Hochstrittigkeit ist KEIN unlösbares Schicksal!
Wenn man im Kontext von strittigen Trennungen und Scheidungen, bei denen Kinder involviert sind, das Label "hochstrittig" erhält, dann hat es häufig den Anschein, als ob der Fall damit erledigt ist.
Unlösbar, zu schwierig, da kann man nichts machen. Letztendlich glauben die meissten: das wird nichts. Es werden noch ein Paar Beratungs- und Unterstützungsangebote unterbreitet. Eltern und Kinder werden ihrem Schicksal überlassen. Die Professionen sehen, oftmals von jahrelangen Streitigkeiten selbst zermürbt, resigniert und hilflos zu, wie die Kinder nach und nach aufgerieben und so häufig selbst zu Problemfällen werden.
"Hochstrittig" ist nicht das Ende, sondern der Anfang der Beratungs- und Unterstützungsarbeit.
Und vor allem: Hochstrittigkeit ist lösbar!
Hochstrittigkeit und Kinderschutz
Das es den Kindern dabei meist zunehmend schlechter geht, wird zwar zur Kenntnis genommen. Gehandelt wird aber selten. Vielleicht werden die Kinder therapiert oder ihre Symptome behandelt - an der Ursache, nämlich dem Fehlverhalten eines oder beider Elternteile ändert sich aber nichts.
Frühes handeln ist notwendig, um die Kinder zu entlasten. Wie in Fällen von Gewalt oder Vernachlässigung ist abwarten und hoffen die falsche Option. Die Kinder müssen zeitnah durch Interventionen der Fachkräfte geschützt werden, wenn ihre Eltern nicht zu einer Verhaltensänderung in der Lage sind. Die Interventionen haben sich am Maßstab der Kindeswohlgefährdung (§1666 BGB) zu orientieren, um einen vorhersehbaren Schaden von den Kindern abzuwenden. Mehr dazu unter Folgen hochstrittiger Trennungen.
Überwindung des Hochstrittigkeit-Mythos bei der Arbeit mit der Entfremdung bei Trennung und Scheidung
Überwindung des Hochstrittigkeits-Mythos bei der Arbeit mit der Entfremdung bei Trennung und Scheidung Der nachfolgende Artikel der englischen Psychologin und Therapeutin Karen Woodall, die sich seit vielen Jahren auch international mit den Zusammenhängen rund um Eltern-Kind-Entfremdung beschäftigt, zeigt auf bemerkenswerte und eingängliche Weise, wie durch das vorschnelle Label „Hochstrittigkeit“ oder…
Warum wir das Kindeswohlprinzip abschaffen sollten
Autor: Markus Witt Eines der grundlegenden Prinzipien des deutschen Kindschaftsrechts ist das in §1697a BGB verbriefte Kindeswohlprinzip. Das Gericht soll – unter Berücksichtigung der tatsächlichen Gegebenheiten und Möglichkeiten sowie den berechtigten Interessen der Beteiligten – die Entscheidungen treffen, die „dem Wohl des Kindes am besten entspricht“. Was gut klingt und…
Wer etwas will, findet Wege. Wer etwas nicht will, findet Gründe
Es ist schon erstaunlich, wie in hochstrittigen Fällen meist ein Elternteil selbst die abstrusesten Gründe (er)findet, um eine Lösung zu verhindern. Noch verwunderlicher aber ist es, wenn dies von Fachkräften häufig unkritisch hingenommen wird.
Einfaches hinterfragen der Motivation ist unerlässlich, ebenso wie ein eigener Realitäts-Check. Zu einer Einigung müssen immer beide Eltern beitragen und genau diese Einigungs- und Kompromissbereitschaft sollte auch von beiden Elternteilen eingefordert werden.