Die Wochenbettmutter

Der Fall wird unter anderem als Fall „Die Wochenbettmutter im Buch der Aktivistinnen Sonja Howard und Jessica Reitzig, welchem wir eine umfangreiche Rezension gewidmet haben, porträtiert. Justina und Arne Weiß* sind die Eltern von Alicia* und Benjamin*. Alicia ist acht, Benjamin ein Jahr alt. Die Ehe der Eltern verläuft turbulent.

Im Januar 2022 zieht Justina Weiß aus der gemeinsamen Ehewohnung aus. Sie schwanger. Im April entzieht das Amtsgericht beiden Eltern wegen drohender Kindeswohlgefährdung vorläufig das Sorgerecht für Alicia. Das Mädchen kommt in eine Pflegefamilie. Mutter und Vater haben begleiteten Umgang.

Anfang September 2022 taucht Justina Weiß unter. Sie ist im achten Monat schwanger. Weder dem Vater noch dem Gericht, dem Jugendamt oder dem Verfahrensbeiständin teilt sie ihren Aufenthaltsort mit.

Zu Gerichtstermin im Oktober 2022, bei dem es ums Sorgerecht für Benjamin geht, erscheint sie trotz richterlicher Anordnung nicht. Das Amtsgericht überträgt Arne Weiß daraufhin vorläufig das Sorgerecht und erlässt zwei Wochen später einen Herausgabebeschluss. Ende Oktober 2022 wird dieser Beschluss im Haus der Aktivistin Carola Wilcke in Königshain in Sachsen vollstreckt.

Justina Weiß muss sich ab März 2024 einem Strafverfahren wegen eines Messer-Angriffes auf den Vater in Anwesenheit des Kindes verantworten.

Der Fall wird umfangreich im Buch „Im Zweifel gegen das Kindeswohl“ der Aktivistinnen Sonja Howard und Jessica Reitzig dargestellt. Es wurde mehrfach öffentlich berichtet. Wir prüfen 10 Darstellungen und unterziehen sie unserem Faktencheck.

* Pseudonyme aus dem Buch „Im Zweifel gegen das Kindeswohl“ von Sonja Howard und Jessica Reitzig.


Behauptung 1, aus dem Beitrag „Die Wochenbettmutter“ im Buch „Im Zweifel gegen das Kind“ von Sonja Howard und Jessica Reitzig

„Neben Justina sitzt Carola Wilke, Sozialpädagogin und Leiterin einer Eltern-Kind-Einrichtung, in der Justina vor dem Polizeieinsatz für sich und ihren Säugling Unterstützung und Schutz gesucht hatte. (…) Dass sich die Polizei mit zehn Mann ohne Durchsuchungsbeschluss und gegen meinen Willen Zutritt zu meiner Erziehungsstelle verschafft, um einen kerngesunden Säugling von seiner Mutter zu trennen, das ist mir allerdings zum ersten Mal passiert.“

Die Fakten

Carola Wilcke betreibt weder eine offizielle Eltern-Kind-Einrichtung noch eine Erziehungsstelle.  Voraussetzung dazu wäre die Genehmigung durch das zuständige Jugendamt vor Ort. Eine solche Genehmigung hat Carola Wilcke nach Recherchen der Sächsischen Zeitung nicht.

Justine Weiß ist hochschwanger im September 2022 untergetaucht. Sie hat das Kind in einer süddeutschen Stadt zur Welt gebracht, zwei Autostunden entfernt von ihrem Wohnort und dem von Arne Weiß. Das Amtsgericht hat ihr am 05.10.2023 per einstweiliger Anordnung das Sorgerecht für ihren neugeborenen Sohn entzogen und auf Arne Weiß übertragen.

Das Amtsgericht schreibt: „Der Kindsvater hat sich zu allen Maßnahmen bereit erklärt, die zum Wohl des Kindes erforderlich sind. Selbst wenn notwendig, ist er mit einer vorübergehenden Fremdunterbringung einverstanden. Weder nahm die Kindsmutter am Termin teil noch wurde der genaue Geburtstermin mitgeteilt, noch wurde mitgeteilt, wo sich das Kind derzeit aufhält.“

Am 13.10.2022 hat das Amtsgericht ebenfalls per einstweiliger Anordnung einen Beschluss zur Herausgabe des Kindes auch unter Anwendung unmittelbaren Zwangs erlassen. Es begründet: „Weder ist der aktuelle Gesundheitszustand der Mutter noch der des Kindes bekannt. Die Kindsmutter hält seit Geburt des Kindes dem Kindsvater jede Information über das Kind vor.

Im April 2022 war Justina Weiß schon das Sorgerecht für ihre Tochter Alicia entzogen worden.

Wahr oder unwahr?

Unwahr. Jessica Reitzig unterschlägt, dass Justina Weiß das Kind entführt hatte und zur Herausgabe verpflichtet war. Carola Wilcke stellt sie in einer Funktion dar, die diese nicht innehat.

Die Polizei hat einen gerichtlichen Herausgabebeschluss umgesetzt. Auf Carola Wilckes Willen kommt es hier nicht an. Die Entscheidungsbefugnis über richterliche Beschlüsse liegt nicht bei Aktivistinnen.

Die Wochenbettmutter - unwahr

Behauptung 2, aus dem Beitrag „Die Wochenbettmutter“ sowie aus dem Spiegel-Beitrag von Matthias Meisner

„Alles fängt damit an, dass Justina sich im Januar 2022 von ihrem Mann trennt. Der streut daraufhin beim Jugendamt Gerüchte über ihre angeblich desolate psychische Verfassung.“

Im Spiegel: „Er [Anm. der Vater] hatte behauptet, sie leide an einer »schwerwiegenden, bisher ›unerkannten‹ psychischen Erkrankung“

Die Fakten

Der Verdacht, Justina Weiß sei psychisch krank, hat erstmals eine Kinderpsychologin geäußert, die die Tochter Alicia im Jahr 2019 untersucht hat, zweieinhalb Jahre vor der Trennung. Er zieht sich seitdem durch die Berichte des Jugendamts und der sozialpädagogischen Familienhilfe. Auch Alicia selbst berichtet von Auffälligkeiten. So sei Justina Weiß „stets sehr schnell wütend geworden“, habe „starke Wutanfälle“ gehabt. „Sie habe dann mit Gegenständen geworfen, den Vater einmal mit einem Messer bedroht und dann sehr lange Zeit nicht gesprochen.“

Wahr oder unwahr?

Unwahr. Der Vater weist lediglich auf Umstände hin, die Fachkräfte bereits seit Jahren festgehalten haben.

Wegen der auch von der Tochter benannten Messer-Attacke auf den Vater muss sich Justina Weiß ab März 2024 im strafrechtlichen Verfahren verantworten.


Behauptung 3, aus dem Beitrag „Die Wochenbettmutter“

„Ein Krimi um das Ungeborene beginnt, an dessen Ende ein ganzer Einsatztrupp Polizisten den fünf Wochen alten Benjamin brutal aus den Armen seiner Mutter reißt.“

Die Fakten

Gegen Justina Weiß lag ein gerichtlicher Herausgabebeschluss für das Baby vor. Dem hat sie sich laut Polizeibericht u.a. dadurch widersetzt, dass sie einem Polizisten in die Hand gebissen hat. Die Polizisten hatten laut Polizeibericht zudem eine Stunde vergeblich geklingelt. Sie hatten bei Carola Wicke angerufen. Sie hatten eine weitere Stunde versucht, im Gespräch mit Wilcke und Weiß eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Wahr oder unwahr?

In der Darlegung tendenziös. Howard und Reitzig verschweigen die Vorgeschichte des Polizeieinsatzes. Kein Wort auch dazu, dass Justina Weiß sich einem richterlichen Herausgabebeschluss verweigert hat und selbst Gewalt gegen Polizeibeamte in Ausübung ihrer dienstlichen Pflichten angewandt hat.

Sowohl die Mutter als auch Carola Wilcke hätten zur Deeskalation beitragen und dem Säugling die Belastung ersparen können, wenn sie kooperiert und die gerichtlichen Beschlüsse anerkannt hätten.


Behauptung 4, aus dem Beitrag „Die Wochenbettmutter“

„Da greift Arne zu einer neuen Strategie und beginnt, Justinas Selbstbewusstsein systematisch zu untergraben.“

Die Fakten

Über Vorfälle in der Ehe und die Gründe fürs Scheitern der Ehe gibt es keine objektiven Belege, nur konträre Darstellungen von Arne und Justina.

Wahr oder unwahr?

Weder das eine noch das andere kann belegt werden. Howard und Reitzig stellen Justinas Darstellung selbst als Tatsache und nicht als deren Meinung dar. Das ist journalistisch unseriös und manipulativ gegenüber den Lesern.


Behauptung 5, aus dem Beitrag „Die Wochenbettmutter“

„Dabei ist Justina nicht nur emotional abhängig von ihrem Mann, auch finanziell ist sie auf ihn angewiesen.“

Die Fakten

Ob und wie stark Justine abhängig von Arne Weiß ist, ist zu keiner Zeit Gegenstand fachlicher Erörterungen gewesen.Nach dem Tod ihres Vaters hat sie 50 Prozent der Anteile an einem Unternehmen geerbt und diese für einen 6-stelligen Betrag verkauft.

Wahr oder unwahr?

Unwahr. Eine etwaige finanzielle Abhängigkeit bestand durch die Erbschaft nicht mehr. Die angebliche emotionale Abhängigkeit diagnostizieren Howard und Reitzig basierend nur auf einem Interview mit Justina Weiß und ohne eigene psychologische oder psychiatrische Fachexpertise. Jessica Reitzig ist Diplom-Journalistin. Soweit bekannt, hat Howard weder eine Ausbildung noch ein Studium abgeschlossen.


Behauptung 6, aus dem Beitrag „Die Wochenbettmutter“

„Immer häufiger versucht Justina sich vor ihm zurückzuziehen, schließt dann und wann die Schlafzimmertür ab. Auf Arnes aggressives Klopfen hin öffnet sie ihm eines Tages nicht, da tritt er die Tür ein.“

Die Fakten

Über Vorfälle in der Ehe und die Gründe fürs Scheitern der Ehe gibt es keine objektiven Belege, nur konträre Darstellungen von Arne und Justina.

Wahr oder unwahr?

Unbekannt, siehe Behauptung 4. Erneut stellen Howard und Reitzig Justinas Darstellung als Tatsache dar. Das ist und bleibt hochgradig unseriös.


Behauptung 7, aus dem Beitrag „Die Wochenbettmutter“

„Der Richter fragt nicht nach Belegen für Justinas angebliche psychische Labilität. Er nimmt die Lügen des Vaters als gegebene Tatsachen hin. Und er bricht damit geltendes Recht. Denn das Gesetz zum Verfahren in Familiensachen schreibt ihm in § 90 klar und deutlich vor, dass er seiner »Amtsermittlungspflicht« nach-zukommen hat.“

Die Fakten

Justinas psychische Verfassung ist von einer Kinderpsychologin, dem Jugendamt und der Sozialpädagogischen Familienhilfe wiederholt thematisiert worden (s. Behauptung 2), nicht vom Vater. Die psychische Verfassung war aber nicht ausschlaggebend für den Beschluss des Amtsgerichts.

Es begründet: „Beide Eltern scheinen massiv überfordert mit der Trennungssituation und den damit zusammenhängenden Fragen zur Regelung des Alltags zu sein und können nur bedingt fokussiert auf das Kind entscheiden. Das Kind ist nicht nur in therapeutischer Behandlung, sondern hat ernst zu nehmende suizidale Neigungen, die es derzeit verbieten, dass den Eltern die Entscheidungskompetenz in wichtigen Fragen überlassen bleibt. Nach dem vorliegenden Sachverhalt besteht eine gegenwärtig in einem solchen Maße vorhandene Gefahr, dass sich ohne Maßnahmen des Familiengerichts bei einer weiteren aktuellen Entwicklung eine erhebliche Schädigung des Kindes mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt. Die Eltern sind zur Überzeugung des Gerichts nicht in der Lage, die bestehende Gefahr für das Kindeswohl abzuwenden.“

Die Amtsermittlungspflicht in Kindschaftssachen ist in §26 FamFG geregelt, nicht in §90.

Wahr oder unwahr?

Unwahr. Relevant für die Entscheidung des Amtsgerichts waren weder die angeblichen Lügen des Vaters noch die angeblichen psychologischen Probleme der Mutter, sondern eine mögliche Gefährdung des Kindes durch den Trennungskonflikt. Dass das Gericht „geltendes Recht“ gebrochen habe, ist eine abenteuerliche Behauptung. Die Amtsermittlungspflicht bedeutet, dass Familiengericht muss das ermitteln, was für die konkrete Entscheidung relevant ist.

Es ist bezeichnend, dass Justina Weiß als Juristin mit erstem Staatsexamen nicht gegen die Entscheidung des Amtsgerichts in Beschwerde gegangen ist.

Fraglich ist, mit welcher Expertise Sonja Howard und Jessica Reitzig den angeblichen Rechtsbruch durch das Amtsgericht feststellen. Juristinnen sind beide nicht. Ordentlich recherchiert haben sie auch nicht, sonst hätte sie die §26 und §90 FamFG nicht verwechselt.


Behauptung 8, aus dem Beitrag „Die Wochenbettmutter“

„Außerdem legt er (Arne) den Namen für das Baby fest, ohne auf Justinas Vorstellungen Rücksicht zu nehmen. Er entscheidet in dem Brief, dass der Junge Karl heißen soll.“

Die Fakten

Uns liegt E-Mail-Verkehr zur Namensfindung vor. Demnach ist es Justina Weiß, die den Namen des Kindes festlegt und Arnes Kompromissangebote brüsk zurückweist.

Wahr oder unwahr?

Unwahr. Es fragt sich, ob Howard und Reitzig die E-Mails nicht kennen, also schlecht recherchiert haben, oder bewusst falsch darstellen. Einen journalistisch gebotenen Faktencheck haben sie zumindest, im Gegensatz zu uns, nicht vorgenommen.


Behauptung 9, aus dem Beitrag „Die Wochenbettmutter“

„Sie versucht so (durch ihre Flucht) die Inobhutnahme ihres Babys durch die Behörde zu verhindern und schöpft damit alle rechtlichen Mittel aus. Doch der Antrag kann nicht schnell genug bearbeitet werden, um eine Wirkung zu entfalten. Am 19. September 2022 erblickt der kleine Benjamin, rund zwei Autostunden entfernt von seiner Heimatstadt, das Licht der Welt.“

Die Fakten

Das Jugendamt hat im Juni 2022 „eine stationäre Mutter-Kind-Maßnahme“ empfohlen. Das hat Justina Weiß angelehnt, einer „intensiver ambulanten Begleitung“ durch eine Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) für das ungeborenen Kind aber zugestimmt. Ende August, nach sechs Terminen mit der SPFH, hat Justina Weiß’ Anwältin die Zustimmung ihrer Mandantin widerrufen. „Aufgrund mangelnder Mitwirkung der Mutter“ hat das Jugendamt daraufhin das Familiengericht angerufen, das einen Termin für die Anhörung für den 16.9.2022 festgelegt. Weil Justina Weiß’ Anwältin nach eigenen Angaben an diesem und an einem Alternativtermin verhindert war, wurde er schließlich auf den 4.10.2022 verschoben.

Wahr oder unwahr?

Howard und Reitzig stellen das Untertauchen als eine Art Notwehr gegen ein Jugendamt dar, dass mit einer drohenden Inobhutnahme des Babys seine Kompetenzen überschreite. Das ist unwahr. Eine Inobhutnahme durch das Jugendamt stand nie im Raum, vielmehr sollte das Familiengericht entscheiden. Unwahr ist weiterhin, dass die Mutter alle rechtlichen Mittel ausschöpfte. Dazu hätte auch die Wahrnehmung der gerichtlichen Termine gehört. Sie hat vielmehr rechtliche Mittel aktiv vermieden, um widerrechtliche Schritte zu gehen.

Unwahr ist auch, dass der Antrag „nicht schnell genug“ hätte bearbeitet werden können. Die Anhörung war für den 16.9.2022 terminiert, drei Tage vor Benjamins Geburt. Sie wurde verschoben, weil Justina Weiß’ Anwältin nach eigenen Angaben verhindert war. Wollte sie Zeit gewinnen, um zu verhindern, dass Justina Weiß noch vor der Geburt eine Mutter-Kind-Einrichtung aufsuchen musste? Dieser Verdacht liegt zumindest nahe.

Falsch
Smiley falsch
Smiley falsch

Behauptung 10, aus dem Beitrag „Die Wochenbettmutter“

„Der Richter untersagt es dem Säugling, von seiner Mutter gehütet, gepflegt und gestillt zu werden. Denn ohne Sorgerecht und ohne einen Beschluss zum Umgangsrecht wird es Justina schlicht unmöglich gemacht, sich um ihr Baby zu kümmern. Daher tut sie das Einzige, was eine Mutter in einer solchen Situation tun kann. Sie versucht, dem Urteil zu entgehen. Einen Tag nach der Gerichtsverhandlung bricht sie auf, um in der Eltern-Kind-Einrichtung von Carola Wilke Unterstützung und Schutz zu suchen, solange das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.“

Die Fakten

Justina Weiß’ war zur Anhörung am 4.10.2022 richterlich geladen. Sie hätte also erscheinen müssen, ist dem Termin aber fern gebeliebt. Ihre Anwältin hat während der Anhörung keinen Antrag gestellt, weder zum Sorge- noch zum Umgangsrecht. Das Amtsgericht hat Arne Weiß die elterliche Sorge für Benjamin vorläufig übertragen. Der Beschluss erging als Einstweilige Anordnung, war also mit Verkündung rechtskräftig. In einem ergänzenden Beschluss vom 7.11.2022 hat das Amtsgericht Arne Weiß das Recht auf Regelung des Umgangs vorläufig entzogen. Gegen diesen Beschluss hat Justina Weiß Beschwerde vorm Oberlandesgericht eingelegt. Das OLG hat den Beschluss aber aufrechterhalten.

Im späteren Hauptsacheverfahren ist Arne Weiß die elterliche Sorge für beide Kinder übertragen worden.

Wahr oder unwahr?

Unwahr. Wäre Justine Weiß an ihren früheren Wohnort zurückgezogen und hätte sie dort eine Eltern-Kind-Einrichtung aufgesucht, hätte der Säugling „von seiner Mutter gehütet, gepflegt und gestillt“ werden können. Es hätte also sehr wohl eine legale, am Kindeswohl orientierte Alternative zur Flucht ins mehr als 600 Kilometer entfernte Königshain gegeben.

Justine Weiß hatte kein Umgangsrecht, weil ihre Anwältin es in der Anhörung am 4.10.2022 nicht beantragt hatte. Mit dem Ergänzungsbeschluss vom 7.11.2022 ist ihr aber regelmäßiger Umgang, unter anderem zum Stillen des Säuglings, eingeräumt worden. Diesen Umgang hat sie bis Weihnachten 2022 ausgeübt, danach nicht mehr.

Einmal mehr offenbaren Howard und Reitzig hier mangelnde juristische Kenntnisse. Sie sprechen von einem Urteil statt einem Beschluss und haben die Einstweilige Anordnung entweder nicht gelesen oder nicht verstanden.

Indem sie schreiben, Justina Weiß habe getan, „was eine Mutter in einer solchen Situation tun kann“, sie habe „versucht, dem Urteil zu entgehen“, offenbaren Howard und Reitzig eine völlige Missachtung rechtstaatlicher Prinzipien. Auch Müttern steht kein Recht zu, sich über gerichtliche Beschlüsse hinweg zu setzen.

Falsch

Fazit

Der Mutter wurden zahlreiche Hilfsangebote unterbreitet. Eigene Defizite wurden ihr ebenso wie die Auswirkungen auf die Kinder aufgezeigt. In einer unklaren Situation über die Fähigkeit beider Eltern zur Betreuung und Versorgung des Kindes griff das Familiengericht kurzzeitig ein und entzog beiden Eltern das Sorgerecht, um den Schutz der Kinder gewährleisten zu können. Nachdem Klarheit über die Situation herrschte, übertrug es das Sorgerecht auf den Vater, bei dem es keine Anzeichen für eine Beeinträchtigung seiner Erziehungsfähigkeit gab und der sich im Sinne der Kinder kooperativ zeigte. Die Mutter hingegen entschied für sich, den Rechtsstaat und dessen Schutzauftrag gegenüber den Kindern zu ignorieren.

Wie so oft im Umfeld von Howard und Wilcke wurde Justina Weiß als Mutter dargestellt, die hilflos und uneigennützig ihr Kind schützen wollte. Durch ihr Verhalten zeigt sie überdeutlich, dass der Schutz des Kindes vor allem durch Begrenzung des Kontaktes zur Mutter gesichert werden muss, um das Kind vor weiteren egoistischen, illegalen und rechtswidrigen Aktionen zu schützen.

Es dürfte niemanden wundern, dass der Mutter unter diesen Umständen das Sorgerecht entzogen wurde. Es ist nicht erkennbar, an welcher Stelle der Rechtsstaat und das Familienrechtssystem hier versagt hätten. Die Mutter wird sich in weiteren Verfahren den, möglicherweise auch strafrechtlichen, Konsequenzen ihres Handelns zu stellen haben. Den Kindern und dem gesamten Familiensystem wäre zu wünschen, dass sie noch Einsicht finden und ihr Verhalten ändern wird. Dass sie nicht einmal mehr die vereinbarten Umgangskontakte wahrnimmt, ist vor allem aus Sicht der Kinder, bedauerlich.

Das Helfer-System

Immer deutlicher wird das Mit-Agieren des Helfersystems rund um die Aktivistinnen Carola Wilcke und Sonja Howard, deren Rolle zunehmend Jessica Reitzig zu übernehmen scheint. Dazu gehört auch Rainer Becker, Ehrenvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe, der sich immer wieder unterstützend in die Fälle der Aktivistinnen einschaltet. Die Mutter stand mit Wilcke bereits ein Jahr vor den Vorfällen in ihrem Haus in Kontakt. Die widerrechtliche Aktion schien sorgsam geplant und es ist nicht die erste Kindesentziehung, mit der Wilcke im Zusammenhang steht.

Erschreckend ist, mit welchem Unrechtsbewusstsein Howard und Reitzig in ihrem Buch bei der Darstellung des Falls den Verstoß gegen gerichtliche Entscheidung und rechtsstaatliche Grundsätze zu legitimieren versuchen.

Hat das Netzwerk rund um Howard / Wilcke / Reitzig hier möglicherweise nicht nur Justina Weiß, sondern auch andere Mütter, deren Fälle sie promoten und für ihre Zwecke ausschlachten, zu Straftaten angestiftet oder haben Beihilfe geleistet? Es ist zu hoffen, dass die beteiligten Staatsanwaltschaften hier auch die entsprechende Prüfung im Rahmen der §§ 26 und 27 StGB einleiten werden.

Der Ullstein-Verlag wurde bereits vor Veröffentlichung des Buches schriftlich auf die Falschdarstellungen in einzelnen Fällen hingewiesen. Eine Reaktion seitens des Verlages erfolgte nicht.

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3 Kommentare

  1. Langatmig zu lesen, floskelhafte Rechtfertigungen ohne Herz. Was mich hier direkt stutzig macht: Es handelt sich doch nur um Gerüchte, dass die Mutter psychisch krank sein könnte. Weder eine Sozialpädagogische Erziehungshilfe (das sind manchmal nur Kinderpflegerinnnen oder Erzieherinnen) noch die Kindertherapeutin (sind meist Sozialpädagoginnen mit Weiterbildung) dürfen hier Diagnosen stellen. Am schlimmsten aber finde ich als Hebamme, dass Mutter und Kind absoluten Schutz bedürfen. Keine Mutter tut sich eine Flucht freiwillig an. Die Geburt eines Kindes hinterlässt eine handtellergroße Wunde in der Gebärmutter, die über Wochen geilen muss. Diese Flucht muss aus allertiefster Not und Verzweiflung heraus geschehen sein und es ist beschämend, wie hier mit allen Mitteln versucht wird, die Mutter zu verurteilen.

    • Hier sind die Fakten wiedergegeben. Und vielleicht war es nicht tiefste Not, sondern Egoismus. Es wird auch seinen Grund haben, weshalb die Mutter stoisch den weiteren Kontakt mit ihren Kindern verweigert, solange sie beim Vater leben. Die Orientierung an den Interessen und Bedürfnissen der Kinder darf hier wohl zu Recht angezweifelt werden.

      Nicht jede Mutter muss immer nur gut sein. Und für Väter gilt das Gleiche. Unsere Vorprägungen sollten wir hier aber schon einmal hinterfragen.

    • Ich weiss nicht, wo ich anfangen soll….

      „handtellergroße Wunde“
      Wird wohl eingestreut, um die Mutter als Opfer zu markieren.

      „Keine Mutter tut sich eine Flucht freiwillig an.“
      Ein Straftäter tut sich eine Flucht vor der Polizei auch nicht freiwillig an. Ihm wäre es wohl lieber, in Ruhe gelassen zu werden.
      Also: falsche Suggestion, dass die Mutter unschuldig sei.

      „Weder eine Sozialpädagogische Erziehungshilfe [..] noch die Kindertherapeutin [..]“ dürfen hier Diagnosen stellen“
      Wurde auch nicht behauptet. Beide haben jedoch psychologische Auffälligkeiten unabhängig voneinander berichtet. Vllt hätte das Gericht ein psychologischen Gutachten beauftragen müssen?

      „Diese Flucht muss aus allertiefster Not und Verzweiflung heraus geschehen sein“
      Wie vorhin beschrieben: Wohl eher ein persönliche Vermutung. Hat nichts mit Fakten zu tun.

      Insgesamt finde ich es bedenklich, dass ein „absoluter Schutz“ der Mutter und Kind gefordert wird. Absolut klingt nach Totalitarismus. Es zeugt auch von einem überholten Verständnis, dass die Kinder immer zu der Mutter gehören. Was haben Feministen da so gegen so ein Weltbild gewehrt? Die Vermengung der Rechte der Mutter mit die des Kindes wäre ich vorsichtig. Es sterben wesentlich mehr Kinder durch Mütter als durch Väter, und zwar deutlich überproportional mit dem Umgang.

      „[…] und es ist beschämend, wie hier mit allen Mitteln versucht wird, die Mutter zu verurteilen.“

      Gerichte sind im allgemeinen sehr biased gegen Väter. Damit einer Mutter das Sorgerecht entzogen wird muss sie schon sehr übles Zeug angerichtet haben.

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