Dazu Markus Witt, Gründer von hochstrittig.org und Initiator der gemeinsamen deutschen Stellungnahme:
"Erneut wird das Thema Gewaltschutz instrumentalisiert von Organisationen, welche mutmaßlich selbst Eltern-Kind-Entfremdung fördern und Kindern damit psychische Gewalt antun. Wer Eltern-Kind-Entfremdung leugnet, schützt vor allem Täterinnen und Täter".
Erschwerend kommt hinzu, dass anderen Organisationen mit Berichterstatterstatus die sonst übliche Möglichkeit der Stellungnahme verweigert und damit gegen die NGO-Richtlinien der Vereinten Nationen verstoßen wurde (Kontakt kann vermittelt werden).
Die deutsche Stellungnahme fußt auf einer Analyse der internationalen Fachorganisationen Parental Alienation Study Group (PASG) und Global Action for Research Integrity in Parental Alienation (GARI-PA).
Ergänzt wurde diese um Beweise für Manipulationen aus Deutschland, wie der sogenannten "Hammerstudie" (Familienrecht in Deutschland des Soziologen Dr. Wolfgang Hammer) oder der Aktivistin Sonja Howard. Beiden wurden bereits umfangreiche Falschdarstellungen nachgewiesen, welche sich in ähnlicher Form auch im Bericht der UN-Sonderberichterstatterin und in anderen Ländern wiederfinden. Hier deutet alles auf ein international koordiniertes Vorgehen hin.
Aus diesem Vorgehen droht eine ernsthafte Gefahr für den Schutz von Kinder- und Menschenrechten. Es wird daher erwartet, dass der UN-Menschenrechtsrat den Bericht der Sonderberichterstatterin Reem Alsalem von der Tagesordnung nimmt und die Vorgänge einer eingehenden Untersuchung unterziehen wird.
Eltern-Kind-Entfremdung ist seit rund 40 Jahren umfangreich erforscht und wissenschaftlich belegt. Die Sonderberichterstatterin ignoriert diese Belege ebenso wie den Teil der über 1.000 bei ihr eingegangenen Stellungnahmen, welche sich fachlich und kritisch mit ihren Vorannahmen auseinandersetzen. Es dürfte ein einmaliger und äußerst bedenklicher Vorgang sein, wie hier ein Mandat der Vereinten Nationen missbraucht wird. Die Sonderberichterstatterin spricht selbst weiblichen Opfern von Eltern-Kind-Entfremdung ihren Schutzstatus ab. |