Seit Jahrzehnten beschäftigen sich Wissenschaft und Praxis mit dem Thema Eltern-Kind-Entfremdung nach einer Trennung, hervorgerufen durch einen beeinflussenden Elternteil. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) beendete diese Debatte mit seiner Entscheidung 1 BvR 1076/23.
Es hob eine Entscheidung des OLG Köln auf, denn diese habe „auf das überkommene und fachwissenschaftlich als widerlegt geltende Konzept des sogenannten Parental Alienation Syndrom (kurz PAS) zurückgegriffen“. In der Entscheidung des OLG Köln findet sich davon jedoch kein Wort.
„Das Bundesverfassungsgericht hat hier 1:1 die Argumentation einer aus aktivistischen Kreisen geführten Desinformationskampagne übernommen“, erläutert Markus Witt, Mediator und Gründer des Portals hochstrittig.org. Es müsse daher dringend geklärt werden, wie diese Entscheidung zustande kommen konnte, um das Vertrauen in die wichtige, rechtsstaatliche Institution des Bundesverfassungsgerichts nicht zu schädigen. Eltern und auch Fachgerichte müssten sich darauf verlassen können, dass sich Entscheidungen des BVerfG auch auf Umstände beziehen, welche tatsächlich in den Verfahren vorhanden seien.
Hochstrittig.org hat einen Fachartikel zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts veröffentlicht, in dem diese anhand von Nachweisen und Quellen ausführlich analysiert wird.
Um das Thema Eltern-Kind-Entfremdung tobt seit vielen Jahren ein Kampf zwischen Wissenschaft und Aktivistinnen. Während die Wissenschaft seit Jahrzehnten in rund 1.300 Forschungsarbeiten und Studien einen breiten internationalen Konsens erzielt hat, welche Mechanismen hier zum Schaden von Kindern wirken, versuchen Aktivistinnen und Aktivisten, welche selbst häufig im Verdacht stehen, Kinder zu entfremden, Eltern-Kind-Entfremdung als „Junk-Science“ und Erfindung angeblicher Väterrechtler und gewalttätiger Väter zu framen. Unzählige von Eltern-Kind-Entfremdung betroffene Mütter zeigen jedoch, dass es keine Frage des Geschlechts, sondern eine Frage des Verhaltens ist.
Eines Verhaltens, welches Kinder schädigt und als schwere Form psychischen Missbrauchs zu sehen ist. Als solches hat dies auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in seiner Entscheidung Pisica ./. Moldawien 23641/17 vom 29.10.2019 anerkannt.
„Deutschland geht in Europa wieder einmal einen ideologisch geprägten Sonderweg, nun sogar mit Unterstützung des Bundesverfassungsgerichts. Während z.B. Dänemark aktuell seine Gesetze zum Schutz der Kinder vor Entfremdung optimiert, versucht Deutschland wieder einmal, den Schutz von Kindern vor psychischer Gewalt auszuhöhlen. Weder Wissenschaft noch die europäische Rechtsprechung scheint Kinder schützen zu können. Es ist eine Schande.“ Fasst Witt zusammen und hofft auf eine baldige Kehrtwende im Sinne des Kinderschutzes. |