Eltern-Kind-Entfremdung

Eltern-Kind-Entfremdung

Unter (induzierter) Eltern-Kind-Entfremdung oder auch Parental Alienation (PA oder PAS) versteht man eine schwere Form psychischen Kindesmissbrauchs, in deren Folge Kinder zum Schutz vor ihrem betreuenden Elternteil (meist die Mutter) den anderen Elternteil (meist den Vater) ohne erkennbaren Grund ablehnen müssen.

Charakterisierend ist die Induzierung – die aktive Einflussnahme des betreuenden Elternteils auf die Wahrnehmung und Sicht des Kindes auf den anderen Elternteil (siehe Die 17 primären Entfremdungsstrategien des entfremdenden Elternteils). Aktiv bedeutet nicht zwingend, dass der betreuende, entfremdende Elternteil der Schädlichkeit seiner Handlungen bewusst ist. Häufig ist er überzeugt, nichts dazu beigetragen zu haben, dass es zum Kontaktabbruch gekommen ist.

Hinzu kommt, dass die Intensität und Feindseligkeit der Ablehnung des Kindes gegenüber seinem Elternteil schon irrationale Züge annimmt und bei objektiver Betrachtung keine angemessene Reaktion auf das Verhalten des abgelehnten Elternteils darstellt.

Ist jeder Kontaktabbruch eine Eltern-Kind-Entfremdung?

Es gibt unterschiedliche Gründe, weshalb der Kontakt zwischen Kind und Elternteil abbrechen kann. Insofern ist nicht jeder Kontaktabbruch auch eine Form von Eltern-Kind-Entfremdung, weshalb hier zu differenzieren ist.

Kontaktabbruch durch elterliche Kontaktverweigerung

Nach einer Trennung der Eltern kommt es immer wieder vor, dass ein Elternteil (meist der Vater) nicht nur den Kontakt zum ehemaligen Partner (meist der Mutter), sondern auch zum Kind abbricht. Auch dies kann eine Form der Kindeswohlgefährdung sein, da dem Kind ein wesentlicher Teil seiner Identität genommen wird. Es fehlt allerdings an der Induzierung.

Es wäre zu wünschen, dass in solchen Fällen der den Kontakt verweigernde Elternteil stärker in die Verantwortung genommen und ihm vor Augen geführt wird, welche Auswirkungen sein Verhalten für die weitere Entwicklung seines Kindes haben wird. Oftmals fehlt hierfür das entsprechende Bewusstsein.

Kontaktabbruch aufgrund Fehlverhalten des abgelehnten Elternteils

Es gibt immer wieder auch Fälle, in denen Kinder aufgrund eigener Erfahrungen mit einem Elternteil den Kontakt ablehnen. Gewalt, Missbrauch oder andere schwerwiegende Traumatisierungen können dazu geführt haben. Auch hier fehlt es an einer Induzierung durch den betreuenden Elternteil. Für die Ablehnung sind auch bei objektiver Betrachtung durch Dritte schwerwiegende, nachvollziehbare Gründe erkennbar. Diese Kinder können über den abgelehnten Elternteil meist sowohl über positive als auch negative Erlebnisse und Erfahrungen differenziert berichten.

Kontaktabbruch durch „auseinanderleben“

In einigen Fällen leben sich auch Eltern und Kinder auseinander. Sei es durch die Entfernung oder aber grundlegend unterschiedliche Interessen oder mangelnde Fähigkeiten eines Elternteils, sich auf die Bedürfnisse des Kindes einzustellen. Das Kind kann seine Haltung in der Regel selbst nachvollziehbar erklären, seinen Elternteil mit positiven und negativen Eigenschaften beschreiben und zeigt meist auch ein, wenn auch eingeschränktes, Interesse am abwesenden Elternteil.

Kontaktabbruch aufgrund von Schuldgefühlen des Kindes

Ein Kontaktabbruch kann auch dadurch entstehen, dass das Kind selbst Schuldgefühle entwickelt. Wenn ein Elternteil die Familie für einen neuen Partner verlässt, der durch Kontakte des Kindes entstanden ist (z.B. über Klassen- oder Sportkameraden) und das Kind sich selbst als schuldig fühlt, dass sich die Eltern getrennt haben. Es kann aber auch Verantwortungsübernahme für den Elternteil sein, bei dem es überwiegend lebt und der erheblich unter der Trennung der Eltern leidet, was das Kind auch miterlebt. Um diesen Elternteil nicht noch weiter zu belasten und vielleicht auch aus der eigenen Sicht heraus, dass der gegangene Elternteil die Familie zerstört habe, wird dieser abgelehnt.

In solchen Fällen ist zumindest im Ausgangspunkt nicht zwingend eine Induzierung erfolgt und ein – zumindest aus der Sicht des Kindes – auch objektiv nachvollziehbarer Grund erkennbar. Solche Fälle können sich durch die Dynamik von betreuendem Elternteil und Kind aber schnell auch zu einer induzierten Eltern-Kind-Entfremdung entwickeln. Hier kann im frühen Stadium durch familientherapeutische Intervention noch gut einer längerfristigen oder dauerhaften Entfremdung entgegengewirkt und der Kontakt dauerhaft wiederhergestellt werden.

Eltern-Kind-Entfremdung nimmt Kindern einen Teil ihrer Identität.

Um Abzugrenzen, ob es sich um Eltern-Kind-Entfremdung oder aber um eine andere Art des Kontaktabbruchs handelt, wurde von der amerikanischen Entwicklungspsychologin Dr. Am Baker ein 5-Faktor-Modell entwickelt, anhand dessen sich eine eindeutige Zuordnung vornehmen lässt. Dieses haben wir auf einer gesonderten Seite ausführlich dargestellt.

Die Entstehungsgeschichte der induzierten Eltern-Kind-Entfremdung

Eltern-Kind-Entfremdung wird es schon seit Menschengedenken geben. Es ist Verhalten von Eltern gegenüber Kindern. Erstmals wissenschaftlich ausführlich beschrieben wurde es 1985 von dem US-Amerikanischen Psychiater Richard A. Gardner, der anhand von 99 untersuchten Fällen das „Parental Alienation Syndrom“ beschrieb.

Aufgrund der Klassifizierung Gardners als Syndrom und methodischer Mängel wurden seine Ergebnisse zum Teil heftig kritisiert. Jedoch stellte sich schnell heraus, dass trotz anfänglicher methodischer Fehler die von Gardner beschriebenen Merkmale auch in weiteren, qualitativen Studien bestätigt werden konnten. Mittlerweile liegen weltweit über 1.300 Studien vor, welche die induzierte Eltern-Kind-Entfremdung und die Auswirkungen auf die Kinder ausführlich beschreiben.

Mittlerweile wurde durch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) unter dem Diagnoseschlüssel QE 52.0 „Caregiver-child relationproblem“ das Phänomen der Eltern-Kind-Entfremdung auch in die weltweit gültigen Diagnoseleitfäden aufgenommen.

In Anlehnung an Gardner werden auch heute noch 8 Hauptsymptome für das Vorliegen einer induzierten Eltern-Kind-Entfremdung genannt (vergl. auch http://www.pas-konferenz.de/d/einfuehrung.html):

  • Unbegründete Zurückweisungs- und Verunglimpfungskampagnen
  • Absurde Rationalisierungen
  • Fehlen von normaler Ambivalenz
  • Reflexartige Parteinahme für den programmierenden Elternteil
  • Ausweitung der Feindseligkeit auf die gesamte Familie und das Umfeld des zurückgewiesenen Elternteils
  • Das Phänomen der „eigenen Meinung“
  • Verleugnung von Schuldgefühlen über die Grausamkeit gegenüber dem entfremdeten Elternteil
  • Übernahme „geborgter Szenarien“

Heute unterscheidet man überwiegend drei Formen von Eltern-Kind-Entfremdung:

  • Der leichten
  • Der mittleren
  • Und der schweren Form

Während bei leichten Formen nicht zwingend alle Anzeichen vorhanden sein müssen, sind bei mittleren und schweren Formen alle 8 Anzeichen anzutreffen.

Die Situation des Kindes

Wenn Kinder von einem Elternteil gegen den anderen beeinflusst werden, geraten sie in einen sogenannten Loyalitätskonflikt. Sie lieben beide, müssen aber einen Elternteil ablehnen, um dem Konflikt mit ihrem Elternteil aus dem Weg zu gehen.

Foto: Isabell Varell

Isabell Varell, Schauspielerin und Moderatorin:

„Meine Mutter hat uns den Vater entzogen und den Kontakt verboten.
Wir waren so aufgehetzt, ich durfte nicht den Kontakt zu ihm haben, ihn lieben oder mich freuen auf ihn. Das war einfach nicht möglich. Ich bin aufgewachsen mit Sätzen wie „Dein Vater ist ein Schwein“. Das wird etwas mit mir gemacht haben, was ich damals nicht in Worte fassen konnte. Meine Mutter hat meinen Vater in mir erkannt, in mir gesehen und hat sich eigentlich an mir abreagiert mit ihren Rachegefühlen und mit ihrem nicht verzeihen können.“

Aus: SWR Nachtcafe vom 25.09.2020
Foto: http://www.isabel-varell.de/galerie.html

Solches Verhalten ist bei strittigen Trennungen häufiger zu beobachten. Einige Kinder lösen dies, indem sie die „Mama-Welt“ und die „Papa-Welt“ voneinander trennen, also dem jeweiligen Elternteil nichts aus der „anderen Welt“ erzählen.

Kindliche Schutzmechanismen

Auch dies ist für Kinder bereits eine sehr belastende Situation. Sofern sie hier aber ausreichenden, am besten umfangreichen Kontakt zu beiden Eltern haben, um ihre eigenen Erfahrungen mit jedem Elternteil zu machen und die Eltern diesen „Schutzmechanismus“ des Kindes verstehen und respektieren, ist es eine Situation, die handhabbar bleibt. Hier besteht die Chance, dass die Eltern mit etwas Abstand lernen, sich wieder auf die Bedürfnisse des Kindes zu konzentrieren.

Werden Kinder jedoch aktiv in den Trennungsstreit der Erwachsenen involviert, müssen sie Position gegen einen Elternteil beziehen und muss ihre Liebe zu einem Elternteil verleugnen, dann muss zeitnah interveniert werden.

Kinder können sich nicht alleine aus einer solchen Situation befreien. Hier müssen Eltern und Fachkräfte geeignete Maßnahmen zum Schutz des Kindes ergreifen.

Fach-Tipp zur Eltern-Kind-Entfremdung

Wussten Sie, dass die meisten Kinder, die entfremdet wurden, sich gewünscht hätten, dass jemand erkennt, dass sie gar nicht meinen, was sie sagten? Bis zu 80% der Befragten hätten sich gewünscht, dass die Entfremdung bemerkt und aufgehalten worden wäre.
(Lieselotte Staub, Kontaktwiderstände des Kindes nach Trennung der Eltern: Ursache, Wirkung und Umgang, ZKE 2010, S. 306; Fiedler & Bala, Children resisting postseparation contact with a parent: concepts, controversies and conundrums, Family Court Review 2010 S. 20f ; Clawar & Rivlin, Children held hostage: Dealing with programmed and brainwashed children)

Besonders schwierig wird es, wenn in einer solchen Situation der Kontakt des Kindes mit dem abgelehnten Elternteil reduziert wird. Dem Kind wird damit die Möglichkeit genommen, ausreichend eigene Erfahrungen mit diesem Elternteil zu machen, der Einfluss des entfremdenden Elternteils nimmt zu.

Eine Reduzierung des Kontaktes mit dem abgelehnten Elternteil hilft dem Kind nicht, sondern beschleunigt nur die Entfremdung. Eine Entlastung für das Kind findet nur statt, wenn

  • eine Verhaltensänderung beim entfremdenden Elternteil stattfindet
  • der Kontakt mit dem entfremdenden Elternteil eingeschränkt wird

Zeit als entscheidender Faktor

Eltern-Kind-Entfremdung ist ein sich entwickelnder Prozess. Je nach Intensität können mehrere Monate oder auch Jahre vergehen. Daher ist eine sehr frühe Intervention von erheblicher Bedeutung. Während in einem frühen Stadium bei leichten Formen der Eltern-Kind-Entfremdung noch Schaden von den Kindern abgewendet werden kann, ist bei mittleren und schweren Formen der Schaden bereits eingetreten und es stellt sich häufig nur noch die Frage des „geringeren Übels“, ob das Kind beim entfremdenden, betreuenden Elternteil verbleibt oder aus dessen Haushalt herausgenommen wird.

Zeit schafft Fakten!

Es muss daher frühzeitig eingegriffen werden, um Schaden von den Kindern abzuwenden und mögliche Handlungsoptionen zu erhalten.

Wie einer Eltern-Kind-Entfremdung begegnet werden kann

Zuallererst braucht es das Bewusstsein, dass eine Eltern-Kind-Entfremdung kein unabwendbares Schicksal und kein Kavaliersdelikt, sondern eine schwere Form von emotionalen Kindesmissbrauch ist. Niemand würde auf die Idee kommen, bei körperlicher oder sexualisierter Gewalt gegen Kinder nichts einzuschreiten und die Kinder weiter der Gewalteinwirkung auszusetzen.

Kinder sind vor Gewalt, und damit auch vor Eltern-Kind-Entfremdung, zu schützen

§1631 BGB: Inhalt und Grenzen der Personensorge

(2) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.


Wenn sich erste Anzeichen zeigen, dass in einer Trennungssituation ein Elternteil die Entfremdung vom anderen Elternteil (bewusst oder unbewusst) vorantreiben könnte, sollte dies aktiv angesprochen werden. Den Eltern wird damit gezeigt, dass die beteiligten Fachkräfte die Situation im Blick haben.

Gleichzeitig bietet ein offener Umgang mit dem Thema die Chance, beide Eltern in den Prozess einzubinden und Verhaltensänderungen einzuleiten, sofern die Eltern hierzu in der Lage sind. Unter Umständen kann eine therapeutische Unterstützung hilfreich sein. Bei leichten Formen von Eltern-Kind-Entfremdung kann diese noch relativ einfach abgewendet und die Situation auch langfristig stabilisiert werden, wenn beide Elternteile wieder in die Lage versetzt werden, ihr Verhalten an den tatsächlichen Bedürfnissen der Kinder auszurichten.

Zu beachten ist allerdings, dass eine induzierte Eltern-Kind-Entfremdung häufig mit psychischen Störungen einhergeht (wie z.B. Borderline, Narzissmus). In solchen Fällen ist es den entfremdenden Elternteilen häufig nicht möglich, ihr Verhalten zu ändern und den Fokus auf das Wohlergehen des Kindes zu legen.

Sollte keine Verhaltensänderung stattfinden, ist zwingend frühzeitig eine Gefährdungseinschätzung vorzunehmen, denn Zeit schafft Fakten. So kann ein frühzeitiger Obhutswechsel mit eingeschränkten, unter Umständen auch begleiteten, Umgängen mit dem entfremdenden Elternteil langfristig die Möglichkeit bieten, dem Kind den Kontakt zu beiden Eltern zu erhalten.

Mein neuer Gastbeitrag auf gedankenwelt.de: Wie Du in Fällen von Eltern-Kind-Entfremdung vorgehen kannst.

Kernpunkte:

– Eltern-Kind-Entfremdung ist die Folge von Verhalten

– Eltern-Kind-Entfremdung kann nur verhindert werden, wenn der entfremdende Elternteil sein Verhalten ändert oder das Kind vor diesem Verhalten geschützt wird

– Umgangsregelungen oder begleitete Umgänge sind weitestgehend wirkungslos, solange das Kind in der restlichen Zeit weiterhin den entfremdenden Verhaltensweisen ausgesetzt ist

– Eltern-Kind-Entfremdung ist eine Gewaltform. Es sind daher dieselben Schutzmechanismen anzuwenden wie in anderen Gewaltfällen gegen Kinder auch.

Zögerliches Handeln verstärkt die Belastung der Kinder

Rechts-Tipp zur Eltern-Kind-Entfremdung

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in seiner Entscheidung Pisica ./. Moldavien (23641/17 vom 29.10.2019) festgestellt, dass staatliche Behörden eine aktive Pflicht haben, rechtzeitig notwendige Maßnahmen gegen eine Entfremdung zu ergreifen und notwendige Maßnahmen zur Kontakt-Wiederherstellung zu ergreifen. Dabei müssen sie zugig vorgehen. Notfalls ist auch eine Fremdunterbringung des Kindes zur Wiederanbahnung des Kontaktes angemessen. Es wurde festgestellt, dass der artikulierte Wille von Kindern nicht immer auch deren Wohl entsprechen muss.

Mit dieser Entscheidung wurde „Parental Alienation“ offiziell als Kindesmissbrauch durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anerkannt. Die Entscheidung wurde von Sünderhauf / Widrig ausführlich in einem juristischen Fachartikel kommentiert.

Eine deutsche Übersetzung der EGMR-Entscheidung haben wir auf unserer Seite veröffentlicht.

In einer weiteren Entscheidung hat der EGMR Italien wegen nicht ausreichender Maßnahmen zur Sicherung und Wiederherstellung des Kontaktes zwischen Vater und Kind verurteilt, und dabei auf systematische Mängel in der Umsetzung des als durchaus ausreichenden, nationalen Rechts hingewiesen. Die Entscheidung A.T. vs Italien 40910/19 vom 24.06.2021 haben wir mit einer kurzen Übersetzung ebenfalls auf unserer Seite veröffentlicht.

Zeit als entscheidender Faktor

Je weiter die Entfremdung fortgeschritten ist, desto intensiver sollte auch die therapeutische Unterstützung der Kinder erfolgen. Während bei leichten Entfremdungsformen oftmals keine therapeutischen Maßnahmen erforderlich sind, müssen bei mittleren und schweren Formen zunehmend intensivere Maßnahmen ergriffen werden, um den Kindern wieder zu einer realen Weltsicht auf ihren entfremdeten Elternteil und auch ihr Umfeld zu verhelfen.

Je fortgeschrittener die Entfremdung ist, desto schwieriger wird die Wiederanbahnung des Kontaktes mit dem entfremdeten und vom Kind abgelehnten Elternteil. Wichtig in solchen Fällen ist vor allem, dass Kind dem Einfluss des entfremdenden Elternteils zu entziehen. Meist wird hierfür eine Kontaktpause von 1 – 3 Monaten eingelegt, während derer das Kind sich in stationärer / teilstationärer therapeutischer Behandlung befindet. Der Kontakt mit dem entfremdeten Elternteil wird erst wieder angebahnt, wenn das Kind hierzu in der Lage ist.

Über solche international verbreiteten und evaluierten Interventionsprogramme können auch mehrjährige Entfremdungen rückgängig gemacht und der Kontakt zum entfremdeten Elternteil wiederhergestellt werden. Trotzdem werden die Kinder in solchen Fällen häufig langfristige Schäden davontragen. Diese sind jedoch meist geringer, als es beim Verbleib beim entfremdenden Elternteil gewesen wäre.

Die Kinder haben die Chance, wieder stärker in die Selbstwahrnehmung zu kommen und ein gesundes Beziehungsverhältnis zu entwickeln, welches es ihnen später ermöglicht, eigene Beziehungen zu führen.

Rechts-Tipp zur Eltern-Kind-Entfremdung

Zur Abwendung einer weiteren Entfremdung kann eine zeitweise Fremdunterbringung mit dem Ziel, das Kind wieder in den Haushalt des bisher abgelehnten Elternteils zu integrieren, gerechtfertigt sein. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes 1 BvR 2108/14 vom 22.09.2014

In hartnäckigen Umgangsrechts-Verweigerungsfällen („PAS“) ist als letztes Mittel der Entzug der elterlichen Sorge gemäß §1666 BGB (Kindeswohlgefährdung) in Betracht zu ziehen
OLG Frankfurt 6 WF 168/00 vom 26.10.2000

Die Wiederanbahnung mit dem entfremdeten Elternteil

Auch die Eltern benötigen, insbesondere bei schweren Entfremdungen, oftmals Unterstützung.

Der (ehemals) entfremdete Elternteil benötigt in einigen Fällen Unterstützung, um in dieser für ihn emotional oftmals enorm belastenden Situation aufzufangen und stabilisiert zu werden. So kann ihm erklärt werden, wie sein Kind sich fühlt und welche Entwicklungsschritte auf dem Weg hin zu einer Stabilisierung des Kindes zu erwarten sind. Neben den emotionalen Bedürfnissen des Kindes muss auch auf die emotionale Situation des Elternteils eingegangen werden, damit dieser nicht aus Angst und Sorge das Kind überfordert oder im Extremfall das Kind komplett abschottet, was zu einer erneuten Entfremdung führen könnte.

Fachtipps zur Eltern-Kind-Entfremdung

Wenn in einem Entfremdungsfall mit bereits anhaltendem Kontaktabbruch die Empfehlung gegeben wird, der entfremdete Elternteil soll doch versuchen mit Briefen sein Interesse am Kind zu zeigen, ist dies meist ein Weg zur Verfestigung der Entfremdung.

Die Professionen stützen sich häufig darauf, dass der betreuende, entfremdende Elternteil ja zugesagt hätte, dem Kind die Briefe zu übergeben. Wohlgemerkt der Elternteil, der häufig gerichtliche Anordnungen und Empfehlungen ignoriert. In diesem Fall vertraut man aber (erneut) darauf und wird vielleicht sogar Recht haben.

Dem Kind werden die Briefe dann übergeben, denn diese stellen eine wunderbare Gelegenheit dar, das Kind weiter zu konditionieren in seiner Ablehnung des anderen Elternteils. Jedes Wort kann verdreht, die Ablehnung des Kindes im Loyalitätskonflikt noch weiter verstärkt werden.

Merke: Eine erfolgversprechende Wiederanbahnung von Kontakten zum Kind ist häufig nur möglich, wenn der Einfluss des entfremdenden Elternteils begrenzt oder das Kind diesem entzogen wird. In anderen Fällen stellen solche Maßnahmen oft eher noch eine Verstärkung der Entfremdung und der Belastung des Kindes dar.

Der Kontakt zum entfremdenden Elternteil

Wie und in welchem Umfang ein Kontakt zum entfremdenden Elternteil stattfinden kann, hängt vor allem von dessen Verhalten und seiner Einsichtfähigkeit in die Schädlichkeit des eigenen Verhaltens ab. Trotzdem ist es für das Kind wichtig, auch nach einem Aufenthaltswechsel zum ehemals entfremdeten Elternteil den Kontakt zum entfremdenden Elternteil zu halten. Auch dieser stellt einen wesentlichen Teil der Identität des Kindes dar.

Hierbei muss jedoch dafür Sorge getragen werden, dass das Kind vor erneuten Traumatisierungen geschützt und nicht überlastet wird. Sollte der entfremdende Elternteil noch nicht die erforderliche Einsicht in die schädigende Wirkung seines Handels haben, so wird in der Regel maximal begleiteter Umgang möglich sein.

Liebe der Kinder entsteht aus der Beziehung zu den Eltern.

Lies zu diesem Thema auch gerne unseren Beitrag auf Gedankenwelt.de „Wie Du in Fällen von Eltern-Kind-Entfremdung vorgehen kannst„, der auch noch ausführlicher auf die Situation der Kinder in Fällen von Eltern-Kind-Entfremdung eingeht.

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