Dazu Markus Witt, Gründer von hochstrittig.org: „Hier wird eine Mutter von Aktivistinnen-Gruppen rund um die feministische Autorin Christina Mundlos unter Bezug auf die Istanbul-Konvention als Opfer dargestellt, welche bei Betrachtung der Fakten Täterin ist. Sie reklamiert für sich einen ausartenden Gewaltbegriff, ignoriert jegliche Gerichtsbeschlüsse zum Schutze ihrer Kinder“. Es wurden zehn Aussagen zu dem Fall geprüft, von denen neun nachweisbar falsch und eine unbelegt sind.
Anette W. hat ihre Tochter entführt und lebt mit ihrer Tochter seit mittlerweile zwei Jahren in der Illegalität. Sie provozierte mehrere Polizeieinsätze, widersetzt sich jeglichen Vollstreckungsversuchen und wird von einem Umfeld abgeschirmt, welches durch das OLG Celle als „vergleichbar mit der Situation in einer Sekte“ bezeichnet wird. Hinzu kommt, dass nahezu jedes Verhalten, welches nicht den Erwartungen der Mutter entsprach, von ihr als Gewalt bezeichnet wird – selbst, dass der Vater sein eigenes Fahrzeug verkaufte und es nicht der Mutter überlies.
„Auch solche Fälle landen dann in der Statistik zu häuslicher Gewalt, welche nur die (auch falschen) Anzeigen im Hellfeld, nicht aber die Verurteilungen enthält“, erläutert Witt. Dies wird auch in Berichterstattungen und von den zuständigen Ministerinnen immer wieder falsch dargestellt. Dunkelfeldstudien zu häuslicher Gewalt zeigen, dass die Täter-Eigenschaft bei Häuslicher Gewalt zu etwa gleichen Teilen zwischen Männern und Frauen verteilt ist.
Auch im Fall Anette W. griffen sowohl der MDR als auch die taz unreflektiert das Bild „Mutter = Opfer – Vater = Täter“ auf, ohne die vorhandenen Fakten zu berücksichtigen. Insbesondere der MDR scheint in diesem Fall eine aktive Rolle bei den illegalen Aktivitäten der Mutter eingenommen zu haben, worauf auch das OLG Celle in seinem Beschluss hinweist. Die erforderliche journalistische Sorgfalt, Objektivität und professionelle Distanz wurden hier scheinbar nicht gewahrt.
Das Fachportal hochstittig.org mahnt angesichts dieser Umstände, sich nicht in eine Geschlechterdiskussion verwickeln zu lassen, sondern auf das Verhalten und nicht das Geschlecht abzustellen. Insbesondere die Medien haben in familienrechtlichen Fällen eine hohe Verantwortung, objektiv zu berichten und sich nicht instrumentalisieren zu lassen. Denn eines komme bei der Betrachtung von häuslicher Gewalt immer wieder zu kurz. Der Schutz von Kindern vor Gewaltanwendung, egal, welchen Geschlechts der oder die Täterin ist. |