Liebe Leser von hochstrittig.org,
unsere neuen Webinar-Fortbildungstermine sind veröffentlicht. Neu hinzu gekommen sind die Themen häusliche Gewalt und Missverständnisse in der Zusammenarbeit von Fachkräften und Eltern.
Erneut angeboten werden Webinare zu Betreuungsmodellen, Eltern-Kind-Entfremdung, zur professionellen Intervention bei hochstrittigen Trennungen, zum eigenen Anteil und Selbstfürsorge.
Speziell für Fachkräfte ist der Praxisworkshop. Für Lehrer, Schulsozialarbeiter, Ärzte, Therapeuten uvm. gibt es Tipps, wie sie mit hochstrittigen Eltern umgehen.
Viele der Webinare werden kostenfrei, mit der Bitte um eine kleine Spende, angeboten. Melden Sie sich gleich an.
Thematisch habe ich diesen Monat zwei Klassiker aufgegriffen.
"Die Eltern können nicht kommunizieren" ist einer davon. Dabei hat der Gesetzgeber und die Rechtspsychologie zu dem Thema bereits viel geschrieben und Anforderungen formuliert. Fordert man diese ein, wird man in sehr vielen Fällen die Kommunikation der Eltern beflügeln. Passend dazu habe ich auch ein 2-seitiges Handout für Eltern erstellt, welches in der Beratungspraxis oder auch bei Gericht gerne eingesetzt werden kann.
Der andere Klassiker sind Betreuungsmodelle und deren Voraussetzungen. Bisher wird immer nur darüber gesprochen, welche Anforderungen eine gelingende Doppelresidenz (Wechselmodell) erfüllen muss. Niemand hat aber jemals die Frage gestellt: Was braucht es für ein gelingendes Residenzmodell?
Es ist eine Fehlannahme zu glauben, dass das Residenzmodell automatisch die bessere Option ist, wenn Kinder durch Streit oder Kommunikationsprobleme belastet sind. Wichtig ist es daher, genau zu schauen, was Betreuungsmodelle leisten können - und was nicht. Im Residenzmodell jedenfalls sind die Anforderungen an den hauptbetreuenden Elternteil weitaus höher als in der Doppelresidenz.
Das auch Gerichte nicht immer wissen, wie angemessen mit dem Begriff "hochstrittig" umzugehen ist, zeigt eine aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
Es hob eine Entscheidung des OLG Hamm auf, welches den "hochstrittigen" Eltern das Sorgerecht entzog und auf einen Ergänzungspfleger übertrug. Dieser hatte schon im Verfahren geäußert, an der Situation nichts ändern zu wollen. Somit bestand auch keine Grundlage, den Eltern das Sorgerecht zu entziehen. Denn mit einem solch erheblichen Eingriff muss auch immer eine Verbesserung der Situation für die Kinder einhergehen. Ich werde mich zu einem späteren Zeitpunkt noch ausführlicher mit dieser Entscheidung auseinandersetzen.
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