Die spektakuläre Rückholung der Kinder der Blockhouse-Erbin Christina Block aus Dänemark erregt Medien und Öffentlichkeit. Für Experten ist es hingegen wenig verwunderlich. Eigenmacht im Familienrecht ist an der Tagesordnung. Der Staat hat eskalierenden Eltern kaum was entgegenzusetzen. Der Fall Block weist aber eine Besonderheit auf: Es wurde durch die „Entführung“ lediglich der Zustand wieder hergestellt, den deutsche Gerichte angeordnet hatten. Blocks Verbündete haben so den Job erledigt, den eigentlich der Staat hätten machen müssen.
Dazu Markus Witt, Mediator und seit zehn Jahren Experte für hochstrittige Trennungsfälle:
„Die Mutter hat über Jahre auf den Rechtsstaat vertraut und auch Recht bekommen. Der Vater hingegen ignorierte durchgehend sowohl die elterlichen Vereinbarungen als auch gerichtliche Beschlüsse. Er konnte sein Vorhaben, die Kinder von der Mutter zu entfremden, ungehindert fortsetzen. Der Staat hat es versäumt, die Kinder und ihre Beziehung zur Mutter zu schützen. In dieser Situation ist es nachvollziehbar, dass zu solch drastischen Mitteln wie der Rück-Entführung gegriffen wurde. Die Alternative wäre gewesen, dass den Kindern widerrechtlich dauerhaft die Mutter entfremdet worden wäre“.
Gutheißen will Witt die Aktion damit nicht. Er sieht aber die Notwendigkeit, den Entfremdungsprozess zu unterbrechen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat bereits mehrfach den Staaten klare Vorgaben gemacht, wie Kinder vor dieser Form des psychischen Missbrauchs zu schützen sind. Die verpflichtenden Vorgaben sieht er aber sowohl in Deutschland als auch in Dänemark als nicht erfüllt an.
Im Familienrecht herrsche bisher vor allem das Recht des Rücksichtsloseren. Insbesondere über die Kinder werde immer wieder Verfügungsgewalt ausgeübt. Häufig passiert dies vor den Augen von Jugendamt und Familiengericht. Diese kapitulieren viel zu oft vor einem eskalierenden Elternteil.
Mit Spannung erwartet Witt daher die von Bundesjustizminister Buschmann vor wenigen Tagen angekündigten Reformvorschläge auch zum Sorge- und Umgangsrecht. Wird Buschmann mit seinen Vorschlägen die Rückeroberung des staatlichen Gewaltmonopols im Familienrecht einleiten? Oder will man widerrechtliches Verhalten von Eltern zulasten von Kindern weiterhin folgenlos hinnehmen? Witt fragt daher an den Bundesjustizminister gewandt: „Was werden Sie tun, um Kinder zukünftig vor solchen Eskalationen zu schützen, Herr Buschmann? Wer es mit Kinderschutz ernst meint, darf nicht vor eskalierenden Elternteilen kapitulieren“.
Eine Analyse der Abläufe im Fall Block sowie Hinweise, wie Behörden hätten reagieren müssen, ist im Blog der Seite hochstrittig.org veröffentlicht. |