Eltern-Kind-Entfremdung gib es gar nicht! So zumindest das Mantra, was neben einigen Interessengruppen, die ein gewisses Eigeninteresse an der Entfremdung von Kindern haben, immer wieder auch namhafte Wissenschaftler in Deutschland äußern. Wie kann das sein? Was steckt dahinter? Wie ist die Faktenlage?
Ausgangslage
Rund um das Thema Eltern-Kind-Entfremdung tobt seit Jahren eine erbitterte Auseinandersetzung. Gibt es Eltern-Kind-Entfremdung oder gibt es sie nicht?
Auf der einen Seite sind Eltern und Fachkräfte, die Eltern-Kind-Entfremdung tagtäglich erleben. Verhaltensweisen, die, von Wissenschaftlern in Abgrenzung zu anderen Entfremdungsformen klar definiert und in der Praxis festgestellt werden.
Auf der anderen Seite gibt es Interessengruppen, welche selbst Vorteile aus der aktiv induzierten Eltern-Kind-Entfremdung von Kindern vom anderen Elternteil ziehen. Gruppen, welche auch politische Unterstützung erfahren.

Der aktuelle Versuch
Prof. Dr. Heinz Kindler ist Diplom-Kinderpsychologe und einer der renommiertesten Wissenschaftler in diesem Bereich in Deutschland. Seine Werke, z.B. zum Kinderschutz, zählen zur Grundlagenliteratur in dem Bereich. Kindler ist Mitarbeiter am Deutschen Jugendinstitut (DJI). Dieses wird weit überwiegend auf den Bundesfamilienministerium finanziert. Das DJI ist dadurch in gewissen Abhängigkeit vom Bundesfamilienministerium. Mehrfach stand das DJI im Verdacht, wissenschaftliche Erkenntnisse den Vorstellungen des Ministeriums entsprechend „umzuinterpretieren“. Der bekannteste Versuch, der nach mehreren Klagen gegen das Ministerium untermauert werden konnte, war die Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“.
Kindler hat im Stern und in Geo im Oktober einen Artikel veröffentlicht („Wenn Kinder nach der Trennung den Kontakt zu einem Elternteil abbrechen“). Liest man ihn, vermittelt sich einem der Eindruck, dass Eltern-Kind-Entfremdung eine übertriebene Erfindung einiger Eltern wäre, die ihr eigenes Verhalten nicht reflektieren würden. Und ein Phänomen, welches jeder wissenschaftlichen Grundlage entbehren würde.
Spannend ist es, nachzuvollziehen, wie Kindler diesen Eindruck beim Leser erweckt. Wichtiger als das, was er sagt, ist, was er nicht sagt. Schauen wir uns die Bausteine im Einzelnen an.
Eltern-Kind-Entfremdung gibt es, aber …
Kindler räumt ein, dass es Beeinflussung von Kindern gegen den jeweils anderen Elternteil geben kann. Im umfangreichen Artikel, der das Thema Eltern-Kind-Entfremdung behandelt, nimmt diese Erkenntnis genau eine Antwort ein.
Ausführlich erläutert Kindler dann aber, dass der Kontaktabbruch auch z.B. durch folgende Umstände Zustandekommen kann:
- Der Elternteil hat kein Interesse an Kind
- Die Beziehung war bereits vor der Trennung schwach
- Dem Kind selbst erscheint es nicht wichtig, die Beziehung aufrecht zu erhalten
- Soziale Beziehungen am Wohnort des hauptbetreuenden Elternteils seinen dem Kind wichtiger als der Kontakt zum Elternteil
- Kinder lehnen einen Elternteil aus moralischen Gründen aufgrund er Umstände der Trennung ab
- Negative Umgangserfahrungen des Kindes
- Angst vor Übergaben
Kindler ist insofern zuzustimmen, dass auch dies Gründe sein können, warum Kinder den Kontakt abbrechen. Nur sind dies alles Gründe, die nicht unter Eltern-Kind-Entfremdung fallen. Die Abgrenzung zu anderen Entfremdungsformen, auf die Kindler seinen Vortrag fokussiert, sind seit langem im 5-Faktor-Modell zur Erkennung von Eltern-Kind-Entfremdung definiert.
Thema verfehlt
In der Schule würde der Lehrer feststellen „Thema verfehlt“. Statt einer 6 wurde er eine 5 als Note vergeben, da er das eigentliche Thema zumindest gestreift hat.
Kindlers Intention dürfte eine andere gewesen sein. Den Fokus des Lesers auf alle möglichen anderen Formen von Entfremdung zu lenken. Und sich nicht mit dem zu beschäftigen, was Eltern-Kind-Entfremdung ausmacht. Und das ist ihm mit schierer Masse an anderen Erklärungen gelungen.
Das erkennt aber nur, wer mit der Materie und den Hintergründen vertraut ist. Der unbedarfte Leser muss auf die Validität des Titels und der Institution vertrauen. Beides hat Kindler, zur wohl auch politisch erwünschten Desinformation, erfolgreich eingesetzt.

Wissenschaftlich nicht anerkannt?
Kindler stellt fest, dass „der Begriff Entfremdung oft mit dem hochstrittigen Parental Alienation Syndrome (PAS) in Verbindung“ stehe. Er grenzt ein: „Aber nicht alle, die heute von Entfremdung sprechen, übernehmen Richard Gardners Gedankenwelt vollständig oder teilweise. Sein Konzept ist wissenschaftlich nicht haltbar“. Und weiter: „Das PAS-Konzept wird weder von der WHO noch von großen psychologischen Fachverbänden als eigenständige Diagnose anerkannt.“
Damit hat Kindler absolut recht. Er stützt seine wissenschaftliche Ablehnung von Eltern-Kind-Entfremdung auf Gardner und PAS sowie dessen von Gardner anfangs noch angenommene Syndrom-Eigenschaft. Von PAS sprechen seit ca. 40 Jahren aber nur noch diejenigen, die Eltern-Kind-Entfremdung diskreditieren wollen.
Was Kindler auslässt, sind die gut 40 Jahre Wissenschaft und Forschung nach Gardner. Diese ist früh davon abgewichen, dass Eltern-Kind-Entfremdung eine Krankheit, ein Syndrom, wäre. Vielmehr sind es, auch von Gardner beobachtete, Handlungsweisen von Erwachsenen, welche sich bei Kindern auswirken, z.B. in Form von Verhaltensänderungen, Störungen der Eltern-Kind-Beziehung etc.
Handlungen sind selten als Diagnose anerkannt. Der Faustschlag findet sich in keinem Diagnosemanual. Das aus ihm entstehende Hämatom schon. Nur würde niemand infrage stellen, dass der Faustschlag ein Hämatom hervorrufen kann.
Kindler versucht aber den Eindruck zu erwecken, dass dadurch, dass PAS nicht in Diagnosemanualen vorhanden ist, die Auswirkungen des Verhaltens, welches zu Eltern-Kind-Entfremdung führt, nicht existieren würden. Also der Faustschlag kein Hämatom erzeugen würde, da der Faustschlag nicht in den Diagnosemanualen steht. Kindler setzt hier also auf eine leicht zu durchschauende Nebelkerze.
Wissenschaftlich nicht haltbar – Kindler!
Würde man Kindler nach wissenschaftlichen Maßstäben beurteilen, müsste man ihn an der Stelle vermutlich aus der wissenschaftlichen Gemeinschaft ausschließen. Er lässt die komplette, wissenschaftliche Diskussion der letzten Jahrzehnte, Studien und Erkenntnisse in seinen Ausführungen unbeachtet. Studien von Harman, Baker, Kruk, Lorandos, Templer, Bernet, Saunders, Afifi, Meland und vieler weiterer unbeachtet. Für Kindler ist es notwendig, um die Integrität der Erkenntnisse zu Eltern-Kind-Entfremdung infrage zu stellen. Unter Berücksichtigung von Fakten wäre ihm das nicht möglich.
Eine umfangreiche Darlegung des wissenschaftlichen Diskussionsstandes zum Thema Eltern-Kind-Entfremdung lässt sich unter anderem hier entnehmen:
Developmental psychology and the scientific status of parental alienation. Harman, J. J., Warshak, R. A., Lorandos, D., & Florian, M. J. (2022). Developmental psychology and the scientific status of parental alienation. Developmental Psychology, 58(10), 1887–1911. https://doi.org/10.1037/dev0001404
Eine Veröffentlichung aus Deutschland aus dem Jahr 2026 liefert ebenfalls einen umfassenden Einblick rund um Eltern-Kind-Entfremdung. Die Autoren, Prof. Dr. Hildegund Sünderhauf und Dr. Mark Serafin, legen dabei auch einen besonderen Fokus auf den kontroversen Diskurs zum Thema Eltern-Kind-Entfremdung.
Eltern-Kind-Entfremdung – Wissensstand und Kontroverse im Fachdiskurs, 2026, 259 Seiten, Beltz Juventa
Keine Datenlage zu Umplatzierungen?
Kindler mahnt auch vor einer „erzwungenen Umplatzierung“ zum abgelehnten Elternteil. Die Datenlage sei dünn, es gäbe nur wenige Fälle mit kleinen Stichproben. Eine deutsche Studie hätte gezeigt, dass familiengerichtliche Entscheidungen, welche dem Kindeswillen widersprachen, oft mit großem Leid und Angst einhergegangen sein sollten. Sie seien auch wenig stabil gewesen seien.
Auf was für eine Studie sich Kindler bezieht, ist unklar. Klar ist, dass er auch in diesem Fall die wissenschaftliche Datenlage außerhalb Deutschlands unberücksichtigt lässt. Diese besteht aus zahlreichen Studien über mehrere Jahrzehnte und mit tausenden involvierter Kinder. Es wurde nachgewiesen, dass die Herausnahme des Kindes aus dem Haushalt des entfremdenden Elternteils die wirksamste Maßnahme im Fall von Eltern-Kind-Entfremdung ist. Begleitet durch strukturierte und evaluierte Wiederanbahnungsprogramme konnte der Kontakt wiederhergestellt werden. Studien zeigten auch, dass dies nicht mit Schädigungen für Kinder verbunden ist. Ganz im Gegenteil dazu, wenn Kinder beim entfremdenden Elternteil verbleiben.
Eine kleine Auswahl an Studien:
Kindler schließt ohne belastbare Grundlage das wirkungsvollste und erfolgreichste Mittel zur Überwindung einer bereits erfolgten Eltern-Kind-Entfremdung aus. Ein Obhutswechsel / Umplatzierung ist der Schrecken entfremdender Elternteils. Nimmt diese ihnen doch die Verfügungsgewalt über das Kind und das Druckmittel gegen den anderen Elternteil. Kindler bedient deren Interessen, die dem Wohl der Kinder eklatant entgegenstehen, in bester Art und Weise. Als Experte für Kinderschutz ist dies inakzeptabel. Warum also tut er dies?

Wissenschaftliche Deutungshoheit
Das Deutsche Jugendinstitut (DJI) ist seit Jahrzehnten die bedeutendste deutsche Forschungseinrichtung in dem Segment. Die Deutungshoheit des DJI versucht auch Kindler zu verteidigen. Er bezieht sich, neben Gardner, ausschließlich auf deutsche Erkenntnisse. Studien, die vermutlich das DJI oder mit ihm verbundene Wissenschaftler selbst erstellt haben.
So könnte man in Anlehnung an Kindlers Argumentation vereinfacht sagen:
Was das DJI nicht festgestellt hat, gibt es in Deutschland nicht! Und was politisch nicht erwünscht ist, wird das DJI auch nicht feststellen.
Dem ist nicht so. Die wissenschaftliche Gemeinschaft forscht innerhalb und außerhalb Deutschlands und unabhängig vom DJI. Das Problem in Deutschland ist, dass die Finanzierung von Forschung in den Themenfeld in großen Teilen mehr oder weniger direkt einer staatlichen Steuerung über die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) oder dem Familien-, Forschungs- und Bildungsministerium unterliegt. Kapital für unabhängige Forschung ist in Deutschland zu wenig vorhanden.
Der Versuch der Deutungs-Alternative
2022 gab es den Versuch mehrerer renommierter Praktiker und Wissenschaftler, der Deutungshoheit des DJI eine erweiterte Perspektive entgegenzusetzen. In ihrem Aufsatz „Zur Notwendigkeit professioneller Intervention bei Eltern-Kind-Entfremdung“ ordneten sie Eltern-Kind-Entfremdung aufgrund praktischer Erfahrungen sowie deutscher und internationaler, wissenschaftlicher Erkenntnisse ein. Sie boten damit einen umfassenden, interdisziplinären Überblick über das Thema Eltern-Kind-Entfremdung.
Dem stellte sich die Phallanx aus Wissenschaftlern, überwiegend aus dem DJI, entgegen (Verdorbener Wein in neuen Schläuchen – Warum wir allzu vereinfachte Vorstellungen von „Eltern-Kind-Entfremdung“ hinter uns lassen müssen. Zimmermann, Janin/Fichtner, Jörg/Walper, Sabine/Lux, Ulrike/Kindler, Heinz (2023): In: Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe, 18. Jg., H. 2, S. 43-49)
Die Argumentationsmuster waren dieselben, welche Kindler auch jetzt in seinem Beitrag nutze.
Prof. Walper, langjährige Forschungsdirektorin des DJI, war jahrelang das öffentliche Sprachrohr. Nach ihrem Abschied in den Ruhestand (ihre Stelle ist seit über einem Jahr unbesetzt), muss es nun wohl Kindler allein richten, um zum Thema Eltern-Kind-Entfremdung die Deutungshoheit des DJI zu sichern. Als Experte für Kinderschutz diskreditiert er sich mit solchen Beiträgen leider selbst.

Im Recht wie in der Wissenschaft
Wie weit wir in Deutschland von der internationalen Debatte um Eltern-Kind-Entfremdung abgeschottet werden, zeigt auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) aus dem Jahr 2023.
Das BVerfG legte die Wissenschaftliche Debatte zu Eltern-Kind-Entfremdung in seiner Entscheidung ad acta:
„Soweit ersichtlich besteht nach derzeitigem Stand der Fachwissenschaft kein empirischer Beleg für eine elterliche Manipulation bei kindlicher Ablehnung des anderen Elternteils“
Jeder Praktiker dürfte bei solchen Ausführungen nur den Kopf schütteln. Von Kinderpsychologen, Erziehungswissenschaftlern usw. ganz zu schweigen. Jeder Jurist dürfte sich verwundert die Augen reiben, wie das Bundesverfassungsgericht mit solcher Absolutheit eine fachwissenschaftliche Debatte abräumt. Mit welcher Qualifikation und Grundlage? Die einzige wissenschaftliche Quelle, auf die sich das BVerfG bezog, war der zuvor zitierte Artikel der DJI-Wissenschaftler aus den Jahr 2023. Damit wurde deren wissenschaftliche Deutungshoheit des DJI in Deutschland höchstrichterlich bestätigt.
Zu den bemerkenswerten Hintergründen dieser Entscheidung haben wir einen ausführlichen Artikel veröffentlicht.
Eltern-Kind-Entfremdung gibt es!
Mittlerweile sind wir es in Deutschland (leider) gewohnt, dass objektive Fakten von gewissen, politischen und aktivistischen Gruppen als unwahr dargestellt werden. Trotzdem setzen sich mit der Zeit Wahrheit und Fakten durch.
Eltern-Kind-Entfremdung, klar abgegrenzt zu anderen Entfremdungsformen durch das 5-Faktor-Modell zur Erkennung von Eltern-Kind-Entfremdung, findet sich viel zu häufig im Kontext hochstrittiger Trennungen. Kinder werden aus Bedürftigkeit eines Elternteils oder als Waffe gegen den anderen Elternteil instrumentalisiert.
Machen wir sie unsichtbar, gefährden wir die psychische Gesundheit von Kindern.
Eltern-Kind-Entfremdung ist eine schwere Form des psychischen Missbrauchs von Kindern, der häufig lebenslange, psychische Schäden nach sich zieht. Eine frühzeitige Intervention ist möglich, gut wissenschaftlich erforscht, wirksam und notwendig.
Nicht, um den entfremdenden Elternteil zu bestrafen. Es geht um den Schutz der betroffenen Kinder. Eine gezielte Intervention erhöht die Chance, dass die Kinder langfristig den Kontakt zu BEIDEN Eltern erhalten können.
Ich würde mir wünschen, dass wir im deutschsprachigen Raum doch noch zu einer sachlichen, faktenbasierten und unideologischen Diskussion zum Thema Eltern-Kind-Entfremdung finden würden. Eine Diskussion, die internationale Erkenntnisse berücksichtigt. Eine Diskussion, die die Bedürfnisse der Kinder und nicht Egoismen von Eltern oder gewissen Interessengruppen in den Mittelpunkt stellt. Noch sind wir davon weit entfernt.
