkung auf die Elternebene und auf das Kind. Hinzu kommt noch seine Veränderungsfähigkeit und -bereitschaft. Damit hängt aber auch zusammen, ob die notwendigen Schritte und Unterstützungsmaßnahmen zur Verhaltensänderung auch angenommen werden. Denn keinem Kind ist mit Versprechungen geholfen, sondern nur mit tatsächlich verändertem, seinen Bedürfnissen entsprechendem Verhalten.

Dieser Artikel soll seinen Teil dazu beitragen, für Fachkräfte objektivere Entscheidungen im Sinne der Kinder, abseits von Vorprägungen und Vorurteilen, treffen zu können.

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2 Kommentare

  1. Hm, ich bin genau von so einem Verhalten, wie dem in dem Artikel beschrieben, betroffen.

    Trotzdem bin ich extrem vorsichtig mit pathologiserenden Zuschreibung ala Borderline oder Narzissmus.

    Nach meinen Verständnis wird genau das in hochstrittigen Fällen sehr häufig und leichtfertig als Waffe genutzt – oder eher zu nutzen versucht.

    Die damit befassten Fachkräfte haben deswegen auch oft schon eine – nachvollziehbare – Resilienz gegenüber solchen Zuschreibungen entwickelt.

    Genauso bedenklich finde ich den schnell angedrohten Wechsel des Aufenthaltbestimmungsrecht zur anderen Seite. Von solchen Mitteln ist eher abzuraten – egal wie gerechtfertigt das im akuten Einzelenen erscheinen mag.

    Ziel müsste doch viel eher sein, das miteinander Reden in einer Mediation zur gesellschaftlich (geforderten) Norm zu erheben, um den so entstehenden sanften aber stetigen Druck, wie er allen gesellschaftlichen Normen zu eigen ist, zum Herstellen einer ausgeglichen Situation zu nutzen.

    Nur so kann man auch erfahren, das es so extrem pathologische Wesen – wie hier vermutet – in der Realität viel viel seltener gibt als geglaubt. Häufig ist das beobachtete Verhalten der Gegenseite einfach einer sehr starken Konfliktdynamik geschuldet.

    Das Fachkräften diese – oft unbewusst und meistens ungewollt – erst noch drastisch verschärfen, damit stimme ich überein. Das ist was angegangen und geändert werden muss.

    • Es braucht in der Tat keine pathologischen Zuschreibungen. Es reicht, das Verhalten von Personen zu bewerten. Diagnosen sind dann Aufgabe von Ärzten. Es wäre aber falsch, solche Hinweisen eine Resilienz entgegenzubringen, denn sie können auch stimmen. Es braucht eine offene und unvoreingenommene Betrachtung jedes Falles.

      Das Ziel einer Mediation ist mehr als wünschenswert. Nur was, wenn ein Elternteil sich verweigert, Kinder dadurch belastet und sein Verhalten durch gute Worte nicht verändert? Die heutige Realität ist, dass der Obhutswechsel fast immer als Option ausgeschlossen wird. Auch diese Vorfestlegung ist unangemessen. Ein Obhutswechsel ist eine Option zum Schutz von Kindern, wenn dieser Schutz durch den Obhutselternteil so nicht gewährleistet wird.

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