Verfehlte Lösungsansätze in hochstrittigen Verfahren
Hochstrittige Trennungen zeichnen sich durch typische, immer wieder zu beobachtende, Verhaltensmuster aus. Dabei zeigen diese Verhaltensmuster nicht nur die Eltern, sondern auch die in einen solchen Fall involvierten Fachkräfte wie Jugendamtsmitarbeiter, Richter, Verfahrensbeistände, welche immer wieder verfehlte Lösungsansätze in hochstrittigen Verfahren anwenden, die nicht zum Erfolg führen.
Einige Verhaltensmuster haben positive, deeskalierende, Auswirkungen auf die Konfliktdynamik der Eltern. Andere feuern den Streit erst richtig an und wirken als Brandbeschleuniger. Die Fachkräfte können so, bewusst oder unbewusst, Kinder belasten und so selbst zu einer sekundären Kindeswohlgefährdung beitragen. Der staatliche Schutzauftrag würde so ad absurdum geführt werden.
Nachfolgend sollen daher einige der häufigsten verfehlten Lösungsansätze in hochstrittigen Verfahren aufgezeigt werden. Sie sollen nicht anklagen, sondern zum Nachdenken anregen, zum Hinterfragen des eigenen handeln. Damit soll eine Möglichkeit gegeben werden, zukünftig zielgerichteter Intervenieren und so „hochstrittige“ Verfahren erst gar nicht eskalieren zu lassen. Zumindest wahrt es die Chance, zügig deeskalieren zu können und so den Kindern bessere Lebensumstände zu schaffen.
Wie immer auf dieser Seite gilt: haben Sie Hinweise, Anmerkungen, noch weitere verfehlte Lösungsansätze in hochstrittigen Verfahren? Senden Sie uns diese gerne über unser Kontaktformular oder per Mail an info@hochstrittig.org . Wir prüfen gerne, wie wir die weiteren Punkte hier darstellen können.
Verfehlte Lösungsansätze in hochstrittigen Verfahren sind:
- Das Kind muss zur Ruhe kommen
- Bei Streit der Eltern muss der Umgang reduziert werden
- „Die Eltern“ als Symbiose
- Wenn der betreuende Elternteil nicht will, kann man nichts machen
- Ein Obhutswechsel belastet das Kind
- Wir brauchen einen Kompromiss
- Ordnungsgelder schaden nur dem Kind
- Man muss doch Verständnis mit dem Elternteil haben
- Das kann man aussitzen, das regelt sich mit der Zeit
- Wenn die Kinder in die Pubertät kommen, dann kommen sie schon von ganz alleine
- Sie können ihrem Kind ja Briefe schreiben
- Da sollen die Eltern erst einmal einen Kurs / ein Programm machen
- Den Vorwürfen muss man nachgehen
Das Kind muss zur Ruhe kommen
Wenn Eltern streiten, belastet das die Kinder. Es liegt also der Schluss nahe, dass es Kinder entlastet, wenn sie zur Ruhe kommen. So weit, so gut. Die Situation wird aber häufig in der Form gelöst, dass der Elternteil, der den Kontakt zum Kind sucht (und den das Kind in der Regel auch wünscht / benötigt), aus dem Leben des Kindes entfernt wird. Der Elternteil wird dann meist mit der Aussage beruhigt, dass der Kontakt wiederaufgenommen werden könnte, wenn das Kind etwas zur Ruhe gekommen ist.
Das Problem dabei: dies funktioniert so gut wie nie. Warum? Weil nicht der Kontakt zum Umgang suchenden Elternteil das Problem war, sondern die Ablehnung des überwiegend betreuenden Elternteils. Dessen Bedürfnisse wurden bedient. Er fühlt sich bestätigt und wird alles unternehmen, damit das Kind nach der Kontaktpause unter keinen Umständen mehr das Bedürfnis äußert, Kontakt mit dem anderen Elternteil zu suchen. Ist das Kindeswohl?
Die Ruhe ist eine Friedhofsruhe
Völlig übersehen wird in solchen Fällen das Kind. Dieses steckt in einem tiefen Loyalitätskonflikt und liebt beide Eltern. Selbst wenn es verbal etwas anders äußert (zu eigenen Schutz äußern muss), möchte es keinen Elternteil verlieren. Es möchte, dass der Streit aufhört, dass es aus dem Loyalitätskonflikt entlassen wird. All dies wird aber nicht erreicht, wenn der Umgang suchende Elternteil aus dem Leben des Kindes verbannt wird. Loyalitätskonflikt, Trauer und Schuldgefühle sind bei den Kindern weiterhin vorhanden. Häufig sogar noch größer als zuvor, wenn das Kind sich selbst mitverantwortlich dafür macht, dass der Elternteil aus seinem Leben verschwunden ist. Oftmals hat das Kind dies möglicherweise in seiner Not selbst verbal so geäußert hat.
Der ehemalige Familienrichter Jürgen Rudolph hat diese Ruhe als „Friedhofsruhe“ bezeichnet. Das Kind wird mit seinen Sorgen, seinen Nöten, seinen Schuldgefühlen häufig bei dem Elternteil allein gelassen, der den größten Anteil an dieser kindlichen Notlage trägt.
Ruhe kehrt vor allem für Ämter und Gerichte ein, weil es keine weiteren Verfahren mehr gibt. Diese haben bewusst oder unbewusst an einer Eltern-Kind-Entfremdung mitgewirkt. Sie tragen damit auch Mitverantwortung für die dadurch entstandene Schädigung des Kindes.
Das Kind taucht dann häufig erst Jahre später wieder in Erscheinung. Es hat schulische Problemen, braucht Hilfen zur Erziehung, zeigt opponierendes Verhaltens, Alkohol-, Drogen- oder psychische Probleme, bei denen es Unterstützung bedarf.
Rechtzeitiges Handeln kann Kinder schützen
Solche Schädigungen des Kindes hätten verhindert werden können, wenn man frühzeitig geprüft hätte, welcher Elternteil den Streit provoziert, das Kind belastet und häufig eine negative Einstellung gegenüber dem anderen Elternteil hat. Dies mag zwar unbequemer sein, aber deutlich nachhaltiger und die Kinder weniger belastend. Denn der Umgang ist meist nicht das Problem. Es ist das Verhalten eines (oder beider) Elternteils, wie wir im Artikel Umgang und Sorgerecht sind nicht das Problem beschrieben haben.
Daher: das Kind kommt am ehesten zur Ruhe, wenn die Eltern ihr Verhalten ändern. Dazu sollten die Eltern viel stärker in die Verantwortung genommen werden. Dann kehrt irgendwann für das Kind auch eine Entspannung ein – mit beiden Eltern, sofern diese jeweils zur Verhaltensänderung fähig sind.
Das eliminieren eines Elternteils aus dem Leben des Kindes geht am eigentlichen Problem dagegen fast immer. Meist vergrößert dies die Probleme für das Kind nur noch.
Bei Streit der Eltern muss der Umgang reduziert werden
Dies schließt unmittelbar an das Argument „das Kind muss zur Ruhe kommen“ an. Wenn ein Elternteil den anderen aus dem Leben des Kindes ohne objektiv nachvollziehbaren Grund verdrängen will, dann kann die Lösung nicht sein, diesem Drängen nachzugeben. Dies wäre, als wenn Öl ins Feuer gegossen werden würde.
Trotzdem wird in der gelebten Praxis immer wieder versucht, vor allem auf Drängen des betreuenden Elternteils, dem Umgang zu reduzieren, auf begleiteten Umgang zu beschränken oder ähnliches. Diesem Ansinnen wird von den Fachprofessionen erschreckend oft unkritisch gefolgt. Die Praxis zeigt, dass sich dadurch eine immer weiter eskalierende Spirale in Gang setzt, die sich erst beim Kontaktabbruch und Eltern-Kind-Entfremdung abflacht (siehe: das Kind muss zur Ruhe kommen). Die Reduzierung des Umgangs führte hingegen nicht zu einer Entspannung der Situation. Warum macht man es dann immer wieder?
Besser geht es mit beiden Eltern
Besser wäre es, dem Kind beide Eltern zu erhalten, mit den Eltern arbeiten. So ungewöhnlich es auch klingen mag, aber die Doppelresidenz (Wechselmodell) wäre in vielen sehr strittigen Fällen die beste Möglichkeit, um den Eltern eine Chance zu geben, auf Augenhöhe ihr Verhalten ändern zu können. Wenn ein Elternteil sein das Kind belastendes Verhalten auch mittelfristig nicht ändern kann oder nicht ändern will, dann muss das Kind aber oftmals zu seiner eigenen Entlastung zum anderen Elternteil wechseln.
Man hätte dann aber die Option erhalten, dass beide Eltern zur Betreuung der Kinder zur Verfügung stehen. Hat man den erziehungsfähigeren und kompromissbereiteren Elternteil frühzeitig in seinem Kontakt zum Kind eingeschränkt oder einen Kontaktabbruch hingenommen oder unterstützt, dann fehlt diese Option. Man weiß dann zwar, dass das Kind bei einem meist hoch defizitären Elternteil aufwächst, könnte den anderen Elternteil dann aber meist nur über die sehr hohe Hürde einer zwischenzeitlichen Fremdunterbringung in das Leben des Kindes integrieren.
Daher: das frühzeitige Limitieren des Kontakts zu einem Elternteil, ohne dass es dafür einen in der Person oder dem Verhalten dieses Elternteils liegenden Grund gibt, ist nicht zielführend. Es verschärft meist die Probleme noch zusätzlich.
„Die Eltern“ als Symbiose
Die Eltern streiten, können sich nicht einigen, können nicht kommunizieren, sind hochstrittig. Liest man Berichte von Beratungsstellen, Jugendämtern, Verfahrensbeiständen, Gutachtern oder auch Gerichtsbeschlüsse, bekommt man den Eindruck, dass „die Eltern“ ein symbiotisches, nicht differenzierbares Konstrukt sind.
Stellen wir uns einmal folgende Situation vor: „Das Kind wird bei den Eltern geschlagen und misshandelt. Aufgrund der Kontinuität bleibt das Kind bei dem Elternteil, bei dem es schon bisher überwiegend lebte“.
Bleibt das Kind jetzt vielleicht bei dem einen Elternteil, der es geschlagen hat? Das weiß man nicht, da man nicht nach Mutter und Vater differenzierte, sondern nur von „die Eltern“ sprach.
Differenzierung tut Not
Dieses Beispiel soll verdeutlichen, dass wir bei der Beurteilung einer Situation nie von „die Eltern“ sprechen sollten. Wir müssen sehr genau betrachten, wie sich die Mutter und wie sich der Vater verhält. Denn „die Eltern“ sind keine Symbiose, sondern Menschen mit eigenen Stärken, Schwächen und Verhaltensweisen. All diese wirken sich auf das Empfinden und die Entwicklung des Kindes aus.
Juristisch wird immer wieder damit argumentiert, dass man einen Elternteil für Fehlverhalten nicht durch sorgerechtliche oder umgangsrechtliche Entscheidungen bestrafen kann. Dies ist rechtlich korrekt, denn alle Entscheidungen haben sich nach dem unbestimmten Begriff des „Kindewohls“ zu richten.
Was übersehen wird: man bestraft mit einem Obhutswechsel, Sorgerechtsentzug oder Umgangseinschränkung nicht den Elternteil. Man trifft damit eine Entscheidung, die zum Wohl des Kindes notwendig ist und sich aus dem Verhalten der Mutter und dem Verhalten des Vaters ableitet. Nicht der Elternteil wird bestraft, sondern das Kind entlastet und geschützt.
Wer ist Verursacher des Streits
So simpel es auch klingt, in der Praxis wird dies viel zu selten berücksichtigt. Man könnte es auch kurz nach dem Verursacherprinzip betrachten. Wer die Verantwortung für Streit, Kommunikationsprobleme etc. trägt und sich nicht ernsthaft um Einigung und Besserung bemüht, muss mit den Konsequenzen leben, da mit solchem Verhalten dem Kind geschadet wird. Um festzustellen, wer welchen Anteil und welche Verantwortung an der Situation hat, hilft es nicht, sich nur auf „die Eltern“ zu beziehen. Dies würde praktisch eine Sippenhaft für den Elternteil bedeuten, der sich um Einigung und Deeskalation bemüht. Man muss bei Problemen und Defiziten klar und deutlich nach Mutter und Vater differenzieren.
Der Begriff „die Eltern“ sollte ausschließlich in Situationen genutzt werden, in denen beide Eltern gemeinsam etwas Gutes für ihr Kind geleistet haben. Hier macht der Begriff Sinn. So kann man das „Elternteam“ positiv hervorheben, die Elternebene stärken und Mutter und Vater verdeutlichen, wie positiv es gesehen wird, wenn sie sich gemeinsam für ihr Kind einsetzen.
Wenn der betreuende Elternteil nicht will, kann man nichts machen
Man könnte diese Punkt auch mit „wer das Kind hat, hat die Macht“ überschreiben. Der betreuende Elternteil ist die heilige Kuh, hat es durch die Betreuung des Kindes ja so schwer und deshalb muss man auch für jegliches Fehlverhalten Verständnis haben. Maßnahmen gegen diesen Elternteil gehen ja gar nicht. Dann hätte er oder sie es ja noch schwerer und dass würde das Kind zusätzlich belasten.
Damit wird dem betreuenden Elternteil quasi ein Freifahrtschein für jegliches Fehlverhalten ausgestellt.
Fakt ist, gerade der überwiegend betreuende Elternteil hat eine noch deutlich höhere Verantwortung gegenüber dem Kind. Wird er dieser nicht gerecht, muss dies eigentlich noch früher zu Konsequenzen führen als beim Umgangselternteil.
Daher Perspektivwechsel bitte: der Betreuende Elternteil hat den größten Einfluss auf das Kind und damit auch eine größere Verantwortung für das Kind. Wird er seiner Verantwortung nicht gerecht, so muss er diese Verantwortung entweder stärker mit dem anderen Elternteil teilen (Wechselmodell, Doppelresidenz) oder aber abgeben (Obhutswechsel), wenn seine Verantwortungsdefizite zu groß werden. Ein folgenloses Agieren ist jedenfalls keine Lösung, die dem Kind hilft. Der staatliche Schutzauftrag und das Wohlergehen des Kindes sieht keine Ausnahme gegenüber einem betreuenden Elternteil vor. Im Gegenteil, sind die Anforderung an diesen sogar deutlich höher.
Ein Obhutswechsel belastet das Kind
Wenn das Kind seinen Lebensmittelpunkt von einem zum anderen Elternteil verlegen würde, dann wäre dies eine massive Belastung für das Kindeswohl. Dies wäre nicht zu rechtfertigen. So ein häufig zitiertes Dogma, welches dann unverrückbar im Raume steht. Dies selbst dann, wenn die Eltern bisher im Verhältnis 60:40 betreuten, nahe beieinander lebten und das Kind dasselbe soziale Umfeld von beiden Haushalten erreicht. Gerade in solchen Fällen zeigt sich, dass das größte, historisch gewachsene Hindernis in den Köpfen derjenigen liegt, die darüber entscheiden müssen.
Fakt ist, dass das Mysterium des einen „Lebensmittelpunktes“ bereits lange auch wissenschaftlich entkräftet ist. Kinder haben häufig bei beiden Eltern ihren Lebensmittelpunkt mit unterschiedlichen Zeitanteilen haben. Und noch in der Kita, Schule und vielleicht bei den Großeltern. Hat etwa schon einmal jemand infrage gestellt, wenn Kinder 10 Stunden am Tag in Hort und Schule betreut werden? Dies entspricht mehr als 2/3 ihrer täglichen Wachzeit? Wo ist dann der Lebensmittelpunkt? Bei getrennten Eltern wird dann oft die Fremdbetreuungszeit in Hort und Kita mit einberechnet, selbst wenn der „Umgangselternteil“ gleich viel oder sogar mehr persönliche Betreuungszeit mit dem Kind hätte wie der sogenannte „hauptbetreuende“ Elternteil. Daher sollte genau hingeschaut werden, worüber man eigentlich spricht.
Ein Obhutswechsel bietet mehr Chancen, als angenommen
Wenn ein Obhutswechsel in Erwägung gezogen wird, dann wird dies in der Regel Gründe haben, die für das Kind eine erhebliche Belastung bedeutet haben. Ein Obhutswechsel sollte also nicht als unüberbrückbare Hürde, sondern als in hochstrittigen Fällen viel öfter in Betracht zu ziehende Option betrachtet werden.
- Welche Chancen ergeben sich hieraus für das Kind?
- Wie kann es von der Reduzierung der Belastung durch den anderen Elternteil profitieren?
- Kann durch einen Obhutswechsel dem Kind möglicherweise langfristig der Kontakt zu beiden Eltern erhalten werden?
- Tritt durch die Ankündigung eines möglichen Obhutswechsels vielleicht eine Verhaltensänderung des bisher hauptbetreuenden Elternteils ein?
Sicherlich dürfen auch Faktoren wie soziales Umfeld, Schule etc. nicht vernachlässigt werden. Dies gilt aber auch bei Umzügen des hauptbetreuenden Elternteils, wo solche Belastungsfaktoren nur selten berücksichtigt werden. Ein Obhutswechsel bietet in vielen hochstrittigen Fällen auf jeden Fall deutlich mehr Chancen, als ihm bisher an Risiken zugeschrieben werden. Er sollte daher von alten Dogmen befreit und neutraler betrachtet werden.
Wir brauchen einen Kompromiss
Es mag befremdlich wirken, dass gerade der Kompromiss bei den verfehlten Lösungsansätzen auftaucht. Er ist doch eigentlich das, was Elternschaft auch ausmacht. Ein Berücksichtigen von verschiedenen Positionen und Sichtweisen, aus denen ein guter Kompromiss zum Wohle des Kindes erwächst. Ein solcher Kompromiss sieht dann in etwa wie folgt aus:
Beide Eltern bewegen sich aufeinander zu. Am Ende finden sie eine Lösung, am besten noch unter Berücksichtigung der Wünsche und Bedürfnisse der Kinder. Ein solcher Kompromiss ist nicht verfehlt, sondern wünschenswert. In der Praxis laufen familienrechtliche Kompromisse allerdings häufig völlig anders ab.
Ein familienrechtlicher Kompromiss
Ein Elternteil, meist der überwiegend betreuende, beharrt auf seiner Position. Der andere, meist Umgang suchende, wird ermutigt, einen Schritt auf den anderen Elternteil zuzugehen, damit eine Einigung in Gang kommt. Dieser Vorgang wird so oft wiederholt, bis der Umgang suchende Elternteil die Position des betreuenden Elternteils übernommen hat. Alle Professionen sind froh, einen Kompromiss gefunden zu haben. Nur ist dies fair, würden sie selbst den Kompromiss so eingehen? Wohl kaum. Wie würden Sie sich als Umgang suchender Elternteil fühlen?
Der Klügere gibt solange nach, bis er merkt, dass er der Dümmere ist.
Daher: bei einem Kompromiss sollten sich immer beide aufeinander zu bewegen. Die Verweigerung eines Elternteils sollte von den Fachprofessionen nicht unterstützt, sondern offen thematisiert werden. Dies vor allem, wenn zu erkennen ist, dass der verweigernde Elternteil vorwiegend seine eigenen Interessen vertritt und sich durch die Verweigerung eigene Vorteile sichern will. Solche Vorteile darf es nicht geben, im Gegenteil, sollten bei Verweigerung auch mit Konsequenzen angekündigt und notfalls auch umgesetzt werden.
Ein guter Kompromiss ist dann erreicht, wenn beide Eltern diesen mit gutem Gewissen mittragen können.
Ordnungsgelder schaden nur dem Kind
Der Gesetzgeber hat zum Schutz des Umgangsrechts mit §89 FamFG eine Möglichkeit geschaffen, einen Elternteil, der gegen eine gerichtliche Umgangsregelung verstößt, zu ermahnen, diese Umgangsregelung einzuhalten. Bis zu 25.000 EUR oder ersatzweise 6 Monate Ordnungshaft können verhängt werden.
Nun gibt es vielfach die Ansicht und Argumentation, dass mit der Verhängung von Ordnungsgeldern gegen den betreuenden Elternteil ja das Kind geschädigt werden würde. Das Kind würde ja die schlechte Laune des betreuenden Elternteils mitbekommen. Es würde auch unter den eingeschränkten finanziellen Mittel durch die verhängten Ordnungsgelder leiden, unter einer Haft natürlich sowieso. Also wäre es doch besser gar nicht erst Ordnungsgelder zu verhängen.
Diese Argumentation kann man dann getrost auch weiterspinnen, dass auch Körperverletzung, Raub oder andere Straftaten nicht geahndet werden dürfen, wenn dieser Mensch ein betreuender Elternteil ist, oder? Sobald man ein Kind betreut, hätte man quasi einen Freibrief für sämtliche Vergehen, würde quasi über dem Gesetz stehen. Kommen jetzt Zweifel an der Argumentation auf?
Wofür werden Ordnungsgelder eigentlich verhängt?
Ein Ordnungsgeld wird nur verhängt, wenn jemand gegen die Regeln verstoßen hat, hier sogar gegen einen gerichtlichen Beschluss. Wenn dieser irgendeinen Wert haben soll, dann müssen Verstöße geahndet werden.
Aber schadet das nicht dem Kind? Hier sollte man nach Auslöser und Wirkung unterscheiden. Auslöser war der Verstoß gegen die Umgangsregelung, meist, dass dem Kind das Recht auf Umgang mit seinem anderen Elternteil verwehrt wurde. Damit wurde dem Kind Schaden zugefügt. Diese Verletzung des Rechts des Kindes wird geahndet. Würde man dem Elternteil keine Grenzen aufzeigen, würde dies bedeuten, dass man den Rechten des Kindes keinerlei Bedeutung beimisst bzw. nicht bereit ist, dessen Rechte zu schützen. Das Kind wäre diesem Elternteil schutzlos ausgeliefert.
Merke: Nicht die Strafe schadet dem Kind, sondern die Handlung, die zur Verhängung der Strafe geführt hat.
Aus diesem Grund sollten Ordnungsmittel auch so gewählt werden, dass der Elternteil die Botschaft versteht. 20 EUR werden kaum jemanden bewegen, sein Verhalten zu verändern. 20% vom Monatslohn und 50% oder 100% im Wiederholungsfall werden da schon eher Wirkung zeigen, in hartnäckigen Fällen durchaus auch mal ein oder zwei Wochen Haft, in denen das Kind beim anderen Elternteil gut untergebracht ist. In den Fällen, wo der Elternteil zu einer Verhaltensänderung fähig ist, wird er sein Verhalten ändern. Ist er nicht zur Verhaltensänderung in der Lage, würde sich sowieso die Frage des Obhutswechsels stellen.
Man muss doch Verständnis mit dem Elternteil haben
Aber er oder sie hat es doch so schwer, da muss man doch verstehen, dass nicht alles so perfekt läuft und er oder sie sich so verhält. Eine solche Solidarisierung des Helfersystems ist immer wieder zu beobachten, sehr häufig mit dem überwiegend betreuenden Elternteil. Dieser ist ja „alleinerziehend“ und muss die ganze Last der Betreuung und Versorgung des Kindes alleine tragen. Da muss man dann auch Verständnis dafür haben, dass die eigenen Emotionen über den Bedürfnissen des Kindes stehen, aktiv gegen den anderen Elternteil gearbeitet und agitiert wird. Man muss halt abwarten, bis dieser Elternteil sich in seiner schwierigen Situation wieder beruhigt hat.
Und, wo ist hier der Fehler? Genau, an keiner Stelle wird in Betracht gezogen, was das Verhalten dieses Elternteils für das Kind bedeutet. Streit anheizen, das Kind beeinflussen, Kontakt zum anderen Elternteil verweigern, die eigenen negativen Emotionen auf der Paarebene auf der Elternebene ausleben? All dies sind Dinge, die dem Kind und seinem Wohl (dem sogenannten Kindeswohl) schaden. Es kommt hier also darauf an, die Handlungen der Eltern in Bezug auf die Kinder zu beurteilen, was leider häufig nicht geschieht.
Das Kind schädigendes Verhalten darf nicht toleriert werden
Es muss klar sein: es ist nicht akzeptabel, wenn dem eigenen Kind geschadet wird. Ein solches Verhalten muss dem Elternteil gespiegelt und klar darauf hingewiesen werden, dass ein solches Verhalten nicht toleriert werden kann. Gibt es keine positive Verhaltensänderung wäre ansonsten zu prüfen, ob der andere Elternteil sich besser auf die Bedürfnisse des Kindes einstellen kann.
In Bezug auf die häufig angeführten Belastungen Alleinerziehender sei noch angemerkt, dass die größte Hilfe doch wäre, wenn der andere Elternteil mehr von dieser Last mitträgt. Genau dies soll aber häufig gerade in hochstrittigen Fällen verhindert werden. Sich dann über die Belastung zu beschweren oder diese anzunehmen ist widersinnig. Deshalb, genau hinschauen, welchen Anteil derjenige selbst an der verursachten Situation hat, die er oder sie beklagt.
Das kann man aussitzen, das regelt sich mit der Zeit
Mit der Zeit wird es schon werden. Die Argumentation ist ähnlich wie bei „das Kind muss zur Ruhe kommen“. Zwar ist es richtig, dass sich in „normalen“ Fällen auch mit der Zeit die Wogen glätten und sich der Streit legt.
Nicht aber in hochstrittigen Fällen.
Ein Abwarten führt in diesen Fällen fast immer zu einer Verschärfung der Situation und zu weitaus höheren Belastungen für die Kinder. Durch „abwarten“ und „aussitzen“ kann man den Kindern quasi dabei zusehen, wie ihr Leid größer wird. Diese Beschreibung mag hart erscheinen, beruht aber leider auf umfangreichen Erfahrungen. Darum sollte dem Beschleunigungsgrundsatz in allen Ebenen Rechnung getragen werden, sei es bei Jugendämtern oder Familiengerichten.
Schnelles Handeln ist aktiver Kinderschutz.
Den Eltern muss durch entsprechende Maßnahmen frühzeitig das Spielfeld für ihre Streitigkeiten genommen werden, klare Regelungen getroffen und dann intensiv mit den Eltern gearbeitet werden, um einen Weg zu suchen (und hoffentlich zu finden), wie die Eltern selbst wieder miteinander klarkommen können und die Bedürfnisse der Kinder im Blick behalten.
Es mag bequem sein, im Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren darauf zu hoffen, dass sich die Dinge mit der Zeit erledigen. Das Kind hoffentlich irgendwann mal sagt, dass es einen Elternteil nicht mehr sehen möchte, endlich 14 wird (dann entscheidet das Kind, nicht mehr Richter oder Behörde) oder 18 (raus aus dem System, dann müssen sich andere Institutionen um die Spätfolgen kümmern). Manchmal resigniert auch ein Elternteil und gibt verzweifelt, genervt, am Ende seiner Kräfte oder seiner finanziellen Mittel, auf. Akte zu, Fall erledigt. Alles gut? Nein, denn diese Verwaltungseffizienz wird auf Kosten der Kinder und mindestens eines Elternteils erkauft, widerspricht eklatant dem Schutzauftrag des Staates.
Daher: ein aussitzen, vertagen, verschleppen von Verfahren und Entscheidungen ist ein aktives Streitverschärfen von Fachprofessionen (sekundäre Kindeswohlgefährdung) und widerspricht dem Wohlergehen von Kindern.
Wenn die Kinder in die Pubertät kommen, dann kommen sie schon von ganz alleine
Gerne wird eine solche Aussage noch ergänzt um „sie sind ja noch jung, sie können ja noch weitere Kinder kriegen“ oder „das Leben hat doch noch so viele andere schöne Dinge, für die sie ohne das Kind jetzt endlich Zeit haben“. Häufig kommen solche Argumentationen in Verbindung mit „das Kind muss zur Ruhe kommen“ oder ähnlichem.
Das Problem hierbei: niemand weiß, ob die Kinder wirklich kommen werden. Gerade in sehr schwierigen Fällen ist es nicht das Kind, sondern der Loyalitätskonflikt, geschürt durch den betreuenden Elternteil, der das Kind am Kontakt zum anderen Elternteil hindert. Dieser verschwindet nicht mit der Zeit, sondern verstärkt sich sogar noch, je länger kein Kontakt besteht.
Wenn dieser Elternteil dann noch zwei, drei, vier Jahren wieder bei Jugendamt oder Gericht erscheint und feststellt, dass das Kind nicht gekommen ist, sich die Situation sogar noch verschlechtert hat, was dann? Die Reaktion ist dann meist betretenes Schulterzucken und die Feststellung, dass man jetzt nach so langer Zeit nichts mehr machen könne. Zwar schade, aber da sei man machtlos, dumm gelaufen.
Zeit schafft Fakten
So häufig, wie dieser Fehler gemacht wird, muss man davon ausgehen, dass es in vielen Fällen eine mehr oder weniger bewusste Variante von aussitzen oder vertagen des Problems ist, in dem Bewusstsein, dass sich das Problem mit der Zeit dahingehend regelt, dass man nichts mehr tun muss.
Der Elternteil, der einen solchen Ratschlag hört sollte sehr genau überlegen, ob er sich darauf einlassen will. Die Gefahr, dass dies der direkte Weg in einen sehr langen, vielleicht Jahrzehnte dauernden Kontaktabbruch und einer Eltern-Kind-Entfremdung zu seinen Kindern mündet, ist in hochstrittigen Trennungskonflikten jedenfalls sehr hoch. Die Wiederanbahnung oder Stabilisierung der Kontakte stellt hingegen meist die deutlich bessere Chance dar, den Kontakt aufrecht zu erhalten als eine sehr häufig trügerische Hoffnung auf ein ungewisses und unwahrscheinliches Wunder.
Sie können ihrem Kind ja Briefe schreiben
Eine weitere Form von „aussitzen“ und „in der Pubertät kommen die Kinder von ganz alleine“ ist der Ratschlag, dass man ja versuchen könne, zu seinem Kind durch Briefe schreiben Kontakt aufzunehmen und so die Beziehung wiederaufzufrischen und Kontakt herzustellen.
Dies mag in Fällen funktionieren, in denen sich Eltern und Kind auseinandergelebt haben, es einen von diesem Elternteil ausgehenden Anlass zum Kontaktabbruch gab oder ein Elternteil plötzlich verschwunden ist. In hochstrittigen Fällen, in denen das Kind häufig aktiv in den Elternkonflikt einbezogen, beeinflusst und manipuliert wird, ist der Ratschlag des Briefeschreibens aussichtslos und hat noch nie funktioniert. Solange das Kind in der Obhut eines Elternteils ist, der den anderen ablehnt, werden solche Briefe das Kind entweder gar nicht erreichen oder aber ein willkommener Anlass sein, dem Kind zu vermitteln, wie schlecht der andere Elternteil doch ist, indem jedes Wort in solchen Briefen mit einer negativen Auslegung bedacht wird.
Wenn ein solcher Ratschlag in schwierigen Trennungskonflikten, bei denen der Kontakt bereits abgebrochen ist, gegeben wird, dann bedeutet dies lediglich: eine völlige Hilflosigkeit desjenigen, der den Ratschlag gibt oder aber den Versuch, sich des Problems durch das Wecken einer diffusen, irrealen Hoffnung für längere Zeit vom Hals zu schaffen und so den Status quo zu fixieren.
Besser und Erfolg versprechender wäre in solchen Situationen, die therapeutische Arbeit mit beiden Eltern (einzeln oder gemeinsam) und dem Kind, um Kontakt wiederherzustellen. Notfalls sind auch Interventionen gegen den betreuenden Elternteil zu prüfen, wenn dieser an dem Prozess nicht aktiv und positiv mitwirkt.
Da sollen die Eltern erst einmal einen Kurs / ein Programm machen
Es gibt wirklich gute Angebote für getrennte Eltern in schwierigen Situationen. Kinder im Blick, Kinder aus der Klemme oder zahlreiche weitere Angebote, um Eltern zu unterstützen. Allen diesen Eltern gemein ist, dass sie das Potential haben, ihren Blick auf die Kinder zu richten. Auch weitere, therapeutische Angebote können Sinn machen. Trotzdem verbleibt eine Restmenge an Eltern, bei denen nichts hilft. Selbst das explizit für hochstrittige Eltern konzipierte Programm „Kinder aus der Klemme“ hat nur in 1/3 der Fälle Erfolg, in einem weiteren Drittel verbessert sich die Situation mit weiterer intensiver Nachbetreuung zumindest.
Nur was ist mit dem restlichen Drittel und weiteren Eltern? Diese werden über Jahren von einer Maßnahme in die nächste geschickt. Es wird immer wieder etwas Neues ausprobiert und der ganze Gemischtwarenladen der Jugendhilfe abgespult. Zwar war von Anfang an davon auszugehen, dass kaum die Möglichkeit bestand, dass sich bei solchen Eltern etwas verbessern wird (der geschulte Beobachter erkennt dies in der Regel schon nach kurzer Zeit), trotzdem werden über Jahre zahlreiche Träger der Jugendhilfe mit solchen Eltern beschäftigt und auch das Kind umfangreichen therapeutischen Unterstützungsmaßnahmen unterzogen. Alles häufig zu Kosten eines kleinen Einfamilienhauses, die die Staatskasse, also der Steuerzahler, zu tragen hat.
Und der Konflikt ebbt nicht ab, das Kind geht kaputt
Währenddessen kann man dabei zusehen, wie es den Kindern zunehmend schlechter geht und sich der Streit nicht legt. Wirtschaftlich betrachtet würde man von einer Fehlinvestition sprechen. Aufs Kind und die Eltern bezogen von einer familiären Tragödie vor den Augen der Fachprofessionen.
Nur: wo war der Fehler, man will doch helfen? Ja, aber dann passgenau und zielführend. In solch schwierigen Fällen wäre die frühe Intervention wichtig. Die Eltern müssen frühzeitig einen klar definierten Rahmen erhalten, in dem sie ihre Elternschaft ausüben können und das Kind bestmöglich vor den Konflikten der Eltern geschützt ist. Eine gerichtliche Entscheidung, Umgangsregelung, Klarstellungen zur Ausübung des Sorgerechts, falls erforderlich Umgangspflegschaft oder Hilfen zur Erziehung. Möglichst wenig Spielraum, den die Eltern zum Austragen des Konfliktes nutzen können. Auch ein Obhutswechsel oder, in ganz schwierigen Fällen, wo die Kinder durch beide Eltern belastet werden, sollte auch eine (zeitweise) Fremdunterbringung geprüft werden.
Hat man die Situation auf diese Weise stabilisieren können, kann mit etwas Abstand überlegt werden, ob es Sinn macht, den Eltern dann Hilfe, Unterstützung oder Programme zuteilwerden zu lassen – und zwar nicht mit der Gießkanne, sondern zielgerichtet.
Den Vorwürfen muss man nachgehen
Hochstrittige Fälle sind geprägt von unendlich vielen Vorwürfen. Der hat dies gemacht, die jenes. Dabei gibt es Kleinigkeiten und schwerwiegende Vorwürfe. Es sind immer wieder zwei Vorgehensweisen zu beobachten, die beide nicht zu einer Lösung der Probleme beitragen.
Die eine ist, dass vor der Vielzahl von Vorwürfen kapituliert wird. Es wird denen nicht mehr nachgegangen, „die Eltern“ bekommen das Label „hochstrittig“ und man geht so weit als möglich zur Tagesordnung über.
Die andere ist, dass insbesondere Vorwürfe des überwiegen betreuenden Elternteils erst einmal als wahr angenommen werden. Wird ja schon was dran sein, sonst würde er oder sie das ja bestimmt nicht sagen. So prägt sich nicht nur ein Bild vom anderen Elternteil, sondern man liefert damit auch die Motivation, weitere Vorwürfe zu erheben. Irgendwann kann ein so beschuldigter Elternteil kein positives Bild mehr abliefern, denn irgendetwas von dem Dreck, der auf ihn geworfen wurde, bleibt immer haften. Und so ist zu beobachten, dass die Vorwürfe und damit der Dreck von einer Seite immer intensiver wird und das Bild von der anderen Seite immer schlechter. Oder wie würden Sie über jemanden denken, dem Alkoholismus, Gewalttätigkeit und sexueller Missbrauch vorgeworfen wird? Es wird ja schon was dran sein und auch verständlich, dass da kein Kind hin soll, zu solch einem Monster, stimmt´s?
Die eigene Wahrnehmung überprüfen
Haben Sie gerade an Zustimmung gedacht, an ein „ja, natürlich“? Dann lesen Sie bitte noch einmal die obigen Zeilen. Dort steht lediglich, dass diese Taten vorgeworfen wurden. Gilt in unserem Rechtssystem nicht immer noch die Unschuldsvermutung? Und trotzdem wird im Familienrecht und auch im Jugendamt / Verfahrensbeistand häufig eine Vorverurteilung bereits auf der Basis von Vorwürfen vorgenommen.
Stellen sich die Vorwürfe dann später als unberechtigt heraus, bleibt trotzdem etwas haften, so ein ungutes Gefühl. Vor allem, da meist in der Zwischenzeit noch weitere, schwerwiegende Vorwürfe erhoben (nicht bewiesen) wurden. Auf die Art und Weise lassen sich durch Ermittlungen, Strafverfahren und Beschwerden locker ein, zwei oder gar drei Jahre an Zeit gewinnen. Zeit, in der vielleicht kein Umgang stattfindet oder nur stundenweise in Begleitung. Zeit, in der faktisch Vorfestlegungen für spätere Entscheidungen getroffen werden.
Nehmen wir an, die Eltern lebten vorher eine Doppelresidenz (Wechselmodell), dann gab es Missbrauchsvorwürfe und nach zwei Jahren stellt sich heraus, dass diese unberechtigt waren. Zwischendurch gab es 3 Monate keinen Umgang und dann einmal im Monat für 2 Stunden begleiteten Umgang. Wird es nach Ausräumung der Vorwürfe dann wieder mit der Doppelresidenz weitergehen? Wohl kaum, man muss ja erst einmal vorsichtig wieder anbahnen, schauen, ob überhaupt wieder Übernachtungen möglich sind oder das Kind mittlerweile vielleicht eine derartige Ablehnung gegen diesen Elternteil entwickelt hat (warum nur …), dass der Umgang insgesamt schwierig wäre?
Zeit schafft Fakten
Wenn es das Ziel des anderen Elternteils war, den zweiten Elternteil aus der Beziehung zum Kind zu drängen, dann wurde dieses, vor den Augen der Fachkräfte, erreicht.
Vorwürfen nachgehen
Wichtig wäre es daher, Vorwürfen nachzugehen, und zwar in beide Richtungen. Ist der Vorwurf berechtigt, diese Frage wird häufig gestellt. Aber die Frage: Welche Motivation wird mit dem Vorwurf beabsichtigt? wird viel zu selten gestellt.
Den Absender des Vorwurfes in den Blick nehmen
Wenn die Vorwürfe eines Elternteils widerlegt wurden, immer abstruser werden oder sich dieser nicht einmal im Ansatz um eine einvernehmliche Lösung mit dem anderen Elternteil bemüht, dann sollte dringend ein genauerer Blick auf den Absender des Vorwurfes geworfen werden.
Meist reichen wenige, gezielte Fragen zu den Vorwürfen, um etwas über deren Hintergründe zu erfahren. Hier sind insbesondere Jugendämter und auch Familienrichter gefragt, an der Aufklärung mitzuwirken und so eine Eskalation des Streits zu verhindern.
Denn was passiert heute meist? Selbst wenn schwerste, strafrechtliche relevante Vorwürfe erhoben werden, die sich als falsch erweisen, hat dies keine Konsequenzen, obwohl es sich hierbei häufig um Straftaten handelt. Nirgendwo wird so viel gelogen wie im Familienrecht und daran haben die Fachprofessionen leider einen erheblichen Anteil.
Normalerweise müsste bei falschen, strafrechtlich relevanten Vorwürfen ein Strafverfahren eröffnet und beim Nachweis vorsätzlicher Falschbeschuldigungen auch eine Verurteilung erfolgen. Das sind keine Kavaliersdelikte, sondern schwerwiegende Vergehen. Wären sich dessen alle Beteiligten bewusst, würde von den meisten, taktisch erhobenen, falschen Vorwürfen abgesehen werden.
Was aber passiert: der beschuldigte Elternteil wird immer noch irgendwie als schuldig gesehen, selbst wenn seine Unschuld zweifelsfrei nachgewiesen wurde. Der andere Elternteil hat mittlerweile vielleicht das alleinige Sorgerecht, mehr Zeit mit dem Kind, volle Unterhaltsansprüche und die Gewissheit, damit Macht über den anderen Elternteil und einen Sieg im Trennungskrieg davongetragen zu haben. Alles mit Hilfe von möglicherweise strafrechtlich relevanten Vorwürfen, welche nicht geahndet werden. Ziemlich viele Motivatoren, ein solches Erfolgsmodell fortzuführen, finden sie nicht?
Falsche Vorwürfe können ein Produkt verfehlter Lösungsansätze sein
Wer sich über falsche Vorwürfe in hochstrittigen Trennungen aufregt, der muss diese aufklären und dabei beide Eltern betrachten. Und sollten sich Vorwürfe als falsch herausstellen, dann muss dies klare Ansagen, Konsequenzen beim Sorge- oder Umgangsrecht oder notfalls auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, wenn erkennbar ist, dass die Vorwürfe taktisch motiviert gewesen sein könnten.
Die Konsequenz wären zukünftig deutlich weniger falsche Vorwürfe. Zum einen gäbe es dann weniger Streit zwischen den Eltern, zum anderen könnte man dann auch schneller und intensiver berechtigten Vorwürfen nachgehen, die häufig in der Masse falscher Vorwürfe untergehen. Und Anwälte wären bei einer solche konsequenten Vorgehensweise sicherlich deutlich zurückhaltender mit „Streit als Strategie“ im Familienrecht.
Nur was ist, wenn sich die Vorwürfe zwar als falsch herausstellen, der Elternteil aber tatsächlich daran glaubt? Dann sollte geprüft werden, ob möglicherweise pathologische Ursachen (Stichwort: psychische Störungen) den Elternteil in seiner Wahrnehmung einschränken. Dann wäre aber auch zu klären, ob hier eine Gefährdung des Kindes im Haushalt dieses Elternteils bestehen würde.
Wie immer auf dieser Seite gilt: haben Sie Hinweise, Anmerkungen, noch weitere verfehlte Lösungsansätze? Senden Sie uns diese gerne über unser Kontaktformular oder per Mail an info@hochstrittig.org , wir prüfen gerne, wie wir die weiteren Punkte hier darstellen können.