Gerade wurden die neuen Sätze zum Kindesunterhalt anhand der Düsseldorfer Tabelle bekannt gegeben. Immer weniger Eltern können diesen leisten, seit Jahren steigt der Streit um Kind und Geld an. Der lange geforderte Systemwechsel beim Unterhalt bleibt aus. Am einfachsten wäre es, den Kindesunterhalt abzuschaffen. Wie das geht und man Kinder trotzdem besser versorgen kann als bisher, erklärt das Fachportal hochstrittig.org. Mit diesem Konzept könnten weit mehr als 500 Mio. EUR pro Jahr gespart werden. Geld, was den Kindern zugutekommen könnte.
Mit jeder Familienrechtsreform der letzten Jahrzehnte nahmen die gerichtlichen Auseinandersetzungen von Eltern zu (1997 rund 22.000, 2020 rund 55.000 Verfahren). Die Reformen waren eher Anwaltsbeschaffungsmaßnahmen, nicht aber eine Hilfe für Eltern und Kinder. Meist geht es ums Geld und nicht um das Wohlergehen der Kinder. Anreize zur gemeinsamen Betreuung gibt es im Unterhaltsrecht nicht.
„Das bisherige System des Kindesunterhalts ist völlig aus der Zeit gefallen. Auch die Reformvorschläge von Bundesjustizminister Buschmann werden mit Sicherheit wieder mehr Streit und gleichzeitig auch noch weniger gemeinsame Betreuung geben“, so Markus Witt, Mediator und Gründer des Fachportals hochstrittig.org, welches sich mit den Streitdynamiken streitender Trennungseltern und deren Überwindung beschäftigt.
Witt plädiert dafür, den Kindesunterhalt abzuschaffen. Stattdessen soll jeder Elternteil verpflichtet sein, seine 50%ige Betreuungsverantwortung auch wahrzunehmen. Kein Elternteil soll ohne Not alleinerziehend zurückgelassen werden. Jeder Elternteil soll in seiner Betreuungszeit für die Versorgung des Kindes verantwortlich sein.
„Wer betreuen kann und will, muss auch betreuen dürfen. Zahlen muss nur, wer seiner Betreuungsverpflichtung nicht nachkommt. Dieser Elternteil müsste dann eine Einigung mit dem anderen Elternteil suchen“, erklärt Witt. Durch diese Perspektivänderung könnten unzählige Verfahren vermieden und eine Einigung der Eltern erleichtert werden.
Er schlägt weiterhin eine deutlich vereinfachte Berechnung des Ausgleichsbetrages vor. Dieser sollte sich am Betreuungsanteil zu versteuernden Einkommen orientieren. Im zu versteuernden Einkommen sind bereits Einnahmen, Ausgaben und sonstige Bewertungen, welche auch im Unterhaltsrecht zum Tragen kommen, berücksichtigt. „Allein dadurch ließen sich rund 100.000 Kindesunterhaltsverfahren pro Jahr einsparen, es würde schneller gehen und weniger Streitpotential bieten. Allein dadurch ließen sich rund 400 – 500 Mio. EUR im Jahr sparen“. Geld, was den Kindern zugutekommen könnte und dort deutlich besser eingesetzt wäre. Noch einmal rund 200 Mio. EUR ließen sich nach Witts Schätzung durch eine Reduzierung weiterer Verfahren im Sorge- und Umgangsrecht einsparen, welche oftmals aufgrund finanzieller Motivationen angestrengt werden. Die vollständigen Überlegungen zur Abschaffung des Kindesunterhalts sind auf dem Portal hochstrittig.org veröffentlicht.
Für Witt ist es vor allem eine Frage der Prioritätensetzung. „Der Gesetzgeber muss sich entscheiden, ob er die Versorgung von Anwälten oder die von Kindern verbessern und die öffentlichen Kassen entlasten will“. Konkrete Gesetzesvorschläge zur Reform des Kindesunterhalts-, Umgangs- und Sorgerechts sollen noch in dieser Legislaturperiode beschlossen werden. Gesetzesentwürfe liegen bisher noch nicht vor. |