Der Richter, der nie das Wechselmodell verhindern konnte

Vor einigen Jahren traf ich auf einer Veranstaltung einen Familienrichter. Er berichtete in großer Runde aufgeregt, dass er in seinem Gerichtssaal trotz größter Anstrengungen nie das Wechselmodell verhindern konnte, wenn nur ein Elternteil dies beantragte.

Er sah sich vielen fragenden Gesichtern gegenüber. Wusste doch die Mehrzahl der Anwesenden, dass das Wechselmodell nach herrschender Meinung hohe Anforderung zu erfüllen hatte, um überhaupt gerichtlich angeordnet werden zu können. So hatten sie es immer wieder gehört und deutsche Familiengerichte auch immer wieder niedergeschrieben. Wie kam es also, dass es diesem Familienrichter unmöglich war, das Wechselmodell zu verhindern?

Der Richter, der nie das Wechselmodell verhindern konnte

Die Ausgangslage

Bei ihm kamen regelmäßig Eltern an, welche sich über den Betreuungsumfang nicht einig waren. Der Vater wünschte sich das Wechselmodell. Die Mutter lehnte dies vehement ab, es wäre

  • nicht mit dem Kindeswohl vereinbar
  • die Eltern könnten nicht kommunizieren
  • es gäbe immer wieder Streit zwischen den Eltern
  • ihre Erziehungsvorstellungen wären zu unterschiedlich
  • die Kinder würden das Wechselmodell ablehnen
  • der Vater würde sich nicht ausreichend um die Kinder kümmern
  • die Kinder hätten Förderbedarf, den nur sie gewährleisten könne
  • sie hätte sich auch in der Vergangenheit schon mehr um die Kinder gekümmert und es müsse Kontinuität gewahrt werden
  • usw.

Die Erklärungsversuche kamen einzeln oder in Kombination.

Wie betreut werden sollte

Statt des Wechselmodells wurden von den Müttern fast immer Betreuungsmodelle 4/10, 5/9 oder 6/8 Tage sowie jeweils hälftige Ferien vorgeschlagen. Dies war aus der vorgetragenen Sicht der Mütter mit dem Kindeswohl vereinbar.

Der Richter erklärte den Eltern, er habe mit dem Kind / den Kindern gesprochen, die Eltern hätten bei ihnen einen guten Job gemacht und beide eine gute und belastbare Beziehung zu ihren Eltern. Er erklärte den Eltern aber auch, dass er unter gar keinen Umständen ein Wechselmodell gegen den Willen eines Elternteils anordnen werde.

Dem Wunsch der Mutter würde er also folgen. Er stellte fest, dass auch die Mutter grundsätzlich von der Erziehungs- und Betreuungsfähigkeit des Vaters überzeugt ist, wie an ihren Betreuungsvorschlägen zu erkennen ist. Um ihrem Wunsch zu entsprechen, schlug der Richter daher einen Vergleich vor, den er notfalls auch per Beschluss fixieren könnte.

Der richterliche Vergleichsvorschlag

Die Kinder würden zukünftig 10/9/8 Tage beim Vater und 4/5/6 Tage bei der Mutter wohnen. Dem Wunsch der Mutter, kein Wechselmodell für die Kinder zu wollen, wäre Genüge getan. Er fragte noch, ob der Vater mit einer solchen Regelung einverstanden wäre. Dies wurde bestätigt.

Schon in freudiger Erwartung, das Verfahren schnell und ohne Beschluss per Vergleich abschließen zu können, stellte er die Frage der Mutter. Zu seiner Überraschung waren die befragten Mütter nie einverstanden, wünschten eine Verhandlungspause oder verfielen in aufgeregte Diskussionen mit ihren Anwältinnen oder Anwälten.

Anstatt den an ihren Wünschen ausgerichteten und mühsam erdachten Vergleichsvorschlag des Richters, den Kindern kein Wechselmodell zumuten zu müssen, zuzustimmen, hatten laut Aussage des Richters plötzlich ALLE Mütter den Vorschlag eines Wechselmodells.

Und schließlich wurde es doch das Wechselmodell

Zähneknirschend und leicht frustriert, dass er schon wieder nicht das Wechselmodell verhindern konnte, diktierte er den Vergleich. Auch die Väter stimmten – nach seiner Aussage wohl schweren Herzens – dem Vergleich zu.

Er sah keine dieser Eltern jemals wieder in seinem Gerichtssaal zu Kindschaftsverfahren. Soweit er es in einigen Fällen nachvollziehen konnte (z.B., wenn die Eltern ein Jahr später wegen der Scheidung bei ihm im Gerichtssaal saßen), funktionierte das Wechselmodell problemlos und den Kindern ging es gut.

Und die Moral von der Geschichte?

Der Richter hat erkannt, dass die Motivation in diesen Fällen nicht das Wohlergehen der Kinder war. Die Motivation lag wohl eher beim Thema Unterhalt oder dem Wunsch, einfach mehr Zeit mit den Kindern zu verbringen. Oder auch das kleine bisschen Überlegenheit gegenüber dem anderen Elternteil zu bewahren.

Das Familienrecht bietet leider auch heute noch zu viele Fehlanreize, eine paritätische Betreuung abzulehnen und Hochstrittigkeit aus taktischen Gründen herbeizuführen. Hierauf müssen auch Anwälte ihre Mandanten und Mandantinnen hinweisen und in deren Sinne im Zweifel auch agieren.

Es gibt aus Mandantensicht also gute Gründe, das Wechselmodell ablehnen zu wollen. Gründe, die aber nichts mit dem „Kindeswohl“ zu tun haben. Kein Elternteil wäre aber so ehrlich, vor Gericht vorzutragen, dass er nur wegen des Geldes oder Machtbestrebungen ein mehr an Betreuung des anderen Elternteils ablehnt (siehe auch Umgang und Sorgerecht sind nicht das Problem).

Der Richter drehte also den Spieß einfach um. Ein Perspektivwechsel kann manchmal Wunder bewirken. Er ist im Gerichtssaal die letzte Instanz, die über das „Kindeswohl“ entscheidet (siehe auch Familienrichter als Dompteure im Konflikt). Er sandte ein deutliches Zeichen, dass der Plan nicht aufgeht, sondern sich ins Gegenteil verkehren würde. Es war klar, dass beide Eltern die Betreuung gewährleisten konnten und wollten und die Rahmenbedingungen dafür vorhanden waren, denn sonst hätten die Väter die Anträge schließlich gar nicht gestellt. Und so war das Wechselmodell in diesen Fällen auch problemlos umsetzbar.

Richterhammer

Präventionseffekte

Die Mütter in diesen Fällen erkannten, dass sie mit ihrer vorgeschobenen Argumentation nicht weiterkamen und im Zweifelsfall damit gescheitert wären. Sie sahen sich der Situation ausgesetzt, dass Sie „Umgangselternteil“ geworden wären. Etwas, was sie dem Vater problemlos zugemutet hätten, es für sich selbst aber als nicht erstrebenswert – oder unzumutbar – betrachteten.

Von weiteren Eskalationen sahen sie daher ab und hatten eine eigene Motivation, zu einer Einigung zu finden. Und auch die Väter sahen, dass dieser Richter sich nicht an der Nase herumführen ließ. Es gab also auch für sie keinen Grund zu siegesmäßiger Überheblichkeit. Dafür aber Motivation für gelebte elterliche Verantwortung. Weitere Gerichtsverfahren konnten so vermieden werden. Und das beteiligte Jugendamt und der Verfahrensbeistand konnten diese Erfahrungen auch in anderen Fällen weitergeben und zur Deeskalation beitragen.

Einen Präventionseffekt entfalteten solche Entscheidungen aber auch auf die Anwälte. Sie hatten erfahren, dass eine taktische Ablehnung des Wechselmodells oder eine bewusste Eskalation auf der Elternebene für ihre Mandanten nach hinten losgehen kann. Auch die beteiligten Anwälte (auf beiden Seiten) wussten damit, dass bei diesem Richter die „üblichen Tricks“ nicht funktionierten. Sie konnten sie sich beim nächsten Mal also gleich sparen und ihren Mandanten zu einem anderen, hoffentlich einvernehmlichen, Vorgehen raten. Ihren Mandanten und deren Kindern könnten so weitere Verfahren erspart bleiben.

So kann es tatsächlich gehen

Nein, die Geschichte ist nicht ausgedacht, sondern echt. Und ja, der Richter erzählte die Geschichte natürlich mit einem Augenzwinkern. Es wäre zu wünschen, dass es mehr solcher Familienrichter gibt und sich solche Erfahrungen herumsprechen, um auf breiter Basis Präventionseffekte zu entfalten und die Fokus tatsächlich auf die Bedürfnisse der Kinder zu lenken.

Die Geschichte ist in der Geschlechtszuordnung so erzählt, wie ich sie vom Richter gehört hatte. In seiner Gerichtspraxis waren die Fälle alle so gelagert.

Aber Motivation und Fehlanreize sind nicht geschlechtsbezogen, sondern eine Frage der Möglichkeiten. Und ich bin überzeugt, in umgekehrter Konstellation hätten Väter ebenso versucht, die vom Gesetzgeber und den gesellschaftlichen Rollenmodellen geprägten Fehlanreize für sich zu nutzen, wenn sie die Möglichkeiten gehabt hätten. Daher sollten solche Fehlanreize schleunigst aus dem Familienrecht entfernt werden, um Streit und Hochstrittigkeit zu vermeiden.

Wechselmodell als Universallösung?

Das Wechselmodell (oder besser: die Doppelresidenz) ist und wird nie eine Lösung für alle Familien sein. Es gibt Grenzen in Fällen von (nachgewiesener) Gewalt, großen Entfernungen oder auch den tatsächlichen Betreuungsmöglichkeiten von Eltern. Und wenn Eltern sich einvernehmlich auf eine andere Betreuungslösung einigen, ist dem fast immer der Vorrang zu geben.

Die Doppelresidenz wäre aber in weitaus mehr Fällen möglich, als sie heute gelebt wird. Hier sollte der Gesetzgeber dringend Fehlanreize beseitigen und Familienrichter genauer hinschauen, was möglich ist und wo die Motivationen eines Elternteils liegen. Und wir müssen über Vorurteile gegenüber der Doppelresidenz sprechen, welche sich hartnäckig halten und von einigen Interessengruppen immer wieder falsch hervorgeholt werden

Denn selbst in Fällen, in denen die Doppelresidenz aufgrund defizitären Elternverhaltens belastend für Kinder ist, ist das Residenzmodell nicht zwingend die bessere Betreuungsform. Es kann sogar zu noch höheren Belastungen für Kinder führen, wie Studien immer wieder aufgezeigt haben.

Kein Betreuungsmodell kann defizitäres Elternverhalten und die damit einhergehenden Belastungen für Kinder kompensieren. Dazu braucht es einer Verhaltensänderung beider Elternteile, hin zur Ausrichtung an den Bedürfnissen der Kinder.

Lies auch: Die Vorteile, Vorurteile und Nachteile der Doppelresidenz (Wechselmodell)

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5 Kommentare

  1. Hallo, mit großem Interesse lese ich gerade Ihren Artikel.
    Genau das passiert hier gerade im kleinen Enden in Ostfriesland. Das Ganze hat was von Psychodrama, aber leider ist es das echte Leben.
    Ich erlebe gerade eine Trennung die in einen Krieg mündet.
    Sie leidtragenden sind unsere Kinder, die nich dazu beide psychisch vorbelastet sind.
    Ich habe große Angst um sie, da ich nicht konkret weiß, was sich hinter den psychischen Erkrankungen verbirgt. Hier kann ich nur mutmassungen anstellen.
    Fakt ist aber dass meine Kinder dadurch schwer traumatisiert werden und spätfolgen vorprogrammiert sind.
    Leider will hier in Emden niemand Auflösung des Konfliktes übernehmen, geschweige denn für Aufklärung sorgen.
    Es gibt in Europa schon wunderbare Behandlungsmethoden gegen magersucht. On Deutschland steckt alles noch in der Kinderschuhen.
    Da muss man sich wirklich die Frage stellen warum und was da ggfds vertuscht werden soll..

  2. Das ist an Sarkasmus kaum zu übertreffen… bleibt die Frage, wie sich betreffender Vater vor der Trennung oder sogar der Richter selbst um seine Kinder kümmert. 10/9/8? Wirklich eklig… Der Autor dieses Artikels hat scheinbar vergessen, dass es sich hierbei um Kinder handelt. Nicht um Witze.

    • Hmmm…
      Mir scheint es (bis auf das Alter des Kindes, und dass in der Bibel beide Klägerinnen weiblich gelesen sind) das Gleichnis vom Urteil des Salomo abzubilden…
      Worauf wollen Sie hinaus?

      • Hier wurde lediglich eine häufig anzutreffende Dynamik in hochstrittigen Fällen dargestellt. Argumentiert wird mit dem Kindeswohl, die Motivation liegt in Wahrheit aber ganz woanders. Erkennt ein Richter dies, hat er die Chance, den Blick beider Eltern wieder auf die Interessen des Kindes und das miteinander Funktionieren des Familiensystems zu richten. Und das sollte doch Ziel eines kindeswohlorientierten Familienrechts sein … auch wenn dies in der bisherigen Praxis viel zu selten so gelebt wird.

  3. Schade, dass es wohl in ganz Deutschland nur einen Richter gibt, der sich von Müttern nicht so schnell veräppeln lässt. Sicher gibt es klare Situationen, wo ein Vater wirklich besser nichts mehr mit dem Kind zu tun haben sollte, allerdings haben fast alle dieser Männer von sich aus gar kein Interesse am Kind, verschwinden von alleine und wollen gar kein Wechselmodell. Andererseits gibt es genug Mütter, die keine Skrupel haben, ihre persönlichen Interessen über die Interessen der Kinder zu stellen und den Vater aus seiner Elternrolle und -verantwortung heraus zu drängen. Meinem Eindruck nach verteilt sich das 5-10 zu 90-95 Prozent bei hochstrittigen Elternpaaren, die vor Gericht streiten.

    Es gibt auch Männer, die eine gute, liebevolle Kindheit verlebten, sich als Vater mit Kindeserziehung beschäftigen und Mütter, die diese Kindheit nicht hatten und nicht bereit sind, sich damit zu beschäftigen, wie man es selber besser mit seinem Kind tun kann, als das, was man angetan bekam.

    Für intelligente Männer kann es schon deprimierend sein, wenn sie sich partnerschaftlich FÜR Familie engagierten (ggfs. weit mehr als die Mutter), am Ende aber auf das Vorurteil treffen, dass der Mann die Familie zu ernähren hat und die Mutter sich am besten um die Kinder kümmert.

    Zum Glück müssen die meisten Mütter, die ihre Interessen über die der Kinder stellen, die Konsequenz ab dem Tag tragen, an dem das Kind geistig reif ist und die Trennungssituation hinterfragt.

    Bedenkenswert wäre es m.E.n., ob per Gesetz der UH-Satz automatisch reduziert wird, wenn ein Elternteil und das Kind ab bspw. 8 Jahren das Wechselmodell wollen – der andere Elternteil auf Residenzmodell besteht. Und das bereits mit Klageeinreichung, nicht erst mit Beschluss. Wer den anderen Elternteil aus seiner Elternverantwortung drängen will, sollte nicht noch finanziell „belohnt“ werden.

    BTW, wenn man wirklich verhindern will, dass ein Elternteil negativ das Kind beeinflusst, dann kann man auch nicht 14-tägiges Wochenend-UR und hälftige Ferienzeit zugestehen! Dann hat dieser Elternteil trotzdem immer noch ca. 40% der Zeit das Kind. Wieso sollte das Kind bei 50/50-Elternzeit weniger belastet werden als bei 40/60?! Klar ist nur: bei 40/60 hat ein Elternteil alleinige Unterhaltsansprüche…

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