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Liebe Leser von hochstrittig.org,
lang ist es her seit dem letzten Newsletter. Andere Herausforderungen haben meine zeitlichen Kapazitäten gebunden. Es geht mit dem Projekt und den Informationen aber natürlich weiter.
Im Rahmen meiner Einzelberatungen stehen meine Klienten immer wieder vor der Herausforderung, das Verhalten der Ex-Partnerin oder des Ex-Partners zu verstehen. Was haben sie getan, das ein solches Verhalten rechtfertigen würde? Oftmals nichts, denn es ist erlerntes Verhalten aus der Kindheit und dem Elternhaus, welches oftmals einen erheblichen Anteil an der hochstrittigen Konfliktdynamik hat. Den Hintergründen und Handlungsmöglichkeiten habe ich in einem neuen Blog-Beitrag beleuchtet.
Ein Update gibt es auch zum Faktencheck Anette W. Wir erinnern uns, die Mutter, welche gegen nahezu jede gerichtliche Anordnung verstoßen hat, ihr Kind mit Hilfe ihrer als fast sektenartig bezeichneten Unterstützer jahrelang verschleppt hatte. Die Medien hatten mehrfach nachweislich falsch über den Fall berichtet und die Mutter als Opfer dargestellt. Dabei verübte sie schlicht Selbstjustiz zu Lasten ihrer Kinder. Sie wurde mittlerweile gefunden und muss sich nun strafrechtlich für ihr Verhalten verantworten. Aus den vorherigen Verurteilungen wegen Verstoß gegen gerichtliche Entscheidungen musste sie bereits 150 Tage Ordnungshaft absitzen. Nach meinem Kenntnisstand die bisher längste, verhängte Ordnungshaft in Deutschland und angesichts der beispiellosen Missachtung gerichtlicher Entscheidungen und des Kindeswohls auch angemessen.
Es war aber kein Einzelfall. Über diesen und weitere, unter anderem den medial präsenten Fall Block und weitere Entführungs- und hochstrittige Fälle habe ich auch mit dem Journalisten Tom Noga in seinem Podcast gesprochen. Dabei geht es auch um die Frage, was man hätte anders machen können und um die auch redaktionellen Hürden, wenn über solche und ähnliche Fälle berichtet werden soll.
Deutlich wird dabei auch, wie hilflos das familienrechtliche System auf Eskalationen von Elternteilen reagiert, solange diese die Verfügungsgewalt über die beteiligten Kinder haben. Es ist ein Balanceakt zwischen „dem Kind nicht schaden wollen“ und „den Konflikt eindämmen“. Im Ergebnis ist es dann meist Kapitulation vor dem eskalierenden Elternteil und Kinder, die diesem Machtmissbrauch auch vom Hilfssystem schutzlos ausgeliefert werden.
Wie es besser gehen kann, beschreibt die ehemalige US-Kriminalbeamtin Catherine MacWillie in einem Aufsatz aus dem Jahr 2020, den ich schon lange veröffentlichen wollte. Nun liegt die deutsche Übersetzung vor. Im Blog-Beitrag „Wer nicht hören will, muss fühlen“ gehe ich auf die wichtigsten Punkte des Artikels ein und zeige auf, wie zahlreiche Empfehlungen von MacWillie auch im Rahmen des deutschen Rechts bereits heute umgesetzt werden können. Ich mache ebenso Vorschläge, wie das deutsche Recht weiterentwickelt werden könnte, um das Umgangsrecht besser zu schützen, streitlustigen Eltern klare Grenzen zu setzen und Hochstrittigkeit einzudämmen. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass dazu auch die Fachkräfte ihr Verhalten verändern müssen. Ein Punkt, den ich immer wieder betone und auch in entsprechenden Fortbildungen erwähne.
Verändern müsste auch der Gesetzgeber das Familienrecht. Ein erneuter Anlauf nach den geplanten Eckpunkten der Ampelregierung 2024 nimmt die heutige Regierungskoalition. Der aktuelle Entwurf des Bundesjustizministeriums greift viele Punkte des vorherigen Reformvorhabens auf. Während der unbestimmte Rechtsbegriff des „Kindeswohls“ erstmals klarer ausdifferenziert werden soll, schleicht sich im Gewaltschutz der neue, unbestimmte Begriff der „Unzumutbarkeit“ ein. Obwohl betont wird, dass eigentlich kein Handlungsbedarf zum Gewaltschutz besteht, da das aktuelle Recht bereits nahezu alle Handlungsmöglichkeiten bietet, nimmt dieser einen Großteil des Reformpakets ein. Wie aber die mit der Thematik überforderten Familiengerichte dies umsetzen sollen, bleibt unklar. Bereits heute erleben wir, dass falsche Gewaltvorwürfe ein häufiges, taktische Mittel in hochstrittigen Konflikten sind und es bleibt zu befürchten, dass dies mit den geplanten Entwürfen, sollten diese denn Gesetz werden, nicht besser wird.
Zu dem Entwurf werde ich noch im Detail Stellung nehmen. Schon jetzt kann man aber feststellen, dass vor allem die Leerstellen, welche zu einer Deeskalation des elterlichen Konflikts führen können, weiterhin bestehen. Auch von einer Reform des konfliktfördernden Unterhaltsrechts ist bisher leider nichts zu hören und zu sehen.
Da sich der Gesetzgeber weiterhin vor seiner Verantwortung, ein zeitgemäßes Unterhaltsrecht zu schaffen, drückt, liegt es an den Familiengerichten, hier im Einzelfall einen Ausgleich zu schaffen. Das Oberlandesgericht Braunschweig entschied in einem Fall, in dem der Vater zwar umfangreich (5 von 14 Tagen), aber unterhalb der Zeitanteile eines „echten“ Wechselmodells, betreute, dass durch den Aufwand, den er selbst durch die Betreuung leistet und damit auch den Aufwand im Haushalt der Mutter reduziert, die Unterhaltszahlung deutlich reduziert werden kann. Zum Artikel
Die Entscheidung geht in die richtige Richtung, garantiert aber keine bundesweit einheitliche Rechtsprechung. Somit hängt es vom Glück und Wohnort ab, welche Entscheidung man bekommt. In einem Rechtsstaat ist dies nicht hinnehmbar, weshalb der Gesetzgeber hier endlich tätig werden muss.
Zum Abschluss habe ich dann noch einen Praxistipp, auf den ich durch einen meiner Klienten aufmerksam gemacht wurde. Wie KI bei der Kommunikation hochstrittiger Eltern helfen kann. Neben Beratung und Coaching kann die KI eine gute Unterstützung sein, die eigene Kommunikation besser zu verstehen, zu deeskalieren und für die Zukunft zu optimieren, wie ich im Blog-Beitrag aufzeige.
Wenn Sie Fragen, Tipps oder Anregungen zu den Themen haben, melden Sie sich gern.
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