Erlerntes Verhalten in hochstrittigen Fällen

Warum tut er oder sie das? Wieso dieses für mich unerklärliche oder unangebrachte Verhalten? Diese und weitere Fragen stellen sich viele Ex-Partner und auch Fachkräfte in hochstrittigen Fällen. Die Antwort ist simpel: es ist erlerntes Verhalten. Erlerntes Verhalten, welchen mangels anderer, bekannter Alternativen immer wieder angewandt wird.

Schauen wir uns das einmal genauer an und prüfen, was für Möglichkeiten es für den Umgang mit und der Lösung von Hochstrittigkeit im Zusammenhang mit erlerntem Verhalten geben kann.

Erlerntes Verhalten kann Lösung oder Problem sein
Erlerntes Verhalten kann Problem oder Lösung in hochstrittigen Fällen sein

Das prägende Elternhaus

Das Elternhaus und unsere frühen Jahre prägen uns ein Leben lang.

  1. Geht man offen, vertrauensvoll und respektvoll miteinander um? Löst man Meinungsverschiedenheiten im Dialog und auf Augenhöhe? (Typ 1)
  2. Oder prägen Macht, Dominanz, Abwertung den Umgang? Werden Probleme mit Aggression oder Kontaktabbruch gelöst? (Typ 2)

Dies sind für die weitere Darstellung zwei stark vereinfachte, typisierte „Schablonen“, von denen es noch unzählige weitere gibt. Wir lernen von unseren Eltern und unserem engen Umfeld, wie ein soziales Miteinander und Bindungs- und Beziehungsgestaltung funktioniert. Erlerntes Verhalten setzen wir dann auch als Maßstab unseres eigenen Verhaltens ein. Dabei ist dies für uns erst einmal „richtig“.

Der eigene Maßstab

Grundsätzlich setzte ich selbst meinen Maßstab für „richtig“ und „falsch“. Er orientiert sich an dem, was ich gelernt habe. Wenn in der eigenen Familie ein Fehler oder eine Abweichung als Mangel und negativ gesehen wird, werde ich eher versuchen, mein eigenes Verhalten als „richtig“ zu sehen und zu präsentieren. Wer möchte schon negativ oder mangelhaft sein?

Wurde mir aus dem Elternhaus mitgegeben, dass Abweichungen nichts Schlechtes sind und Fehler eine Chance zur persönlichen Entwicklung, dann wird meine Bereitschaft, mich selbst zu hinterfragen, größer sein. Das gilt auch dafür, die Sicht von anderen in meine eigene Entscheidungsfindung und Persönlichkeitsentwicklung einfließen zu lassen.

Erlerntes Verhaltes aus der Herkunftsfamilie prägt uns daher nachhaltig. Es muss aber nicht das ganze Leben bestimmend sein. Eigene Erfahrungen, persönliche Krisen oder andere Personen oder Gemeinschaften können dazu beitragen, dass wir unser aus dem Elternhaus erlerntes Verhalten ändern.

In Bezug auf hochstrittige Elternschaft ist es wichtig zu verstehen, dass ich meinen eigenen Maßstab nicht uneingeschränkt auf den anderen Elternteil anwenden kann.

Nicht persönlich nehmen

Dazu gehört auch die Erkenntnis, dass nicht jede mir entgegengebrachte Reaktion mit meinem Verhalten zu tun haben muss. In Beratungen erlebe ich immer wieder, dass Elternteile nach Gründen bei sich suchen, die das Verhalten des anderen Elternteils erklären könnten. Sie reflektieren und hinterfragen sich bis hin zur Selbstabwertung. Trotzdem lässt sich bei objektiver Betrachtung meist kein schlüssiger Grund erkennen, der solch meist heftige Reaktionen des ehemaligen Partners / der ehemaligen Partnerin rechtfertigen könnte.

Mein Rat an meine Klienten: nehmen Sie es nicht persönlich!

Die teils heftigen, abwertenden, demütigenden, ungerechten, unsachlichen … usw … Vorwürfe werden zwar auf einer sehr persönlichen Ebene geäußert. Sie haben aber mit dem Verhalten der Person, die das Ziel ist, häufig nichts zu tun. Hier zeigt sich erlerntes Verhalten, wie mein Gegenüber mit Kritik, Angst, Dominanz oder Hilflosigkeit umgeht. Und je größer die Aggression und Sachferne, desto größer die Not häufig auf der anderen Seite.

Es fehlt an alternativen Fähigkeiten

Häufig wurden die die oben unter Typ 1 genannten Fähigkeiten, mit einem Konflikt sachlich und konstruktiv umzugehen, nicht erlernt. Und so wird erlerntes, destruktives  Verhalten angewandt, weil die Person keine Alternativen kennt. Darum ja, es ist nichts Persönliches. Es ist die Form der Kommunikation oder Lösungsfindung, die diese Person beherrscht.

Oftmals frage ich meine Klienten, wie denn der andere Elternteil mit Kollegen, Freunden oder Personen in seiner Herkunftsfamilie umgeht. Häufig ähneln sich die Beschreibungen des Verhaltens, welcher dieser Elternteil selbst erlebt.

Die Schlüsselfrage lautet dann häufig: warum sollte dieser Elternteil mit ihnen andern umgehen als mit anderen Menschen in seinem Umfeld?

Entweder legen meine Klienten in dem Moment ihren eigenen Maßstab an Verhalten an (es ist ihrer, aber nicht der des anderen Elternteils), flüchten sich in romantisierende Antworten (aber wir haben uns doch geliebt). Auch rationale Erklärungsversuche (wir haben doch beide Verantwortung für unser Kind, so kann man als Eltern doch nicht miteinander umgehen) werden häufig gesucht. Letztlich setzt sich dann meist die Erkenntnis durch: die (heftige) Reaktion des anderen Elternteils steht in keinem Verhältnis zu meinem eigenen Verhalten.

Hinweis: die vorstehenden Ausführungen sollen keine Pauschal-Ausrede darstellen. Jeder Elternteil bleibt dazu aufgerufen, sein eigenes Verhalten zu reflektieren und im Sinne gemeinsamer und verantwortungsvoller Elternschaft möglichst de-eskalativ einzusetzen. Denn erlerntes Verhalten trägt jeder in sich.

Nur ich selbst kann mein erlerntes Verhalten ändern

Wenn man nun erkannt hat, dass der andere Elternteil destruktives, erlerntes Verhalten hat, dann ist die Lösung von Hochstrittigkeit natürlich ganz einfach. Der andere Elternteil muss einfach sein Verhalten ändern.

So einfach ist es leider nicht.

Zum einen liegt es in der eigenen Verantwortung, ob man sein Verhalten ändern will oder nicht. Darüber kann niemand anderes bestimmen. Dazu braucht es Einsicht und Veränderungsbereitschaft. Es ist nicht hilfreich, wenn man als Ex-Partner versucht, den anderen von der Notwendigkeit, erlerntes Verhalten zu verändern, zu überzeugen versucht. Das führt meist nur zu weiterer Eskalation.

Zum anderen ist eine Verhaltensänderung schwierig. Viele werden das aus eigener Erfahrung kennen. Es wird umso schwieriger, je tiefer die Verhaltensweisen in uns selbst verankert sind. Kann ich meinen gewohnten Weg zur Arbeit noch recht einfach verändern, so wird es bei Verhaltensweisen, welche mich seit frühester Kindheit und mein ganzes Leben geprägt haben, ungleich schwerer. Häufig handelt es sich um transgenrationale Traumata und Bindungsstörungen oder Persönlichkeitsstörungen wie Borderline oder Narzissmus. Diese können dann nur über langfristige, therapeutische Maßnahmen verändert werden.

Die Entscheidung zur Verhaltensänderung muss daher in jedem Fall von der Person selbst kommen. Druck von außen trägt selten zu einer gelingenden Verhaltensänderung bei. Es braucht eine eigene Motivation.

Schritt für Schritt zur Verhaltensänderung

Im ersten Schritt braucht es das Bewusstsein, dass das eigene Verhalten nicht „richtig“ ist und, im Zusammenhang mit hochstrittigen Konflikten, eskalativ ist.

Im zweiten Schritt braucht es dann die Bereitschaft, sein Verhalten tatsächlich ändern zu WOLLEN.

Im dritten Schritt braucht es dann die tatsächliche Verhaltensänderung.

So einfach es hier niedergeschrieben ist, so schwer ist es für jeden Schritt letztlich in der praktischen Umsetzung. Und es ist von Person zu Person individuell. Während der eine mit einem „Aha-Moment“ sich am eigenen Schopfe aus dem Strudel zieht, und sein erlerntes Verhalten verändern kann, braucht ein anderer vielleicht therapeutische Unterstützung und einen jahrelangen Prozess, um transgenerationale Traumata, welche sein Verhalten prägen, überwinden zu können.

Bedeutung in hochstrittigen Fällen

Das Verhalten eines Elternteils kann durch das Verhalten des Anderen beeinflusst sein. Muss es aber nicht. Es kann auch erlerntes Verhalten aus früher Kindheit und der Herkunftsfamilie sein. Beim Arbeiten mit hochstrittigen Eltern macht es Sinn, die familiäre Herkunftsgeschichte und den persönlichen Werdegang zu beleuchten. Bei mir haben sich dabei einige Standard-Fragen etabliert:

  • Wie ist jeder Elternteil aufgewachsen? Mit einem oder beiden Elternteilen? Gab es eine Trennung der Eltern? Wie ist der Kontakt zu beiden Eltern?
  • Wie ist der Umgang in der Herkunftsfamilie?
  • Wie ist die bisherige Beziehungsgeschichte jedes Elternteils? Und wie endeten diese Beziehungen?
  • Wie ist die Beziehungsgestaltung zu anderen Menschen? Zu Freunden und Kollegen? Gibt es langjährige, stabile Beziehungen oder nicht?

Die Antworten auf diese Fragen zeigen meist deutliche Verhaltensmuster und Hinweise auf die Beziehungsgestaltung und Konfliktmuster der jeweiligen Elternteile. Daraus erheben sich auch Ansatzpunkte, ob und wie Beratung und Unterstützung sinnvoll und zielführend sein kann.

Wenn ein Elternteil erlerntes Verhalten mit destruktiven Anteilen (siehe oben Typ 2) hat, wird Beratung und appellieren an Einsicht und Konsens wenig Erfolg haben. In solchen Fällen braucht es klare Entscheidungen und einen sicheren Rahmen für den anderen Elternteil und die beteiligten Kinder.

Wie mit den Kindern umgehen?

Erlerntes Verhalten stammt, wie eingangs beschrieben, zumeist aus der Kindheit. Wenn man nun als Fachkraft mit einem hochstrittigen Verfahren konfrontiert ist, drängt sich die Frage auf, welche Prägung die beteiligten Kinder aus dem Verhalten jedes Elternteils ziehen.

Kinder können mit unterschiedlichem, elterlichen Verhalten oftmals gut umgehen. Es kann für ihre Entwicklung sogar von Vorteil sein, verschiedene Verhaltensweisen kennenzulernen und für sich aus diesem „Erfahrungspool“ die zu ihnen passenden Eigenschaften auszuwählen.

Es ist daher wichtig, den Kindern die Ressourcen beider Eltern bestmöglich zugänglich zu machen. Dies geschieht in der Regel über ausreichend Zeit mit beiden Elternteilen.

Seine Grenze findet diese Regel, wenn erlerntes Verhalten eines Elternteils geeignet ist, die Entwicklung des Kindes zu schädigen (z.B. die Fortsetzung eines transgenerationalen Teufelskreises). In solchen Fällen muss geprüft werden, inwieweit der Kontakt des Kindes zu diesem Elternteil eingeschränkt oder, im schlimmsten Fall, zum Schutz des Kindes ausgeschlossen werden muss.

In der Praxis findet sich leider häufig das Gegenteil. Jugendhilfe und Familiengericht kapitulieren vor einem eskalierenden Elternteil, welcher sich die Verfügungsgewalt über das Kind gesichert hat. Dies ist das Gegenteil von Kinderschutz und Kindeswohl und schädigt Kinder für ihr weiteres Leben. Häufig sogar über Generationen hinweg. Wirkungsvoll zu intervenieren und Kinder zu schützen ist nicht nur aktiver Kinderschutz im Sinne des verfassungsmäßigen Schutzauftrages aus Art. 6 GG, sondern auch Prävention vor hochstrittigen Fällen in der nächsten Generation.

Fazit

Wenn wir Eltern und deren Konfliktdynamik betrachten, dürfen wir dieses nicht nur im hier und jetzt machen. Erlerntes Verhalten aus der Kindheit und Herkunftsfamilie ist aus meiner Erfahrung einer der häufigsten Gründe für hochstrittige Konflikte.

Wer Hochstrittigkeit lösen will, sollte daher immer auch den Blick in die Vergangenheit jedes Elternteils und dessen Sozial- und Bindungsgefüge werfen. So kann man zu Lösungen zu kommen, welche Kinder entlasten und schützen können.


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