Liebe Leser von hochstrittig.org,
wenn ich heute eine weitere Eskalation im Familienrecht voraussage, kann dies entweder bedeuten, dass ich diese selbst hervorrufe. Da das aber nicht der Fall ist, kommt die zweite Option ist Spiel. Unsere Bundesregierung plant wieder eine Familienrechtsreform. Und wie jede dieser Reformen in den letzten Jahrzehnten wird auch diese zu einem deutlichen Anstieg der Verfahrenszahlen führen.
Grund dafür ist, dass sämtliche Optionen zur Deeskalation sorgsam ausgespart wurden. Selbst diejenigen, die die Expertenkommission des Bundesjustizministeriums (BMJ) bereits 2019 empfohlen hatten.
Ich wurde mit hochstrittig.org gebeten, zu den veröffentlichten Eckpunkten der Reform Stellung zu nehmen. Es bleibt die Erkenntnis, dass das Familienrecht zunehmend den Kriegstreibern überlassen wird. Die Friedensstifter ziehen immer häufiger frustriert ab. Eine ausführliche Bewertung aller Reform-Eckpunkte sowie Vorschläge, wie man doch noch zur Deeskalation beitragen kann, habe ich in der veröffentlichten Stellungnahme dargelegt.
Es gibt aber zumindest kleine Lichtblicke. So sollen zukünftig vollstreckbare Umgangsvereinbarungen auch ohne Gerichtsverfahren zwischen den Eltern geschlossen werden können. Weiterhin soll unter gewissen Umständen eine Beteiligung des hauptbetreuenden Elternteils an den Umgangskosten ermöglicht werden.
Wenn schon der Gesetzgeber keine Bereitschaft zeigt, familiengerichtliche Verfahren zu deeskalieren, dann sollten zumindest die Fachkräfte vor Ort ihr Möglichstes tun. Wie dies gelingen kann, war nicht nur Thema meiner Praxis-Workshops und des am 04.03.2024 um 18 Uhr stattfindenden Webinars „Hochstrittige Trennungskonflikte einfach lösen“, sondern auch unseres Blog-Beitrages. „Wie können Fachkräfte in hochstrittigen Fällen zum Teil der Lösung und nicht des Problems werden?“.
Auslöser für diesen Beitrag war ein Artikel in der Welt, für den auch in interviewt wurde. Meiner Aussage „Im Familienrecht herrscht vor allem das Recht des Rücksichtsloseren“ wollte der ebenfalls interviewte Familienrichter vor allem durch Abwarten und Einigung der Eltern begegnen. Gerade in hochstrittigen Fällen braucht es aber entschiedenes und vor allem schnelles Handeln.
Genau an diesem entschlossenen Handeln fehlte es auch in einem Fall, über den der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zu entscheiden hatte. Die slowakischen Gerichte haben es über Jahre unterlassen, die gerichtlichen Beschlüsse, die den Umgang zwischen Mutter und Sohn gewährleisten sollten, auch durchzusetzen. Dies stellt eine Verletzung der Menschenrechte dar. Ein solch zögerliches Verhalten ist aus meiner Erfahrung in vielen, hochstrittigen Fällen auch in Deutschland an der Tagesordnung – und auch hier eine Menschenrechtsverletzung. Die Entscheidung habe ich zusammengefasst und bewertet und zusätzlich auch eine deutsche Übersetzung erstellt, um die Nachvollziehbarkeit zu erleichtern.
Erleichtert wird auch die Einschätzung des Falles „Die Wochenbettmutter“ durch unseren neuesten Faktencheck. Der Fall erlangte über Nacht deutschlandweit Bekanntheit als angeblicher Skandal, bei dem Polizisten einer unschuldigen Mutter brutal und rücksichtslos das Neugeborene entrissen. Der Fall wurde auch im Buch der Aktivistin Sonja Howard und ihrer Co-Autorin Jessica Reitzig „Im Zweifel gegen das Kind“ skandalisiert.
Bei Betrachtung der Fakten stellte sich die Situation gänzlich anders dar. Sowohl die Aktivistin Carola Wilcke, die die Mutter in ihrem Haus versteckte, als auch die Mutter selbst, haben sich strafrechtlich wegen diverser Vorgänge zu verantworten.
Strafrechtlich sollte auch ich zur Verantwortung gezogen werden. Frau Howard hatte versucht, mich mundtot zu machen, über ihren Anwalt eine Unterlassungsverfügung zu erwirken und stellte anschließend eine Strafanzeige wegen übler Nachrede. Wie auch schon vorherige Strafanzeigen aus dieser Aktivisten-Community liefen diese allerdings ins Leere. Denn nicht die Wahrheit, sondern nur die Verfälschung derselben stehen unter Strafe.
In dem Sinne lassen Sie uns weiterhin gemeinsam dafür sorgen, dass hochstrittige Fälle möglichst gar nicht erst entstehen und Lösungen gefördert werden.
P.S.: Die Webinare werden auf vielfache Nachfrage auch in den nächsten Monaten noch einmal angeboten. Die konkreten Termine folgen demnächst. Zu den Webinaren zum eigenen Anteil und Selbstfürsorge (27.02.2024 18 Uhr), hochstrittige Fälle einfach lösen (04.03.2024 18 Uhr) und zum richtigen Umgang mit hochstrittigen Eltern (19.03.2024 18 Uhr) können Sie sich gerne noch anmelden.
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