Liebe Leser von hochstrittig.org,
wie oft sollten Kinder getrennter Eltern im Monat wechseln? Diese Frage stellt sich immer wieder, dabei ist die Lösung ganz einfach. Mindestens 40 mal im Monat sollte es schon sein, so zumindest die Empfehlung in unserem Blog-Beitrag. Ich bin mir sicher, dass Sie nach dem Lesen der Empfehlung ebenfalls folgen werden und eine neue Perspektive auf das Thema gewonnen haben.
Es geht vor allem darum, Eltern zu verdeutlichen, welche Anforderungen an sie gestellt werden und dass es nicht immer das Kind, sondern manchmal auch eigene Befindlichkeiten sind, die die Elternebene belasten. Hat ein oder haben beide Eltern dies noch nicht verstanden und eskalieren den Konflikt, sollten als STOP-Signal auch Ordnungsgelder verhängt werden. Je strittiger das Elternverhältnis, desto strenger sollten diese angewandt werden, wie das OLG Celle jüngst in einer Entscheidung festhielt. Eine Empfehlung, der wir uns aus Überzeugung anschließen.
Ein Klassiker in hochstrittigen Fällen sind Gewalt- und Missbrauchsvorwürfe. Hat tatsächlich Gewalt und Missbrauch vorgelegen, dann ist dies ein nachvollziehbarer Grund, weshalb auch die Elternebene belastet ist. In solchen Fällen muss dann genau geprüft werden, was insbesondere den Gewalt- und Missbrauchsopfern an Kommunikation und Kooperation auf der Elternebene zugemutet werden kann und wie die Einsichtsfähigkeit des Täters / der Täterin ist.
Nur sind nicht alle Gewalt- und Missbrauchsvorwürfe auch wahr. Eine aktuelle Studie aus den USA hat 500 Fälle von Eltern-Kind-Entfremdung untersucht. Dabei wurde festgestellt, dass 90% der Gewalt- und Missbrauchsvorwürfe falsch waren. Wir halten die Ergebnisse auch auf Deutschland und andere europäische Länder für übertragbar.
Es bedarf daher einer genauen Prüfung solcher Gewalt- und Missbrauchsvorwürfe. In nahezu jedem dieser Fälle liegt eine Straftat vor. Die Frage ist nur, wer Täter und wer Opfer ist. Denn auch falsche Gewalt- und Missbrauchsvorwürfe sind eine Form von Gewalt. Wenn falsche Gewalt- und Missbrauchsvorwürfe erhoben werden ist dann auch der Titel eines weiteren Blog-Beitrages, der Hinweise zur Herangehensweise in solchen Fällen gibt.
Dass solche Vorwürfe und auch Täter-Opfer-Umkehr immer präsenter werden, zeigen auch unsere Faktenchecks. Die dort präsentierten Fälle sind Teil einer breit angelegten Kampagne, um über falsche Gewalt- und Missbrauchsvorwürfe ein einseitiges und geschlechts-exklusives Täter-Opfer-Bild zu zeichnen. Jedem denkenden Menschen sollte aber klar sein, dass Gewalt kein Geschlecht, sondern vor allem Verhalten kennt. Verhalten, welches andere Menschen schädigt.
Das OLG Celle, das OLG Hamm und das OLG Braunschweig haben dies exemplarisch in den in unseren Faktenchecks dargestellten Fällen erkannt. Die dort involvierten Aktivistinnen greifen nicht nur die Gerichte an, sondern überziehen mittlerweile auch in gewisser Regelmäßigkeit hochstrittig.org mit Strafanzeigen und Unterlassungserklärungen. Und die Staatsanwaltschaften weisen diese ebenso regelmäßig zurück. Dafür stehen diese Aktivistinnen mittlerweile selbst im Fokus der Ermittlungsbehörden, da im Zusammenhang mit solchen Fällen regelmäßig auch Straftaten bis hin zu Entführungen begangen wurden.
Ein gutes Beispiel, wie Realität und Darstellung auseinanderfallen können, ist das Buch der Aktivistin Sonja Howard. „Im Zweifel gegen das Kind“ haben wir eine ausführliche Buch-Rezension gewidmet. Nicht als Kauf-Tipp, sondern als gut dokumentiertes Beispiel, wie mit falschen Gewalt- und Missbrauchsvorwürfen ein falsches Bild erzeugt werden sollte.
Allen an diesen Fällen beteiligten Fachkräften sprechen wir unser Mitgefühl aus, denn bei den dort aufgebotenen Widerständen dürfte die Befassung mit diesen Fällen enorme Energien erfordert haben. Wie man einfacher, effektiver und vor allem für die beteiligten Kinder weniger belastend mit diesen und auch weiteren hochstrittigen Fällen umgehen kann, wird auch weiterhin wichtiger Bestandteil der ehrenamtlichen Arbeit von hochstrittig.org bleiben. |