Der Vater ein Gewalttäter, die schützende Mutter hilfloses Opfer kinderschädigender Familiengerichte. So wird von der selbsternannten Kinderschutzexpertin Sonja Howard der Fall der Maria B. und auch weitere dargestellt.
Das Recherche-Team von hochstrittig.org hat dem einen Faktencheck gegenübergestellt und zehn Falsch-Behauptungen Howards aufgedeckt. Vom falschen Gewaltvorwurf der Mutter wurde der Vater freigesprochen, zahlreiche weitere Behauptungen geben lediglich die Sicht der Mutter wieder und decken sich nicht mit den Fakten.
Dazu Markus Witt, Gründer von hochstrittig.org: "Kinderschutz beruht auf Fakten. Sonja Howard betreibt eine Instrumentalisierung des Begriffes, um unliebsame Gerichtsentscheidungen zulasten einer uneinsichtigen und das Kind schädigenden Mutter zu skandalisieren, wie wir es leider in vielen Fällen erleben".
Beim Kinderschutz aber komme es nicht auf das Geschlecht, sondern auf das Verhalten von Elternteilen an, worauf Witt ausdrücklich hinweist. Versuche, Verhalten ausschließlich einem Geschlecht zuschreiben zu wollen, würden die Gefahr bergen, Lücken im Kinderschutz zu erzeugen.
Sonja Howard, die auch Mitglied im Betroffenenrat der Bundesregierung des unabhängigen Beauftragten für die Aufklärung sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) ist, stellt ihr Engagement unter ihr Label "in dubio pro infante" (im Zweifel für das Kind). Diesem Anspruch können ihre falschen Darstellungen, die lediglich die Sicht der Mutter übernehmen und eigene Falschdarstellungen ergänzen, jedoch nicht gerecht werden. Diese sind eher geeignet, Kinder zu gefährden.
Fraglich ist, ob die Schauspielerin Karoline Herfurth, welche Schirmherrin von Howards Initiative ist und sich bereits früher für den Kinderschutz eingesetzt hat, sich bewusst ist, für welche Zwecke ihr Name tatsächlich eingesetzt wird.
Im Fall Maria B. nimmt die Entwicklung des Sohnes seit dem Wechsel zum Vater zumindest erste positive Entwicklungen. Einige Defizite, die noch aus der Zeit bei der Mutter stammten, konnten bereits aufgearbeitet werden, bei anderen wird es noch länger dauern.
Witt jedenfalls mahnt auch die Medien zu gewissenhafter Prüfung. Nicht überall, wo "Kinderschutz" draufstehe, werde auch tatsächlich Kinderschutz betrieben. Hier seien alle Beteiligten aufgefordert, sich an Fakten zu orientieren.
Der Faktencheck ist auf hochstrittig.org (https://hochstrittig.org/der-fall-maria-b/) hinterlegt. Die betreffende Entscheidung des Oberlandesgerichts Braunschweig, welche eine detaillierte Sachverhaltsaufklärung betrieben hat, ist unter dem Aktenzeichen 1 UF 180/20 vom 22.07.2022 einsehbar. |